Handwerkerbonus Österreich 2026 – Status, Alternativen und Bundesländer-Übersicht
Aktueller Status des Handwerkerbonus (Stand: März 2026): Der Handwerkerbonus 2024/2025 ist mit 31. Dezember 2025 ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Alle Informationen auf dieser Seite dienen als Rückblick. Ob und wann eine Neuauflage kommt, ist derzeit nicht bekannt.
Sie suchen nach aktuellen Förderungen für Fenster und Türen? Hier finden Sie alle derzeit verfügbaren Förderungen in Oberösterreich.
Handwerkerbonus Österreich 2026 – Status, Alternativen und Ausblick
Der Handwerkerbonus war eine Bundesförderung für handwerkliche Leistungen rund ums Eigenheim. In den Jahren 2024 und 2025 förderte der Bund 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 2.000 € pro Person und Jahr. Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 endete diese Aktion. Eine Neuauflage für 2026 ist nach aktuellem Stand nicht beschlossen.
Auch der Sanierungsbonus für Fenstertausch wurde am 2. Februar 2026 vom Bund eingestellt. Wer 2026 neue Fenster oder Türen plant, ist deshalb stärker auf Landesförderungen, steuerliche Pauschalen und Eigenfinanzierung angewiesen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen den aktuellen Status je Bundesland, was vom Handwerkerbonus 2024/2025 noch nachlaufend abgewickelt wird und welche Alternativen für Ihren Fenstertausch in Oberösterreich und Umgebung 2026 sinnvoll sind.
✎ Handwerkerbonus Österreich 2026 – der aktuelle Stand auf einen Blick
- Bund: ausgelaufen. Der Handwerkerbonus 2024/2025 endete am 31. Dezember 2025. Eine Neuauflage für 2026 ist aktuell nicht geplant.
- Bundesländer: gemischt. Einzelne Bundesländer wie Burgenland, NÖ und Steiermark haben eigene Handwerker- oder Sanierungsförderungen, der Status 2026 ist je Bundesland unterschiedlich.
- Sanierungsbonus auch gestoppt. Auch der Sanierungsbonus für Fenstertausch wurde am 2. Februar 2026 vom Bund eingestellt.
- Was geht jetzt? Aktuelle Übersicht aller noch laufenden Fenster-Förderungen je Bundesland in unserem Förder-Ratgeber 2026.
Handwerkerbonus 2026 nach Bundesland – was geht jetzt noch?
Da der Handwerkerbonus des Bundes 2026 nicht verlängert wurde, rücken die Landesförderungen in den Mittelpunkt. Jedes Bundesland regelt seine Wohnbau- und Sanierungsförderung selbst, die Konditionen unterscheiden sich teils deutlich. Hier der aktuelle Stand für Fenstertausch und Sanierung.
| Bundesland |
Status 2026 |
Aktuelle Förderung für Fenstertausch |
| Burgenland |
Aktiv |
Förderdarlehen, bis zu 30 % der Kosten, gedeckelt mit 40.000 € |
| Kärnten |
Eingeschränkt |
Sanierungs-Euro neu seit 2026, nur bei Komplettsanierung der Außenwand |
| Niederösterreich |
Aktiv |
Annuitätenzuschuss von 4 % über 10 Jahre, mit Punktesystem |
