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Erhöhte Förderungen ab 2024

Erhöhte Förderungen ab 2024 in Österreich – Bundesregierung unterstützt Fenstertausch und thermische Sanierung im ganzen Land.

Ab dem 1. Januar 2024 werden im Rahmen einer neuen Förderinitiative des österreichischen Bundes wesentliche Bestandteile der thermischen Sanierung von Gebäuden, einschließlich des Fenstertauschs, verstärkt unterstützt und bezuschusst.

Der Sanierungsbonus ist derzeit besonders bei Eigenheimbesitzern gefragt, die einen Fenstertausch planen.

Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.

Inhaltsverzeichnis

Wichtige Aspekte dieser Förderung sind:

Sanierungsbonus - Fenstertauschförderung 2024 und 2025 in Österreich

Sanierungsbonus – Fenstertauschförderung 2024 und 2025 in Österreich. Neue erhöhte Förderung für den Fenstertausch in Österreich ab 2024 mit einer verdreifachten Förderhöhe sowie spezifischen Förderungen für Heizsysteme.

Das Wichtigste in Kürze über die neue Förderung für Fenster – gültig ab 01.01.2024

Ab 2024 können Sie für die Sanierung Ihrer Fenster sowie Türen bis zu 9.000 € Förderung erhalten! Das Klimaschutzministerium hat die Förderhöhe für die thermische Sanierung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern auf bis zu 42.000 € stark erhöht. Einzelbauteilsanierungen, wie etwa Fenster, werden mit bis zu 9.000 € unterstützt.

Diese Förderungen, die als nicht rückzahlbare Investitionskostenzuschüsse vergeben werden, decken bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Zudem gibt es für die Nutzung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen zusätzliche Boni. Die Registrierung zur Förderung gilt, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis zum 31.12.2025! Wie es nach dem 31.12.2025 dann mit der Förderung weitergeht, bleibt abzuwarten und hängt zudem mit den Entscheidungen einer neuen Bundesregierung zusammen.

Weitere Informationen finden Sie dazu auf www.sanierungsbonus.at. Nutzen Sie diese Chance, um Energie zu sparen, Ihre Heizkosten zu senken, ebenso wie Ihr Wohnklima zu verbessern.

Icon Download

Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte in einem Leitfaden zusammengefasst – klicken Sie daher einfach auf den nachstehenden Link zum Herunterladen: Leitfaden Sanierungsbonus – Einzelbauteilsanierung Fenster zeigt Schritte zur Nutzung des Sanierungsbonus 2024 als PDF-File

Für ein individuelles Angebot zu Ihrem Fenstertausch, der von dieser Förderung profitieren könnte, kontaktieren Sie uns einfach. Senden Sie eine Nachricht mit Ihren Fenstergrößen an office@fensterschmidinger.at. Wir erstellen Ihnen dann ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Sie!

Infografik zum neuen Sanierungsbonus 2024: Übersicht von Fördermöglichkeiten und Fördersummen.

Neue Förderung 2024 für Fenster und weitere Sanierungsmaßnahmen in Österreich!

Förderungsfähig und nicht förderungsfähig beim Tausch der Fenster beim Sanierungsbonus

Um für eine Förderung im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme in Frage zu kommen, ist es wichtig, dass mindestens 75 % der vorhandenen Fenster sowie Außentüren ausgetauscht werden. Diese Regelung ermöglicht es, dass neben dem Wechsel der Fenster zudem auch der Austausch von Balkon-, Terrassen- und weiteren Außentüren als förderungswürdig anerkannt wird.

Sie können wählen, ob Sie den Fenstertausch nach Anzahl der Fenster oder nach Fensterfläche (m²) berechnen möchten. Entscheiden Sie sich für die Methode, die für Ihre individuelle Situation kostengünstiger ist. Es empfiehlt sich jedoch, dies mit der zuständigen Förderstelle abzustimmen, um sicherzugehen.

Förderungsfähig:

nicht förderungsfähig:

Infografik - Einzelbauteilsanierung Fenster: Förderungsfähige und nicht föerderungsfähige Kosten.

Infografik – Einzelbauteilsanierung Fenster: Förderungsfähige bzw. nicht föerderungsfähige Kosten im Bezug auf den Sanierungsbonus in Österreich.

