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Der Handwerkerbonus 2024 bald wieder da

Mit dem Handwerkerbonus erhielten private Eigenheimbesitzer bis zu 600,00 € Förderung für die Erhaltung oder Modernisierung ihrer Eigenheime oder Wohnungen, sofern sie Leistungen eines Handwerksunternehmens beanspruchten. Die österreichische Bundesregierung stellte zuletzt 2016 und 2017 bis zu 20 Mio. € für den Handwerkerbonus bereit. Nach dem Auslaufen des Programms gab es in den letzten Jahren keine Neuauflage des Handwerkerbonus – bis jetzt!

Die österreichische Bundesregierung hat diese Woche eine Neuauflage des Handwerkerbonus für 2024 mit einem deutlich erhöhten Förderrahmen angekündigt.

Die Ausarbeitung des Programms befindet sich aktuell noch in der Phase der Konzeptualisierung, und es lassen sich nur nachstehende Informationen bereits bereitstellen. Wir halten Sie in diesem Blogbeitrag aber auf dem Laufenden!

Neuigkeiten zum Handwerkerbonus 2024 für den Fenstertausch

Die Bundesregierung hat eine Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen, die Eigentümern und Mietern noch mehr Unterstützung bietet. Das frisch verabschiedete Zwei-Milliarden-Baupaket sieht unter anderem einen Handwerkerbonus plus vor, der für Zweipersonenhaushalte bis zu 4.000 € Zuschuss für handwerkliche Dienstleistungen ermöglicht. Dies gilt für Sanierungen und Verbesserungen rund um das Eigenheim, wobei ökologische Sanierungen extra gefördert werden. Ziel ist es, den Wohnbau zu unterstützen und gleichzeitig ökologische Maßnahmen zu incentivieren. Für detaillierte Informationen zum Handwerkerbonus und den Bedingungen für 2024 halten wir Sie in diesem Beitrag auf dem Laufenden.

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Sanierungsbonus bietet auch eine attraktive Fördermöglichkeit
Eigenheimbesitzer in Österreich profitieren neben dem Handwerkerbonus nun auch von einem erhöhten Sanierungsbonus, wenn sie ihr Eigenheim sanieren. Im Gegensatz zum Handwerkerbonus ist der Sanierungsbonus schon jetzt beantragbar. Wir haben nähere Informationen in unserem Beitrag »Erhöhte Förderungen ab 2024« für Sie veröffentlicht.

Geldgeschenk Handwerkerbonus in Österreich

Die Bundesregierung will den Handwerkerbonus plus bald wieder auflegen, welcher eine Förderung für handwerkliche Dienstleistungen vorsieht. Details und Bedingungen sollen noch vor dem Sommer 2024 folgen.

Eckdaten des neuen Handwerkerbonus 2024

Infografik - Eckdaten Handwerkerbonus plus 2024/2025

Infografik – Eckdaten Handwerkerbonus plus 2024/2025

Zusätzliche Maßnahmen, die die Regierung im Jahr 2024 fördern möchte

Weitere wichtige Punkte, die neben dem Handwerkerbonus plus im Jahr 2024 beschlossen wurden, um die Bauwirtschaft in Österreich anzukurbeln:

Hausbau in Österreich - Rohbau

Neben dem Handwerkerbonus hat die österreichische Regierung weitere Fördermaßnahmen angekündigt, um die schwache Baukonjunktur, besonders im Neubausektor, anzukurbeln.

Das war der Handwerkerbonus 2016 und 2017 und so funktionierte dieser beim beim Fenstertausch

Haben Sie vor, Ihr Wohnhaus in Österreich, egal ob Haupt- oder Zweitwohnsitz, zu renovieren? Dann sollten Sie den Handwerkerbonus in Betracht ziehen, der Ihnen beim Fenstertausch bares Geld spart. Lassen Sie mich Ihnen erklären, wie das funktioniert:

