Fenster Förderung Österreich 2026 und 2027. Der Bund fördert den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder, mit bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, die Bedingungen sind seit 15. Oktober 2026 offiziell. Für heuer bleibt der Sanierungsbonus geschlossen, die Landesförderungen laufen in acht von neun Bundesländern weiter. Wir zeigen Ihnen ehrlich, was jetzt möglich ist, was erst ab Jänner geht und wie Sie das Beste für Ihren Fenstertausch herausholen.
Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2026 von Florian Schmidinger
Aktueller Stand Oktober 2026
Bundesförderung Sanierungsbonus für Fenstertausch. Ab 4. Jänner 2027 wieder offen, die Bedingungen sind seit 15. Oktober 2026 offiziell. Der Fenstertausch ist als Einzelbauteilsanierung mit bis zu 4.000 € dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz im Zuge des Fenstertauschs bis zu 5.000 €, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Für eine Wohnung im Mehrparteienhaus sind es 2.000 €, mit Beschattung 2.500 €. Der Antrag läuft direkt online und muss vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein, gefördert wird nur, was ab dem Antrag geliefert und montiert wird. Die Sanierungsoffensive 2027 hat 500 Mio. € Budget, davon 321 Mio. € für die thermische Sanierung. Für heuer gibt es keine Bundesförderung mehr, der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen, seit 10. Juli 2026 ist auch der Kesseltausch-Topf 2026 leer. Details und Infoblatt weiter unten.
Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert. Letzte Antragsfrist endete am 28. Februar 2026 für Leistungen aus 2025.
Landesförderungen für den Fenstertausch. In acht von neun Bundesländern weiterhin aktiv. Nur Salzburg hat seine Sanierungsförderung 2026 pausiert. Die Steiermark startet mit 1. Juni 2026 den neuen Sanierungspass.
Öko-Sonderausgabenpauschale. Nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung. Bis zu 800 € jährlich steuerlich absetzbar, für Fensterprojekte ohne Sanierungsbonus derzeit nicht nutzbar. Mit einer ausbezahlten Bundesförderung 2027 greift sie voraussichtlich wieder.
ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte.
Alte Fenster zählen zu den größten Schwachstellen jedes Hauses. Sie sorgen für Zugluft, schlechten Schallschutz und treiben die Heizkosten dann in die Höhe. Mit alten Fenstern gehen im Schnitt rund 30 % der Wärme über die Gebäudehülle verloren. Wer heuer noch saniert, bekommt in den meisten Bundesländern die Landesförderung, wer mit Lieferung und Montage bis nach dem Antrag ab 4. Jänner 2027 wartet, nimmt den Bund dazu. Genau diese Kombination und die ehrliche Einschätzung der Lage ist das, was wir Ihnen in diesem Beitrag liefern.
Sie planen in Oberösterreich? Dann finden Sie in unserem detaillierten Beitrag Förderungen für Fenster in Oberösterreich alle Details zu Wohnbauförderung, Lärmschutzförderung und Beispielrechnungen für unseren Heimatmarkt.
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Inhaltsverzeichnis
Das Förderjahr 2026 hat mit einem Paukenschlag begonnen. Am 2. Februar 2026 hat die Bundesregierung nämlich den Sanierungsbonus für die thermische Sanierung gestoppt. Was bis dahin als zentrales Förderwerkzeug für den Fenstertausch in ganz Österreich gegolten hatte, ist seither geschlossen. Bis zum 10. Juli 2026 konnten Anträge nur noch für den Kesseltausch gestellt werden, seither ist auch dieser Topf leer und die gesamte Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft. Bereits genehmigte Anträge laufen weiter, neue Registrierungen für die thermische Sanierung sind heuer nicht mehr möglich. Für 2027 ist die Neuauflage fixiert, Antragsstart für Sanierungsbonus und Kesseltausch ist laut Infoblättern der 4. Jänner 2027.
Diese Entscheidung kam für die meisten Hausbesitzer überraschend, weil die Sanierungsoffensive 2026 erst Ende November 2025 mit großen Versprechen gestartet war. Bis zu 5.000 € Zuschuss bei einer Einzelbauteilsanierung mit Fenstertausch waren möglich, in Kombination mit umfassenden Sanierungen waren dies dann bis zu 20.000 €. Jetzt sind diese Töpfe für die thermische Sanierung leer.
Gleichzeitig hat der Bund auch den Handwerkerbonus für 2026 nicht verlängert. Für die Förderjahre 2024 und 2025 standen 300 Millionen € zur Verfügung, mit denen Privatpersonen 20 % der Arbeitskosten bei Fensterprojekten zurückbekommen konnten. Stand Oktober 2026 hat die Bundesregierung keine Neuauflage des Programms beschlossen.
Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer in Österreich? Die Bundesförderungen sind aktuell stark reduziert. Für den Fenstertausch sind nur noch die Landesförderungen der Bundesländer sowie in besonderen Fällen die ÖBB-Schallschutzförderung verfügbar. Die Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt gibt es nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung, für neue Projekte ohne Sanierungsbonus also derzeit nicht. Genau diese Optionen schauen wir uns in diesem Beitrag im Detail an.
Das Jahr 2026 markiert eine Zäsur in der österreichischen Förderlandschaft: Der Sanierungsbonus für Fenstertausch wurde am 2. Februar gestoppt, und auch der Handwerkerbonus wurde nicht verlängert. Damit entfallen attraktive Zuschüsse von bis zu 5.000 € für Einzelmaßnahmen.
Förder-Status, Stand 16. Oktober 2026
Sanierungsoffensive 2027, die Bedingungen sind offiziell. Am 11. Oktober 2026 hat die Bundesregierung die Sanierungsoffensive 2027 vorgestellt, seit 15. Oktober 2026 liegen die Informationsblätter der Förderstelle vor. Das Budget steigt auf 500 Mio. €, davon 321 Mio. € für die thermische Sanierung, unter die der Fenstertausch fällt, und 179 Mio. € für den Kesseltausch. Für den Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung gibt es bis zu 4.000 €, mit außenliegender Beschattung im Zuge des Fenstertauschs bis zu 5.000 €, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzungen sind der Tausch von mindestens 75 % der Fenster, ein Uw-Wert von höchstens 1,1 W/m²K und ein Gebäude, dessen Baubewilligung älter als 15 Jahre ist. Anträge sind ab 4. Jänner 2027 online möglich und müssen vor Lieferung, Leistung und Baubeginn gestellt werden, gefördert wird nur, was ab Antragstellung erbracht wird. Unsere Empfehlung lautet daher, Beratung, Aufmaß und Angebot jetzt einzuholen, den Antrag ab 4. Jänner zu stellen und erst danach zu beauftragen. Alle Details stehen im nächsten Abschnitt.
Sanierungsbonus 2026, für den Fenstertausch seit 2. Februar 2026 geschlossen. Seit 10. Juli 2026 ist die gesamte Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft, also auch der Kesseltausch. Neue Anträge für die thermische Sanierung sind heuer nicht mehr möglich, bereits registrierte Projekte wickelt die Kommunalkredit Public Consulting weiter ab. Für den Kesseltausch gilt laut Infoblatt 2027 ebenfalls der 4. Jänner 2027 als Antragsstart.
Der Sanierungsbonus 2026 war als zentrales Förderwerkzeug der österreichischen Bundesregierung konzipiert. Er sollte mit einem jährlichen Budget von rund 360 Millionen € die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden bis 2030 unterstützen. Bei Einzelbauteilsanierungen wie dem Fenstertausch waren damit bis zu 5.000 € Förderung möglich, bei umfassenden Sanierungen sogar bis zu 20.000 €.
