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Förderungen für Fenster & Türen in Oberösterreich

Förderungen für Fenster in Oberösterreich sind 2026 spürbar im Wandel. Die OÖ-Wohnbauförderung läuft weiter, der Sanierungsbonus des Bundes ist für den Fenstertausch derzeit gestoppt. Wir zeigen Ihnen ehrlich, was aktuell möglich ist und was nicht.

Zuletzt aktualisiert am 13. April 2026 von Florian Schmidinger

Aktueller Stand April 2026

Sanierungsbonus des Bundes für Fenstertausch. Seit 2. Februar 2026 gestoppt. Aktuell fördert die Sanierungsoffensive nur noch den Kesseltausch. Ob und wann der Fenstertausch wieder aufgenommen wird, ist offen.

OÖ-Wohnbauförderung für Fenstertausch. Aktiv und beantragbar. 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung.

ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Aktiv im Rahmen der laufenden Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur nach Verständigung durch die Gemeinde möglich.

OÖ-Lärmschutz Straßenverwaltung. Aktiv. Pauschalbeträge für Lärmschutzfenster an Landesstraßen.

Öko-Sonderausgabenpauschale. Aktiv. Bis zu 800 € jährlich steuerlich absetzbar.

Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert. Förderzeitraum endete mit 31. Dezember 2025, Antragsfrist mit 28. Februar 2026.

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Förderungen für Fenster in Oberösterreich übersichtlich vor. Mit konkreten Beispielrechnungen, ehrlichen Status-Angaben und allen wichtigen Antragsformularen. Da sich die Förderlandschaft 2026 deutlich verändert hat, ist ein klarer Überblick wichtiger denn je.

Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Mit alten Fenstern und Türen verlieren Häuser im Schnitt rund 30 % der Wärme über die Gebäudehülle. Wer also ohnehin einen Tausch plant, sollte die noch verfügbaren Förderungen nutzen und gleichzeitig auf die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten setzen.

Förderungen für Fenster in Oberösterreich. Das Wichtigste in Kürze

  • OÖ-Landesförderung als wichtigste aktive Option. 15 % Zuschuss beim Fenstertausch, maximal 1.000 € pro Wohnung. Voraussetzung U-Wert ≤ 1,1 W/m²K und Antrag vor Auftragsvergabe.
  • Sanierungsbonus des Bundes derzeit gestoppt. Seit 2. Februar 2026 keine Förderung für den Fenstertausch mehr. Ob und wann eine Wiederaufnahme erfolgt, ist offen.
  • ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Bis zu 100 % der Kosten für Schallschutzfenster, allerdings nur im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte mit Verständigung durch die Gemeinde.
  • OÖ-Lärmschutz an Landesstraßen. Pauschalbeträge für Schallschutzfenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung. Wohnobjekt muss vor 1.1.1996 baubewilligt sein.
  • Auch ohne Förderung wirtschaftlich sinnvoll. Heizkostenersparnis, höherer Wohnkomfort und Wertsteigerung der Immobilie machen den Fenstertausch zur klugen Investition.

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Inhaltsverzeichnis


OÖ-Wohnbauförderung für den Fenstertausch. Aktuell die wichtigste aktive Förderung

Status. Aktiv und beantragbar. Die Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich für den Fenstertausch ist auch im Wohnbaupaket 2025 und 2026 verankert und kann weiterhin in Anspruch genommen werden.

Sie planen, Ihre Fenster in Oberösterreich zu tauschen, und möchten dabei die laufenden Förderungen nutzen. Das Land Oberösterreich unterstützt Hausbesitzer mit einem klar geregelten Zuschuss-Programm, das den Einbau hochwertiger und energieeffizienter Fenster fördert und gleichzeitig die Wohnqualität in den Räumen verbessert.

Konkrete Beispielrechnung. So viel können Sie sparen

Gesamtkosten des Fenstertausches im fiktiven Beispiel.

Berechnung der OÖ-Landesförderung.

Infografik zur Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch mit 15 % Förderung bei 10.000 € Kosten und einer Ersparnis von maximal 1.000 €.

Infografik mit fiktiver Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch. 15 % Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis maximal 1.000 €. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen

Was wird gefördert. Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Wie hoch ist die Förderung. Bauzuschüsse decken 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung. Wurde die Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gebraucht gekauft, erhöht sich der Zuschuss um zusätzliche 500 €.

Welche Bedingungen gelten. Die Arbeiten müssen von einem gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt werden. Die Rechnungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss bei höchstens 1,1 W/m²K liegen.

Zusätzliche Hinweise. Die geförderte Wohnung muss mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen, andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Wo gibt es mehr Infos. Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad Themen, Service, Förderungen, Bauen und Wohnen, Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.