Kosten und Förderung für Sanierungsbonus bei Fenster – Beispiele

Nachstehend zeigen wir Ihnen anhand einer fiktiven Beispielrechnung, wie sich die Kosten und zudem die Förderungen bei unterschiedlichen Beispielen zusammensetzen können.

Die Kosten für die Fenster, Türen sowie das Zubehör in den unten angeführten Infografiken sind Kostenschätzungen. Je nach Art des Materials, den Maßen ebenso wie die Ausführungen können natürlich diese Preise variieren.

Beispiel Nr. 1 Fenstertausch Förderung OÖ – Linz:

Infografik - Beispielrechnung Einfamilienhaus Linz mit Sanierungsbonus-Förderung für den Fenstertausch

Infografik – Beispielrechnung eines Einfamilienhaus in Linz mit Sanierungsbonus-Förderung für den Fenstertausch (Irrtümer bzw. Änderungen vorbehalten)

Beispiel Nr. 2 Fenstertausch Förderung OÖ – Unterweitersdorf:

Infografik - Förderungen Sanierungsbonus: Beispielrechnung für Einfamilienhaus in Unterweitersdorf.

Infografik – Förderungen Sanierungsbonus: Beispielrechnung für Einfamilienhaus in Unterweitersdorf (Irrtümer bzw. Änderungen vorbehalten).

Wird ein reiner Glastausch auch im Rahmen des Sanierungsbonus 2024 bzw. 2025 gefördert?

Ja, auch der Glastausch wird gefördert! Allerdings gibt es ein paar Bedingungen: Der Austausch muss bei mindestens 75 % Ihrer Fenster und Türen erfolgen. Außerdem ist dazu wichtig, dass der U-Wert des gesamten Fensters – das heißt, inklusive Glas und Rahmen – nach der Sanierung einen maximalen Uw-Wert von 1,1 W/m²K beträgt.

Um den Förderantrag auszufüllen, muss der Gesamt-Uw-Wert der neuen verglasten Fenster angegeben werden. Vorab ist dieser Wert durch einen Energiefachberater zu bestimmen, der festlegt, welchen Uw-Wert die Fenster nach dem Austausch haben. Der Fachberater entscheidet auch über das benötigte Glas, da wir als Glastauschbetrieb keine Uw-Wert-Berechnungen an bestehenden Fensterelementen durchführen. Die Vielfalt der Modelle macht dies für uns unmöglich. Für die Bestimmung des Uw-Wertes Ihrer bestehenden Fenster empfehlen wir Ihnen daher folgenden Baumeister, der Sie professionell diesbezüglich unterstützen kann:

Herr Ing. Peter Handl
E-Mail: baumeister.handl@gmail.com
Tel.: +43 (650) 224 542 1

Nach einem ersten Gespräch mit ihm legen Sie die Spezifikationen der neuen Gläser fest.

 

Förderungen 2024 und 2025 für Fenster in Österreich jetzt beantragen, so schaut der Ablauf aus

Die konkreten Förderdetails wurden vom Klimaschutzministerium ausgearbeitet und gelten ab dem 01.01.2024.

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Energieberatung als erster Schritt: Beginnen Sie Ihr Sanierungsprojekt mit einer professionellen Energieberatung. Diese Beratung, die normalerweise vor Ort nach einer Gebäudebesichtigung stattfindet, hilft Ihnen, den genauen Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes zu ermitteln. In vielen Bundesländern ist diese Beratung kostenlos oder aber mit einem minimalen Kostenbeitrag verbunden.
    Hier klicken, um zu den Beratungsstellen in Österreich zu kommen:
    Energieberatungsstellen in Österreich.
  2. Planung und Fördermöglichkeiten: Nach der Energieberatung sollten Sie zudem einen Energieausweis oder ein Sanierungskonzept mit verschiedenen Sanierungsoptionen erstellen lassen. Informieren Sie sich auch über Bundes- sowie Landesförderungen, die für Ihr Sanierungsprojekt in Frage kommen könnten. Die Planung der Sanierungsmaßnahmen sollte dann in Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb erfolgen.
  3. Förderungsanmeldung bzw. Umsetzung: Sobald Ihre Projektplanung abgeschlossen und darüber hinaus alle Unterlagen vorbereitet sind, können Sie sich für den neuen Sanierungsbonus anmelden. Die Registrierung für diesen Bonus erfolgt online und sichert die Fördermittel für Ihr Projekt. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Registrierung gestellt werden, wobei das Projekt zu diesem Zeitpunkt bereits fertig umgesetzt sowie abgerechnet sein sollte.

