THERMISCHE FÖRDERUNG 2012

NEUE FÖRDERRICHTLINIEN 2012

Es gibt auch im Jahr 2012 wieder Fördergelder für eine Reduzierung des Heizbedarfs um 20 % (im Vorjahr mind. 30 % erforderlich):

Damit können auch wieder Bauherren eine Förderung erhalten, die nur die Fenster tauschen, bzw. ist in manchen Fällen noch eine zusätzliche Dämm-Maßnahme erforderlich.

Förderansuchen können ab 20.02.2012 eingereicht werden.

WER KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?

Der Sanierungsscheck richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Wohnungseigentümer/innen und Mieter/innen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau

Pro Antragsteller/in kann nur eine Förderung beantragt werden. Weiters kann auch pro Objekt nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Mit "Objekt" ist das Einfamilienhaus oder die einzelne Wohnung in einem Zweifamilienhaus oder im mehrgeschoßigen Wohnbau gemeint. Eine Förderung ist nur für Objekte im Inland möglich.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Förderungsfähige Projekt(teile)

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe).

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN?

Maßnahme Ausmaß der Sanierung Bedingungen
Teilsanierung 30% Reduktion des HWB um min. 30 % Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren:
U-Wert max. 1,35 W/m² K
Teilsanierung 20% Reduktion des HWB um min. 20 %
Teilsanierung 10%
nur im mehrgeschoßigen Wohnbau
Reduktion des HWB um min. 10 %

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Maßnahme max. Förderungshöhe
(im mehrgeschoßigen Wohnbau pro Wohneinheit)
Teilsanierung 30% 3.000 Euro
Teilsanierung 20% 2.000 Euro
Teilsanierung 10%
nur im mehrgeschoßigen Wohnbau
1.000 Euro

WELCHE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH?

  • Ausgefüllter Antrag inkl. den Datenblättern "Technische Details Energieausweis" und "Projektdaten" sowie im Falle des mehrgeschoßigen Wohnbaus inkl. der "Mieter-/Eigentümerliste"
  • Grundbuchsauszug
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers (entfällt nur, wenn die Identität durch die Bank geprüft wird)
  • Kostenvoranschläge für die beantragte(n) Maßnahme(n)
  • Sanierungsvereinbarung beim mehrgeschoßigen Mietwohnbau
  • Bestätigung des Bundesdenkmalamtes bei denkmalgeschützten Gebäuden (Formblatt "Denkmalschutz Sanierungsscheck 2012")

WEITERE INFORMATIONEN

Für weitere Informationen senden Sie uns eine Email an office@fensterschmidinger.at

Zum Informationsblatt (PDF File, 166 KB) >>


              


Contact us

Zu den WAKU Systemen

©2011 Schmidinger GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Schmidinger. Schöne Aussichten auf Facebook Google Plus Kontaktformular - Fenster Schmidinger Schmidinger GmbH

4201 Gramastetten | Gewerbepark 6 |

Tel 07239 7031 0 | Fax 07239 7193 |

E-Mail: office@fensterschmidinger.at | www.fensterschmidinger.at