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Stand April 2026. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch direkt auf der offiziellen Webseite des Landes Oberösterreich, da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können.

Infografik zu Förderungen in Oberösterreich beim Fenstertausch mit Arten, Zuschusshöhen und Infoquellen.

Förderung Fenstertausch. Wohnbauförderung von Miet- und Eigentumswohnung in Oberösterreich im Überblick.

Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen

Sie möchten ein Wohnhaus mit mehreren Einheiten modernisieren und dabei die laufenden Förderungen nutzen. Das Land Oberösterreich unterstützt umfassende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen mit einer Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigem Darlehen.

Was kommt für eine Förderung infrage. Förderfähig sind Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen, sofern die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.

Wie läuft die Förderung ab. Sie erhalten ein Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse, die halbjährlich ausbezahlt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % der förderbaren Sanierungskosten, maximal jedoch 1.000 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.

Kostenlose Beratung vorab. OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz. Telefon 0800 205206 oder 0732 7720-14860. Mehr Infos auf www.energiesparverband.at.

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Stand April 2026. Angaben ohne Gewähr.

Vorher-nachher-Bild eines sanierungsbedürftigen und renovierten Hauses mit Fördermöglichkeiten in Oberösterreich.

Sie möchten Ihr Wohnhaus oder Einfamilienhaus in neuem Glanz erstrahlen lassen und sich die laufenden Landesförderungen sichern. Für den Fenstertausch gibt es in Oberösterreich aktuell mehrere Optionen.

Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen

Sie planen eine umfassende Sanierung oder möchten zusätzlichen Wohnraum schaffen. Das Land Oberösterreich unterstützt Eigentümer von kleineren Wohnhäusern gezielt mit einer attraktiven Förderung.

Was wird gefördert. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnhäusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Unterstützt werden die Sanierung bestehender Gebäude, der Einbau zusätzlicher Wohnräume, der Zubau von Wohnraum und die Umwandlung bisher nicht genutzter Flächen in Wohnraum.

Welche Förderung gibt es. Sie können wählen zwischen einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, einem zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von 15 bis 30 Jahren oder einer Kombination aus beiden Optionen.

Beispiele für Förderhöhen.

Wichtig vor der Beauftragung. Vor der Beauftragung der Sanierung ist ein Beratungsgespräch mit dem OÖ Energiesparverband erforderlich. Dort erhalten Sie auch alle Details zur aktuellen Antragsabwicklung im Wohnbaupaket 2025 und 2026.

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Stand April 2026. Angaben ohne Gewähr.


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Sanierungsbonus des Bundes. Für den Fenstertausch derzeit gestoppt

Status. Gestoppt seit 2. Februar 2026. Die Bundesregierung hat die Sanierungsoffensive neu ausgerichtet. Aktuell werden nur noch Kesseltausch-Maßnahmen gefördert. Der Fenstertausch fällt seit Februar 2026 aus dem Programm. Bereits genehmigte Anträge laufen weiter.

Der Sanierungsbonus, auch als Sanierungsscheck bekannt, war bis Februar 2026 die attraktivste Bundesförderung für den Fenstertausch. Bei Einzelbauteilsanierungen waren Zuschüsse von bis zu 5.000 € pro Wohnobjekt möglich. Mit der Neuausrichtung der Sanierungsoffensive Anfang Februar 2026 wurde die Förderung für thermische Sanierung allerdings abrupt eingestellt.

Was bedeutet das für Sie aktuell.

Ehrliche Einschätzung. Bei der Einführung der Sanierungsoffensive hieß es ursprünglich, dass die Bundesregierung den Sanierungsbonus jährlich neu auflegen will. Ob dabei in Zukunft wieder ein Schwerpunkt auf thermische Sanierung mit Fenstertausch gelegt wird oder ob der Fokus auf den Heizungstausch beschränkt bleibt, kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand seriös vorhersagen. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie hier sofort, sobald es belastbare Neuigkeiten gibt.

Mehr Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag Sanierungsbonus 2026 in Österreich. So geht es weiter.

Geldscheine vor einem Fenster als Symbol für die Förderung beim Fenstertausch in Oberösterreich.

Der Sanierungsbonus für den Fenstertausch wurde Anfang Februar 2026 gestoppt. Die OÖ-Landesförderung bleibt aber weiterhin verfügbar.


ÖBB-Schallschutzförderung. Förderung an Bahnstrecken in Oberösterreich

Status. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur möglich nach Verständigung durch die Standortgemeinde im Rahmen eines lärmtechnischen Sanierungsprojekts.

Wenn Ihr Wohnobjekt in der Nähe einer Bahnstrecke der ÖBB liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer sehr großzügigen Schallschutzförderung profitieren. Im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land gemeinsam bis zu 100 % der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern.

