Förderungen für Fenster in Oberösterreich sind 2026 spürbar im Wandel. Die OÖ-Wohnbauförderung läuft weiter, der Sanierungsbonus des Bundes ist für den Fenstertausch derzeit gestoppt. Wir zeigen Ihnen ehrlich, was aktuell möglich ist und was nicht.
Zuletzt aktualisiert am 13. April 2026 von Florian Schmidinger
Aktueller Stand April 2026
Sanierungsbonus des Bundes für Fenstertausch. Seit 2. Februar 2026 gestoppt. Aktuell fördert die Sanierungsoffensive nur noch den Kesseltausch. Ob und wann der Fenstertausch wieder aufgenommen wird, ist offen.
OÖ-Wohnbauförderung für Fenstertausch. Aktiv und beantragbar. 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung.
ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Aktiv im Rahmen der laufenden Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur nach Verständigung durch die Gemeinde möglich.
OÖ-Lärmschutz Straßenverwaltung. Aktiv. Pauschalbeträge für Lärmschutzfenster an Landesstraßen.
Öko-Sonderausgabenpauschale. Aktiv. Bis zu 800 € jährlich steuerlich absetzbar.
Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert. Förderzeitraum endete mit 31. Dezember 2025, Antragsfrist mit 28. Februar 2026.
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Förderungen für Fenster in Oberösterreich übersichtlich vor. Mit konkreten Beispielrechnungen, ehrlichen Status-Angaben und allen wichtigen Antragsformularen. Da sich die Förderlandschaft 2026 deutlich verändert hat, ist ein klarer Überblick wichtiger denn je.
Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Mit alten Fenstern und Türen verlieren Häuser im Schnitt rund 30 % der Wärme über die Gebäudehülle. Wer also ohnehin einen Tausch plant, sollte die noch verfügbaren Förderungen nutzen und gleichzeitig auf die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten setzen.
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Inhaltsverzeichnis
Status. Aktiv und beantragbar. Die Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich für den Fenstertausch ist auch im Wohnbaupaket 2025 und 2026 verankert und kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
Sie planen, Ihre Fenster in Oberösterreich zu tauschen, und möchten dabei die laufenden Förderungen nutzen. Das Land Oberösterreich unterstützt Hausbesitzer mit einem klar geregelten Zuschuss-Programm, das den Einbau hochwertiger und energieeffizienter Fenster fördert und gleichzeitig die Wohnqualität in den Räumen verbessert.
Gesamtkosten des Fenstertausches im fiktiven Beispiel.
Berechnung der OÖ-Landesförderung.

Infografik mit fiktiver Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch. 15 % Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis maximal 1.000 €. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Was wird gefördert. Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Wie hoch ist die Förderung. Bauzuschüsse decken 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung. Wurde die Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gebraucht gekauft, erhöht sich der Zuschuss um zusätzliche 500 €.
Welche Bedingungen gelten. Die Arbeiten müssen von einem gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt werden. Die Rechnungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss bei höchstens 1,1 W/m²K liegen.
Zusätzliche Hinweise. Die geförderte Wohnung muss mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen, andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
Wo gibt es mehr Infos. Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad Themen, Service, Förderungen, Bauen und Wohnen, Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.
Stand April 2026. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch direkt auf der offiziellen Webseite des Landes Oberösterreich, da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können.

Förderung Fenstertausch. Wohnbauförderung von Miet- und Eigentumswohnung in Oberösterreich im Überblick.
Sie möchten ein Wohnhaus mit mehreren Einheiten modernisieren und dabei die laufenden Förderungen nutzen. Das Land Oberösterreich unterstützt umfassende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen mit einer Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigem Darlehen.
Was kommt für eine Förderung infrage. Förderfähig sind Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen, sofern die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Wie läuft die Förderung ab. Sie erhalten ein Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse, die halbjährlich ausbezahlt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % der förderbaren Sanierungskosten, maximal jedoch 1.000 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.
Kostenlose Beratung vorab. OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz. Telefon 0800 205206 oder 0732 7720-14860. Mehr Infos auf www.energiesparverband.at.
Stand April 2026. Angaben ohne Gewähr.

