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Der Handwerkerbonus 2024 startet mit 15.07.2024

Neu: Handwerkerbonus 2024 ab 15.07.2024 gestartet!

Mit dem Handwerkerbonus erhielten private Eigenheimbesitzer bis zu 600,00 € Förderung für die Erhaltung oder Modernisierung ihrer Eigenheime oder Wohnungen, sofern sie Leistungen eines Handwerksunternehmens beanspruchten. Die österreichische Bundesregierung stellte zuletzt 2016 und 2017 bis zu 20 Mio. € für den Handwerkerbonus bereit. Nach dem Auslaufen des Programms gab es in den letzten Jahren keine Neuauflage des Handwerkerbonus – bis jetzt!

Die österreichische Bundesregierung hat diese Woche nämlich eine Neuauflage des Handwerkerbonus für 2024 mit einem deutlich erhöhten Förderrahmen angekündigt.

Die Ausarbeitung des Programms ist bereits beendet, und die nachstehenden Informationen fassen daher die Eckdaten zusammen. Wir halten Sie zudem in diesem Blogbeitrag weiterhin auf dem Laufenden, falls es diesbezüglich noch Änderungen gibt.

Neuigkeiten zum Handwerkerbonus 2024 für den Fenstertausch

Die Bundesregierung hat eine Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen, die Eigentümern und Mietern noch mehr Unterstützung bietet. Das frisch verabschiedete Zwei-Milliarden-Baupaket sieht unter anderem einen Handwerkerbonus plus vor, der für Zweipersonenhaushalte bis zu 4.000 € Zuschuss für handwerkliche Dienstleistungen ermöglicht. Dies gilt für Sanierungen und Verbesserungen rund um das Eigenheim, wobei ökologische Sanierungen extra gefördert werden. Ziel ist es, den Wohnbau zu unterstützen und gleichzeitig ökologische Maßnahmen zu incentivieren.

Der Handwerkerbonus plus kann laut neuesten Berichten bereits rückwirkend ab dem 1. März 2024 beantragt werden. Die genauen Details über die Antragstellung und Antragsformulare sollen in den nächsten Tagen seitens der Bundesregierung veröffentlicht werden. Der endgültige Beschluss des Bonus ist für April geplant, nachdem ein Initiativantrag bereits im Parlament eingebracht wurde. Dies bedeutet, dass wir bald mit den detaillierten Bedingungen und dem Startschuss für die Antragstellung rechnen können.

Neue Eckdaten zum Handwerkerbonus: Ab dem 15. Juli 2024 können Anträge für Handwerkerleistungen, die ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 erbracht werden, gestellt werden. Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro bereit, mit einer maximalen Förderung von 2.000 Euro pro Haushalt im Jahr 2024 sowie 1.500 Euro im Jahr 2025. Die Anträge müssen ausschließlich online über eine speziell dafür eingerichtete Website eingereicht werden, die Identifikation des Antragsstellers erfolgt mittels ID Austria oder durch das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises.

NEU! Offizielle Webseite für den Handwerkerbonus ab sofort online: https://handwerkerbonus.gv.at/

Umfrage zeigt, 74% der Österreicher finden Handwerkerbonus attraktiv, 37% planen Nutzung.

Umfrage zeigt, 74% der Österreicher finden Handwerkerbonus attraktiv, 37% planen Nutzung. (Market-Umfrage im Auftrag der Bundessparte Gewerbe und Handwerk)

Für weitere detaillierte Informationen zum Handwerkerbonus und den Bedingungen für 2024 halten wir Sie in diesem Beitrag auf dem Laufenden.

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Sanierungsbonus bietet auch eine attraktive Fördermöglichkeit
Eigenheimbesitzer in Österreich profitieren neben dem Handwerkerbonus nun auch von einem erhöhten Sanierungsbonus, wenn sie ihr Eigenheim sanieren. Im Gegensatz zum Handwerkerbonus ist der Sanierungsbonus schon jetzt beantragbar. Wir haben nähere Informationen in unserem Beitrag »Erhöhte Förderungen ab 2024« für Sie veröffentlicht.