Fenster Förderung Österreich 2026 und 2027 im Zeitverlauf, vom Start der Sanierungsoffensive 2026 über die Schließung am 2. Februar 2026 bis zum Antragsstart des Sanierungsbonus 2027 am 4. Jänner 2027. Die Landesförderungen laufen durchgehend weiter. Stand 16. Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr.
Wer hatte Anspruch auf den Sanierungsbonus? Antragsberechtigt waren Privatpersonen als Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter. Voraussetzung war ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine gleichgestellte Wohnform. Das Gebäude musste mindestens 15 Jahre alt sein. Ein Hauptwohnsitz im Gebäude war keine Pflicht. Beim Fenstertausch galt zusätzlich, dass 75 % der bestehenden Fenster und Außentüren erneuert werden und der Uw-Wert maximal 1,1 W/m²K betragen durfte.
Warum kam der Stopp? Die Förderung wurde stark genutzt. Innerhalb weniger Wochen war der Andrang so hoch, dass die Bundesregierung die Reißleine zog und den Fokus auf den Kesseltausch verschob. Ursprünglich hieß es, der Sanierungsbonus solle jährlich neu aufgelegt werden. Seit 11. Oktober 2026 ist das für 2027 angekündigt, und diesmal bekommt die thermische Sanierung mit dem Fenstertausch ein eigenes Budget von 321 Mio. €, getrennt von den 179 Mio. € für den Kesseltausch.
Was bedeutet das für Sie aktuell? Wer vor dem 2. Februar 2026 bereits eine gültige Registrierung beim Sanierungsbonus eingereicht hat, kann das Projekt noch innerhalb der 9-monatigen Umsetzungsfrist abschließen und die Förderung beziehen. Wer nicht registriert war, hat heuer keinen Zugang mehr zur Bundesförderung für den Fenstertausch und kann erst ab 4. Jänner 2027 wieder ansuchen. Mehr Hintergründe stehen im Beitrag Sanierungsbonus 2027 für den Fenstertausch.
Sanierungsbonus 2026 und 2027 im Vergleich. Statt der Registrierung vorab gibt es 2027 den direkten Online-Antrag, der Deckel liegt bei 4.000 € plus 1.000 € Bonus für die Außenverschattung, gefördert wird nur, was ab dem Antrag geliefert und montiert wird.
Seit 15. Oktober 2026 liegen die Informationsblätter der Sanierungsoffensive 2027 vor, herausgegeben von der Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting im Auftrag des Bundes (Version 10/2026). Damit ist klar, was der Fenstertausch bringt und welche Bedingungen gelten. Die Förderhöhen sind fixiert, einzelne Bedingungen kann der Bund bis zum Aktionsstart noch präzisieren.
| Punkt | Regel laut Informationsblatt Sanierungsbonus 2027 |
|---|---|
| Förderhöhe Fenstertausch | bis zu 4.000 € als Einzelbauteilsanierung, einmaliger Zuschuss, nicht rückzahlbar |
| Bonus Außenbeschattung | plus 1.000 € für außenliegende Beschattung wie Rollläden oder Raffstores, wenn sie im Zuge des Fenstertauschs eingebaut wird |
| Wohnung im Mehrparteienhaus | eigenes Infoblatt Mehrgeschoßwohnbau, 2.000 € je Wohnung plus 500 € für Außenbeschattung, Antrag durch Wohnungseigentümer oder Mieter, die die Kosten tragen. Tauscht die Eigentümergemeinschaft die Fenster im ganzen Haus, gibt es 2.500 € je Wohnung |
| Deckel | höchstens 30 % der förderfähigen Kosten (Material, Montage, Planung) |
| Mindestumfang | mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen werden getauscht |
| Uw-Wert | höchstens 1,1 W/m²K für das gesamte Fenster, bei denkmalgeschützten Gebäuden höchstens 1,4 W/m²K |
| Gebäude | Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus, Baubewilligung älter als 15 Jahre, überwiegend privat genutzt |
| Antragsteller | Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter, ein Antrag pro Jahr und Objekt, nur eine Einzelbauteilmaßnahme pro Kalenderjahr |
| Antragsstart | 4. Jänner 2027, online bei der Förderstelle, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2027 |
| Reihenfolge | Antrag vor Lieferung, Leistung und Baubeginn, gefördert wird nur, was ab Antragstellung erbracht wird, die Beauftragung erst danach ist unsere Empfehlung |
| Fördervertrag | innerhalb von 4 Wochen nach Genehmigung annehmen, dafür ist eine Auftragsbestätigung des Fensterbetriebs nötig |
| Umsetzung | Montage und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung |
| Unterlagen | ID Austria oder Ausweiskopie, Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes, Montagerechnung eines Fachbetriebs auf den Namen des Antragstellers |
| Größere Sanierungen | Teilsanierung mit 40 % weniger Heizwärmebedarf bis 10.000 €, umfassende Sanierung bis 15.000 €, im klimaaktiv-Standard bis 20.000 € |
Die Landesförderung bleibt kombinierbar, in Summe dürfen die Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen. In Oberösterreich kommen so bis zu 2.250 € vom Land dazu, die Details dazu stehen auf unserer Seite Förderung Fenstertausch Oberösterreich.
1. Jetzt beraten lassen, Aufmaß und Angebot einholen. Das Angebot brauchen Sie für die Kostenangabe im Antrag, und nach der Genehmigung muss die Auftragsbestätigung innerhalb von vier Wochen vorliegen. Wer erst im Jänner mit der Planung beginnt, verliert Zeit.
2. Energieberatung des Landes vereinbaren. In der Checkliste zum Antrag steht das Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes, in Oberösterreich läuft das über den OÖ Energiesparverband.
3. Antrag ab 4. Jänner 2027 online stellen. Vor der Beauftragung, vor der Lieferung, vor dem Baubeginn. Diese Reihenfolge ist die wichtigste Regel, nachträglich gibt es nichts.
4. Genehmigung abwarten, dann beauftragen. Nach der Genehmigung nehmen Sie den Fördervertrag innerhalb von vier Wochen an und legen die vom Fensterbetrieb unterschriebene Auftragsbestätigung vor.
5. Montage und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten. Rechnung auf Ihren Namen, Montagerechnung vom Fachbetrieb, Abrechnung online. Nach der Prüfung wird ausbezahlt.
Infoblatt Sanierungsbonus 2027 als PDF Offizielle Seite der Sanierungsoffensive
Förder-Alarm
Die Bedingungen der Sanierungsoffensive 2027 sind seit Oktober 2026 offiziell, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald der Antrag freigeschaltet ist oder sich an den Bedingungen etwas ändert.
Sie bekommen eine persönliche Antwort mit dem aktuellen Stand und danach nur bei echten Neuigkeiten eine Nachricht. Abmeldung mit einem Satz per Antwortmail. Details in der Datenschutzerklärung.
Da der Sanierungsbonus des Bundes für den Fenstertausch derzeit nicht verfügbar ist, rücken die Landesförderungen in den Mittelpunkt. Jedes Bundesland regelt seine Wohnbau- und Sanierungsförderung selbst. Die Konditionen, Beträge sowie Voraussetzungen unterscheiden sich teils deutlich. Wir zeigen Ihnen in den folgenden neun Abschnitten, was in jedem Bundesland aktuell möglich ist.
Das Land Burgenland fördert energetische Sanierungen wie den Fenstertausch über ein Förderungsdarlehen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Wohnnutzfläche und der erreichten Ökokennzahl. Tauschen Sie nur die Fenster, gilt das als Einzelbauteilsanierung. Das Land übernimmt dann bis zu 30 % der förderfähigen Kosten als Darlehen, gedeckelt mit 40.000 €.