Für detaillierte Informationen und die Beantragung der Förderung halten wir Sie auf unserer Webseite stets aktuell informiert, sobald neue Updates vorliegen!

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Bei Einzelbauteilsanierung ist nicht zwingend eine Vor-Ort-Beratung der Energieberatungsstellen erforderlich!
Die Nachfrage nach dem Sanierungsbonus war und ist so groß, dass zum Beispiel der Energiesparverband auch viele Beratungen telefonisch abwickelt und nach dem Gespräch ein Energieberatungsprotokoll übermittelt. In vielen Fällen reicht dies aus, um die Förderung zu beantragen.

Infografik zum Erhalt des Sanierungsbonus 2024: Schritte von der Antragstellung bis zur Förderung.

So sieht der Ablauf aus, wie Sie zu Ihrem Sanierungsbonus 2024 kommen!

Was muss ich für eine Energieberatung vorbereiten und welche Unterlagen sollte ich zum Termin mitbringen?

Laut Information vom Energiesparverband Oberösterreich können Sie die Energieberatung unter dem folgenden Link buchen: https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage

Sobald Sie alle Felder im Formular ausgefüllt haben, wird sich ein Berater des Energiesparverbands mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Bei einem Fenstertausch als Einzelmaßnahme erfolgt diese Beratung oft auch telefonisch. Anschließend sendet der Energiesparverband eine Beratungsbestätigung zu, die Sie für die Beantragung der Bundesförderung verwenden können.

Im Rahmen der Energieberatung werden Themen wie Heiz-Energieverbrauch, Stromverbrauch, Heizung und Dämmung am Gebäude besprochen. Es ist hilfreich, die ungefähren Jahresenergieverbräuche im Voraus zu ermitteln und dem Berater mitzuteilen.

Im Zuge der Energieberatung können Sie sämtliche Fragen, die aufgetaucht sind, mit dem Berater besprechen und erhalten dabei Empfehlungen über die Vorgehensweise für den Fenstertausch und die Förderung.

 

Womit soll man bei der Sanierung beginnen, wenn man keine komplette thermische Sanierung vornimmt?

Wenn Sie eine Einzelbauteilsanierung an Ihrem Haus planen, statt einer kompletten Sanierung, ist es sinnvoll, mit den Maßnahmen zu beginnen, die den größten Einfluss auf die Energieeffizienz und den Wohnkomfort haben.

Eine gute erste Option ist oft die Fenstersanierung. Moderne Fenster verbessern nicht nur die Wärmedämmung, sondern können auch den Lärm reduzieren und zudem die Sicherheit erhöhen. Eine weitere effektive Maßnahme ist die Dachdämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke, die vor allem in älteren Häusern zu deutlichen Energieeinsparungen führen kann.

Im Zuge eines Fenstertausches sollten Sie zusätzlich auch die Fassadendämmung prüfen und diese gegebenenfalls gleich mit erneuern.

Denken Sie zu guter Letzt auch an die Heizung: Eine moderne Heizungsanlage kann die Energiekosten erheblich senken sowie den Wohnkomfort steigern.

Priorisieren Sie die Maßnahmen basierend auf Ihrem Budget und den spezifischen Bedürfnissen Ihres Hauses.

Bei der Energieberatung mit dem Energiesparverband können Sie detailspezifische Fragen zur Wichtigkeit der einzelnen Sanierungsmaßnahmen noch abklären.

Infografik zur Gebäudesanierung: Analyse, Planung, Fenstertausch hin zu Erneuerung der Heizsysteme.

Bei der Einzelbauteilsanierung zuerst Dachdämmung und dann erneuern der Fenster umsetzen für Energieeffizienz sowie Komfort. Auch Fassadendämmung ebenso wie moderne Heizungen erwägen. Prioritäten nach Budget und Bedarf des Hauses setzen.

Was ist eine Einzelbauteilsanierung in Bezug auf den Sanierungsbonus 2024?