Was wird gefördert.

Wer kann die Förderung bekommen.

So läuft der Antrag. Anders als oft angenommen, können einzelne private Haushalte nicht direkt bei der ÖBB-Infrastruktur AG ansuchen. Die Förderung läuft über projektbegleitende Arbeitsgruppen aus Bund, Land und Standortgemeinde. Wenn Ihre Gemeinde im laufenden Lärmsanierungsprogramm ist, verständigt die Gemeinde die anspruchsberechtigten Haushalte schriftlich. Ab dieser Verständigung haben Sie vier Jahre Zeit, den Antrag zu stellen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Gemeinde betroffen ist, fragen Sie direkt bei Ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der OÖ-Landesregierung nach.

Extra-Tipp

Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde im ÖBB-Lärmsanierungsprogramm ist

Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass die ÖBB-Schallschutzförderung nicht direkt beim Anrainer beantragt werden kann, sondern über ein gemeinsames Projekt zwischen ÖBB, Bund, Land und Gemeinde läuft. Wenn Sie an einer ÖBB-Strecke wohnen und die Lärmbelastung hoch ist, lohnt sich ein Anruf beim Gemeindeamt. Dort erfahren Sie, ob Ihre Gemeinde im laufenden Programm ist oder ob Interesse an einer Aufnahme besteht. Mehr Details zur ÖBB-Schallschutzförderung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag ÖBB-Schallschutzförderung.


Lärmschutz Straßenverwaltung Oberösterreich. Förderung an Landesstraßen

Status. Aktiv und beantragbar. Pauschalbeträge der OÖ-Straßenverwaltung für Lärmschutzfenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung.

Was wird gefördert. Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und Schallschutztüren in Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen. Förderfähig sind Fenster mit einer Schalldämmung von mindestens 38 dB.

Wie hoch ist die Förderung. Sie erhalten einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für Fenster richtet. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Lärmschutzfenster und Türen ab. Für Schalldämmlüfter in Schlafräumen gibt es einen gesonderten Pauschalbetrag.

So berechnen Sie die Förderhöhe.

Wichtige Bedingungen. Ihr Wohnobjekt muss entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße bestanden haben, oder die Baubewilligung muss vor dem 1. Jänner 1996 erteilt worden sein. Wohnobjekte, die zumindest an einer Tür oder einem Fenster eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufweisen, kommen für die Förderung in Frage.

Formular als PDF-Download

Stand April 2026. Angaben ohne Gewähr.


Auch ohne Bundesförderung lohnt sich der Fenstertausch

Jetzt wo die Bundesförderung gestoppt ist, fragen sich viele Hausbesitzer. Lohnt sich der Fenstertausch trotzdem. Die ehrliche Antwort lautet ja. Die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen auch ohne Bundeszuschuss deutlich.

Warum sich neue Fenster auch ohne Bundesförderung rechnen

Heizkostenersparnis. Durch den Einbau moderner, dreifach verglaster Fenster lassen sich die Heizkosten um bis zu 30 % senken. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit jährlichen Heizkosten von rund 2.500 € bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 750 € pro Jahr.

Amortisationszeit. Je nach Umfang des Fenstertausches amortisieren sich neue Fenster durch die eingesparten Heizkosten typischerweise innerhalb von 10 bis 15 Jahren. Berücksichtigt man steigende Energiepreise, kann sich diese Zeit weiter verkürzen.

Komfortsteigerung.

Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Neue, energieeffiziente Fenster erhöhen den Wert Ihrer Immobilie spürbar. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sind moderne Fenster ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Auch die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes im Energieausweis verbessert sich deutlich.

Rechenbeispiel ohne Bundesförderung.

Extra-Tipp

Öko-Sonderausgabenpauschale bleibt bestehen

Die steuerliche Entlastung über die Öko-Sonderausgabenpauschale läuft unabhängig vom gestoppten Sanierungsbonus weiter. Wenn Sie eine thermische Sanierung mit Fenstertausch durchführen lassen, können Sie diese als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Die Pauschale beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt und kann in Summe bis zu 4.000 € ergeben. Voraussetzung ist eine Rechnung auf den Antragsteller, die Beauftragung eines befugten Unternehmens und Nettoausgaben von mindestens 4.000 € nach Abzug öffentlicher Förderungen.


Weitere Fördermöglichkeiten im Überblick

Öko-Sonderausgabenpauschale. Fenstertausch steuerlich absetzen

In Österreich können thermisch-energetische Sanierungen, zu denen auch der komplette Fenstertausch zählt, über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich berücksichtigt werden. Diese Förderung läuft auch 2026 unverändert weiter und ist eine sehr verlässliche Option für Hausbesitzer. Nicht jedes Fenster muss dabei komplett getauscht werden. In manchen Fällen lohnt sich auch eine Fenstersanierung, vor allem bei Kastenfenstern oder denkmalgeschützten Gebäuden.