Sie möchten Ihr Wohnhaus oder Einfamilienhaus in neuem Glanz erstrahlen lassen und sich die laufenden Landesförderungen sichern. Für den Fenstertausch gibt es in Oberösterreich aktuell mehrere Optionen.
Sie planen eine umfassende Sanierung oder möchten zusätzlichen Wohnraum schaffen. Das Land Oberösterreich unterstützt Eigentümer von kleineren Wohnhäusern gezielt mit einer attraktiven Förderung.
Was wird gefördert. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnhäusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Unterstützt werden die Sanierung bestehender Gebäude, der Einbau zusätzlicher Wohnräume, der Zubau von Wohnraum und die Umwandlung bisher nicht genutzter Flächen in Wohnraum.
Welche Förderung gibt es. Sie können wählen zwischen einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, einem zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von 15 bis 30 Jahren oder einer Kombination aus beiden Optionen.
Beispiele für Förderhöhen.
Wichtig vor der Beauftragung. Vor der Beauftragung der Sanierung ist ein Beratungsgespräch mit dem OÖ Energiesparverband erforderlich. Dort erhalten Sie auch alle Details zur aktuellen Antragsabwicklung im Wohnbaupaket 2025 und 2026.
Stand April 2026. Angaben ohne Gewähr.
Status. Gestoppt seit 2. Februar 2026. Die Bundesregierung hat die Sanierungsoffensive neu ausgerichtet. Aktuell werden nur noch Kesseltausch-Maßnahmen gefördert. Der Fenstertausch fällt seit Februar 2026 aus dem Programm. Bereits genehmigte Anträge laufen weiter.
Der Sanierungsbonus, auch als Sanierungsscheck bekannt, war bis Februar 2026 die attraktivste Bundesförderung für den Fenstertausch. Bei Einzelbauteilsanierungen waren Zuschüsse von bis zu 5.000 € pro Wohnobjekt möglich. Mit der Neuausrichtung der Sanierungsoffensive Anfang Februar 2026 wurde die Förderung für thermische Sanierung allerdings abrupt eingestellt.
Was bedeutet das für Sie aktuell.
Ehrliche Einschätzung. Bei der Einführung der Sanierungsoffensive hieß es ursprünglich, dass die Bundesregierung den Sanierungsbonus jährlich neu auflegen will. Ob dabei in Zukunft wieder ein Schwerpunkt auf thermische Sanierung mit Fenstertausch gelegt wird oder ob der Fokus auf den Heizungstausch beschränkt bleibt, kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand seriös vorhersagen. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie hier sofort, sobald es belastbare Neuigkeiten gibt.
Mehr Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag Sanierungsbonus 2026 in Österreich. So geht es weiter.