Geldgeschenk Handwerkerbonus in Österreich

Die Bundesregierung will den Handwerkerbonus plus bald wieder auflegen, welcher eine Förderung für handwerkliche Dienstleistungen vorsieht. Details sowie Bedingungen sollen noch vor dem Sommer 2024 folgen.

Eckdaten des neuen Handwerkerbonus 2024

Infografik - Eckdaten Handwerkerbonus plus 2024/2025

Infografik – Eckdaten Handwerkerbonus plus 2024/2025

So beantragen Sie den Handwerkerbonus 2024 mit einem amtlichen Lichtbildausweis

Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Handwerkerbonus beantragen können.

  1. Antragsformular aufrufen:
    • Besuchen Sie die Website handwerkerbonus.gv.at.
    • Klicken Sie auf den entsprechenden Button, um das Formular aufzurufen.

      Button auf handwerkerbonus.gv.at anklicken, um das Antragsformular für den Handwerkerbonus aufzurufen.

      Button auf handwerkerbonus.gv.at anklicken, um das Antragsformular für den Handwerkerbonus aufzurufen.

  2. Sicherheitsabfrage:
    • Geben Sie die angezeigten Zeichen in das Feld ein. Falls schwer erkennbar können Sie die Zeichenfolge anhören.
    • Klicken Sie auf „Amtlicher Lichtbildausweis“, wenn Sie den Antrag nicht mit der ID-Austria App durchführen möchten.

      Handwerkerbonus Sicherheitsabfrage: Zeichen eingeben oder anhören. Amtlichen Lichtbildausweis klicken für Antrag ohne ID-Austria App.

      Handwerkerbonus Sicherheitsabfrage: Zeichen eingeben oder anhören. Amtlichen Lichtbildausweis klicken für Antrag ohne ID-Austria App.

  3. Angaben zur Person:
    • Tragen Sie Ihre personenbezogenen Daten ein.
    • Laden Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises als PDF-Datei hoch.
    • Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, wählen Sie das entsprechende Feld aus.
  4. Kontaktdaten:
    • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und fordern Sie einen PIN-Code an.
    • Verifizieren Sie dann Ihre E-Mail-Adresse mit dem erhaltenen PIN-Code.
    • Geben Sie Ihre Telefonnummer, einschließlich Landesvorwahl, ein.
  5. Kontoverbindung:
    • Geben Sie Ihre IBAN-Nummer an.
    • Bestätigen Sie, dass es sich um Ihre eigenen Bankdaten handelt.
  6. Wohnsitz:
    • Wählen Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz.
    • Geben Sie die Adresse des Wohnsitzes ein, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden.

      Geben Sie Ihre Daten ein, um den Handwerkerbonus zu beantragen: Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse, IBAN und Wohnsitz.

      Geben Sie Ihre Daten ein, um den Handwerkerbonus zu beantragen: Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse, IBAN und Wohnsitz.

  7. Ort der Leistungserbringung:
    • Wählen Sie den Ort aus, an dem die Arbeiten stattfanden (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder aber eine andere Adresse).
  8. Abrechnungsdaten:
    • Wählen Sie das Unternehmen aus, das die Arbeiten durchgeführt hat.
    • Geben Sie den Zeitraum der Leistungserbringung ein.

      Wählen Sie den Leistungsort für den Handwerkerbonus: Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder andere Adresse. Rechnungsdaten angeben und hochladen.

      Wählen Sie den Leistungsort für den Handwerkerbonus: Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder andere Adresse. Rechnungsdaten angeben und hochladen.

    • Tragen Sie die Netto-Arbeitskosten ein und laden Sie die entsprechenden Rechnungen hoch.

      Netto-Arbeitskosten eintragen und Rechnungen für Handwerkerbonus hochladen. Kontoauszug oder Beleg als PDF hochladen.

      Netto-Arbeitskosten eintragen ebenso wie Rechnungen für Handwerkerbonus hochladen. Kontoauszug oder Beleg als PDF hochladen.

  9. Bestätigungen:
    • Laden Sie ggf. zusätzliche Bestätigungen hoch, wenn die Arbeiten von einer anderen Person oder Organisation beauftragt wurden.
    • Bestätigen Sie, dass für die eingereichte Rechnung keine andere Förderung in Anspruch genommen wurde.