Voraussetzungen.

Die steuerliche Entlastung beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt. Die fördergebende Stelle übermittelt die Daten automatisch an das Finanzamt, sodass die Berücksichtigung in der Arbeitnehmerveranlagung in den meisten Fällen ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt.

Nähere Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen.

Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert

Status. Beendet. Der Handwerkerbonus war eine zeitlich befristete Förderung des Bundes für die Förderjahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für das Jahr 2026 wurde bisher nicht beschlossen. Die Buchhaltungsagentur des Bundes nahm Anträge für Leistungen aus dem Jahr 2025 letztmalig bis zum 28. Februar 2026 entgegen.

Der Handwerkerbonus hatte Privatpersonen beim Fenstertausch mit 20 % der Arbeitskosten netto bis zu einer Höhe von 1.500 € unterstützt. Stand April 2026 hat die Bundesregierung keine Neuauflage des Programms beschlossen. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie hier umgehend. Bis dahin lohnt sich ein Blick auf die laufenden OÖ-Landesförderungen, die unverändert beantragbar sind.

Handwerkerbonus in Österreich für den Fenstertausch als befristete Förderung der Jahre 2024 und 2025.

Der Handwerkerbonus war eine befristete Bundesförderung für die Jahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für 2026 ist Stand April 2026 nicht beschlossen.


Tabelle. Alle Förderungen für den Fenstertausch in Oberösterreich auf einen Blick

Förderung Status Fördermöglichkeit Mehr Infos
Wohnbauförderung OÖ Aktiv 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung. U-Wert bis 1,1 W/m²K. Land OÖ
ÖBB-Schallschutzförderung Aktiv im Programm Bis zu 100 % der Kosten an ÖBB-Bestandsstrecken. Antrag nur nach Verständigung durch Gemeinde. Mehr erfahren
Lärmschutz OÖ-Straßen Aktiv Pauschalbeträge für Schallschutzfenster ab 38 dB an Landesstraßen. Baubewilligung vor 1.1.1996. Land OÖ
Öko-Sonderausgabenpauschale Aktiv Bis zu 800 € jährlich steuerliche Entlastung, gesamt bis 4.000 €. Automatisch in der ANV. BMF
Sanierungsbonus Bund Gestoppt Seit 2.2.2026 für Fenstertausch eingestellt. Keine neuen Registrierungen möglich. Wiederaufnahme offen. Details
Handwerkerbonus Beendet Förderzeitraum war 2024 und 2025. Antragsfrist endete am 28.2.2026. Keine Verlängerung für 2026 beschlossen. handwerkerbonus.gv.at

Stand April 2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Kombinationsmöglichkeiten von Förderungen in Oberösterreich

Auch nach dem Stopp des Sanierungsbonus für den Fenstertausch gibt es weiterhin Kombinationsmöglichkeiten zwischen den aktiven Förderungen. Die OÖ-Wohnbauförderung lässt sich mit der Öko-Sonderausgabenpauschale kombinieren. Auch die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung und die ÖBB-Schallschutzförderung können Sie zusätzlich beanspruchen, sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist die Grundregel. Die Gesamtsumme aller Förderungen darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind nicht zulässig. Welche Kombination für Ihr konkretes Bauvorhaben möglich ist, klären wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch oder Sie wenden sich vorab an den OÖ Energiesparverband.

Extra-Tipp

Förderantrag immer vor Auftragsvergabe stellen

Der häufigste Fehler beim Förderansuchen ist die falsche Reihenfolge. Wer den Auftrag zuerst vergibt und erst dann den Förderantrag stellt, riskiert, leer auszugehen. Bei der OÖ-Landesförderung und bei der Lärmschutzförderung der Straßenverwaltung müssen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Eine Sanierungsberatung beim OÖ Energiesparverband hilft Ihnen, die voraussichtliche Gesamthöhe aller möglichen Förderungen zu ermitteln, bevor Sie investieren. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess.

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderungen für den Fenstertausch in Oberösterreich.

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderungen für Fenster in Oberösterreich. So nutzen Sie die Fördermöglichkeiten in OÖ optimal.


Förderung des Haustürtausches in Oberösterreich

Die meisten Förderungen für den Fenstertausch unterstützen einen reinen Austausch der Haustür nicht. Stattdessen ist der Austausch der Haustür oft nur im Zuge eines kompletten Fenstertausches förderungsfähig. Anders sieht es beim Auswechseln einer Wohnungseingangstüre mit einer Mindestwiderstandsklasse von RC2 aus. Hier erhalten Hauseigentümer vom Land Oberösterreich einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung.