| Oberösterreich ⭐ |
Aktiv |
Direktzuschuss oder Annuitätenzuschuss, bis zu 15.000 € bei umfassender Sanierung |
| Salzburg |
Pausiert |
Sanierungsförderung aktuell ausgesetzt |
| Steiermark |
Neustart Q2 2026 |
Neues Modell mit Sanierungspass, Details ab Q2 2026 |
| Tirol |
Aktiv |
Pauschalbeträge pro Fenster und Annuitätenzuschuss |
| Vorarlberg |
Eingeschränkt |
Nur noch zinsgünstiges Darlehen seit Juli 2025 |
| Wien |
Aktiv |
Eigene Stadtförderung für Schall- und Wärmeschutzfenster |
ℹ️ Stand April 2026. Sieben von neun Bundesländern fördern weiterhin aktiv, Salzburg pausiert und die Steiermark startet im zweiten Quartal mit dem Sanierungspass neu. Alle Details zu Anforderungen, Antragstellung und Beispielrechnungen finden Sie in unserem Förder-Ratgeber Österreich 2026. Speziell für unseren Heimatmarkt gibt es den separaten Beitrag Förderungen für Fenster in Oberösterreich.
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Neuigkeiten zum Handwerkerbonus 2024 + 2025 für den Fenstertausch
Die Bundesregierung hat eine Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen, die Eigentümern und Mietern noch mehr Unterstützung bietet. Das frisch verabschiedete Zwei-Milliarden-Baupaket sieht unter anderem einen Handwerkerbonus plus vor, der für Zweipersonenhaushalte bis zu 4.000 € Zuschuss für handwerkliche Dienstleistungen ermöglicht. Dies gilt für Sanierungen und Verbesserungen rund um das Eigenheim, wobei ökologische Sanierungen extra gefördert werden. Ziel ist es, den Wohnbau zu unterstützen und gleichzeitig ökologische Maßnahmen zu incentivieren.
Der Handwerkerbonus plus kann laut neuesten Berichten bereits rückwirkend ab dem 1. März 2024 beantragt werden. Die genauen Details über die Antragstellung und Antragsformulare sollen in den nächsten Tagen seitens der Bundesregierung veröffentlicht werden. Der endgültige Beschluss des Bonus ist für April geplant, nachdem ein Initiativantrag bereits im Parlament eingebracht wurde. Dies bedeutet, dass wir bald mit den detaillierten Bedingungen und dem Startschuss für die Antragstellung rechnen können.
Eckdaten zum Handwerkerbonus:
- Ab dem 15. Juli 2024 können Anträge für Handwerkerleistungen, die ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 erbracht werden, gestellt werden.
- Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro bereit, mit einer maximalen Förderung von 2.000 Euro pro Haushalt im Jahr 2024 sowie 1.500 Euro im Jahr 2025.
- Die Anträge müssen ausschließlich online über eine speziell dafür eingerichtete Website eingereicht werden, die Identifikation des Antragsstellers erfolgt mittels ID Austria oder durch das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises.
- Offizielle Webseite für den Handwerkerbonus: https://handwerkerbonus.gv.at/