      Zusätzliche Bestätigungen hochladen und bestätigen, dass keine andere Förderung genutzt wurde.

      Zusätzliche Bestätigungen hochladen und bestätigen, dass keine andere Förderung genutzt wurde.

  10. Zusammenfassung und Absenden:

Nach dem Absenden:

 

Zusätzliche Maßnahmen, die die Regierung im Jahr 2024 fördern möchte

Weitere wichtige Punkte, die neben dem Handwerkerbonus plus im Jahr 2024 beschlossen wurden, um damit die Bauwirtschaft in Österreich anzukurbeln:

Hausbau in Österreich - Rohbau

Neben dem Handwerkerbonus hat die österreichische Regierung weitere Fördermaßnahmen angekündigt, um die schwache Baukonjunktur, besonders im Neubausektor, anzukurbeln.

Das war der Handwerkerbonus 2016 und 2017 und so funktionierte dieser beim beim Fenstertausch

Haben Sie vor, Ihr Wohnhaus in Österreich, egal ob Haupt- oder Zweitwohnsitz, zu renovieren? Dann sollten Sie den Handwerkerbonus in Betracht ziehen, der Ihnen beim Fenstertausch bares Geld spart. Lassen Sie mich Ihnen erklären, wie das funktioniert:

  1. Wer ist antragsberechtigt? Nur natürliche Personen, die eine Sanierung vornehmen, können einen Förderungsantrag stellen. Pro Jahr ist das daher für nur ein Wohnobjekt je Antragsteller möglich.
  2. Zeitraum: Alle Arbeiten sollten zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen sein. Sollten für 2017 keine Fördergelder zur Verfügung stehen, beschränkt sich der gültige Zeitraum auf den 1. Juni bis zum 31. Dezember 2016.
  3. Was wird gefördert? Förderbar sind nur Arbeitsleistungen von Handwerkern ebenso wie befugte Handwerksunternehmen in privaten Haushalten. Die Kosten müssen zudem mindestens 200 € je Endabrechnung (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
  4. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 €.
  5. Antragsprozess des Handwerkerbonus: Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkasse beantragt werden. Die Einreichung des Antrags ist möglich, sobald die Maßnahmen durchgeführt wurden. Bei Einreichung müssen sowohl die Schlussrechnungen vorhanden als auch die Zahlungen an das ausführende Handwerksunternehmen vollständig geleistet sein.
  6. Nachweise: Mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder Beleg gemäß §132a BAO müssen Sie die Zahlung an das Handwerksunternehmen nachweisen. Ein Barzahlungsbeleg wird nicht akzeptiert.
  7. Unterlageneinreichung: Bitte leiten Sie alle notwendigen Dokumente für den Antrag gesammelt an die Zentralstelle der Bausparkasse weiter. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Antragsdokumente persönlich in einer der Filialen zu hinterlegen, die Teil des Vertriebsnetzes der Bausparkassen sind.

Wenn das Budget vor Ende der möglichen Einreichfrist ausgeschöpft ist, gilt die Aktion als beendet. Zögern Sie also nicht, sich bei uns zu melden, wenn Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Fenstertauschs benötigen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Infografik Handwerkerbonus 2016 & 20217

Infografik Handwerkerbonus 2016 sowie 2017 – Ein Überblick darüber, wie der Handwerkerbonus funktionierte, der in den Jahren 2016 sowie 2017 eingeführt wurde. Die neuen Förderrichtlinien für den Handwerkerbonus Plus für 2024 und 2025 sind derzeit in Arbeit. Sobald sie feststehen, veröffentlichen wir sie hier.

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Förderantrag für den Handwerkerbonus 2016/2017
Das Antragsformular für den Handwerkerbonus steht als ausfüllbares PDF-File zum Download bereit – Klicken Sie daher einfach auf den nachstehenden Link: »Antragsformular Handwerkerbonus«

 

Burgenländischer Handwerkerbonus bereits ab April 2024 verfügbar

Ab April 2024 unterstützt das Burgenland Handwerksprojekte mit einem besonderen Bonus. Ziel ist es vor allem, die lokale Wirtschaft anzukurbeln und Haushalten dabei zu helfen, Renovierungen besonders in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten durch globale Krisen durchzuführen. Interessierte können ihre Förderanträge ab dem 1. April 2024 einreichen. Alle wichtigen Informationen sowie Formulare finden sich auf www.burgenland.at/hwb.