Wer gleich umfassend saniert und mindestens drei Maßnahmen an der Gebäudehülle angeht, kommt deutlich höher hinaus. Hier macht es einen Unterschied, welche Energiekennzahl das Haus nach der Sanierung erreicht. Je besser der Wert, desto höher der Fördersatz. Konkret heißt das einen Satz von 60 % im Standardfall, 70 % bei besseren Werten und 80 % bei den ambitioniertesten Sanierungen. Die maximale Darlehenssumme zieht entsprechend mit, von 60.000 € über 70.000 € bis hin zu 80.000 €.
Das Wohnhaus müssen Sie selbst bewohnen. Pro Objekt sind maximal zwei Wohnungen erlaubt, und das Gebäude muss seit mindestens 20 Jahren stehen. Mehr Infos beim Land Burgenland.
Mehr Infos beim Land Burgenland.
Die Wohnbauförderung im Burgenland setzt bei der thermischen Sanierung auf ein Darlehensmodell mit integriertem Energiekennzahl-Bonus.
Kärnten hat sein Fördersystem mit 1. Jänner 2026 grundlegend umgebaut. Die bisherigen Pauschalen für einzelne Maßnahmen sind weg. Dafür gibt es jetzt den Kärntner Sanierungs-Euro. Wie die Förderhöhe zustande kommt, ist eigentlich einfach erklärt. Man nimmt die Energieeinsparung in kWh pro Quadratmeter und Jahr, multipliziert sie mit der beheizten Fläche in Quadratmeter und das Ganze mal 1 €. Anders gesagt: Je mehr Heizwärme Sie sparen, desto größer fällt der Zuschuss aus.
Die wichtigste Neuerung gegenüber dem bisherigen System: Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind jetzt förderfähig, eine Komplettsanierung der Außenwand ist keine Voraussetzung mehr. Mindestens 10 kWh pro Quadratmeter und Jahr an Energieeinsparung müssen aber nachgewiesen werden. Die Basisförderung ist mit 30.000 € oder 50 % der Rechnungskosten gedeckelt. Wer dabei besonders hohe Effizienz erreicht, bekommt mit dem Sanierungs-Euro zusätzlich bis zu 5.000 € Bonus, denkmalgeschützte Gebäude erhalten weitere 10 % Zuschlag.
Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen wurden. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Die Förderperiode läuft bis 31. Dezember 2028.
Mehr Infos beim Land Kärnten.
Das Land Niederösterreich fördert die Eigenheimsanierung über einen Annuitätenzuschuss von 4 % auf die förderbaren Sanierungskosten. Der Zuschuss läuft über zehn Jahre und hilft Ihnen bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Förderfähig sind verschiedene Sanierungsmaßnahmen. Der Fenstertausch zählt dazu, genauso die Dämmung von Dach, Außenwänden sowie Geschoßdecken sowie der Austausch von Außentüren.
Niederösterreich unterscheidet zwei Varianten. Die Sanierung mit Energieausweis empfiehlt sich bei einer thermisch-energetischen Gesamtsanierung und bringt deutlich höhere Förderbeträge. Die Sanierung ohne Energieausweis eignet sich für einzelne Maßnahmen wie den reinen Fenstertausch. Hier wird über ein Punktesystem gerechnet, mit 25 Basispunkten als Ausgangswert. Die maximale Förderhöhe kann bei großen Projekten und vielen Punkten bis zu 78.000 € erreichen. Wenn ein Partner unter 35 Jahren ist, gibt es als Jungfamilie zusätzlich bis zu 10.000 € obendrauf.
Den Antrag müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Baubeginn einreichen. Weitere Details stehen direkt beim Land Niederösterreich.
Die OÖ-Wohnbauförderung gehört zu den klar geregelten Programmen in Österreich. Wer eine Miet- oder Eigentumswohnung saniert, bekommt vom Land 15 % der förderbaren Kosten als Bauzuschuss, gedeckelt mit 1.000 € pro Wohnung. Damit das funktioniert, müssen zwei Punkte stimmen. Die neuen Fenster dürfen einen U-Wert von 1,1 W/m²K nicht überschreiten, und die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Das Land fördert auch Fenster mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz sowie Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2.
Bei Häusern mit bis zu drei Wohnungen läuft es etwas anders. Hier können Sie zwischen zwei Wegen wählen. Entweder bekommen Sie einen Direktzuschuss als Einmalzahlung oder einen Annuitätenzuschuss zu einem Bankdarlehen mit 15 bis 30 Jahren Laufzeit. Was sich für Sie besser rechnet, hängt davon ab, ob Sie ohnehin einen Sanierungskredit aufnehmen oder lieber Eigenmittel einsetzen.
Tauschen Sie nur die Fenster, gilt das als Einzelbauteilsanierung. Der Zuschuss beträgt dann 15 % der förderbaren Kosten. Das Land rechnet pro Bauteil mit höchstens 15.000 €, in Summe also bis zu 2.250 € je Bauteil. Alternativ gibt es bis zu 15.000 € als Darlehen. Wer gleich mehrere Bauteile angeht, kommt in die umfassende Sanierung mit mindestens drei Maßnahmen. Die förderbaren Kosten liegen dann bei bis zu 50.000 €. Der Fördersatz bleibt gleich wie beim Einzelbauteil, also 15 % als einmaliger Bauzuschuss, in Summe bis zu 7.500 €, oder 25 % als Zuschuss zu einem Darlehen. Zusätzlich erhöhen Boni wie der Ökologiebonus die förderbaren Kosten, um bis zu 5.000 € oder 10.000 €.
Da Oberösterreich unser Heimatmarkt ist, haben wir alle Details in einem eigenen Beitrag aufbereitet. Lesen Sie dazu unsere ausführliche Übersicht Förderungen für Fenster und Türen in Oberösterreich. Wer in Oberösterreich Fenster und Heizung gemeinsam saniert, sollte die Reihenfolge beachten. Die Heizungsförderung des Landes rechnet je Kilowatt, und die Anlage wird auf die Heizlast nach dem Fenstertausch ausgelegt. Warum die Fenster zuerst kommen, lesen Sie im Beitrag Fenster oder Heizung zuerst.
In Oberösterreich wird die thermische Sanierung durch prozentuale Zuschüsse oder Annuitätenzuschüsse gefördert. Voraussetzungen sind ein Gebäudealter von mindestens 20 Jahren und die Einhaltung technischer Standards, wobei besonders ökologische Sanierungen (klimaaktiv) höhere Fördersätze erzielen.
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Status. Im Jahr 2026 keine Sanierungsförderung möglich. Das Förderkontingent für die Sparte Sanierung ist ausgeschöpft. Neue Anträge nimmt das Land Salzburg derzeit nicht entgegen.
Salzburg hat sein Sanierungsbudget 2025 vollständig ausgeschöpft. Stand Juli 2026 ist nach wie vor keine Förderung für energetische Maßnahmen wie den Fenstertausch nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich. Die Errichtungs- und Kaufförderung ist seit 7. Jänner 2026 wieder offen, die Sanierungsförderung bleibt aber geschlossen.
Wenn Sie in Salzburg wohnen und Ihre Fenster tauschen möchten, bleibt Ihnen aktuell nur eventuell die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Die Öko-Sonderausgabenpauschale greift erst wieder, wenn für Ihr Projekt eine Bundesförderung ausbezahlt wird. Eine Wiederaufnahme der Sanierungsförderung wird vom Land laufend geprüft. Mehr Infos beim Land Salzburg.
Die Steiermark hat ihre Wohnbauförderung 2026 nach dem Förderstopp im Frühjahr 2025 grundlegend reformiert. Seit 1. Juni 2026 ist der neue Sanierungspass in Kraft. Er ersetzt die bisherigen getrennten Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ und funktioniert nach einem Baukastensystem. Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert, bekommt einen höheren Fördersatz.