Förderung für Fenster im Neubau

Für Fenster in einem Neubau gibt es in Oberösterreich keine spezifische eigene Förderung. Fenster lassen sich nur indirekt fördern, wenn sie Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts sind und die Anforderungen an niedrige U-Werte erfüllen. Im Rahmen der allgemeinen Wohnbauförderung für Neubau gelten andere Kriterien, die nicht direkt an den Fenstertausch gekoppelt sind.


Unser Service. Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel

Die Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen ist für Laien oft kaum zu durchschauen, vor allem nach den Veränderungen Anfang 2026. Bei Fenster-Schmidinger stehen Ihnen unabhängige Bauexperten und externe Baumeister zur Seite, die genau wissen, welcher Antrag wo eingereicht werden muss.

Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit uns.


Was wir bei Förderprojekten in der Praxis sehen

In über 45 Jahren haben wir viele Förderprojekte in Oberösterreich begleitet, von der Wohnung in Linz-Urfahr bis zum Einfamilienhaus in Vöcklabruck. Drei Beobachtungen kommen immer wieder.

Erstens. Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge bei der Antragstellung. Wer zuerst den Auftrag vergibt und dann die Förderung beantragt, geht in den meisten Fällen leer aus. Wir empfehlen jedem Kunden, das Förderansuchen schon in der Angebotsphase mitzudenken und die nötigen Unterlagen rechtzeitig zu sammeln.

Zweitens. Viele Hausbesitzer wissen nicht, welche Förderungen für ihre Situation in Frage kommen. Gerade die ÖBB-Schallschutzförderung oder die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung sind echte Geheimtipps für Anrainer an Bahnstrecken oder stark befahrenen Landesstraßen. Wer in Linz-Land an der Westbahnstrecke wohnt oder in Gmunden an der B145, sollte unbedingt prüfen, ob das eigene Wohnobjekt die Voraussetzungen erfüllt.

Drittens. Nach dem Stopp des Sanierungsbonus warten viele Kunden auf eine Wiederaufnahme der Bundesförderung. Unsere ehrliche Einschätzung lautet, dass niemand seriös vorhersagen kann, wann oder ob das geschieht. Wer die alten Fenster ohnehin tauschen muss, weil sie undicht oder energetisch am Ende sind, sollte nicht warten. Die Heizkostenersparnis und die OÖ-Landesförderung machen den Tausch auch ohne Bundeszuschuss wirtschaftlich.


FAQ. Ihre Fragen zum Thema Förderungen für Fenster in Oberösterreich

Wichtig zum aktuellen Stand (April 2026): Der bundesweite Sanierungsbonus für den Fenstertausch wurde am 2. Februar 2026 gestoppt. Die Bundesregierung hat das Förderbudget auf den Kesseltausch umgeschichtet. Neue Registrierungen oder Anträge für thermische Sanierungen wie den reinen Fenstertausch sind über die Sanierungsoffensive derzeit nicht mehr möglich. Wer sich vor dem Stopp registriert hat, kann seinen Antrag noch im vorgesehenen Zeitraum einreichen.

Trotzdem bleiben Ihnen andere Fördermöglichkeiten. Auf Landesebene gibt es in Oberösterreich nach wie vor eigene Förderprogramme für thermische Sanierungen. Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung unterstützt den Fenstertausch unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn bestimmte U-Wert-Grenzen eingehalten werden. Die Anträge laufen dort über die Wohnbauförderung oder die Energieförderung. Die aktuellen Bedingungen und Formulare finden Sie direkt auf der Website des Landes Oberösterreich.

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie die Unterlagen vollständig beisammenhaben. Dazu gehören ein konkretes Angebot mit technischen Details zu Profil, Verglasung und U-Werten, ein Energieausweis oder eine Energieberatung (bei vielen Förderungen verpflichtend vor der Registrierung), Nachweise über das Gebäudealter und in manchen Fällen auch Einkommensnachweise bei einkommensabhängigen Förderungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab beim OÖ Energiesparverband kostenlos beraten zu lassen. Die Energieberater kennen die aktuellen Programme und können Ihnen sagen, welche Förderung in Ihrem konkreten Fall noch verfügbar ist und welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge erledigen müssen. Diese Beratung ist unabhängig und kostet nichts.

Die Antragstellung sollte immer vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Wer zuerst die Fenster bestellt oder montiert und danach die Förderung beantragt, bekommt in den meisten Programmen gar nichts mehr. Auch Angebotsdatum und Rechnungsdatum müssen zum zeitlichen Ablauf der Förderbedingungen passen.