Eine Einzelbauteilsanierung bezieht sich auf die gezielte Renovierung oder Verbesserung spezifischer Teile eines Gebäudes, anstatt eine umfassende Gesamtsanierung durchzuführen. Bei dieser Art der Sanierung konzentriert man sich daher auf einzelne Elemente wie Fenster, Türen, das Dach oder die Fassade.

Der Vorteil liegt darin, dass Sie gezielt dort investieren können, wo es am nötigsten ist, was oft kosteneffizienter ist. Besonders sinnvoll ist diese Methode, wenn bestimmte Bauteile des Hauses veraltet oder beschädigt sind, während andere Teile noch in gutem Zustand sind. So kann etwa der Austausch alter Fenster durch moderne, energieeffiziente Modelle erheblich zur Verbesserung der Wärmedämmung und zur Senkung der Heizkosten beitragen, ohne dass das gesamte Gebäude saniert werden muss.

Einzelbauteilsanierungen sind somit eine flexible und oft wirtschaftlichere Lösung für die gezielte Aufwertung Ihres Eigentums, und zudem sind auch die Kosten oft überschaubarer als bei der Komplettsanierung des Gebäudes.

 

Was fällt unter thermische Sanierung beim Sanierungsbonus?

Die thermische Sanierung im Rahmen des Sanierungsbonus umfasst eine umfassende Überprüfung und Verbesserung der Gebäudekomponenten, durch die Wärme entweichen kann. Dazu zählen das Dach, die oberste Geschossdecke, die Fassade, die Kellerdecke sowie Fenster und Türen. Ziel der thermischen Sanierung ist es, die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und dadurch die Heiz- und Kühlkosten deutlich zu senken.

Ein zentraler Bestandteil dieser Sanierung ist die Dämmung der Gebäudehülle. Wenn nötig, werden hierbei Materialien eingesetzt, die den Wärmeverlust minimieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist dabei die Sanierung von Fenstern und Türen. Hierbei geht es vor allem darum, alte und ineffiziente Fenster und Türen durch moderne, energieeffiziente Varianten zu ersetzen. Dies kann einen signifikanten Unterschied bei den Energiekosten ausmachen, da gut isolierte Fenster und Türen die Wärme im Winter im Gebäude halten und im Sommer vor übermäßiger Hitze schützen.

Kurz gesagt, die thermische Sanierung im Rahmen des Sanierungsbonus ist eine Investition in die Zukunft Ihres Gebäudes. Sie verbessert nicht nur den Wohnkomfort, sondern trägt auch dazu bei, langfristig Energiekosten zu sparen und den ökologischen Fußabdruck Ihres Hauses zu verringern.

 

Welche zusätzlichen Fördermittel gibt es im Bereich des Fenstertausches?

Neben den Bundesförderungen wie dem Sanierungsbonus gibt es regional noch weitere unterschiedliche Fenstertauschförderungen, die ein wenig Recherche erforderlich machen. In Oberösterreich gibt es etwa noch die Wohnbauförderung, eine Öko-Sonderausgaben-Pauschale, die man steuerlich absetzen kann, sowie Lärmschutzmaßnahmen durch die oberösterreichische Straßenverwaltung.

Damit man im Förderdschungel den Überblick behält, empfehlen wir Ihnen, mit den Landesstellen der Energiesparverbände in Kontakt zu treten. Gerne hilft Ihnen auch der Fensterbauer weiter, damit Sie weiterführende Informationen zu den Fördermitteln von Land ebenso wie dem Bund erfahren!

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Handwerkerbonus ist wieder da!
Eine weitere Fördermaßnahme, die die österreichische Bundesregierung für 2024 neu aufgelegt hat, ist der Handwerkerbonus. Dieser knüpft an den zuletzt 2017 aufgelegten Handwerkerbonus an. 

Wer nun hofft, den Handwerkerbonus zusätzlich zum Sanierungsbonus für dasselbe Projekt beanspruchen zu können, wird enttäuscht: Die Regierung schließt dies nämlich aus. In diesem Beitrag halten wir Sie über den Handwerkerbonus auf dem Laufenden und informieren Sie zudem umgehend, sobald es diesbezüglich Aktualisierungen gibt: »Der Handwerkerbonus 2024«

Neue Förderung für den Fenstertausch in Österreich ab 01.01.2024

Zusätzlich zum Sanierungsbonus gibt es regionale Fenstertauschförderungen, etwa in Oberösterreich die Wohnbauförderung und Öko-Pauschale. Kontaktieren Sie Energiesparverbände oder Fensterbauer für Informationen. Der Handwerkerbonus kehrt 2024 zurück, ist aber nicht mit dem Sanierungsbonus kombinierbar.

