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Förderung Sanierungsscheck 2023/2024 für Private

NEU! Sanierungsscheck 2024 für Ihren Fenster- und Türentausch hat man erhöht – daher können Sie die Fensterförderung jetzt mit erhöhten Zuschüssen ab 01.01.2024 beantragen!

Der Staat bezuschusst die thermischen Sanierungen von Gebäuden, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind. Die Förderstelle geht hier von dem Datum der Baubewilligung aus.

Inhaltsverzeichnis

Aktualisierung des Sanierungsbonus Förderung 2024  – Fenster- und Außentürentausch & Gesamtsanierungen:

Für das Jahr 2024 wurden die Förderkriterien für Einzelbauteilsanierungen von Fenstern sowie Außentüren aktualisiert. Es ist weiterhin notwendig, mindestens 75 % der vorhandenen Fenster zu sanieren oder auszutauschen, wobei der Uw-Wert (Gesamt-U-Wert des Fensters) maximal 1,1 W/m²K betragen darf.

Die genauen Förderbeträge und die spezifischen Konditionen für 2024 sind auf der Webseite der Klimaschutzinitiative klimaaktiv zu finden. Dort erhalten Sie auch detaillierte Informationen zu den Änderungen und wie Sie die Förderung beantragen können.

 

Das war die Förderung 2023 von Einzelbauteilsanierungen – Fenster/Außentüren:

Neben Vollwärmeschutz oder Deckendämmung werden auch Fenster und Außentüren als Einzelbauteilsanierung berücksichtigt. Man muss mindestens 75 % der bestehenden Fenster austauschen oder sanieren. Außerdem ist für die Fenster ein gesamter Uw-Wert (U-Wert des Gesamtfensters) von maximal Uw = 1,1 W/m²K einzuhalten. Die Berechnung des Prüfwertes ist, als Beilage in Form eines Prüfattestes, dem Förderantrag beizulegen. Das Prüfattest bekommt man in der Regel von der ausführenden Fensterfirma.

Die maximal erhältliche Förderung beim Tausch von Fenstern im Rahmen des Sanierungsschecks 2023 beträgt 3.000 €. Dieser Betrag kann man für den Austausch von bis zu 15 Quadratmetern Fensterfläche beantragen. Dabei wird eine Förderung in Höhe von 30% der förderbaren Kosten gewährt.

 

Förderungsfähige Kosten im Bereich des Fenster- und Türentauschs

Hier ein kurzer Überblick, was genau gefördert wird:

 

Welche Voraussetzungen muss man für eine Förderung erfüllen?

Im Rahmen der Förderungsaktion fördert man Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privat genutztem Wohnraum reduziert. Bei einer Einzelbauteilsanierung sind die jeweiligen Kriterien laut Förderkriterien – siehe Infoblatt – einzuhalten. Ebenso ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder ein gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt, Seite 1 – 3) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen.

Sanierungsscheck 2023/2024: Förderung zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs für privat genutzten Wohnraum mit Energieberatungsprotokoll.

Die Förderung umfasst Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf von privat genutztem Wohnraum reduzieren. Für die Bewilligung der Förderung benötigt man ein Energieberatungsprotokoll, einen Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept.

Fenstermontage im Rahmen des Sanierungsschecks 2023/2024 erforderlich

Für den Sanierungsscheck 2023/2024, bei Beantragung einer Förderung für Fenster, ist die Montage durch ein Fachunternehmen erforderlich. Die Firma muss bestimmte Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen können. Außerdem müssen die Fenster den Anforderungen des Sanierungsschecks 2023/2024 entsprechen, um förderfähig zu sein. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Anforderungen des Programms zu informieren und einen Antrag zu stellen, um von der Förderung profitieren zu können.

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Den Sanierungsbonus kann man ohne Montage nicht beantragen!
Damit der Sanierungsbonus tatsächlich ausbezahlt wird, muss man eine Rechnung eines Fachbetriebs über den Einbau bzw. die Montage der in der Endabrechnung vorgelegten Materialien für Außentüren/Fenster vorlegen und einreichen. Wird die Montage von einem Eigenheimbesitzer selbst durchgeführt, wird der Sanierungsbonus nicht genehmigt.

 

Wer kann den Sanierungsscheck für Fenster beantragen?