Konkret sieht die Staffelung so aus. Eine Maßnahme wie der reine Fenstertausch bringt 10 %, zwei Maßnahmen 20 %, drei Maßnahmen 25 % und vier Maßnahmen 30 % der förderfähigen Kosten. Bis zu vier thermische Maßnahmen an der Gebäudehülle lassen sich zusammenfassen, von der Fassadendämmung über den Fenstertausch bis zur Dachdämmung. Die förderfähigen Kosten sind mit 80.000 € gedeckelt, bei Gebäuden ab drei Wohnungen mit 30.000 € je Wohneinheit. Wer nachwachsende Rohstoffe einsetzt, bekommt 5.000 € höhere anrechenbare Kosten.
Voraussetzung ist ein individuelles Sanierungskonzept, und die Registrierung muss vor Baubeginn erfolgen. Insgesamt stehen bis zu 20 Mio. € bereit, vergeben wird nach verfügbarem Budget.
Daneben läuft noch die Große Eigenheim-Sanierung 2026. Die zielt aber auf den Kauf eines sanierungsbedürftigen Eigenheims mit anschließender Sanierung, nicht auf den reinen Fenstertausch am eigenen Haus. Registrierung, Förderanträge und die Richtlinie finden Sie beim Land Steiermark.
Übersichtsgrafik zur Wohnbauförderung der Steiermark. Links die aktuell aktive Große Eigenheim-Sanierung, rechts das ab Juni 2026 startende Baukastensystem Sanierungspass.
Tirol fördert den Fenstertausch besonders konkret und übersichtlich. Pro Fenster gibt es einen Pauschalbetrag von 1.620 €, für Kasten- sowie Dachflächenfenster sogar 2.760 € pro Stück. Eine Fenstersanierung ohne Glastausch wird mit 1.020 € pro Fenster gefördert. Diese Pauschalen gelten nach dem aktuellen Merkblatt der Tiroler Wohnbauförderung mit Stand 1. Jänner 2026.
Sie können zwischen einem Einmalzuschuss von 15 bis 50 % der förderbaren Kosten bei Eigenmittel-Finanzierung und einem Annuitätenzuschuss von 25 bis 55 % der Anfangsbelastung eines Bankkredites wählen. Die Förderhöhe richtet sich nach Wohnungsgröße und Haushaltsgröße. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von höchstens 1,00 W/m²K erreichen (bei reinem Glastausch: Ug ≤ 1,10 W/m²K). Die Tiroler Sanierungsförderung läuft bis 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Mehr Infos beim Land Tirol.
Vorarlberg hat sein Fördermodell mit 1. Juli 2025 grundlegend umgestellt. Seit diesem Datum gibt es keine Direktzuschüsse mehr, sondern ausschließlich ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren. Bauherren können zwischen einem Fixzins von 3,30 % über die gesamte Laufzeit und einer staffelnden Verzinsung wählen, die bei 1 % in den ersten fünf Jahren beginnt und bis auf 5 % in den letzten zehn Jahren steigt.
Die Förderung erfolgt über pauschale Sockelbeträge je Quadratmeter sanierter Bauteilfläche, die Sie durch verschiedene Boni aufstocken können. Es gibt einen HWB-Bonus für deutliche Unterschreitung der Mindestanforderungen, einen CO₂-Bonus bei maximal 12 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr, einen Revitalisierungsbonus für Sanierungen innerhalb von zwei Jahren nach Kauf oder Erbschaft, sowie einen Materialressourcenbonus für ökologische Materialien. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 100.000 € pro Objekt. Bei einer Bauteilsanierung wie dem Fenstertausch sind bis zu 1.500 € pro Quadratmeter förderbarer Fläche möglich, bei umfassenden Sanierungen sogar bis zu 1.700 €.
Mehr Infos beim Land Vorarlberg.
Wien geht einen eigenen Weg und fördert über die Stadtverwaltung den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern direkt. Der einmalige nicht rückzahlbare Beitrag beträgt 35 % der förderbaren Kosten. Voraussetzung ist, dass die zu sanierende Wohnung Hauptwohnsitz ist, eine Nutzfläche zwischen 22 und 150 Quadratmetern hat und das Gebäude älter als 20 Jahre ist. Wichtig ist auch, dass alle Fenster der Wohnung getauscht werden, ein teilweiser Tausch wird nicht gefördert.
Der U-Wert der neuen Fenster darf höchstens 1,40 W/m²K betragen, was im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern eine etwas weniger strenge Anforderung ist. Bei Fenstern an Hauptstraßen A und B müssen es Schallschutzfenster mit einem R-Wert von mindestens 43 dB im eingebauten Zustand sein. Wärmeschutzfenster fördert die Stadt Wien an diesen Hauptstraßen nicht.
Die Antragstellung erfolgt bei der MA 50 oder MA 25, Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor Antragstellung ausgestellt sein. Mehr Infos beim Stadt Wien Amtshelfer.
| Bundesland | Status | Förderart | Maximale Höhe |
|---|---|---|---|
| Burgenland | Aktiv | Förderdarlehen | Bis 30 % der Kosten, max. 40.000 € (Einzelbauteil) |
| Kärnten | Aktiv | Sanierungs-Euro nach Energieeinsparung, auch Einzelmaßnahmen | Plus bis zu 5.000 € Effizienzbonus |
| Niederösterreich | Aktiv | Annuitätenzuschuss 4 % | Bis 78.000 € förderbare Kosten |
| Oberösterreich | Aktiv | Direktzuschuss oder Darlehen | 15 % der Kosten, max. 2.250 € im Eigenheim, 1.000 € je Wohnung |
| Salzburg | Pausiert | Aktuell keine Sanierungsförderung | Förderkontingent ausgeschöpft |
| Steiermark | Aktiv | Sanierungspass seit 1. Juni 2026 | 10 / 20 / 25 / 30 % je nach Maßnahmenanzahl |
| Tirol | Aktiv | Pauschale pro Fenster oder Annuitätenzuschuss | 1.620 € pro Fenster, Kastenfenster 2.760 € |
| Vorarlberg | Aktiv | Nur Darlehen, keine Direktzuschüsse | Bis 1.500 € pro m² Bauteilfläche |
| Wien | Aktiv | Direktzuschuss | 35 % der förderbaren Kosten |
Stand Juli 2026. Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten. Detaillierte Bedingungen und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.
Status. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte. Förderung in ganz Österreich verfügbar, Antrag nur über Verständigung durch die Standortgemeinde im Rahmen eines lärmtechnischen Sanierungsprojekts.
Wenn Ihr Wohnobjekt in der Nähe einer Bahnstrecke der ÖBB liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer sehr großzügigen Schallschutzförderung profitieren. Im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land gemeinsam bis zu 100 % der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern. Der Förderbetrag liegt typischerweise bei bis zu 1.500 € pro Fenster, abhängig von Lärmbelastung und Standort.
Förderbar sind Wohnobjekte mit Baubewilligung vor dem 1. Jänner 1993, an denen die Lärmgrenzwerte überschritten werden. Die Förderung gilt für Räume, die zu Wohn- und Schlafzwecken genutzt werden. Für Fenster in Nebenräumen und Küchen gibt es in der Regel keine Förderung.
Anders als oft angenommen, können einzelne private Haushalte nicht direkt bei der ÖBB-Infrastruktur AG ansuchen. Die Förderung läuft über projektbegleitende Arbeitsgruppen aus Bund, Land und Standortgemeinde. Wenn Ihre Gemeinde im laufenden Lärmsanierungsprogramm ist, verständigt die Gemeinde die anspruchsberechtigten Haushalte schriftlich. Ab dieser Verständigung haben Sie vier Jahre Zeit, den Antrag zu stellen.