Umfrage zeigt, 74% der Österreicher finden Handwerkerbonus attraktiv, 37% planen Nutzung. (Market-Umfrage im Auftrag der Bundessparte Gewerbe und Handwerk)
Für weitere detaillierte Informationen zum Handwerkerbonus und den Bedingungen für 2024 halten wir Sie in diesem Beitrag auf dem Laufenden.
Extra-Tipp
Landesförderungen sind 2026 der wichtigste verbliebene Hebel
Nach dem Aus für Handwerkerbonus und Sanierungsbonus auf Bundesebene rücken die Landesförderungen in den Mittelpunkt. Sieben von neun Bundesländern fördern den Fenstertausch 2026 weiter, die OÖ-Wohnbauförderung etwa mit bis zu 1.000 € pro Wohnung. Wir haben die aktuellen Programme aller Bundesländer mit Voraussetzungen und Antragswegen aufbereitet im Beitrag »Fenstertausch Förderung Österreich 2026 – alle Bundesländer im Überblick«.

Die Bundesregierung will den Handwerkerbonus plus bald wieder auflegen, welcher eine Förderung für handwerkliche Dienstleistungen vorsieht. Details sowie Bedingungen sollen noch vor dem Sommer 2024 folgen.
Eckdaten des neuen Handwerkerbonus 2024
- Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro.
- Zeitraum: 2024 und 2025.
- Zuschuss: bis zu 2.000 € pro Person vom Bund.
- Maximaler Zuschuss: 20 Prozent der Auftragskosten.
- Antragsberechtigung: Pro Person, mit der Möglichkeit für eine vierköpfige Familie, bis zu 4.000 € zurückzuholen.
- Antragsfrequenz: ein Antrag pro Jahr zulässig.
- Maximale förderfähige Ausgaben: bis zu 10.000 €.
- Leistungsumfang: keine Einschränkungen zu förderfähigen Leistungen.
- Zuständigkeit: Wirtschaftsministerium.

Infografik – Eckdaten Handwerkerbonus plus 2024/2025
So beantragen Sie den Handwerkerbonus 2024 und 2025 mit einem amtlichen Lichtbildausweis
Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Handwerkerbonus beantragen können.
- Antragsformular aufrufen:
- Besuchen Sie die Website handwerkerbonus.gv.at.
- Klicken Sie auf den entsprechenden Button, um das Formular aufzurufen.

Button auf handwerkerbonus.gv.at anklicken, um das Antragsformular für den Handwerkerbonus aufzurufen.
- Sicherheitsabfrage:
- Geben Sie die angezeigten Zeichen in das Feld ein. Falls schwer erkennbar können Sie die Zeichenfolge anhören.
- Klicken Sie auf „Amtlicher Lichtbildausweis“, wenn Sie den Antrag nicht mit der ID-Austria App durchführen möchten.

Handwerkerbonus Sicherheitsabfrage: Zeichen eingeben oder anhören. Amtlichen Lichtbildausweis klicken für Antrag ohne ID-Austria App.
- Angaben zur Person:
- Tragen Sie Ihre personenbezogenen Daten ein.
- Laden Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises als PDF-Datei hoch.
- Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, wählen Sie das entsprechende Feld aus.
- Kontaktdaten:
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und fordern Sie einen PIN-Code an.
- Verifizieren Sie dann Ihre E-Mail-Adresse mit dem erhaltenen PIN-Code.
- Geben Sie Ihre Telefonnummer, einschließlich Landesvorwahl, ein.
- Kontoverbindung:
- Geben Sie Ihre IBAN-Nummer an.
- Bestätigen Sie, dass es sich um Ihre eigenen Bankdaten handelt.
- Wohnsitz:
- Wählen Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz.
- Geben Sie die Adresse des Wohnsitzes ein, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden.

Geben Sie Ihre Daten ein, um den Handwerkerbonus zu beantragen: Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse, IBAN und Wohnsitz.
- Ort der Leistungserbringung:
- Wählen Sie den Ort aus, an dem die Arbeiten stattfanden (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder aber eine andere Adresse).
- Abrechnungsdaten:
- Wählen Sie das Unternehmen aus, das die Arbeiten durchgeführt hat.
- Geben Sie den Zeitraum der Leistungserbringung ein.

Wählen Sie den Leistungsort für den Handwerkerbonus: Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder andere Adresse. Rechnungsdaten angeben und hochladen.
- Tragen Sie die Netto-Arbeitskosten ein und laden Sie die entsprechenden Rechnungen hoch.

Netto-Arbeitskosten eintragen ebenso wie Rechnungen für Handwerkerbonus hochladen. Kontoauszug oder Beleg als PDF hochladen.
- Bestätigungen:
- Laden Sie ggf. zusätzliche Bestätigungen hoch, wenn die Arbeiten von einer anderen Person oder Organisation beauftragt wurden.
- Bestätigen Sie, dass für die eingereichte Rechnung keine andere Förderung in Anspruch genommen wurde.

Zusätzliche Bestätigungen hochladen und bestätigen, dass keine andere Förderung genutzt wurde.
- Zusammenfassung und Absenden:
-
- Überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten.
- Akzeptieren Sie die Förderbestimmungen.
- Senden Sie den Antrag ab.