Den Sanierungsscheck für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen von Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser beantragen. Im Förderzeitraum kann man pro Wohnobjekt (ein Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) nur ein Förderantrag beantragen. Für Gebäude mit drei oder mehreren Wohneinheiten gibt es eine andere Förderung – Sanierungsscheck für Private – Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenanlage!

 

Wie verläuft das Einreichverfahren bei einer Einzelbauteilsanierung?

Die Beantragung der Förderung für eine Einzelbauteilsanierung verläuft in zwei Schritte, mit einer Registrierung sowie anschließender Antragstellung.

Schritt 1 – Die Registrierung mit einem baureifen oder bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online. Registrierungen können ab dem 03.01.2023 erfolgen und so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Die Förderung kann man längstens jedoch bis 31.12.2024 beantragen, es sei denn, die Fördermittel sind vorher schon ausgeschöpft.

Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über den zuvor erhaltenen persönlichen Link eingereicht werden. Die Einzelbauteilsanierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Man fördert die Lieferungen und Leistungen, die man ab 01.01.2023 vornimmt.

Die erhöhte Förderung die im Rahmen des Sanierungsbonus 2024 beschlossen wurde, ist gültig ab dem 01.01.2024!

 

Wer macht Energieberatungsprotokoll, Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept?

Wenn es um die Erstellung eines erforderlichen Energieberatungsprotokolls, Energieausweises oder eines Gesamtkonzeptes geht, dann stehen Ihnen eine Vielzahl an Unternehmen und Personen zur Seite. Besonders Baumeister, Planungsbüros oder Architekten erstellen die für die Förderung notwendigen Dokumente.

In der Region Mühlviertel sowie dem Zentralraum Oberösterreich können wir Ihnen nachstehenden Baumeister empfehlen:

Herr Ing. Peter Handl
E-Mail: baumeister.handl@gmail.com
Tel.: +43 (650) 224 542 1

Kosten für Energieausweis

Als Richtpreise für die Energieausweiserstellung inklusive Lokalaugenschein verrechnen die Dienstleister:innen unterschiedlichste Honorare. Natürlich kommt es auf die Größe des Objektes an, welche Pläne vom Objekt vorhanden sind, wo das Bauvorhaben ist und zudem in welchem Umfang die Kenntnis über die bereits umgesetzten Sanierungsmaßnahmen sind.

(Stand 01/2024 – Preise und Irrtümer vorbehalten! – Die Preise für die Erstellung eines Energieausweises sind Kostenschätzungen von einem externen Dienstleister! Da man ein neues Projekt jedes Mal individuell kalkuliert, können wir keine Preisgarantie auf die oben angeführten Preisen abgegeben. Der Preis dient lediglich zur groben Budgetfindung seitens des Webseitenbesuchers)

Baumeister und Architekten unterstützen beim Sanierungsscheck 2023/2024 mit Energieberatung, Energieausweisen und Sanierungskonzepten.

Für Energieberatungsprotokolle, Energieausweise oder aber Gesamtsanierungskonzepte können Baumeister, Planungsbüros oder Architekten herangezogen werden. Dabei variieren die Kosten je nach Objektgröße sowie den vorhandenen Planungen. Außerdem sollten Sie bedenken, dass die Wahl des richtigen Fachmanns nicht nur von der Kostenseite, sondern auch von der Qualität der Beratung und Planung abhängt.

Ausführliche Infos zur Förderung als Download

 