Mehr Details zur ÖBB-Schallschutzförderung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag ÖBB-Schallschutzförderung.
Status. Nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung. Bis zu 800 € pro Person und Jahr steuerlich absetzbar, in Summe bis zu 4.000 €. Laut Bundesministerium für Finanzen ist die Pauschale an die Auszahlung einer Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz geknüpft. Solange der Sanierungsbonus geschlossen ist, entsteht für neu gestartete Fensterprojekte daher kein Anspruch. Wer einen bereits genehmigten Sanierungsbonus ausbezahlt bekommt, kann die Pauschale weiterhin nutzen. Mit der Sanierungsoffensive 2027 kommt die Bundesförderung für den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 zurück. Damit greift die Pauschale für neue Fensterprojekte voraussichtlich wieder, die Bedingung einer ausbezahlten Bundesförderung bleibt.
Die Öko-Sonderausgabenpauschale gibt es weiterhin, sie hängt aber direkt an den Förderprogrammen des Bundes. Nur wer für sein Projekt eine Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz ausbezahlt bekommt, kann die Pauschale über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Eine Landesförderung allein reicht dafür nicht.
Was wird gefördert? Thermisch-energetische Sanierungen, zu denen auch der komplette Fenstertausch zählt, sind über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich absetzbar, sofern dafür eine Bundesförderung ausbezahlt wurde. Die Pauschale beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt, in Summe über mehrere Jahre bis zu 4.000 €.
Welche Voraussetzungen gelten? Die Rechnung muss auf den Antragsteller lauten. Die Arbeiten müssen durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt worden sein. Die Nettoausgaben müssen nach Abzug öffentlicher Förderungen mindestens 4.000 € betragen. Die fördergebende Stelle übermittelt die Daten in den meisten Fällen automatisch ans Finanzamt, sodass die Berücksichtigung in der Arbeitnehmerveranlagung ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt. Fragen können Sie auch an das zuständige Finanzamt richten.
Die Pauschale lässt sich mit den Landesförderungen kombinieren, die Landesförderung allein löst sie aber nicht aus. Wichtig ist zudem, dass die Gesamtsumme aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Mehr Infos finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen.
Status. Beendet. Der Handwerkerbonus war eine zeitlich befristete Förderung des Bundes für die Förderjahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für das Jahr 2026 hat die Bundesregierung bisher nicht beschlossen. Die letzte Antragsfrist endete am 28. Februar 2026.
Stand Oktober 2026. Der Handwerkerbonus des Bundes ist beendet. Die Förderperiode 2024 und 2025 ist ausgelaufen, die letzte Antragsfrist endete am 28. Februar 2026. Eine Neuauflage für 2026 wurde von der Bundesregierung bisher nicht beschlossen. Beim Fenstertausch bleiben aktuell zwei Wege, um Geld zurückzuholen. Die Landesförderung Ihres Bundeslandes und in Sonderfällen die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Die Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt kommt erst wieder dazu, wenn eine Bundesförderung ausbezahlt wird.
In den vergangenen zwei Jahren konnten Privatpersonen über den Handwerkerbonus 20 % der reinen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen zurückbekommen, beim Fenstertausch bis zu 1.500 € pro Person und Wohneinheit. Das Förderbudget umfasste rund 300 Millionen € für beide Jahre gemeinsam. Wichtig war damals der Punkt mit den reinen Arbeitskosten. Material, Fahrtkosten und Anlieferung blieben außen vor, gefördert wurde nur die Montagezeit, die auf der Rechnung separat ausgewiesen war.
Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat bis Oktober 2026 keine Verlängerung beschlossen. Der Wirtschaftsausschuss im Parlament hat im April 2025 angekündigt, das Programm zuerst zu evaluieren. Bis diese Evaluierung abgeschlossen ist und ein politischer Beschluss gefasst wird, bleibt der Handwerkerbonus für den Fenstertausch pausiert.
Konkret heißt das, neue Anträge für Leistungen ab dem 1. Jänner 2026 sind über handwerkerbonus.gv.at nicht möglich. Korrekturen und Nachreichungen für Anträge der Förderperiode 2025 nimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes noch bis zum 30. April 2026 entgegen, danach ist das Programm endgültig abgewickelt.
Eine verbindliche Aussage zum Handwerkerbonus 2027 gibt es Stand Oktober 2026 nicht, im Paket zur Sanierungsoffensive 2027 vom 11. Oktober 2026 kommt er nicht vor. Was wir wissen, ist, dass die Sanierungsoffensive grundsätzlich bis 2030 budgetiert ist, für 2027 mit 500 Mio. € für Kesseltausch und thermische Sanierung. Der Handwerkerbonus war bisher davon getrennt und lief über das Wirtschaftsministerium, nicht über das Klimaministerium.
Die WKO und mehrere Branchenverbände haben sich für eine Wiederauflage des Handwerkerbonus ausgesprochen, weil die Förderung nachweislich Aufträge in das heimische Handwerk gebracht hat. Auf der Gegenseite stehen die angespannte Budgetsituation des Bundes und auch der Hinweis, dass Mitnahmeeffekte die Wirkung des Programms reduziert haben.
Wer auf einen Handwerkerbonus 2027 wartet, sollte das also mit nüchternem Blick rechnen. Selbst wenn er kommt, wäre er voraussichtlich mit reduziertem Förderdeckel (1.500 € oder weniger) ausgestattet, und die Bearbeitungszeit von Antrag bis Auszahlung lag bisher bei mehreren Monaten. Bei alten, undichten Fenstern bedeutet jedes Wartejahr Heizkosten von rund 500 bis 800 €, je nach Hausgröße. Diese Mehrkosten übersteigen einen möglichen Bonus oft schon nach zwei Heizperioden.
Auch ohne den Bundes-Handwerkerbonus bleiben mehrere Fördermöglichkeiten für den Fenstertausch aktiv. In Oberösterreich greift die OÖ-Wohnbauförderung mit 15 % Zuschuss, in Tirol gibt es Pauschalbeträge ab 1.620 € pro Fenster, in Wien werden 35 % der Kosten gefördert. Die Öko-Sonderausgabenpauschale mit bis zu 800 € Steuerersparnis pro Person und Jahr gibt es dagegen nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung, für neue Projekte ohne Sanierungsbonus also derzeit nicht.
Was wir Kunden in der Beratung empfehlen, ist Folgendes. Stellen Sie zuerst die Landesförderung sicher, weil die Beträge dort planbar sind. Die Öko-Sonderausgabenpauschale rechnen Sie erst ein, wenn für Ihr Projekt eine Bundesförderung zugesagt und ausbezahlt ist. Und falls 2027 wieder ein Handwerkerbonus eingeführt wird, sind Landesförderung und Bonus meist kombinierbar, sofern keine doppelte Förderung der gleichen Rechnungspositionen erfolgt.
Für den weiteren Verlauf des Programms informieren wir Sie hier auf der Seite, sobald es Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsministerium gibt. Mehr zur aktuellen Förderlandschaft finden Sie in unserem Beitrag Sanierungsbonus 2026 in Österreich.
Die meisten österreichischen Förderungen für den Fenstertausch verlangen einen bestimmten U-Wert für das gesamte Fenster. Das ist der wichtigste technische Kennwert, weil er beschreibt, wie viel Wärme das Fenster pro Quadratmeter und Kelvin Temperaturunterschied verliert. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung.