Kernpunkte dieser Aktion sind die Förderung von Arbeitskosten für Wohnraumsanierungen durch burgenländische Unternehmen. Der Zeitraum für förderfähige Arbeiten erstreckt sich vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024. Es gibt ein Förderbudget von fünf Millionen Euro, das nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben wird. Unterstützt werden bis zu 25 % der Kosten mit einem Höchstbetrag von bis zu 10.000 € pro Haushalt.

Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und kann bis zu maximal 25 % der Arbeitskosten betragen; für energetische Sanierungen können sogar bis zu 10.000 € gewährt werden. Die Mindestsumme für Arbeitsleistungen pro Rechnung liegt dabei bei 400 €. Allerdings bestimmen Einkommensgrenzen die Förderquote, die bei deren Überschreitung entsprechend reduziert wird.

 

FAQ – Ihre Fragen zum Thema Handwerkerbonus plus 2024

Der neu eingeführte Handwerkerbonus Plus 2024 von der Bundesregierung steht im Mittelpunkt aktueller Diskussionen.

Nachstehende Details zum Beantragen des Handwerkerbonus 2024 sind schon bekannt gegeben worden:
  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Diese nimmt in den kommenden Wochen ihren Betrieb auf. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
  • Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
  • Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.
Zusätzlich zum Handwerkerbonus macht auch der Sanierungsbonus von sich reden, der signifikant aufgestockt wurde. Falls Ihr Interesse geweckt wurde, finden Sie detaillierte Informationen dazu in unserem jüngsten Blogbeitrag: Erhöhte Förderungen ab 2024.
Der Handwerkerbonus plus soll eine Unterstützung für Sanierungsvorhaben sowie Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bringen. Der Handwerkerbonus fördert zudem die Schaffung von Wohnraum. Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Arbeitsleistungen von Handwerksbetrieben bis zu 10.000 € mit einem Fördersatz von 20 % bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € pro Person förderbar sind. Die genauen Details über die exakten Leistungen und Antragsmöglichkeiten werden von der Regierung noch ausgearbeitet.
Ein genaues Datum für die Beantragung des Handwerkerbonus steht noch aus. Der österreichische Bundeskanzler Nehammer kündigte jedoch in einer aktuellen Mitteilung an, dass das Maßnahmenpaket, welches den Handwerkerbonus einschließt, noch vor Sommer 2024 im Detail geklärt und vom Nationalrat beschlossen sein soll.
Der Handwerkerbonus dient dazu, Dienstleistungen, die oft in der Schwarzarbeit erbracht werden, in den offiziellen Wirtschaftskreislauf einzugliedern. Durch den Handwerkerbonus profitieren nicht nur Dienstleister durch mehr legale Aufträge, sondern auch Kunden durch steuerliche Vorteile. Zudem gewährleistet die Nutzung offizieller Dienste mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit – ein klarer Gewinn für alle Beteiligten.
Zur aktuellen Neuauflage des Handwerkerbonus sind die Details zu den förderbaren Sanierungsmaßnahmen noch offen, könnten aber die nachstehenden Bereiche betreffen wie:
  • Dachsanierung inklusive Dachdecker-, Zimmerer- und Spenglerarbeiten
  • Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Tausch und Sanierung von Fenstern sowie Hauseingangstüren
  • Malerarbeiten, Erneuerung von Wandtapeten, Fliesenleger- oder Bodenlegerarbeiten
  • Modernisierung der Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen
  • Arbeiten an Einbaumöbeln, sofern diese fest mit dem Gebäude verbunden sind (z. B. Einbauküchen, Einbauschränke)
Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste auf frühere Programme stützte. Die Anforderungen der neuen Förderrichtlinien könnten bestimmte Handwerksleistungen einschließen oder ausschließen. Genauere Details zu den förderfähigen Gewerken teilen wir Ihnen mit, sobald diese im Förderprogramm klar definiert sind.
Bei der letzten Auflage des Handwerkerbonus im Jahr 2016 und 2017 konnten auch Mieter und Mieterinnen einer Wohnung einen Antrag auf den Handwerkerbonus stellen und so von der Förderung profitieren.