Kann ich den Sanierungsbonus jeweils für den Fenstertausch als auch für den Türentausch beantragen?

Der Sanierungsbonus fasst Fenster und Türen als ein Bauvorhaben zusammen. Nach unserem Wissen gibt es nicht für den Fenstertausch und den Türentausch die gleiche Förderung zweimal.

 

Mit diesen U-Werten sichern Sie sich die Förderung in Österreich

Unsere Kunststofffenstersysteme mit dreifachverglasten Wärmeschutzgläsern erfüllen leicht die Mindestanforderungen für die Einzelbauteilsanierung. Damit man den Sanierungsbonus für den Fenstertausch erhält, muss der maximale Uw-Wert bei 1,1 W/m²K oder darunter liegen. Es ist daher zu beachten, dass niedrigere U-Werte eine bessere Dämmung bedeuten und somit zur Energieeffizienz Ihres Zuhauses beitragen. Niedrige U-Werte bedeuten also zusammengefasst niedrigere Kosten für die Heizung des Gebäudes.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über verschiedene Glastypen und die dazugehörigen Fenstersysteme, die aufzeigen, welche U-Werte Sie damit erreichen und wie Sie somit Ihre Wohnqualität verbessern können.

Bauphysikalische Werte – Kunststofffenster & Kunststoff-Alu-Fenster

Bauphysikalische Werte Waku W88 Kunststofffenster Querschnitt, zeigt Profile & Dichtungen und Wärmeschutzglas.

WAKU W88
Multitech / TGI

W88 Fenster aus Kunststoff/Alu im Querschnitt mit Profilen, Dichtungen & Wärmeschutzglas

WAKU W88 Design
Multitech / TGI

Waku W76 Md weißes Kunststofffenster im Querschnitt mit Profilen, Dichtungen & Wärmeschutzglas.

WAKU W76 Md
Multitech / TGI

WAKU W76 Design Kunststoff/Alu-Fenster, Anthrazitgrau, Querschnitt mit Profilen, Dichtungen & Wärmeschutzglas.

WAKU W76 Design
Multitech / TGI

Dreifachverglasung Ug 0,5 W/m²K Glasaufbau: 4b‐18‐4‐18‐4b
Uw 0,72 W/m²K
Uw 0,74 W/m²K
Uw 0,73 W/m²K
Uw 0,74 W/m²K
Uw 0,76 W/m²K
Uw 0,78 W/m²K
Uw 0,76 W/m²K
Uw 0,78 W/m²K
Dreifachverglasung Ug 0,6 W/m²K Glasaufbau: 4b‐16‐4‐16‐4b
Uw 0,79 W/m²K
Uw 0,81 W/m²K
Uw 0,79 W/m²K
Uw 0,81 W/m²K
Uw 0,83 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
Uw 0,83 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
Dreifachverglasung Ug 0,7 W/m²K Glasaufbau: 4b‐12‐4‐12‐4b
Uw 0,84 W/m²K
Uw 0,86 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
Uw 0,87 W/m²K
Uw 0,90 W/m²K
Uw 0,92 W/m²K
Uw 0,90 W/m²K
Uw 0,92 W/m²K
Mindestanforderung – damit man Sanierungsbonus erhält – bei der Einzelbauteilsanierung Fenster Uw 1,1 W/m²K Uw 1,1 W/m²K Uw 1,1 W/m²K Uw 1,1 W/m²K

(Bei Kunststoff sowie Kunststoff-Alu ist der erste Wert Abstandhalter „Multitech“ der zweite Wert ist der Abstandhalter „TGI“; bei Holz-Alu-Fenster gibt es nur den Swisspacer V als Abstandhalter – Irrtümer bzw. Änderungen vorbehalten)

Bauphysikalische Werte – Holz-Aluminium-Fenster

Bauphysikalische Werte Haidl Starline/Neoline Querschnitt: Holz-Alu-Fenster mit U-Werten. Energiesparend & langlebig.