FAQ – Weitere Fragen zum Thema Förderung Sanierungsscheck 2023/2024 für Private

Ein Austausch der Fenster im Altbau auf hochwärmedämmende neue Fenster und einem luftdichten Maueranschluss reduziert natürlich den bis dato stattgefundenen Luftaustausch auf ein Minimum. Daher ist nach dem Fenstertausch im Raum mit einer erhöhten Luftfeuchtigkeit zu rechnen, die bei ungedämmten Wänden für Schimmelbildung sorgen kann. Achten Sie daher nach dem Tausch der Fenster auf die Werte, die Ihnen ein Hygrometer über die Luftfeuchtigkeit verrät. Der Wert soll zwischen 40 - 60 % relativer Luftfeuchtigkeit im Raum liegen. Falls der Wert über die empfohlenen 60 % liegt, dann empfehlen wir Sie den Raum zu lüften!
Ja, ein Energieberatungsprotokoll reicht für eine Einzelbauteilsanierung in der Regel aus. Das Energieberatungsprotokoll dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes und bildet die Grundlage für die Planung von Sanierungsmaßnahmen. Ohne ein Energieberatungsprotokoll oder Energieausweis ist die Beantragung von Fördermitteln wie dem Sanierungsscheck 2023 nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen vor der Umsetzung der Maßnahme genau vom Ersteller des Protokolls bzw. dem Energiesparverband prüfen zu lassen, ob das Energieberatungsprotokoll ausreichend ist.
Ja, Sie können als wiederholter Antragsteller öfter einen Antrag auf den „Sanierungsscheck für Private 2023/2024“ stellen. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass es sich nicht um die gleiche Maßnahme am Gebäude handelt.
Das Energieberatungsprotokoll dient der Dokumentation des energetischen Zustands eines Gebäudes oder Bauteils und zeigt mögliche Sanierungsmaßnahmen auf. Das Protokoll umfasst eine Analyse des Wärmebedarfs und der Energieeffizienz sowie eine Bewertung von Heizung, Lüftung und Beleuchtung. Ziel des Berichts ist es, Einsparpotenziale aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu geben.
Man kann den Sanierungsscheck 2023 auch parallel zu anderen Förderungen beantragen. Die geförderten Maßnahmen müssen jedoch den Anforderungen der unterschiedlichen Programme entsprechen und es darf keine Überlappung von Fördergeldern geben. In einigen Bundesländern ist es möglich, den Sanierungsscheck mit der Wohnbauförderung zu verknüpfen. Jedoch sollte man sich vorab genau über die Möglichkeiten und Bedingungen der verschiedenen Förderprogramme informieren und sich bei Bedarf von einem qualifizierten Fachbetrieb oder Berater der zuständigen Behörde beraten lassen.
Leider können Sie für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2023 umgesetzt wurden, keine Förderung mehr beantragen.
So es sich bei dem Objekt um ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder eine Wohnung handelt, ist die Vorgangsweise in Ordnung. Es ist nur wichtig, dass keine Leistungen vor dem 01.01.2023 erbracht wurden.
Beim Energiesparscheck, bei dem 75 % der Fenster getauscht werden müssen, zählt normalerweise auch die Fläche der Balkontüren dazu. Sie gelten ähnlich wie Fenster, da sie ebenfalls zur Wärmedämmung und Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen.

Es ist jedoch immer ratsam, dies mit den zuständigen Stellen zu klären, um sicherzugehen.
Der Sanierungsbonus ist eine Fördermaßnahme des österreichischen Klimaschutzministeriums. Er unterstützt die thermische Sanierung von Gebäuden, um Energiekosten zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen. Der Bonus wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben und kann bis zu 42.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser betragen. Die Förderung ist abhängig von den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und den dafür anfallenden Kosten. Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Der Sanierungsbonus, wird auch umgangssprachlich oft als Sanierungsscheck bezeichnet.

Weitere Details und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des Sanierungsbonus.
Für den Sanierungsbonus muss auf der Rechnung sowohl die Arbeitsleistung als auch das Material aufgeführt sein. Eine reine Materialrechnung der Fenster ohne die entsprechende Montageleistung kann unseres Wissens nicht eingereicht werden.

… Sie haben eine Frage zum Sanierungsscheck 2023/2024? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Gerne beraten wir Sie vor Ort über den geplanten Fenstertausch

Verlassen Sie sich auf Fenster Schmidinger als Ihren vertrauensvollen Partner für Fenster- und Türentausch in Oberösterreich. Dabei kümmern wir uns um jedes Detail – von der Planung bis hin zum After Sales Service.

Zudem nutzen Sie die attraktiven Förderungen des Sanierungsschecks 2023 / 2024 – mit dem Update der erhöhten Fördersummen 2024 – und investieren somit in hochwertige Kunststoff-, Kunststoff-Alu oder Holz-Aluminium Fenster und Türen.

Um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, können Sie uns unter +43 7239 7031 anrufen, eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at schreiben oder aber Ihren Termin rund um die Uhr online buchen.

Beratungstermin für Fenster und Türen buchen

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