Überprüfen Sie Ihre Daten, akzeptieren Sie die Förderbestimmungen und senden Sie dann den Antrag für den Handwerkerbonus ab.
Nach dem Absenden:
- Sie erhalten eine Antrags-ID, mit der Sie den Status Ihres Antrags bei der Service-Hotline erfragen können. Dies erreichen Sie zudem unter der Tel. Nr.: +43 50506 859333.
Zusätzliche Maßnahmen, die die Regierung im Jahr 2024 fördern möchte
Weitere wichtige Punkte, die neben dem Handwerkerbonus plus im Jahr 2024/2025 beschlossen wurden, um damit die Bauwirtschaft in Österreich anzukurbeln:
- 1 Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau, Ziel: 20.000 neue Wohnungen.
- „Handwerkerbonus plus“ mit 2.000 € Zuschuss vom Bund, max. 20 % der Kosten, förderfähig bis 10.000 €.
- Zudem Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen: 15 % zusätzlicher Abzug von den Steuern für entsprechende Maßnahmen.
- Verhinderung von Doppelförderungen: Handwerker- sowie Sanierungsbonus sind nicht kombinierbar.
- Beschleunigte Abschreibung für Gebäude: Von 1,5 % auf 4,5 % pro Jahr bis Ende 2026.
- Günstigere Mieten für 50 Jahre durch Bindung der Förderungen an gemeinnützige Anbieter.
- Mehr Zuschüsse für Länder bei Kreditaufnahme, Zinsobergrenze bei 1,5 %.
- Erhöhung des Wohnschirms der Bundesregierung um 60 Millionen Euro, insgesamt 125 Millionen Euro für 2024.
- Streichung der Grundbuchgebühren beim Erstkauf bis zu einem Wert von 500.000 €.

