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Fenstertausch Förderung Österreich 2026 und 2027 – Alle Bundesländer und die Sanierungsoffensive im Überblick

Fenster Förderung Österreich 2026 und 2027. Der Bund fördert den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder, mit bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, die Bedingungen sind seit 15. Oktober 2026 offiziell. Für heuer bleibt der Sanierungsbonus geschlossen, die Landesförderungen laufen in acht von neun Bundesländern weiter. Wir zeigen Ihnen ehrlich, was jetzt möglich ist, was erst ab Jänner geht und wie Sie das Beste für Ihren Fenstertausch herausholen.

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2026 von Florian Schmidinger

Aktueller Stand Oktober 2026

Bundesförderung Sanierungsbonus für Fenstertausch. Ab 4. Jänner 2027 wieder offen, die Bedingungen sind seit 15. Oktober 2026 offiziell. Der Fenstertausch ist als Einzelbauteilsanierung mit bis zu 4.000 € dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz im Zuge des Fenstertauschs bis zu 5.000 €, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Für eine Wohnung im Mehrparteienhaus sind es 2.000 €, mit Beschattung 2.500 €. Der Antrag läuft direkt online und muss vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein, gefördert wird nur, was ab dem Antrag geliefert und montiert wird. Die Sanierungsoffensive 2027 hat 500 Mio. € Budget, davon 321 Mio. € für die thermische Sanierung. Für heuer gibt es keine Bundesförderung mehr, der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen, seit 10. Juli 2026 ist auch der Kesseltausch-Topf 2026 leer. Details und Infoblatt weiter unten.

Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert. Letzte Antragsfrist endete am 28. Februar 2026 für Leistungen aus 2025.

Landesförderungen für den Fenstertausch. In acht von neun Bundesländern weiterhin aktiv. Nur Salzburg hat seine Sanierungsförderung 2026 pausiert. Die Steiermark startet mit 1. Juni 2026 den neuen Sanierungspass.

Öko-Sonderausgabenpauschale. Nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung. Bis zu 800 € jährlich steuerlich absetzbar, für Fensterprojekte ohne Sanierungsbonus derzeit nicht nutzbar. Mit einer ausbezahlten Bundesförderung 2027 greift sie voraussichtlich wieder.

ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte.

Alte Fenster zählen zu den größten Schwachstellen jedes Hauses. Sie sorgen für Zugluft, schlechten Schallschutz und treiben die Heizkosten dann in die Höhe. Mit alten Fenstern gehen im Schnitt rund 30 % der Wärme über die Gebäudehülle verloren. Wer heuer noch saniert, bekommt in den meisten Bundesländern die Landesförderung, wer mit Lieferung und Montage bis nach dem Antrag ab 4. Jänner 2027 wartet, nimmt den Bund dazu. Genau diese Kombination und die ehrliche Einschätzung der Lage ist das, was wir Ihnen in diesem Beitrag liefern.

Sie planen in Oberösterreich? Dann finden Sie in unserem detaillierten Beitrag Förderungen für Fenster in Oberösterreich alle Details zu Wohnbauförderung, Lärmschutzförderung und Beispielrechnungen für unseren Heimatmarkt.

✎ Fenster Förderung Österreich 2026. Das Wichtigste in Kürze

  • Sanierungsbonus des Bundes ab 4. Jänner 2027 wieder offen. Der Fenstertausch ist mit bis zu 4.000 € dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, die Bedingungen sind seit Oktober 2026 offiziell. Für 2026 gibt es seit 2. Februar keine Bundesförderung mehr für die thermische Sanierung.
  • Landesförderungen sind die wichtigste verbliebene Säule. Acht von neun Bundesländern fördern weiter, nur Salzburg pausiert seine Sanierungsförderung 2026.
  • Öko-Sonderausgabenpauschale nur mit Bundesförderung. Bis zu 800 € jährlich pro Person, in Summe bis zu 4.000 € steuerlich absetzbar, aber nur, wenn für das Projekt eine Bundesförderung ausbezahlt wurde.
  • U-Wert-Anforderung ist meist 1,1 W/m²K oder besser. Wer fördern lassen will, braucht in der Regel Dreifachverglasung mit warmer Kante.
  • Antrag immer vor Auftragsvergabe stellen. Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge bei der Antragstellung.