Haidl Starline oder Neoline
Swisspacer V

Haidl Startrend/Neotrend Holz-Alu-Fenster im Querschnitt mit U-Werten.

Haidl Startrend oder Neotrend
Swisspacer V

Holz-Alu-Fenster Haidl Xenox 1.0 im Querschnitt mit U-Werten für Energieeffizienz.

 Haidl Xenox 1.0
Swisspacer V

Haidl Xenox 2.0 Holz-Alu-Fenster, Querschnitt mit U-Werten, optimiert für Energieeffizienz.

Haidl Xenox 2.0
Swisspacer V

Dreifachverglasung Ug 0,5 W/m²K Glasaufbau: 4b‐18‐4‐18‐4b
Uw 0,76 W/m²K
Uw 0,78 W/m²K
Uw 0,74 W/m²K
Dreifachverglasung Ug 0,6 W/m²K Glasaufbau: 4b‐16‐4‐16‐4b
Uw 0,92 W/m²K Uw 0,82 W/m²K
Uw 0,84 W/m²K
Uw 0,80 W/m²K
Dreifachverglasung Ug 0,7 W/m²K Glasaufbau: 4b‐12‐4‐12‐4b
Uw 0,96 W/m²K
Mindestanforderung – damit man Sanierungsbonus erhält – bei der Einzelbauteilsanierung Fenster Uw 1,1 W/m²K Uw 1,1 W/m²K Uw 1,1 W/m²K Uw 1,1 W/m²K

(Bei Holz-Alu-Fenster Abstandhalter „Swissspacer V“ – Irrtümer bzw. Änderungen vorbehalten)

 

FAQ – Ihre Fragen zum Thema Erhöhte Förderungen 2024

Ja, neben dem Sanierungsbonus sind auch Landesförderungen für den Fenstertausch als Fensterförderung verfügbar, die kombinierbar sind. Eine genaue Auskunft über die Höhe der Landesförderung erfordert jedoch eine individuelle Beratung beim Energiesparverband oder den ausschreibenden Stellen. Auch die jeweiligen Förderseiten kann man in Eigenrecherche durchforsten.

Landesförderungen Oberösterreich:
Förderungen zum Thema Bauen und Wohnen – Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htm

Energieberatung OÖ sowie Informationen bezüglich weiterer Förderungen:
OÖ. Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Telefon: +43 732 7720 14860
E-Mail: office@esv.or.at

Webseite: energiesparverband.at

Landesförderungen Niederösterreich:
Wohnbauförderung Eigenheim – Link: https://noe.gv.at/noe/Foerderungen/Foerderungen-alle.html

Energieberatung NÖ und Informationen bezüglich weiterer Förderungen:
Energieberatung Niederösterreich (eNu)
Telefon: +43 2742 22144
Webseite: energieberatung-noe.at

Landesförderungen Salzburg:
Sanierungsförderung – Link: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/sanierungsfoerderung.aspx

Energieberatung SBG und Informationen bezüglich weiterer Förderungen:
Energieberatung Salzburg
Günter-Bauer-Straße 1, 5071 Wals
Telefon: +43 662 8042 3151
E-Mail: energieberatung@salzburg.gv.at

Webseite: www.salzburg.gv.at

Weitere Bundesländer siehe hier in dieser Übersicht: https://www.topprodukte.at/services/sanierungstipps/foerderung-beratung
Ein Austausch der Dichtungen allein qualifiziert nach unseren Informationen nicht für den Sanierungsbonus und man erhält daher keine Fensterförderung bezuschusst. Falls eventuell ein Glastausch auch angedacht ist und eine wesentliche Verbesserung des U-Wertes dadurch entsteht, dann sieht die Sache wieder anders aus.

Bitte lassen Sie sich entsprechend von einem Glaserbetrieb in Ihrer Nähe genau beraten, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist bzw. auch möglich ist!
Ein Fenstertausch, bei dem die Montage in Eigenregie erfolgt, wird in der Regel nicht gefördert. Die auszuführenden Maßnahmen müssen von einer für diese Arbeiten befugten Firma durchgeführt werden. Reine Materialrechnungen ohne entsprechende Montagerechnung einer befugten Firma werden nicht gefördert, laut Information von der ausschreibenden Förderstelle.