Neben dem Handwerkerbonus hat die österreichische Regierung weitere Fördermaßnahmen angekündigt, um die schwache Baukonjunktur, besonders im Neubausektor, anzukurbeln.
Das war der Handwerkerbonus 2016 und 2017 und so funktionierte dieser beim beim Fenstertausch
Haben Sie vor, Ihr Wohnhaus in Österreich, egal ob Haupt- oder Zweitwohnsitz, zu renovieren? Dann sollten Sie den Handwerkerbonus in Betracht ziehen, der Ihnen beim Fenstertausch bares Geld spart.
So funktionierte der Handwerkerbonus
- Wer ist antragsberechtigt? Nur natürliche Personen, die eine Sanierung vornehmen, können einen Förderungsantrag stellen. Pro Jahr ist das daher für nur ein Wohnobjekt je Antragsteller möglich.
- Zeitraum: Alle Arbeiten sollten zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen sein. Sollten für 2017 keine Fördergelder zur Verfügung stehen, beschränkt sich der gültige Zeitraum auf den 1. Juni bis zum 31. Dezember 2016.
- Was wird gefördert? Förderbar sind nur Arbeitsleistungen von Handwerkern ebenso wie befugte Handwerksunternehmen in privaten Haushalten. Die Kosten müssen zudem mindestens 200 € je Endabrechnung (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
- Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 €.
- Antragsprozess des Handwerkerbonus: Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkasse beantragt werden. Die Einreichung des Antrags ist möglich, sobald die Maßnahmen durchgeführt wurden. Bei Einreichung müssen sowohl die Schlussrechnungen vorhanden als auch die Zahlungen an das ausführende Handwerksunternehmen vollständig geleistet sein.
- Nachweise: Mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder Beleg gemäß §132a BAO müssen Sie die Zahlung an das Handwerksunternehmen nachweisen. Ein Barzahlungsbeleg wird nicht akzeptiert.
- Unterlageneinreichung: Bitte leiten Sie alle notwendigen Dokumente für den Antrag gesammelt an die Zentralstelle der Bausparkasse weiter. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Antragsdokumente persönlich in einer der Filialen zu hinterlegen, die Teil des Vertriebsnetzes der Bausparkassen sind.
Nur solange es ausreichend Budget gibt
Wenn das Budget vor Ende der möglichen Einreichfrist ausgeschöpft ist, gilt die Aktion als beendet. Zögern Sie also nicht, sich bei uns zu melden, wenn Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Fenstertauschs benötigen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Infografik Handwerkerbonus 2016 sowie 2017 – Ein Überblick darüber, wie der Handwerkerbonus funktionierte, der in den Jahren 2016 sowie 2017 eingeführt wurde. Die neuen Förderrichtlinien für den Handwerkerbonus Plus für 2024 und 2025 sind derzeit in Arbeit. Sobald sie feststehen, veröffentlichen wir sie hier.
Extra-Tipp
Öko-Sonderausgabenpauschale läuft 2026 unverändert weiter
Anders als der Handwerkerbonus ist die Öko-Sonderausgabenpauschale auch 2026 ungebremst aktiv. Bei einer thermisch-energetischen Sanierung wie dem Fenstertausch sind bis zu 800 € jährlich über fünf Jahre steuerlich absetzbar, in Summe also bis zu 4.000 €. Voraussetzung ist eine ausbezahlte Bundesförderung und ein Eigenanteil über 4.000 € nach Förderabzug. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung. Mehr Details und die genauen Voraussetzungen finden Sie im Beitrag »Fenstertausch Förderung Österreich 2026«.
FAQ – Ihre Fragen zum Thema Handwerkerbonus
Nein. Der Handwerkerbonus des Bundes ist mit 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Eine Neuauflage für 2026 wurde bisher nicht beschlossen. Wer 2026 fördern lassen will, ist auf Landesförderungen, die Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt und gegebenenfalls die ÖBB-Schallschutzförderung angewiesen. Welche Möglichkeiten in Ihrem Bundesland aktiv sind, sehen Sie in unserer Tabelle weiter oben.
Aktuell gibt es dazu keine offiziellen Pläne. Die Bundesregierung hat den Handwerkerbonus für 2026 nicht verlängert und auch keine Folgeaktion angekündigt. Aus Branchenkreisen wird aber Druck Richtung Wiederaufnahme gemacht, weil die Bauwirtschaft unter dem Wegfall der Förderung leidet. Eine seriöse Prognose, ob und wann eine Neuauflage kommt, lässt sich Stand April 2026 nicht abgeben.
Die wichtigsten verbliebenen Förderwege für Fenstertausch und Sanierung 2026 sind:
- Landesförderungen der einzelnen Bundesländer, sieben von neun fördern weiterhin aktiv
- Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt, bis zu 800 € pro Person und Jahr steuerlich absetzbar
- ÖBB-Schallschutzförderung für Häuser an Bahnstrecken, im Einzelfall bis zu 100 % der Kosten
Eine vollständige Übersicht aller aktuellen Möglichkeiten finden Sie in unserem
Förder-Ratgeber Österreich 2026.
