NEU! Sanierungsscheck 2024 für Ihren Fenster- und Türentausch hat man erhöht – daher können Sie die Fensterförderung jetzt mit erhöhten Zuschüssen ab 01.01.2024 beantragen!
Der Staat bezuschusst die thermischen Sanierungen von Gebäuden, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind. Die Förderstelle geht hier von dem Datum der Baubewilligung aus.
Inhaltsverzeichnis
Für das Jahr 2024 wurden die Förderkriterien für Einzelbauteilsanierungen von Fenstern sowie Außentüren aktualisiert. Es ist weiterhin notwendig, mindestens 75 % der vorhandenen Fenster zu sanieren oder auszutauschen, wobei der Uw-Wert (Gesamt-U-Wert des Fensters) maximal 1,1 W/m²K betragen darf.
Die genauen Förderbeträge und die spezifischen Konditionen für 2024 sind auf der Webseite der Klimaschutzinitiative klimaaktiv zu finden. Dort erhalten Sie auch detaillierte Informationen zu den Änderungen und wie Sie die Förderung beantragen können.
Neben Vollwärmeschutz oder Deckendämmung werden auch Fenster und Außentüren als Einzelbauteilsanierung berücksichtigt. Man muss mindestens 75 % der bestehenden Fenster austauschen oder sanieren. Außerdem ist für die Fenster ein gesamter Uw-Wert (U-Wert des Gesamtfensters) von maximal Uw = 1,1 W/m²K einzuhalten. Die Berechnung des Prüfwertes ist, als Beilage in Form eines Prüfattestes, dem Förderantrag beizulegen. Das Prüfattest bekommt man in der Regel von der ausführenden Fensterfirma.
Die maximal erhältliche Förderung beim Tausch von Fenstern im Rahmen des Sanierungsschecks 2023 beträgt 3.000 €. Dieser Betrag kann man für den Austausch von bis zu 15 Quadratmetern Fensterfläche beantragen. Dabei wird eine Förderung in Höhe von 30% der förderbaren Kosten gewährt.
Hier ein kurzer Überblick, was genau gefördert wird:
Im Rahmen der Förderungsaktion fördert man Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privat genutztem Wohnraum reduziert. Bei einer Einzelbauteilsanierung sind die jeweiligen Kriterien laut Förderkriterien – siehe Infoblatt – einzuhalten. Ebenso ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder ein gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt, Seite 1 – 3) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen.
Für den Sanierungsscheck 2023/2024, bei Beantragung einer Förderung für Fenster, ist die Montage durch ein Fachunternehmen erforderlich. Die Firma muss bestimmte Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen können. Außerdem müssen die Fenster den Anforderungen des Sanierungsschecks 2023/2024 entsprechen, um förderfähig zu sein. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Anforderungen des Programms zu informieren und einen Antrag zu stellen, um von der Förderung profitieren zu können.
EXTRA-TIPP: Den Sanierungsbonus kann man ohne Montage nicht beantragen!
Damit der Sanierungsbonus tatsächlich ausbezahlt wird, muss man eine Rechnung eines Fachbetriebs über den Einbau bzw. die Montage der in der Endabrechnung vorgelegten Materialien für Außentüren/Fenster vorlegen und einreichen. Wird die Montage von einem Eigenheimbesitzer selbst durchgeführt, wird der Sanierungsbonus nicht genehmigt.
Den Sanierungsscheck für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen von Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser beantragen. Im Förderzeitraum kann man pro Wohnobjekt (ein Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) nur ein Förderantrag beantragen. Für Gebäude mit drei oder mehreren Wohneinheiten gibt es eine andere Förderung – Sanierungsscheck für Private – Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenanlage!
Die Beantragung der Förderung für eine Einzelbauteilsanierung verläuft in zwei Schritte, mit einer Registrierung sowie anschließender Antragstellung.
Schritt 1 – Die Registrierung mit einem baureifen oder bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online. Registrierungen können ab dem 03.01.2023 erfolgen und so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Die Förderung kann man längstens jedoch bis 31.12.2024 beantragen, es sei denn, die Fördermittel sind vorher schon ausgeschöpft.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über den zuvor erhaltenen persönlichen Link eingereicht werden. Die Einzelbauteilsanierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Man fördert die Lieferungen und Leistungen, die man ab 01.01.2023 vornimmt.
Die erhöhte Förderung die im Rahmen des Sanierungsbonus 2024 beschlossen wurde, ist gültig ab dem 01.01.2024!
Wenn es um die Erstellung eines erforderlichen Energieberatungsprotokolls, Energieausweises oder eines Gesamtkonzeptes geht, dann stehen Ihnen eine Vielzahl an Unternehmen und Personen zur Seite. Besonders Baumeister, Planungsbüros oder Architekten erstellen die für die Förderung notwendigen Dokumente.
In der Region Mühlviertel sowie dem Zentralraum Oberösterreich können wir Ihnen nachstehenden Baumeister empfehlen:
Herr Ing. Peter Handl
E-Mail: baumeister.handl@gmail.com
Tel.: +43 (650) 224 542 1
Als Richtpreise für die Energieausweiserstellung inklusive Lokalaugenschein verrechnen die Dienstleister:innen unterschiedlichste Honorare. Natürlich kommt es auf die Größe des Objektes an, welche Pläne vom Objekt vorhanden sind, wo das Bauvorhaben ist und zudem in welchem Umfang die Kenntnis über die bereits umgesetzten Sanierungsmaßnahmen sind.
(Stand 01/2024 – Preise und Irrtümer vorbehalten! – Die Preise für die Erstellung eines Energieausweises sind Kostenschätzungen von einem externen Dienstleister! Da man ein neues Projekt jedes Mal individuell kalkuliert, können wir keine Preisgarantie auf die oben angeführten Preisen abgegeben. Der Preis dient lediglich zur groben Budgetfindung seitens des Webseitenbesuchers)
… Sie haben eine Frage zum Sanierungsscheck 2023/2024? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
Verlassen Sie sich auf Fenster Schmidinger als Ihren vertrauensvollen Partner für Fenster- und Türentausch in Oberösterreich. Dabei kümmern wir uns um jedes Detail – von der Planung bis hin zum After Sales Service.
Zudem nutzen Sie die attraktiven Förderungen des Sanierungsschecks 2023 / 2024 – mit dem Update der erhöhten Fördersummen 2024 – und investieren somit in hochwertige Kunststoff-, Kunststoff-Alu oder Holz-Aluminium Fenster und Türen.
Um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, können Sie uns unter +43 7239 7031 anrufen, eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at schreiben oder aber Ihren Termin rund um die Uhr online buchen.
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