Standard-Anforderung in den meisten Bundesländern. Der U-Wert des gesamten Fensters (Uw-Wert) darf höchstens 1,1 W/m²K betragen. Diesen Wert erreichen in der Regel nur dreifach verglaste Fenster mit moderner Wärmeschutzverglasung, einer warmen Kante als Randverbund und einem energetisch optimierten Rahmen. Zweifach verglaste Fenster erfüllen diese Anforderung in den meisten Fällen nicht.
Ausnahme Wien. Die Stadt Wien akzeptiert für die Förderung des Fenstertauschs einen U-Wert von höchstens 1,40 W/m²K. Das ist eine etwas weniger strenge Anforderung, weil Wien auch Fenster mit besonders guter Zweifachverglasung oder ältere Dreifachverglasungen abdecken will. An Hauptstraßen mit hoher Lärmbelastung gilt zusätzlich die Anforderung von mindestens 43 dB Schalldämmung.
Was bedeutet das in der Praxis. Wenn Sie eine Förderung beantragen wollen, sollten Sie schon beim Angebotsprozess auf den Uw-Wert achten. Lassen Sie sich vom Fensterbauer den U-Wert für das gesamte Fenster bestätigen, nicht nur für die Verglasung allein. Ein Ug-Wert (nur Glas) von 0,6 W/m²K klingt zwar stark, sagt aber nichts darüber aus, wie der Rahmen abschneidet. Der Uw-Wert kombiniert Glas, Rahmen, Abstandhalter und Anschluss zur einer Gesamtkennzahl.
Mehr Hintergründe zum Thema U-Wert finden Sie in unserem detaillierten Beitrag U-Wert für Fenster.
Ein Förderantrag ist kein Hexenwerk, aber die richtige Reihenfolge ist entscheidend. Wer hier einen Schritt überspringt, riskiert, leer auszugehen. Die folgenden sieben Schritte gelten in ähnlicher Form für die meisten Landesförderungen in Österreich.
Schritt 1. Energieberatung in Anspruch nehmen. Bei den meisten Landesförderungen ist eine Energieberatung verpflichtend oder zumindest dringend empfohlen. Diese Beratung übernehmen die Energiesparverbände der Bundesländer, oft kostenlos. Die Berater prüfen Ihren Bestand, ermitteln die sinnvollsten Maßnahmen und bestätigen später die Umsetzung.
Schritt 2. Angebote einholen und U-Wert prüfen. Holen Sie mindestens zwei bis drei detaillierte Angebote von Fensterbauern in Ihrer Region ein. Achten Sie darauf, dass der Uw-Wert für das gesamte Fenster ausgewiesen ist, nicht nur der Ug-Wert für die Verglasung. Lassen Sie sich Hersteller-Zertifikate geben.
Schritt 3. Antrag vor Auftragsvergabe stellen. Das ist der wichtigste Schritt überhaupt. Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe und vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wer den Auftrag zuerst vergibt und erst dann die Förderung beantragt, geht in den meisten Fällen leer aus. Bei der OÖ-Wohnbauförderung, der Tiroler Sanierungsförderung und vielen anderen Landesförderungen ist diese Reihenfolge zwingend.
Schritt 4. Förderzusage abwarten. Nach Antragstellung prüft die zuständige Stelle Ihre Unterlagen und sendet dann eine schriftliche Förderzusage. Erst danach sollten Sie den Auftrag an den Fensterbauer vergeben. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Bundesland zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Schritt 5. Maßnahme umsetzen lassen. Die Arbeiten muss ein befugtes Fachunternehmen durchführen. Eigenleistungen sind meistens nicht förderfähig. Achten Sie darauf, dass die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, idealerweise nach ÖNORM B 5320. Eine fachgerechte Montage ist Voraussetzung für die volle Wirkung des U-Werts.
Schritt 6. Endabrechnung einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie alle Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie gegebenenfalls Fotos der eingebauten Fenster bei der Förderstelle ein. Die Rechnung muss auf den Antragsteller lauten und den U-Wert sowie alle technischen Details ausweisen.
Schritt 7. Auszahlung erhalten. Nach Prüfung der Endabrechnung wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Bei Annuitätenzuschüssen läuft die Auszahlung über die Laufzeit eines Bankkredites verteilt. Bei Direktzuschüssen kommt das Geld in einer Summe.
Schritt-für-Schritt-Anleitung. So beantragen Sie Ihre Fenster Förderung richtig – Infografik.
In über 45 Jahren Erfahrung mit Fenstern sowie Förderungen sehen wir immer wieder dieselben Fallen. Diese fünf Fehler kosten oft die komplette Förderung und lassen sich mit etwas Vorbereitung aber vermeiden.
Erstens. Antrag nach Auftragsvergabe stellen. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler. Viele Hausbesitzer holen sich erst Angebote, vergeben den Auftrag und denken dann an die Förderung. Bei den meisten Landesförderungen ist das ein K.-o.-Kriterium. Stellen Sie den Antrag immer vor der Auftragsvergabe.
Zweitens. Falscher U-Wert auf der Rechnung. Manche Fensterbauer geben auf der Rechnung nur den Ug-Wert für die Verglasung an. Das reicht den Förderstellen meist nicht. Verlangen Sie eine klare Ausweisung des Uw-Werts für das gesamte Fenster, am besten direkt auf Lieferschein sowie Rechnung.
Drittens. Eigenleistungen einreichen. Wer den Einbau selbst macht oder von Bekannten machen lässt, bekommt keine Förderung. Förderfähig sind nur Arbeiten, die von einem gewerblich befugten Unternehmen ausgeführt wurden. Dazu gehört auch, dass das Unternehmen im Gewerberegister eingetragen ist.
Viertens. Rechnung läuft auf falsche Person. Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Wenn die Förderung der Vater beantragt, die Rechnung aber an den Sohn geht, wird der Antrag oft abgelehnt. Bei Eigentümergemeinschaften muss die Hausverwaltung die korrekte Aufteilung dokumentieren.
Fünftens. Fristen versäumen. Jedes Bundesland hat eigene Fristen für die Antragstellung ebenso wie für die Endabrechnung. Bei der Tiroler Wohnbauförderung läuft die Fenstersanierungsförderung aktuell bis 31. Dezember 2027, in Wien dürfen Rechnungen höchstens sechs Monate vor Antragstellung sein, in Niederösterreich muss der Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn eingereicht werden. Prüfen Sie die Fristen Ihres Bundeslandes vor dem ersten Schritt.
Extra-Tipp
Sammeln Sie alle Unterlagen schon in der Angebotsphase
Die meisten abgelehnten Förderanträge scheitern nicht an der Sache, sondern an fehlenden Unterlagen. Wer schon beim ersten Beratungstermin mit dem Fensterbauer alle nötigen Dokumente sammelt, spart sich später viel Stress. Dazu zählen technische Datenblätter der Fenster, Hersteller-Zertifikate für den U-Wert, Energieberatungsprotokolle und im Idealfall ein Bestandsenergieausweis. Bei größeren Sanierungen lohnt sich ein Sanierungskonzept vom Energiesparverband Ihres Bundeslandes. Das kostet meist nichts und bringt am Ende mehr Förderung.
Eine zentrale Frage bei jedem Förderantrag lautet, ob sich verschiedene Förderungen kombinieren lassen. Die ehrliche Antwort ist meist ja, aber mit klaren Spielregeln. Die Grundregel lautet, dass die Gesamtsumme aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind nicht zulässig.