Das gesamte Förderbudget von 300 Millionen € für 2024 und 2025 wurde gut genutzt, aber nicht komplett ausgeschöpft. Entscheidend ist heute aber: Die Antragsfrist für Leistungen aus 2025 endete am 28. Februar 2026. Auch wenn theoretisch noch Restbudget vorhanden wäre, sind keine neuen Anträge mehr möglich.
Anträge, die vor dem 28. Februar 2026 ordnungsgemäß eingereicht wurden, werden weiter bearbeitet und ausbezahlt. Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen. Falls Rückfragen oder Nachforderungen kommen, melden sich die Bearbeiter per E-Mail. Reagieren Sie auf solche Nachrichten zeitnah, sonst kann der Antrag abgelehnt werden.
Wenn Sie bereits einen Antrag eingereicht haben, können Sie den Bearbeitungsstatus über die Service-Hotline der zuständigen Abwicklungsstelle abfragen. Die Telefonnummer lautet +43 50506 859333. Halten Sie Ihre Antrags-ID bereit, die Sie nach dem Absenden des Antrags per E-Mail erhalten haben. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das hinterlegte Konto.
Gefördert wurden 2024 und 2025 alle Arbeitsleistungen handwerklicher Tätigkeiten in privaten Haushalten – insbesondere Sanierungsvorhaben sowie Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Auch die Schaffung von Wohnraum war förderbar. Die Arbeitsleistungen von Handwerksbetrieben waren bis zu 10.000 € mit einem Fördersatz von 20 % bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € pro Person förderbar. Mit Auslaufen der Förderung am 31. Dezember 2025 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Zur
aktuellen Neuauflage des Handwerkerbonus sind die Details zu den
förderbaren Sanierungsmaßnahmen noch offen, könnten aber die nachstehenden Bereiche betreffen wie:
- Dachsanierung inklusive Dachdecker-, Zimmerer- und Spenglerarbeiten
- Verbesserung des Wärmeschutzes
- Tausch und Sanierung von Fenstern sowie Hauseingangstüren
- Malerarbeiten, Erneuerung von Wandtapeten, Fliesenleger- oder Bodenlegerarbeiten
- Modernisierung der Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen
- Arbeiten an Einbaumöbeln, sofern diese fest mit dem Gebäude verbunden sind (z. B. Einbauküchen, Einbauschränke)
Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste auf frühere Programme stützte. Die Anforderungen der neuen Förderrichtlinien könnten bestimmte Handwerksleistungen
einschließen oder ausschließen. Genauere Details zu den förderfähigen Gewerken
teilen wir Ihnen mit, sobald diese im Förderprogramm klar definiert sind.
Ja, auch Mieter waren für den Handwerkerbonus 2024/2025 antragsberechtigt. Mieterinnen und Mieter einer Wohnung konnten einen Antrag auf den Handwerkerbonus stellen und so von der Förderung profitieren – sofern die handwerklichen Arbeiten in der gemieteten Wohnung durchgeführt wurden. Da die Förderung mit 31. Dezember 2025 ausgelaufen ist, sind aktuell keine neuen Anträge mehr möglich.
Für die in den Jahren 2016 und 2017 geltende Förderung durch den Handwerkerbonus war es nicht möglich, diese parallel zu anderen Förderungen zu beanspruchen. Dies bedeutete, dass für Arbeitsleistungen, die zum Handwerkerbonus angemeldet wurden, keine weiteren Förderungen von öffentlichen Stellen in Österreich (wie Wohnbauförderung, Sanierungsbonus/-scheck usw.) oder der EU beantragt werden durften. Eine für den Handwerkerbonus eingereichte Rechnung durfte nicht bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden.
Zu den neuen Regelungen des Handwerkerbonus Plus 2024 & 2025 liegen noch keine Detailinformationen vor. Fest steht jedoch, dass laut Aussage Doppelförderungen ausgeschlossen sein sollten. Das bedeutet, eine Kombination aus Handwerker- und Sanierungsbonus wird nicht möglich sein.
… Sie haben eine Frage zum Handwerkerbonus? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
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Unsere Fachberater stehen Ihnen daher für ein persönliches Verkaufsgespräch zur Verfügung, beraten Sie individuell zu Ihren neuen Fenstern und deren fachgerechtem Einbau. Ferner bieten wir für Kunden in Linz, Leonding, Linz-Land, im Mühlviertel oder irgendwo in Oberösterreich, die maximal 1,5 Stunden Fahrtzeit von Gramastetten entfernt sind, gerne eine Vor-Ort-Beratung an. Falls Ihr Bezirk in Niederösterreich, Salzburg oder der Steiermark an Oberösterreich grenzt, erstellen wir zudem innerhalb dieser maximalen Fahrtzeit gerne Ihr Angebot.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren unverbindlichen Beratungstermin unter Tel.: +43 7239 7031 oder per E-Mail: office@fensterschmidinger.at. Zudem können Sie Ihren Beratungstermin für Fenster- und Türentausch auch bequem online über unsere Terminbuchung vereinbaren.
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