Sollte es 2026 oder 2027 wieder eine neue Bundesförderung für den Fenstertausch geben, informieren wir darüber zeitnah in unserem Blog.
An welche Stelle reicht man den Förderantrag für den Fenstertausch in Österreich ein? Das Bild steht sinnbildlich für Österreich und dessen Förderstellen im Rahmen eines Fenstertausches.

An welche Stelle reicht man den Förderantrag für den Fenstertausch in Österreich ein? Das Bild steht sinnbildlich für Österreich und dessen Förderstellen im Rahmen eines Fenstertausches.

Damit Fenster oder Türen förderungsfähig sind, müssen sie gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Die einzelnen Kriterien finden Sie bei den jeweiligen Förderungsanträgen, die Sie bei Ihrer Hausbank oder Energieberater bekommen.

Besonders bei Förderungen, die ihr Hauptaugenmerk auf die Heizenergie-Einsparung legen, sind oft Fenster mit einer 3-Scheiben-Isolierverglasung mit thermischem Randverbund einzubauen. Oft ein Förderkriterium ist, dass man auch die Fenster und Türen von einem Fachbetrieb montieren lässt. Ein entsprechender Beleg für die Verrechnung der Montagearbeiten ist ebenfalls vorzulegen.

Bei den Werten der Fenster ist der U-Wert wichtig, welcher den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters angibt. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung!
Auf einem Tisch liegen Münzen und ein Energielabel mit A++ bis D. Eine Hand hält einen Stift über einem Kalender.

Förderfähig sind meist 3-Scheiben-Verglasungen mit niedrigem U-Wert und fachgerechter Montage durch einen Betrieb.

Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen, die beispielsweise für die Neuerrichtung eines Wintergartens oder einer Balkonverglasung dienen bzw. auch Fenstersysteme, welche die entsprechenden Wärmedämmwerte nicht erreichen.

Außerdem bekommt man keine Förderung für, beispielsweise, Innentüren, Fenster für unbeheizte Garagen oder Schuppen sowie die Malerarbeiten nach erfolgter Fenstermontage etc.

Nähere Informationen, welche Fenster und Türen Bund oder Land fördern, entnehmen Sie aus den jeweiligen Förderkriterien, die im Förderansuchen inhaltlich aufgelistet sind.
Das Bild zeigt ein Fensterprofil vor farbigen Balken der Energieeffizienzklassen A bis G. Es verdeutlicht, welche Fenster und Türen förderungsfähig sind und welche nicht.

Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen ohne ausreichende Wärmedämmung oder für Wintergärten, Garagen und Schuppen. Auch Innentüren und Malerarbeiten nach Montage sind ausgeschlossen.

Nein, in den meisten Fällen muss die Förderung vor der Beauftragung beantragt werden oder zumindest die Registrierung im Förderprogramm vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Wer zuerst die Fenster bestellt, montieren lässt und danach den Antrag stellt, bekommt in den meisten aktuellen Programmen keinen Zuschuss mehr. Das gilt besonders für Landesförderungen in Oberösterreich und für den früheren Sanierungsbonus.

Lesen Sie aber trotzdem die jeweiligen Förderkriterien genau nach. Manche Programme erlauben eine nachträgliche Einreichung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei Härtefallfonds oder einzelnen Gemeindeförderungen. Hier hilft Ihnen der OÖ Energiesparverband mit einer kostenlosen Beratung weiter und kann Ihnen sagen, welche Programme in Ihrer Situation aktuell noch aktiv sind.
Ein junger Mann mit Bart sitzt in einem hellen Raum am Fenster, schaut nach draußen und wirkt nachdenklich.

Förderungen müssen meist vor dem Fenstertausch beantragt werden. Eine Ausnahme bildet der Handwerkerbonus, den man unter bestimmten Bedingungen auch nachträglich beantragen kann.

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst an den Energiesparverband zu wenden. Dieser ist Ihr zentraler Ansprechpartner, wenn es um die Planung einer Sanierung geht. Dort erfahren Sie auch konkret, welche Unterlagen und Voraussetzungen für eine Förderung notwendig sind.

Ergänzend dazu kann sich auch gerne ein Kollege aus unserem Verkaufsteam direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild der Gegebenheiten machen. So können wir Sie persönlich und individuell beraten - und Ihnen auch gleich mitteilen, welche Förderungen aktuell in Oberösterreich gelten.

Alternativ lohnt es sich, bei Ihrer Hausbank nachzufragen, welche Förderprogramme für Ihr Bauvorhaben infrage kommen und ob es eventuell ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten gibt.
Nahaufnahme von Händen mit einem Taschenrechner auf einem Schreibtisch mit Kalenderblättern, Laptop und Dokumenten.