  1. Wer ist antragsberechtigt? Nur natürliche Personen, die eine Sanierung vornehmen, können einen Förderungsantrag stellen. Pro Jahr ist das für nur ein Wohnobjekt je Antragsteller möglich.
  2. Zeitraum: Alle Arbeiten sollten zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen sein. Sollten für 2017 keine Fördergelder zur Verfügung stehen, beschränkt sich der gültige Zeitraum auf den 1. Juni bis zum 31. Dezember 2016.
  3. Was wird gefördert? Förderbar sind nur Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Handwerksunternehmen in privaten Haushalten. Die Kosten müssen mindestens EUR 200 je Endabrechnung (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
  4. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 €.
  5. Antragsprozess des Handwerkerbonus: Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkasse beantragt werden. Die Einreichung des Antrags ist möglich, sobald die Maßnahmen durchgeführt wurden. Bei Einreichung müssen sowohl die Schlussrechnungen vorhanden als auch die Zahlungen an das ausführende Handwerksunternehmen vollständig geleistet sein.
  6. Nachweise: Mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder Beleg gemäß §132a BAO müssen Sie die Zahlung an das Handwerksunternehmen nachweisen. Ein Barzahlungsbeleg wird nicht akzeptiert.
  7. Unterlageneinreichung: Bitte leiten Sie alle notwendigen Dokumente für den Antrag gesammelt an die Zentralstelle der Bausparkasse weiter. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Antragsdokumente persönlich in einer der Filialen zu hinterlegen, die Teil des Vertriebsnetzes der Bausparkassen sind.

Wenn das Budget vor Ende der möglichen Einreichfrist ausgeschöpft ist, gilt die Aktion als beendet. Zögern Sie also nicht, sich bei uns zu melden, wenn Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Fenstertauschs benötigen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Infografik Handwerkerbonus 2016 & 20217

Infografik Handwerkerbonus 2016 & 2017 – Ein Überblick darüber, wie der Handwerkerbonus funktionierte, der in den Jahren 2016 und 2017 eingeführt wurde. Die neuen Förderrichtlinien für den Handwerkerbonus Plus für 2024 und 2025 sind derzeit in Arbeit. Sobald sie feststehen, veröffentlichen wir sie hier.

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Förderantrag für den Handwerkerbonus 2016/2017
Das Antragsformular für den Handwerkerbonus steht als ausfüllbares PDF-File zum Download bereit: »Antragsformular Handwerkerbonus«

 

Burgenländischer Handwerkerbonus bereits ab April 2024 verfügbar

Ab April 2024 unterstützt das Burgenland Handwerksprojekte mit einem besonderen Bonus. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft anzukurbeln und Haushalten bei Renovierungen unter die Arme zu greifen, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten durch globale Krisen. Interessierte können ihre Förderanträge ab dem 1. April 2024 einreichen. Alle wichtigen Informationen und Formulare finden sich auf www.burgenland.at/hwb.

Kernpunkte dieser Aktion sind die Förderung von Arbeitskosten für Wohnraumsanierungen durch burgenländische Unternehmen. Der Zeitraum für förderfähige Arbeiten erstreckt sich vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024. Es gibt ein Förderbudget von fünf Millionen Euro, das nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben wird. Unterstützt werden bis zu 25 % der Kosten mit einem Höchstbetrag von 10.000 € pro Haushalt.

Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und kann bis zu maximal 25 % der Arbeitskosten betragen; für energetische Sanierungen können sogar bis zu 10.000 € gewährt werden. Die Mindestsumme für Arbeitsleistungen pro Rechnung liegt dabei bei 400 €. Allerdings bestimmen Einkommensgrenzen die Förderquote, die bei deren Überschreitung entsprechend reduziert wird.

 

FAQ – Ihre Fragen zum Thema Handwerkerbonus plus 2024

Der neu eingeführte Handwerkerbonus Plus 2024 von der Bundesregierung steht im Mittelpunkt aktueller Diskussionen. Da die Förderkriterien momentan noch ausgearbeitet werden, liegen uns spezifische Details zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen noch nicht vor. Wir halten Sie über unseren Blog auf dem Laufenden, sobald wir präzisere Informationen oder Neuigkeiten erhalten.