Ob dies auch für den neuen Handwerkerbonus plus im Jahr 2024 und 2025 möglich ist, geht aus den aktuellen Informationen der Bundesregierung bisher nicht hervor. Gerne informieren wir Sie diesbezüglich, sobald die Eckdaten ausgearbeitet wurden.
Für die in den Jahren 2016 und 2017 geltende Förderung durch den Handwerkerbonus war es nicht möglich, diese parallel zu anderen Förderungen zu beanspruchen. Dies bedeutete, dass für Arbeitsleistungen, die zum Handwerkerbonus angemeldet wurden, keine weiteren Förderungen von öffentlichen Stellen in Österreich (wie Wohnbauförderung, Sanierungsbonus/-scheck usw.) oder der EU beantragt werden durften. Eine für den Handwerkerbonus eingereichte Rechnung durfte nicht bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden.

Zu den neuen Regelungen des Handwerkerbonus Plus 2024 & 2025 liegen noch keine Detailinformationen vor. Fest steht jedoch, dass laut Aussage Doppelförderungen ausgeschlossen sein sollten. Das bedeutet, eine Kombination aus Handwerker- und Sanierungsbonus wird nicht möglich sein.
  • Kosten abseits der reinen Arbeitsleistung, z.B. für den Erwerb oder die Anmietung von Waren aller Art (z.B. Materialeinsatz, Geräte, etc.), Entsorgungskosten, Fahrtkosten, Planungs- oder Beratungskosten.
  • Arbeitsleistungen an beweglichen Gütern, welche nicht Bestandteil des Gebäudes sind (z.B. Montage von Kästen, Abschleifarbeiten an Tischen, etc.)
  • Kosten, die anhand einer Pauschalrechnung vorgewiesen werden (d.h. ohne explizite Aufschlüsselung der Arbeitsleistung).
  • Bar bezahlte Arbeitsleistungen.
  • Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (z.B. Schornstein-Kehrarbeiten).
  • Gutachten (z.B. Mess- oder Überprüfungsarbeiten, Energieausweise), Ablesedienste oder Abrechnung von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, etc.)
  • Arbeitsleistungen von Unternehmen, welche sich nicht im österreichischen bundesweit einheitlichen System GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) befinden.
  • Arbeitsleistungen an Außenanlagen, abseits der eigenen Wohnadresse.
Nach unserem Wissensstand ist es nicht möglich, den Sanierungsbonus und den Handwerkerbonus gemeinsam zu beantragen.
Handwerksarbeiten, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 ausgeführt wurden, können gefördert werden.

… Sie haben eine Frage zum Handwerkerbonus? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Beratung für Fenstertausch & Förderungen in Oberösterreich

Sie planen einen Fenster- oder Türentausch und möchten mehr über die passenden Produkte sowie aktuelle Fördermöglichkeiten erfahren? Unsere Fachberater stehen Ihnen daher für ein persönliches Verkaufsgespräch zur Verfügung, beraten Sie individuell zu Ihren neuen Fenstern und deren fachgerechtem Einbau. Ferner bieten wir für Kunden in Linz, Leonding, Linz-Land, im Mühlviertel oder irgendwo in Oberösterreich, die maximal 1,5 Stunden Fahrtzeit von Gramastetten entfernt sind, gerne eine Vor-Ort-Beratung an. Falls Ihr Bezirk in Niederösterreich, Salzburg oder der Steiermark an Oberösterreich grenzt, erstellen wir zudem innerhalb dieser maximalen Fahrtzeit gerne Ihr Angebot.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren unverbindlichen Beratungstermin unter Tel.: +43 7239 7031 oder per E-Mail: office@fensterschmidinger.at.

Zudem können Sie Ihren Beratungstermin für Fenster- und Türentausch auch bequem online über unsere Terminbuchung vereinbaren.

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