Für die Förderbeantragung empfiehlt sich der Energiesparverband als erste Anlaufstelle. Zusätzlich beraten Verkaufsteam und Hausbank zu regionalen Programmen und möglichen Finanzierungen.

Für die Inanspruchnahme bestimmter Förderungen für den Fenstertausch in Oberösterreich sollten Sie als ersten Schritt Kontakt mit dem Energiesparverband oder einem externen Energieberater aufnehmen. Dieser klärt Sie über die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen auf und zeigt Ihnen auf, welche Förderungen hierfür genutzt werden können.

Holen Sie sich von zwei oder drei Fensteranbietern Kostenvoranschläge ein, um die bevorstehenden Kosten besser einschätzen zu können.

Bevor Sie bei einem Fensteranbieter bestellen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Fördermittel bei den zuständigen Förderstellen zu beantragen und mit der Bestellung zu warten, bis Sie einen positiven Bescheid erhalten haben.

Nachdem Sie den Auftrag erteilt und die Arbeiten abgeschlossen haben, bezahlen Sie die Rechnung und laden Sie diese anschließend auf dem jeweiligen Portal der Förderstellen hoch.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderstelle für gewöhnlich die genehmigten Fördermittel auszahlen.

Bitte beachten Sie, dass dies ein grober Überblick ist und der Prozess je nach Förderung variieren kann. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch detailliert über die einzelnen Schritte und Förderkriterien für den Fenstertausch.
Mehrere Holzklötze bilden eine kleine Treppe, die zu einer leuchtenden Glühbirne führt. Eine Hand legt den letzten Schritt an.

Der Ablauf für Förderungen umfasst Beratung, Kostenvoranschläge, Antragstellung vor Bestellung, Auftragserteilung und Rechnungseinreichung. Nach Prüfung zahlt die Förderstelle die bewilligten Mittel aus.

Je nach Förderung können die Zeiträume von der Einreichung der Endabrechnung bis zur Auszahlung unterschiedlich ausfallen, und erfahrungsgemäß betragen diese 1 bis 4 Monate. Die jeweilige Dauer richtet sich auch je nach Beliebtheit der Förderung. So berichteten uns Kunden, dass sie beim Sanierungsbonus etwa bis zu 7 Monate warten mussten, bis das Geld am Konto war.

Falls Sie es genauer wissen möchten, sollten Sie bei der jeweiligen Förderstelle anfragen, wie lange aktuell die Bearbeitungszeiten sind.
Eine Sanduhr mit herabrieselndem Sand symbolisiert das Warten. Dahinter sitzt verschwommen ein Mann auf einem Sessel.

Die Bearbeitungszeit für Förderungen beträgt meist 1 bis 4 Monate. Beim Sanierungsbonus kann die Auszahlung auch bis zu 7 Monate dauern.

Im Moment kennen wir nur solche Förderungen in Wien, Salzburg und Innsbruck. Für den Flughafen Linz ist uns nichts bekannt.

Förderungen gegen Fluglärm gibt es meist nur bei starkem Lärm. Manche Flughäfen helfen dann beim Einbau von Schallschutzfenstern. Dafür müssen bestimmte Lärmwerte überschritten werden. Diese Werte sind je nach Ort unterschiedlich.

Wenn Sie betroffen sind, fragen Sie bitte direkt beim Flughafen Linz oder bei Ihrer Gemeinde nach. Vielleicht gibt es bald auch dort ein ähnliches Programm.
Ein Miniaturhaus wird vor einem Flugzeugfenster hochgehalten, im Hintergrund ist der Himmel mit Flugzeugflügel sichtbar.

Fenstertauschförderungen gegen Fluglärm gibt es aktuell in Wien, Salzburg und Innsbruck. Für Linz sind uns keine Programme bekannt. Betroffene sollten direkt beim Flughafen oder der Gemeinde nachfragen.

In den meisten Fällen gilt: Die Fenster müssen von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Nur dann gibt es eine Förderung in Oberösterreich.

Wenn Sie die Fenster selbst einbauen, bekommen Sie meistens keine Förderung.
Nahaufnahme einer Fenstermontage, bei der eine Person mit Schutzhandschuhen den Rahmen präzise einpasst.

Förderungen gibt es nur, wenn der Fenstereinbau durch einen Fachbetrieb erfolgt. Bei Selbstmontage wird in Oberösterreich keine Förderung gewährt.

Bei den meisten Förderungen in Österreich für den Fenstertausch gibt man den maximalen U-Wert von 1,1 W/m²K für das gesamte Fenster vor.