Zusätzlich zum Handwerkerbonus macht auch der Sanierungsbonus von sich reden, der signifikant aufgestockt wurde. Falls Ihr Interesse geweckt wurde, finden Sie detaillierte Informationen dazu in unserem jüngsten Blogbeitrag: Erhöhte Förderungen ab 2024.
Der Handwerkerbonus plus soll eine Unterstützung für Sanierungsvorhaben sowie Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bringen. Der Handwerkerbonus fördert zudem die Schaffung von Wohnraum. Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Arbeitsleistungen von Handwerksbetrieben bis zu 10.000 € mit einem Fördersatz von 20 % bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € pro Person förderbar sind. Die genauen Details über die exakten Leistungen und Antragsmöglichkeiten werden von der Regierung noch ausgearbeitet.
Ein genaues Datum für die Beantragung des Handwerkerbonus steht noch aus. Der österreichische Bundeskanzler Nehammer kündigte jedoch in einer aktuellen Mitteilung an, dass das Maßnahmenpaket, welches den Handwerkerbonus einschließt, noch vor Sommer 2024 im Detail geklärt und vom Nationalrat beschlossen sein soll.
Der Handwerkerbonus dient dazu, Dienstleistungen, die oft in der Schwarzarbeit erbracht werden, in den offiziellen Wirtschaftskreislauf einzugliedern. Durch den Handwerkerbonus profitieren nicht nur Dienstleister durch mehr legale Aufträge, sondern auch Kunden durch steuerliche Vorteile. Zudem gewährleistet die Nutzung offizieller Dienste mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit – ein klarer Gewinn für alle Beteiligten.
Zur aktuellen Neuauflage des Handwerkerbonus sind die Details zu den förderbaren Sanierungsmaßnahmen noch offen, könnten aber die nachstehenden Bereiche betreffen wie:
  • Dachsanierung inklusive Dachdecker-, Zimmerer- und Spenglerarbeiten
  • Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Tausch und Sanierung von Fenstern sowie Hauseingangstüren
  • Malerarbeiten, Erneuerung von Wandtapeten, Fliesenleger- oder Bodenlegerarbeiten
  • Modernisierung der Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen
  • Arbeiten an Einbaumöbeln, sofern diese fest mit dem Gebäude verbunden sind (z. B. Einbauküchen, Einbauschränke)
Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste auf frühere Programme stützte. Die Anforderungen der neuen Förderrichtlinien könnten bestimmte Handwerksleistungen einschließen oder ausschließen. Genauere Details zu den förderfähigen Gewerken teilen wir Ihnen mit, sobald diese im Förderprogramm klar definiert sind.
Bei der letzten Auflage des Handwerkerbonus im Jahr 2016 und 2017 konnten auch Mieter und Mieterinnen einer Wohnung einen Antrag auf den Handwerkerbonus stellen und so von der Förderung profitieren.

Ob dies auch für den neuen Handwerkerbonus plus im Jahr 2024 und 2025 möglich ist, geht aus den aktuellen Informationen der Bundesregierung bisher nicht hervor. Gerne informieren wir Sie diesbezüglich, sobald die Eckdaten ausgearbeitet wurden.
Für die in den Jahren 2016 und 2017 geltende Förderung durch den Handwerkerbonus war es nicht möglich, diese parallel zu anderen Förderungen zu beanspruchen. Dies bedeutete, dass für Arbeitsleistungen, die zum Handwerkerbonus angemeldet wurden, keine weiteren Förderungen von öffentlichen Stellen in Österreich (wie Wohnbauförderung, Sanierungsbonus/-scheck usw.) oder der EU beantragt werden durften. Eine für den Handwerkerbonus eingereichte Rechnung durfte nicht bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden.

Zu den neuen Regelungen des Handwerkerbonus Plus 2024 & 2025 liegen noch keine Detailinformationen vor. Fest steht jedoch, dass laut Aussage Doppelförderungen ausgeschlossen sein sollten. Das bedeutet, eine Kombination aus Handwerker- und Sanierungsbonus wird nicht möglich sein.

… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Beratung für Fenstertausch & Förderungen in Oberösterreich

Sie planen einen Fenster- oder Türentausch und möchten mehr über die passenden Produkte sowie aktuelle Fördermöglichkeiten erfahren? Unsere Fachberater stehen Ihnen für ein persönliches Verkaufsgespräch zur Verfügung und beraten Sie individuell zu Ihren neuen Fenstern und deren fachgerechtem Einbau. Für Kunden in Linz, Leonding, Linz-Land, im Mühlviertel oder irgendwo in Oberösterreich mit einer maximalen Fahrtzeit von 1,5 Stunden von Gramastetten aus bieten wir gerne eine Vor-Ort-Beratung an. Grenzt Ihr Bezirk in Niederösterreich, Salzburg oder der Steiermark an Oberösterreich, erstellen wir auch innerhalb einer maximalen Fahrtzeit gerne Ihr Angebot.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren unverbindlichen Beratungstermin unter Tel.: +43 7239 7031 oder per E-Mail: office@fensterschmidinger.at.

Alternativ können Sie Ihren Beratungstermin für Fenster- und Türentausch auch bequem online über unsere Terminbuchung vereinbaren.

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