Erlaubte Kombinationen. Die meisten Landesförderungen lassen sich mit der Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt kombinieren, sofern für das Projekt auch eine Bundesförderung ausbezahlt wird, denn erst diese löst die Pauschale aus. Auch die Lärmschutzförderungen wie die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken oder die Lärmschutzförderung der Straßenverwaltung in Oberösterreich können Sie zusätzlich beanspruchen, sofern die spezifischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei vielen Landesförderungen ist auch eine Kombination mit dem Sanierungsbonus des Bundes möglich, sobald dieser wieder verfügbar ist. Wichtig dabei ist, fragen Sie immer beim Gespräch mit den zuständigen Herrschaften vom Energiesparverband – diese können Ihnen dann detailliert sagen, welche Kombinationsmöglichkeiten für Ihr Bundesland gelten.
Nicht erlaubte Kombinationen. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind ausgeschlossen. Wenn der Bund 30 % der Kosten fördert und das Land weitere 30 %, dann darf die Summe nicht über 100 % der tatsächlichen Kosten gehen. Auch der frühere Handwerkerbonus war mit dem Sanierungsbonus für dasselbe Projekt nicht kombinierbar. Bei Rechnungen, die bei einer anderen öffentlichen Stelle bereits zur Förderung eingereicht wurden, gibt es zusätzliche Einschränkungen.
Praxis-Empfehlung. Lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe von der Energieberatung Ihres Bundeslandes oder von Ihrem Fensterbauer eine Aufstellung aller möglichen Förderungen machen. So sehen Sie früh, welche Kombination für Ihr Projekt sinnvoll ist und vermeiden böse Überraschungen am Ende.
Viele Hausbesitzer fragen uns, ob es eine eigene Förderung für den Tausch einer Haustür gibt. Die kurze und ehrliche Antwort lautet dazu: In Österreich gibt es keine eigenständige Haustüren-Förderung. Weder auf Bundesebene noch in den Bundesländern existiert ein Topf, aus dem Sie eine neue Haustür isoliert fördern lassen können. Die Haustür ist immer Teil eines größeren Sanierungs- oder Wohnbauförderungs-Antrags und wird in der Praxis fast ausschließlich gemeinsam mit einem Fenstertausch beantragt.
Die meisten Landesförderungen knüpfen an die energetische Verbesserung der Gebäudehülle an. Eine einzelne Haustür macht energetisch zu wenig Unterschied, um als Einzelmaßnahme gefördert zu werden. Wer aber ohnehin die Fenster tauscht und die Haustür mitnimmt, kann beide Bauteile als kombinierten Sanierungs-Posten in den Förderantrag aufnehmen. Das ist der übliche Weg, und er ist wirtschaftlich fast immer sinnvoll, weil Anfahrt, Aufmaß und Montage-Rüstzeit ohnehin gleich bleiben.
In unseren Projekten in Oberösterreich sehen wir das fast täglich. Kunden entscheiden sich zuerst für den Fenstertausch und merken dann bei der Planung, dass die alte Haustür ebenfalls undicht ist oder einen U-Wert jenseits von 2,0 W/m²K hat. Dann wird die Haustür einfach mit in den Förderantrag aufgenommen – wenn dies noch möglich ist. Der Zusatzaufwand ist minimal, die förderrechtliche Logik bleibt dieselbe.
Die Mindestanforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Förderprogramm erheblich. Eine einheitliche U-Wert-Grenze speziell für Haustüren gibt es in Österreich nicht. Die meisten Landesförderungen prüfen die Verbesserung des Heizwärmebedarfs im gesamten Sanierungsprojekt, nicht einen Einzelwert für die Tür. Man sollte aber darauf achten, dass der U-Wert unbedingt den Mindestanforderungen der Förderung entspricht.
Wichtiger Hinweis vor der Bestellung. Jedes Förderprogramm kann eigene technische Anforderungen an den U-Wert der Haustür stellen. Prüfen Sie unbedingt vor der Antragstellung und vor der Bestellung, ob die U-Werte Ihrer gewählten Tür den Vorgaben des Förderansuchens entsprechen. Wir raten, sich diese Werte vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen und den Förderantrag darauf abzustimmen. Details zur Einordnung verschiedener U-Werte finden Sie in unserem Ratgeber zum U-Wert bei Haustüren.
Zusätzlich gelten in den meisten Programmen diese Voraussetzungen. Die Haustür muss neu sein, gebrauchte Türen werden nicht gefördert. Der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, Selbsteinbau ist in fast allen Programmen ausgeschlossen. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
Da die Haustür in allen Bundesländern nur als Teil der allgemeinen Sanierungs- oder Wohnbauförderung läuft, zeigen wir hier den Status 2026 in kompakter Form. Die meisten Förderstellen verzichten auf einen separaten U-Wert für die Tür und prüfen stattdessen den Heizwärmebedarf des gesamten Gebäudes nach der Sanierung.
| Bundesland | Haustür-Förderung möglich | Rahmen | Technische Anforderung |
|---|---|---|---|
| Burgenland | Ja | Einzelbauteilsanierung oder umfassende Sanierung, zusätzlich 30 % Zuschuss für Sicherheitstüren | Nachweis über HWB oder fGEE nach OIB-Richtlinie 6 |
| Kärnten | Ja | Sanierungs-Euro 2026 bis 2028, auch als Einzelmaßnahme förderbar | Nachweis über Energieeinsparung, mindestens 10 kWh/m²a |
| Niederösterreich | Ja | Eigenheimsanierung mit 4 % Annuitätenzuschuss, Punktesystem bis Ende 2026 | Nachweis über HWB im Rahmen der Gesamtsanierung |
| Oberösterreich | Ja | OÖ-Wohnbauförderung, Wohnungseingangstüren benötigen Widerstandsklasse RC2 | Mindest-U-Werte laut Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung, Einzelbauteil mit RC2 |
| Salzburg | Derzeit pausiert | Sanierungsförderung 2026 gestoppt, keine Anträge möglich | nicht relevant |
| Steiermark | Ja, Sanierungspass seit 1. Juni 2026 | Baukastensystem mit 10 bis 30 % je nach Maßnahmenanzahl | Uw maximal 1,10 W/m²K, Gesamtförderung Bund plus Land maximal 30 % |
| Tirol | Ja | Pauschalbeträge max. 5.760 € pro Haustür und max. 3.210 € pro Wohnungseingangstür | Nachweis über HWB, förderfähige Investition ab 1.000 € |
| Vorarlberg | Ja, nur als Darlehen | Seit Juli 2025 nur noch zinsgünstiges Darlehen | Nachweis über HWB im Rahmen der Gesamtsanierung |
| Wien | Ja | Stadtförderung, als Teil umfassender Sanierung | Nachweis über HWB im Rahmen der Gesamtsanierung |
Stand Juli 2026. Die genauen Förderhöhen und technischen Details finden Sie in den jeweiligen Bundesland-Abschnitten oben in diesem Beitrag. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten in den meisten Programmen gelockerte Werte. Die konkreten Anforderungen an die Haustür unterscheiden sich je nach Förderprogramm und können sich jährlich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Kriterien vor Antragstellung direkt bei der zuständigen Förderstelle.
Die Tabelle zeigt die grobe Orientierung für Stand Juli 2026. Die genauen Förderhöhen finden Sie in den jeweiligen Bundesland-Abschnitten oben in diesem Beitrag, wo wir die Wohnbauförderungen detailliert erklären.
Eine Besonderheit gibt es in der OÖ-Wohnbauförderung. Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 werden dort zusätzlich zur thermischen Förderung unterstützt. Das ist ein Bonus für einbruchhemmende Türen, den es in dieser Form nicht in allen Bundesländern gibt. Wer in Oberösterreich seine Wohnungstür tauscht und dabei auf RC2-Sicherheit setzt, sollte diesen Zusatz im Antrag ausdrücklich erwähnen. Details dazu finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zu den Förderungen für Fenster in Oberösterreich.