Da man diesen Wert bei den meisten Fenstern nur mit Dreifachverglasung erreicht, gestaltet es sich als schwierig, diesen Standard mit einer 2-fach Verglasung zu erfüllen.

Sie sollten sich aber konkret an die Förderstelle wenden und spezifisch für Ihr Bauvorhaben detaillierte Informationen einholen, da oft auch unterschiedliche Kriterien je Förderung gelten können.
Werden 2-fach verglaste Fenster gefördert? Detailaufnahme weißer Fensterrahmen mit Griff zeigt Verglasung und Beschlag.

Zweifachverglasungen erfüllen oft nicht die geforderten U-Werte. Meist wird Dreifachverglasung gefördert. Förderdetails sollten individuell bei der zuständigen Stelle abgefragt werden.

Ja, viele Fensterfirmen bieten Unterstützung bei Förderungen an. Sie helfen dabei, passende Förderprogramme zu finden und erklären, welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen - zum Beispiel bestimmte U-Werte für Fenster. Einige Betriebe stellen auch die nötigen Unterlagen zusammen oder geben Hinweise zur Antragstellung bei Förderstellen wie Bund, Land oder Gemeinde.

Tipp: Fragen Sie bereits beim ersten persönlichen Beratungsgespräch, ob der Anbieter Erfahrung mit Förderanträgen hat. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler beim Einreichen.
Ein Fachberater demonstriert einer Kundin ein Musterfenster im Büro. Auf dem Tisch liegen Laptop und Unterlagen für die Beratung.

Fensterfirmen beraten oft zu Förderungen, erklären technische Kriterien und unterstützen bei Unterlagen. Fragen Sie frühzeitig, ob der Anbieter Erfahrung mit Anträgen hat, um Zeit und Fehler zu vermeiden.

Die Kombinationsmöglichkeiten haben sich im Laufe des Jahres 2026 deutlich verändert. Deshalb ist der aktuelle Stand wichtig, bevor Sie Ihr Projekt planen.

Der Sanierungsbonus des Bundes für den Fenstertausch wurde am 2. Februar 2026 gestoppt. Neue Registrierungen oder Anträge sind über die Sanierungsoffensive für thermische Sanierungen nicht mehr möglich. Wer sich vor dem Stichtag registriert hat, kann seinen Antrag noch im vorgesehenen Zeitraum einreichen und die Förderung nach Umsetzung erhalten. Auch der Handwerkerbonus ist mit 28. Februar 2026 ausgelaufen und wird für 2026 nicht neu aufgelegt.

Wichtig zu wissen ist, dass der Handwerkerbonus mit Landesförderungen nicht kombinierbar war. Wer Landesförderung erhielt, konnte für dieselbe Leistung keinen Handwerkerbonus beantragen. Sobald wieder eine Bundesförderung für den Fenstertausch kommt, sollten Sie die Kombinationsbedingungen genau prüfen, weil diese von Programm zu Programm unterschiedlich ausfallen.

… Sie haben eine Frage zu Förderungen für Fenster in Oberösterreich. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir antworten Ihnen umgehend.

Sie planen in einem anderen Bundesland? Unser bundesweiter Überblick Fenster Förderung Österreich zeigt alle neun Bundesländer im Vergleich.


Handeln Sie jetzt. Förderungen für Fenster in Oberösterreich nutzen

Auch wenn die Bundesförderung für den Fenstertausch derzeit gestoppt ist, gibt es weiterhin attraktive Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung in Oberösterreich. Die OÖ-Wohnbauförderung, die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken, die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung und die Öko-Sonderausgabenpauschale laufen unverändert weiter. Wer jetzt handelt, profitiert von einer ehrlichen Beratung und einer normgerechten Umsetzung nach ÖNORM B 5320.

Bei Fenster-Schmidinger wissen wir, dass der Tausch von Fenstern eine große Entscheidung ist. Deshalb unterstützen wir Sie mit aktuellen Infos zu staatlichen und regionalen Förderprogrammen. Damit Sie kein Geld verschenken und die richtige Förderung für Ihre Situation auswählen.

Sie haben Fragen. Rufen Sie uns einfach an unter +43 7239 7031 oder schreiben Sie uns an office@fensterschmidinger.at. Wir beraten Sie gerne, schnell, verständlich und persönlich.

Persönliche Beratung gewünscht. Besuchen Sie uns in unserem Schauraum in Gramastetten oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.

Fenster-Schmidinger. Über 45 Jahre Erfahrung mit Fenstern, Türen und Wintergärten in Oberösterreich. Eigene Monteure ohne Subunternehmer, normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320 und ehrliche Beratung von der ersten Förderfrage bis zum letzten Anschlussdetail.

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