Auch bei anderen Fenstertauschförderungen ist unseres Wissens bei Eigenmontage kein Zuschuss möglich.

Weitere Informationen können Sie hier finden unter: förderungsfähige Kosten Sanierungsbonus.
Verschiedene Förderungen für den Fenstertausch hängen von der jeweiligen Region ab, in der Sie wohnen. Eine pauschale Aussage über die Förderhöhen ist daher nicht möglich, da wir nicht wissen, welche Förderung Sie konkret meinen. Für detaillierte Informationen empfehlen wir, direkt Kontakt mit der zuständigen Förderstelle aufzunehmen.

Falls Sie den Sanierungsbonus für 2023 gemeint haben, dann finden Sie vielleicht hier weiterführende Informationen: Förderung Sanierungsscheck 2023/2024 für Private
Zu den Förderkriterien des Sanierungsbonus 2024 können wir Folgendes sagen: Für einen Förderantrag ist der Austausch von mindestens 75 % der Fenster innerhalb des festgelegten Zeitrahmens erforderlich.

Wichtig: Der Austausch oder die Sanierung müssen mindestens 75 % der Fenster betreffen und der max. Uw-Wert darf 1,1 W/m²K nicht überschreiten.

Da aber die genaue Situation vor Ort uns unbekannt ist, raten wir zur Rückfrage bei der Förderstelle oder zum direkten Gespräch mit unseren Fachberatern im Büro. Kontaktieren Sie uns unter Tel.: +43 7239 7031 oder per E-Mail: office@fensterschmidinger.at.
Zwei Förderungsanträge im Rahmen der thermischen Gebäudesanierung können nur dann gestellt und gefördert werden, wenn die zweite Wohneinheit bereits besteht. Bitte übermitteln Sie der ausschreibenden Stelle im Zuge der Antragstellung eine Bestätigung der Gemeinde über den Bestand der zwei Wohneinheiten oder einen Grundbuchauszug der parifizierten Wohneinheiten.

Ein Zweifamilienhaus (zwei getrennte Wohneinheiten mit eigener Wohnungseingangstüre, Küche und Bad) ist folgendermaßen förderungsfähig:

Für jedes Wohnobjekt (Wohneinheit im Zweifamilienhaus) kann ein Antrag gestellt werden. Gibt es für die beiden getrennten Wohneinheiten jeweils unterschiedliche Eigentümer oder Mieter, kann von dem Eigentümer bzw. Mieter für die jeweilige Wohneinheit eine Förderung beantragt werden.

Bei gemeinsamen Rechnungen bzw. Angeboten werden die Kosten entsprechend dem angegebenen Aufteilungsschlüssel auf die jeweiligen Wohneinheiten aufgeteilt. Beide Förderungsnehmer müssen als Rechnungsempfänger angegeben werden.
Bei den meisten Förderungen und auch beim Sanierungsbonus müssen Sie die Kosten für den Fenstertausch vorfinanzieren. Nachdem Sie die Rechnungen samt den Überweisungsbestätigungen eingereicht haben und die Bearbeitungszeit der Förderstelle verstrichen ist, erhalten Sie Ihren Zuschuss bei positiver Antragsprüfung. Von dem Einreichen der abgeschlossenen Projektunterlagen bis zur Auszahlung des Betrags können 3 - 6 Monate vergehen, je nach Andrang an Förderabrechnungen.

Sie sollten bei Beginn des Sanierungsprojekts also prüfen, ob Sie diese kurzfristigen Investitionskosten für den Fenstertausch komplett finanzieren können, bis der Zuschuss der Förderung auf Ihrem Konto ist. Bedenken Sie auch immer, dass einzelne Förderstellen Förderungen ablehnen oder Sie einen Fehler beim Registrieren bzw. Ablauf machen können und so nicht zur Förderung kommen. Informieren Sie sich daher immer vor Beginn der Arbeiten über die Abläufe, Fristen und Förderhöhen, damit Sie keine bösen Überraschungen im Nachhinein erleben.
Ja, auch für gewerbliche Immobilien gibt es einen Sanierungsbonus bzw. Förderungen. Überprüfen Sie jedoch separat auf den offiziellen Webseiten der Förderstellen, ob Ihr Bauvorhaben förderungsfähig ist. Weitere Informationen zum Sanierungsbonus finden Sie hier: www.sanierungsbonus.at!
Sie können sich für den aktuellen Sanierungsbonus registrieren, solange Budgetmittel vorhanden sind, jedoch längstens bis zum 31.12.2025 laut ausschreibender Förderstelle. Ob und in welcher Höhe der Sanierungsbonus auch im Folgejahr 2026 verfügbar sein wird, ist derzeit noch unklar. Ein Schlüsselfaktor wird der Ausgang der Nationalratswahlen im September 2024 sein und ob eine mögliche neue Regierung die derzeit hohen Förderungen für die thermische Sanierung in das neue Budget einplant.

