Die eigene Terrasse ist ein Traum, den sich viele Menschen erfüllen möchten. Gleichzeitig ist bekannt, dass es auf diesem Gebiet zahlreiche Gesetze und Vorschriften gibt, welche eingehalten werden müssen. Bevor beispielsweise über der eigenen Terrasse ein Dach konstruiert werden kann, ist oft eine Bauanzeige oder gar eine Baugenehmigung erforderlich. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie wann benötigen – und wie Sie sich trotz Paragrafendschungel bald über Ihre eigene Terrassenüberdachung freuen können.
Inhaltsverzeichnis
Jeder An- und Umbau an einem bestehenden Gebäude muss vom zuständigen Bauamt im Voraus genehmigt werden – so lautet die grundsätzliche Regel. Allerdings gelten für den Bau eines Terrassendachs vielerorts vereinfachte Vorschriften. Damit soll eine unnötige Bürokratisierung vermieden werden. Doch die Regelungen sind nicht nur in jedem Bundesland anders gelagert. Selbst einzelne Städte können individuelle Vorschriften regeln. Wenn Sie also genau wissen möchten, wie die Terrassenüberdachung bei Ihnen geregelt ist, lohnt sich der Gang zum zuständigen Bauamt.
In Oberösterreich profitieren Sie (in den meisten Fällen) von der Regelung, dass eine Terrassenüberdachung auch ohne behördliche Baugenehmigung durchgeführt werden kann. Sie müssen lediglich Ihr Vorhaben beim zuständigen Amt anmelden. Diese Regelung gilt für alle Terrassen mit einer Grundfläche bis höchstens 35 Quadratmetern, sofern dadurch nicht mehr als zwei Seiten geschlossen werden und somit kein „umschlossener Raum“ gebildet wird. Bei drei geschlossenen Seiten darf die Grundfläche nur noch höchstens 15 Quadratmeter betragen. Werden durch die Überdachung mehr als drei Seiten geschlossen, käme das einem Anbau gleich, der entsprechend von den Bauämtern genehmigt werden müsste. Demgemäß spielt es auch keine Rolle, ob die Terrasse ein Anbau oder frei stehend ist – es kommt im Wesentlichen auf die Größe der Grundfläche an.
Die reine Bauanzeige ist, wie zuvor erwähnt, formal einfach gehalten und soll großen Aufwand vermeiden. Deswegen benötigen Sie für diese Anzeige auch nicht viele Unterlagen. Es gibt lediglich ein Formular, welches die Bauämter Ihnen zur Verfügung stellen. Dieses müssen Sie ausfüllen und anschließend einreichen. Zusätzlich zum Formular ist es sinnvoll, wenn Sie noch eine Skizze des geplanten Vorhabens übermitteln. Damit steht der erfolgreichen Bauanzeige nichts mehr im Weg.
Wenn Ihr Vorhaben nicht für das beschriebene „vereinfachte“ Verfahren infrage kommt, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten eine Baugenehmigung einholen. Neben dem offiziellen Antrag fordern Bauämter hier noch zusätzlich sämtliche Baupläne in mehrfacher Ausfertigung sowie einen aktuellen Grundbuchauszug (sollte nicht älter als 6 Monate sein). Sind bestimmte Teile der Terrasse weniger als 15 Meter von einem anderen Grundstück entfernt, wird ebenso ein Verzeichnis der Eigentümer dieser betreffenden Grundstücke verlangt. In einigen Fällen können noch weitere Unterlagen hinzukommen, welche die Bauämter im Einzelnen anfordern können.
Abgesehen davon, ob eine Baugenehmigung für den Ausbau einer Terrassenüberdachung bei Ihnen erforderlich ist oder nicht, gibt es noch weitere Vorschriften, welche Sie einhalten müssen. Das sind ganz grundsätzliche Dinge aus dem Eigentumsrecht. So müssen Sie beispielsweise bei Umbauten darauf achten, dass Nachbargrundstücke nicht dauerhaft durch den Umbau geschädigt werden. Sollte Ihre Terrasse auf der Grundstücksgrenze liegen, sollten Sie daher vorab mit Ihren Nachbarn sprechen.
Die anfallenden Kosten vonseiten der Behörden bei der Terrassenüberdachung richtet sich ebenfalls danach, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Benötigen Sie keine separate Genehmigung, fallen keine nennenswerten Kosten für Sie an. Müssen Sie dagegen eine Genehmigung beantragen, werden unterschiedliche Verfahren und Prüfungen eingeleitet.
Die Bearbeitung Ihres Antrags nimmt nicht nur Zeit, sondern auch einiges an Kosten in Anspruch. Sie müssen dazu Pläne Ihres Vorhabens einreichen, welche Sie im Vorfeld erstellen lassen müssen – auch diese Kosten sollten Sie in die Berechnungen mit einbeziehen. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass die Gebühren der Baubehörde für die Genehmigung einer Terrassenüberdachung sich im Bereich von etwa 50 € bis 150 € und aufwärts bewegen können.
Unabhängig davon, ob Sie nur eine Bauanzeige einreichen oder sich eine komplette Baugenehmigung einholen müssen: Der Gang zu den Behörden kann eine persönliche Herausforderung darstellen. Einige Grundstückseigentümer denken daher darüber nach, ganz darauf zu verzichten und ihr Bauvorhaben auch ohne entsprechende behördliche Kenntnis umzusetzen. Diese Vorgehensweise ist auf gar keinen Fall empfehlenswert. Denn sollte diese Missachtung der gesetzlichen Regeln den Behörden irgendwann auffallen, müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Sanktionen beschränken sich dabei nicht ausschließlich auf Bußgelder, welche zu entrichten sind. In der Regel wird von Ihnen auch der Abbau der vorhandenen Terrassenüberdachung gefordert – auf eigene Kosten, versteht sich.
Die Genehmigung für Terrassenüberdachungen ist in Österreich genau geregelt – jedoch nicht überall einheitlich. Je Bundesland gelten andere Regelungen, welche je nach Stadt nochmals unterschiedlich ausgeprägt sein können. In Oberösterreich genügt insbesondere bei kleinen und mittleren Vorhaben eine Bauanzeige. Ist das Projekt umfangreicher, kann auch eine Baugenehmigung erforderlich sein. Hier müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen und vom Bauamt prüfen lassen. Auch wenn Sie von behördlicher Seite ein OK erhalten, müssen Sie natürlich die Eigentumsrechte der Nachbarn wahren und auch andere Vorschriften einhalten. Auf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung sollten Sie hingegen unbedingt verzichten, da neben rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern auch der kostenpflichtige Rückbau droht.
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