Der Sanierungsbonus für den Fenstertausch wurde Anfang Februar 2026 gestoppt. Die OÖ-Landesförderung bleibt aber weiterhin verfügbar.
Status. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur möglich nach Verständigung durch die Standortgemeinde im Rahmen eines lärmtechnischen Sanierungsprojekts.
Wenn Ihr Wohnobjekt in der Nähe einer Bahnstrecke der ÖBB liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer sehr großzügigen Schallschutzförderung profitieren. Im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land gemeinsam bis zu 100 % der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern.
Was wird gefördert.
Wer kann die Förderung bekommen.
So läuft der Antrag. Anders als oft angenommen, können einzelne private Haushalte nicht direkt bei der ÖBB-Infrastruktur AG ansuchen. Die Förderung läuft über projektbegleitende Arbeitsgruppen aus Bund, Land und Standortgemeinde. Wenn Ihre Gemeinde im laufenden Lärmsanierungsprogramm ist, verständigt die Gemeinde die anspruchsberechtigten Haushalte schriftlich. Ab dieser Verständigung haben Sie vier Jahre Zeit, den Antrag zu stellen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Gemeinde betroffen ist, fragen Sie direkt bei Ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der OÖ-Landesregierung nach.
Extra-Tipp
Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde im ÖBB-Lärmsanierungsprogramm ist
Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass die ÖBB-Schallschutzförderung nicht direkt beim Anrainer beantragt werden kann, sondern über ein gemeinsames Projekt zwischen ÖBB, Bund, Land und Gemeinde läuft. Wenn Sie an einer ÖBB-Strecke wohnen und die Lärmbelastung hoch ist, lohnt sich ein Anruf beim Gemeindeamt. Dort erfahren Sie, ob Ihre Gemeinde im laufenden Programm ist oder ob Interesse an einer Aufnahme besteht. Mehr Details zur ÖBB-Schallschutzförderung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag ÖBB-Schallschutzförderung.
Status. Aktiv und beantragbar. Pauschalbeträge der OÖ-Straßenverwaltung für Lärmschutzfenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung.
Was wird gefördert. Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und Schallschutztüren in Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen. Förderfähig sind Fenster mit einer Schalldämmung von mindestens 38 dB.
Wie hoch ist die Förderung. Sie erhalten einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für Fenster richtet. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Lärmschutzfenster und Türen ab. Für Schalldämmlüfter in Schlafräumen gibt es einen gesonderten Pauschalbetrag.
So berechnen Sie die Förderhöhe.
Wichtige Bedingungen. Ihr Wohnobjekt muss entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße bestanden haben, oder die Baubewilligung muss vor dem 1. Jänner 1996 erteilt worden sein. Wohnobjekte, die zumindest an einer Tür oder einem Fenster eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufweisen, kommen für die Förderung in Frage.
Stand April 2026. Angaben ohne Gewähr.
Jetzt wo die Bundesförderung gestoppt ist, fragen sich viele Hausbesitzer. Lohnt sich der Fenstertausch trotzdem. Die ehrliche Antwort lautet ja. Die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen auch ohne Bundeszuschuss deutlich.
Heizkostenersparnis. Durch den Einbau moderner, dreifach verglaster Fenster lassen sich die Heizkosten um bis zu 30 % senken. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit jährlichen Heizkosten von rund 2.500 € bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 750 € pro Jahr.
Amortisationszeit. Je nach Umfang des Fenstertausches amortisieren sich neue Fenster durch die eingesparten Heizkosten typischerweise innerhalb von 10 bis 15 Jahren. Berücksichtigt man steigende Energiepreise, kann sich diese Zeit weiter verkürzen.
Komfortsteigerung.
Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Neue, energieeffiziente Fenster erhöhen den Wert Ihrer Immobilie spürbar. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sind moderne Fenster ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Auch die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes im Energieausweis verbessert sich deutlich.
Rechenbeispiel ohne Bundesförderung.
Extra-Tipp
Öko-Sonderausgabenpauschale bleibt bestehen
Die steuerliche Entlastung über die Öko-Sonderausgabenpauschale läuft unabhängig vom gestoppten Sanierungsbonus weiter. Wenn Sie eine thermische Sanierung mit Fenstertausch durchführen lassen, können Sie diese als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Die Pauschale beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt und kann in Summe bis zu 4.000 € ergeben. Voraussetzung ist eine Rechnung auf den Antragsteller, die Beauftragung eines befugten Unternehmens und Nettoausgaben von mindestens 4.000 € nach Abzug öffentlicher Förderungen.
In Österreich können thermisch-energetische Sanierungen, zu denen auch der komplette Fenstertausch zählt, über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich berücksichtigt werden. Diese Förderung läuft auch 2026 unverändert weiter und ist eine sehr verlässliche Option für Hausbesitzer. Nicht jedes Fenster muss dabei komplett getauscht werden. In manchen Fällen lohnt sich auch eine Fenstersanierung, vor allem bei Kastenfenstern oder denkmalgeschützten Gebäuden.
Voraussetzungen.
Die steuerliche Entlastung beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt. Die fördergebende Stelle übermittelt die Daten automatisch an das Finanzamt, sodass die Berücksichtigung in der Arbeitnehmerveranlagung in den meisten Fällen ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt.
Nähere Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen.
Status. Beendet. Der Handwerkerbonus war eine zeitlich befristete Förderung des Bundes für die Förderjahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für das Jahr 2026 wurde bisher nicht beschlossen. Die Buchhaltungsagentur des Bundes nahm Anträge für Leistungen aus dem Jahr 2025 letztmalig bis zum 28. Februar 2026 entgegen.
Der Handwerkerbonus hatte Privatpersonen beim Fenstertausch mit 20 % der Arbeitskosten netto bis zu einer Höhe von 1.500 € unterstützt. Stand April 2026 hat die Bundesregierung keine Neuauflage des Programms beschlossen. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie hier umgehend. Bis dahin lohnt sich ein Blick auf die laufenden OÖ-Landesförderungen, die unverändert beantragbar sind.