Wenn Sie überlegen, Ihre Haustür zu tauschen, raten wir in zwei Szenarien zu unterschiedlichem Vorgehen. Wenn Sie ohnehin einen Fenstertausch planen, nehmen Sie die Haustür einfach mit. Der Förderantrag läuft dann als kombinierte Maßnahme, der Aufwand ist marginal höher, der Effekt auf die Gebäudehülle deutlich größer. Wenn Sie nur die Haustür tauschen wollen, ohne gleichzeitig die Fenster zu erneuern, ist die Förderaussicht meist gering. In diesem Fall lohnt sich die Tür-Investition trotzdem, vor allem wegen höherer Einbruchsicherheit, besserem Wärmeschutz und dem gewonnenen Wohnkomfort. Aber ein nennenswerter Förderzuschuss ist in dieser Konstellation selten.
In unserer täglichen Beratung zeigen wir Kunden beide Wege transparent auf. Wenn Sie unsicher sind, welche Kombination bei Ihrem Projekt sinnvoll ist, vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderungen realistisch drin sind und wie der Antrag korrekt gestellt werden muss.
Diese Frage hören wir seit dem Stopp des Sanierungsbonus fast täglich. Die ehrliche Antwort lautet ja. Die wirtschaftlichen Vorteile eines Fenstertauschs überwiegen auch ohne den Sanierungsbonus deutlich, vor allem wenn Sie die laufenden Heizkosten und den Wohnkomfort einrechnen.
Heizkostenersparnis. Durch den Einbau moderner, dreifach verglaster Fenster lassen sich die Heizkosten um bis zu 30 % senken. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit jährlichen Heizkosten von rund 2.500 € entspricht das einer Ersparnis von bis zu 750 € pro Jahr. Bei steigenden Energiepreisen erhöht sich dieser Effekt zusätzlich.
Wertsteigerung der Immobilie. Neue, energieeffiziente Fenster verbessern den Energieausweis und steigern zudem den Marktwert spürbar. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sind moderne Fenster ein zentrales Qualitätsmerkmal. Käufer sowie Mieter achten heute deutlich mehr auf den Energiezustand eines Gebäudes als noch vor zehn Jahren.
Wohnkomfort. Das ist der unterschätzte Faktor. Keine Zugluft mehr, kein Schwitzwasser an den Scheiben, deutlich besserer Schallschutz und ein angenehmes Raumklima. Diese Verbesserungen lassen sich nicht in € messen, aber sie machen den Unterschied zwischen einem Haus, in dem man wohnt, und einem Haus, in dem man sich wohlfühlt.
Rechenbeispiel ohne Bundesförderung. Bei einem Einfamilienhaus mit Fenstertausch von rund 15.000 € Gesamtkosten, einer OÖ-Landesförderung von 2.250 € (15 % der förderbaren Kosten von maximal 15.000 € beim Eigenheim) und einer jährlichen Heizkostenersparnis von 750 € amortisieren sich die Restkosten von 12.750 € in rund 17 Jahren. Danach sparen Sie pro Jahr 750 € bei steigenden Energiepreisen. Die Lebensdauer moderner Fenster liegt bei 30 bis 40 Jahren, die Investition rechnet sich also auch ohne Bundeszuschuss klar.
Mehr zum Thema Kosten finden Sie in unserem Beitrag Fenster austauschen Kosten.
In über 45 Jahren haben wir viele Förderprojekte in Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken begleitet, von der Wohnung in Linz-Urfahr bis zum Einfamilienhaus in Vöcklabruck und Gmunden. Drei Beobachtungen kommen seit dem Stopp des Sanierungsbonus immer wieder.
Erstens. Viele Hausbesitzer warten auf eine Wiederaufnahme der Bundesförderung und schieben den Fenstertausch auf. Seit 11. Oktober 2026 ist klar, dass die Sanierungsoffensive 2027 den Fenstertausch wieder fördert, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027. Die Wartezeit ist damit überschaubar. Holen Sie jetzt Beratung, Aufmaß und Angebot ein, stellen Sie den Antrag ab 4. Jänner 2027 und beauftragen Sie erst danach, die Montage muss innerhalb von 9 Monaten nach der Genehmigung erledigt sein. Wer alte, undichte Fenster hat, verliert mit jedem Heizmonat Geld an die Umwelt, bei jährlichen Mehrkosten von rund 750 € durch Wärmeverluste ist ein Winter Wartezeit aber gut angelegt, wenn dafür bis zu 5.000 € Förderung möglich sind. Wer länger wartet, sollte das mit klarem Kopf rechnen.
Zweitens. Viele Hausbesitzer unterschätzen die Landesförderungen. Gerade in Oberösterreich, Tirol und Niederösterreich gibt es klare Beträge, die sich verlässlich planen lassen. Wer in Linz-Land seine Fenster tauschen will, bekommt 15 % der Kosten als Direktzuschuss vom Land. Wer in Tirol wohnt, bekommt pro Standardfenster pauschal 1.620 €. Diese Beträge sind kalkulierbar und brauchen kein Wettrennen um knappe Budgets.
Drittens. Die Öko-Sonderausgabenpauschale wird viel zu selten genutzt, wenn sie zusteht. Sie läuft automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung, ist mit den Landesförderungen kombinierbar und bringt bis zu 800 € pro Person und Jahr, Voraussetzung ist eine ausbezahlte Bundesförderung für das Projekt. Bei einem Ehepaar mit gemeinsamer Sanierung sind das 1.600 € pro Jahr Steuerentlastung, ohne irgendeinen extra Antrag oder zusätzlichen Aufwand. Das ist eine der wenigen Förderungen, bei denen man wirklich nichts verschenken sollte.
Die österreichische Förderlandschaft ist 2026 unübersichtlicher geworden. Mit dem Stopp des Sanierungsbonus, dem Wegfall des Handwerkerbonus, dem neuen Sanierungspass in der Steiermark, dem Sanierungs-Euro in Kärnten und der Pause in Salzburg gibt es viele Neuerungen. Bei Fenster-Schmidinger stehen Ihnen unabhängige Bauexperten und externe Baumeister zur Seite, die genau wissen, welcher Antrag wo eingereicht werden muss.
Unser Service umfasst die kostenlose Beratung durch unseren Baumeister, die Hilfe beim Förderansuchen, die Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises und die normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich sowie in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.
… Sie haben eine Frage zur Fenster Förderung in Österreich. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir antworten Ihnen umgehend.
Der Bund fördert den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder, und bis dahin gibt es in Österreich weiterhin Unterstützung. Acht von neun Bundesländern fördern den Fenstertausch aktiv, die Öko-Sonderausgabenpauschale greift bei ausbezahlter Bundesförderung, und an Bahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land im Rahmen der Lärmsanierung bis zu 100 % der Kosten. Wer jetzt handelt, profitiert von einer ehrlichen Beratung, einer normgerechten Montage nach ÖNORM B 5320 und einer klaren Übersicht über alle verfügbaren Fördertöpfe.
Bei Fenster-Schmidinger wissen wir, dass der Tausch von Fenstern eine große Entscheidung ist. Deshalb unterstützen wir Sie mit aktuellen Infos zu staatlichen, regionalen und kommunalen Förderprogrammen. Damit Sie kein Geld verschenken und die richtige Förderung für Ihre Situation auswählen.
Sie haben Fragen. Rufen Sie uns einfach an unter +43 7239 7031 oder schreiben Sie uns an office@fensterschmidinger.at. Wir beraten Sie gerne, schnell, verständlich und persönlich.
Persönliche Beratung gewünscht. Besuchen Sie uns in unserem Schauraum in Gramastetten oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.
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