Derzeit lässt sich nicht genau sagen, ob und in welchem Umfang der Sanierungsbonus neu aufgelegt wird. Nach aktuellem Stand können Sie den Sanierungsbonus noch bis Jahresende 2025 beantragen. Wichtig: Nachdem Sie den Bonus beantragt haben, haben Sie bis zum 30. September 2026 Zeit, die geplanten Maßnahmen umzusetzen und die Endabrechnungsunterlagen einzureichen.

Wir gehen davon aus, dass es auch im Jahr 2026 neue Fördermittel geben wird, jedoch wahrscheinlich nicht in der bisherigen Höhe. Daher sollten Sie den Sanierungsbonus noch in diesem Jahr beantragen und die geplanten Maßnahmen im Jahr 2025/2026 umsetzen. Es gibt also noch viele Unklarheiten, aber handeln Sie lieber jetzt, um sich die derzeitigen Vorteile zu sichern.

Wenn das Förderbudget früher ausgeschöpft ist, kann das Förderprogramm natürlich auch vorzeitig eingestellt werden!
Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die AntragstellungAb der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert. Irrtümer und Änderungen vorbehalten – genaue Informationen erhalten Sie bei der Förderstelle!
Ja, auch für Neben- und Freizeitwohnsitze kann der Fenstertausch im Rahmen des Sanierungsbonus gefördert werden, sofern die weiteren Förderkriterien erfüllt sind.
Antragsteller haben bis zum 18.11.2024 bereits 106.127 Förderungsanträge und darüber hinaus 80.984 Registrierungen eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt stehen dennoch noch rund 713,3 Mio. € Fördermittel laut Sanierungsbonus-Webseite zur Verfügung.

Laut inoffiziellen Informationsquellen ist die Nachfrage nach Fördermitteln aktuell sehr stark, und man geht aufgrund der Geschwindigkeit der Antragstellung davon aus, dass die Fördermittel schon vor dem Ende der Registrierung am 31.12.2025 ausgeschöpft sein werden.
Ja, pro Kalenderjahr kann man je eine Einzelbauteilsanierung laut KPC einreichen. Voraussetzung ist, dass genügend Fördermittel noch zur Verfügung stehen.

… Sie haben eine Frage zum aktuellen Sanierungsbonus sowie weiteren Fördermöglichkeiten? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Planen Sie einen Fenstertausch? Gerne beraten wir Sie unverbindlich!

Wir informieren Sie über erhöhte Förderungen ab 2024 für den Fenstertausch persönlich bei Ihnen zu Hause. Bei Ihnen vor Ort in Linz, Wels, Steyr, genauer gesagt im gesamten Bundesland Oberösterreich oder im Schauraum in Gramastetten steht Ihnen unser Fenstertausch-Experte zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr über die Kosten ebenso wie die vielfältigen Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Fenster samt den Montageleistungen, die wir anbieten. Sie erhalten zudem ein kostenloses und für Sie gänzlich unverbindliches Angebot.

Vereinbaren Sie daher jetzt einen persönlichen Beratungstermin: Rufen Sie uns unter +43 7239 7031 an oder schreiben Sie eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre unverbindliche Fensterberatung direkt online zu buchen – mit nur ein paar Klicks kommen Sie so zu Ihrem Wunschtermin.

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Beratung für den Fenstertausch in Oberösterreich und den angrenzenden Bezirken in Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark anbieten – maximale Fahrtzeit vom Standort Gramastetten bei Linz ist 1,5 Stunden!

Beratungstermin für Fenster und Türen buchen

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