Der Handwerkerbonus war eine befristete Bundesförderung für die Jahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für 2026 ist Stand April 2026 nicht beschlossen.
| Förderung | Status | Fördermöglichkeit | Mehr Infos |
|---|---|---|---|
| Wohnbauförderung OÖ | Aktiv | 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung. U-Wert bis 1,1 W/m²K. | Land OÖ |
| ÖBB-Schallschutzförderung | Aktiv im Programm | Bis zu 100 % der Kosten an ÖBB-Bestandsstrecken. Antrag nur nach Verständigung durch Gemeinde. | Mehr erfahren |
| Lärmschutz OÖ-Straßen | Aktiv | Pauschalbeträge für Schallschutzfenster ab 38 dB an Landesstraßen. Baubewilligung vor 1.1.1996. | Land OÖ |
| Öko-Sonderausgabenpauschale | Aktiv | Bis zu 800 € jährlich steuerliche Entlastung, gesamt bis 4.000 €. Automatisch in der ANV. | BMF |
| Sanierungsbonus Bund | Gestoppt | Seit 2.2.2026 für Fenstertausch eingestellt. Keine neuen Registrierungen möglich. Wiederaufnahme offen. | Details |
| Handwerkerbonus | Beendet | Förderzeitraum war 2024 und 2025. Antragsfrist endete am 28.2.2026. Keine Verlängerung für 2026 beschlossen. | handwerkerbonus.gv.at |
Stand April 2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Auch nach dem Stopp des Sanierungsbonus für den Fenstertausch gibt es weiterhin Kombinationsmöglichkeiten zwischen den aktiven Förderungen. Die OÖ-Wohnbauförderung lässt sich mit der Öko-Sonderausgabenpauschale kombinieren. Auch die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung und die ÖBB-Schallschutzförderung können Sie zusätzlich beanspruchen, sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist die Grundregel. Die Gesamtsumme aller Förderungen darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind nicht zulässig. Welche Kombination für Ihr konkretes Bauvorhaben möglich ist, klären wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch oder Sie wenden sich vorab an den OÖ Energiesparverband.
Extra-Tipp
Förderantrag immer vor Auftragsvergabe stellen
Der häufigste Fehler beim Förderansuchen ist die falsche Reihenfolge. Wer den Auftrag zuerst vergibt und erst dann den Förderantrag stellt, riskiert, leer auszugehen. Bei der OÖ-Landesförderung und bei der Lärmschutzförderung der Straßenverwaltung müssen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Eine Sanierungsberatung beim OÖ Energiesparverband hilft Ihnen, die voraussichtliche Gesamthöhe aller möglichen Förderungen zu ermitteln, bevor Sie investieren. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess.

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderungen für Fenster in Oberösterreich. So nutzen Sie die Fördermöglichkeiten in OÖ optimal.
Die meisten Förderungen für den Fenstertausch unterstützen einen reinen Austausch der Haustür nicht. Stattdessen ist der Austausch der Haustür oft nur im Zuge eines kompletten Fenstertausches förderungsfähig. Anders sieht es beim Auswechseln einer Wohnungseingangstüre mit einer Mindestwiderstandsklasse von RC2 aus. Hier erhalten Hauseigentümer vom Land Oberösterreich einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung.
Für Fenster in einem Neubau gibt es in Oberösterreich keine spezifische eigene Förderung. Fenster lassen sich nur indirekt fördern, wenn sie Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts sind und die Anforderungen an niedrige U-Werte erfüllen. Im Rahmen der allgemeinen Wohnbauförderung für Neubau gelten andere Kriterien, die nicht direkt an den Fenstertausch gekoppelt sind.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen ist für Laien oft kaum zu durchschauen, vor allem nach den Veränderungen Anfang 2026. Bei Fenster-Schmidinger stehen Ihnen unabhängige Bauexperten und externe Baumeister zur Seite, die genau wissen, welcher Antrag wo eingereicht werden muss.
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit uns.
In über 45 Jahren haben wir viele Förderprojekte in Oberösterreich begleitet, von der Wohnung in Linz-Urfahr bis zum Einfamilienhaus in Vöcklabruck. Drei Beobachtungen kommen immer wieder.
Erstens. Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge bei der Antragstellung. Wer zuerst den Auftrag vergibt und dann die Förderung beantragt, geht in den meisten Fällen leer aus. Wir empfehlen jedem Kunden, das Förderansuchen schon in der Angebotsphase mitzudenken und die nötigen Unterlagen rechtzeitig zu sammeln.
Zweitens. Viele Hausbesitzer wissen nicht, welche Förderungen für ihre Situation in Frage kommen. Gerade die ÖBB-Schallschutzförderung oder die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung sind echte Geheimtipps für Anrainer an Bahnstrecken oder stark befahrenen Landesstraßen. Wer in Linz-Land an der Westbahnstrecke wohnt oder in Gmunden an der B145, sollte unbedingt prüfen, ob das eigene Wohnobjekt die Voraussetzungen erfüllt.
Drittens. Nach dem Stopp des Sanierungsbonus warten viele Kunden auf eine Wiederaufnahme der Bundesförderung. Unsere ehrliche Einschätzung lautet, dass niemand seriös vorhersagen kann, wann oder ob das geschieht. Wer die alten Fenster ohnehin tauschen muss, weil sie undicht oder energetisch am Ende sind, sollte nicht warten. Die Heizkostenersparnis und die OÖ-Landesförderung machen den Tausch auch ohne Bundeszuschuss wirtschaftlich.

An welche Stelle reicht man den Förderantrag für den Fenstertausch in Österreich ein? Das Bild steht sinnbildlich für Österreich und dessen Förderstellen im Rahmen eines Fenstertausches.

Förderfähig sind meist 3-Scheiben-Verglasungen mit niedrigem U-Wert und fachgerechter Montage durch einen Betrieb.

Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen ohne ausreichende Wärmedämmung oder für Wintergärten, Garagen und Schuppen. Auch Innentüren und Malerarbeiten nach Montage sind ausgeschlossen.

Förderungen müssen meist vor dem Fenstertausch beantragt werden. Eine Ausnahme bildet der Handwerkerbonus, den man unter bestimmten Bedingungen auch nachträglich beantragen kann.

Für die Förderbeantragung empfiehlt sich der Energiesparverband als erste Anlaufstelle. Zusätzlich beraten Verkaufsteam und Hausbank zu regionalen Programmen und möglichen Finanzierungen.

Der Ablauf für Förderungen umfasst Beratung, Kostenvoranschläge, Antragstellung vor Bestellung, Auftragserteilung und Rechnungseinreichung. Nach Prüfung zahlt die Förderstelle die bewilligten Mittel aus.

Die Bearbeitungszeit für Förderungen beträgt meist 1 bis 4 Monate. Beim Sanierungsbonus kann die Auszahlung auch bis zu 7 Monate dauern.

Fenstertauschförderungen gegen Fluglärm gibt es aktuell in Wien, Salzburg und Innsbruck. Für Linz sind uns keine Programme bekannt. Betroffene sollten direkt beim Flughafen oder der Gemeinde nachfragen.

Förderungen gibt es nur, wenn der Fenstereinbau durch einen Fachbetrieb erfolgt. Bei Selbstmontage wird in Oberösterreich keine Förderung gewährt.

Zweifachverglasungen erfüllen oft nicht die geforderten U-Werte. Meist wird Dreifachverglasung gefördert. Förderdetails sollten individuell bei der zuständigen Stelle abgefragt werden.

Fensterfirmen beraten oft zu Förderungen, erklären technische Kriterien und unterstützen bei Unterlagen. Fragen Sie frühzeitig, ob der Anbieter Erfahrung mit Anträgen hat, um Zeit und Fehler zu vermeiden.
… Sie haben eine Frage zu Förderungen für Fenster in Oberösterreich. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir antworten Ihnen umgehend.
Sie planen in einem anderen Bundesland? Unser bundesweiter Überblick Fenster Förderung Österreich zeigt alle neun Bundesländer im Vergleich.
Auch wenn die Bundesförderung für den Fenstertausch derzeit gestoppt ist, gibt es weiterhin attraktive Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung in Oberösterreich. Die OÖ-Wohnbauförderung, die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken, die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung und die Öko-Sonderausgabenpauschale laufen unverändert weiter. Wer jetzt handelt, profitiert von einer ehrlichen Beratung und einer normgerechten Umsetzung nach ÖNORM B 5320.
Bei Fenster-Schmidinger wissen wir, dass der Tausch von Fenstern eine große Entscheidung ist. Deshalb unterstützen wir Sie mit aktuellen Infos zu staatlichen und regionalen Förderprogrammen. Damit Sie kein Geld verschenken und die richtige Förderung für Ihre Situation auswählen.
Sie haben Fragen. Rufen Sie uns einfach an unter +43 7239 7031 oder schreiben Sie uns an office@fensterschmidinger.at. Wir beraten Sie gerne, schnell, verständlich und persönlich.
Persönliche Beratung gewünscht. Besuchen Sie uns in unserem Schauraum in Gramastetten oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.
Fenster-Schmidinger. Über 45 Jahre Erfahrung mit Fenstern, Türen und Wintergärten in Oberösterreich. Eigene Monteure ohne Subunternehmer, normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320 und ehrliche Beratung von der ersten Förderfrage bis zum letzten Anschlussdetail.
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