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Inhaltsverzeichnis

Was hat sich 2026 bei der Fenster Förderung in Österreich geändert

Das Förderjahr 2026 hat mit einem Paukenschlag begonnen. Am 2. Februar 2026 hat die Bundesregierung nämlich den Sanierungsbonus für die thermische Sanierung gestoppt. Was bis dahin als zentrales Förderwerkzeug für den Fenstertausch in ganz Österreich gegolten hatte, ist seither geschlossen. Bis zum 10. Juli 2026 konnten Anträge nur noch für den Kesseltausch gestellt werden, seither ist auch dieser Topf leer und die gesamte Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft. Bereits genehmigte Anträge laufen weiter, neue Registrierungen für die thermische Sanierung sind heuer nicht mehr möglich. Für 2027 ist die Neuauflage fixiert, Antragsstart für Sanierungsbonus und Kesseltausch ist laut Infoblättern der 4. Jänner 2027.

Diese Entscheidung kam für die meisten Hausbesitzer überraschend, weil die Sanierungsoffensive 2026 erst Ende November 2025 mit großen Versprechen gestartet war. Bis zu 5.000 € Zuschuss bei einer Einzelbauteilsanierung mit Fenstertausch waren möglich, in Kombination mit umfassenden Sanierungen waren dies dann bis zu 20.000 €. Jetzt sind diese Töpfe für die thermische Sanierung leer.

Gleichzeitig hat der Bund auch den Handwerkerbonus für 2026 nicht verlängert. Für die Förderjahre 2024 und 2025 standen 300 Millionen € zur Verfügung, mit denen Privatpersonen 20 % der Arbeitskosten bei Fensterprojekten zurückbekommen konnten. Stand Oktober 2026 hat die Bundesregierung keine Neuauflage des Programms beschlossen.

Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer in Österreich? Die Bundesförderungen sind aktuell stark reduziert. Für den Fenstertausch sind nur noch die Landesförderungen der Bundesländer sowie in besonderen Fällen die ÖBB-Schallschutzförderung verfügbar. Die Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt gibt es nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung, für neue Projekte ohne Sanierungsbonus also derzeit nicht. Genau diese Optionen schauen wir uns in diesem Beitrag im Detail an.

Hausmodell mit Münzen und Taschenrechner. Was hat sich bei der Fenster Förderung in Österreich geändert?

Das Jahr 2026 markiert eine Zäsur in der österreichischen Förderlandschaft: Der Sanierungsbonus für Fenstertausch wurde am 2. Februar gestoppt, und auch der Handwerkerbonus wurde nicht verlängert. Damit entfallen attraktive Zuschüsse von bis zu 5.000 € für Einzelmaßnahmen.

Sanierungsbonus 2026 und 2027. Status, Hintergründe und der Neustart am 4. Jänner

Förder-Status, Stand 16. Oktober 2026

Sanierungsoffensive 2027, die Bedingungen sind offiziell. Am 11. Oktober 2026 hat die Bundesregierung die Sanierungsoffensive 2027 vorgestellt, seit 15. Oktober 2026 liegen die Informationsblätter der Förderstelle vor. Das Budget steigt auf 500 Mio. €, davon 321 Mio. € für die thermische Sanierung, unter die der Fenstertausch fällt, und 179 Mio. € für den Kesseltausch. Für den Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung gibt es bis zu 4.000 €, mit außenliegender Beschattung im Zuge des Fenstertauschs bis zu 5.000 €, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzungen sind der Tausch von mindestens 75 % der Fenster, ein Uw-Wert von höchstens 1,1 W/m²K und ein Gebäude, dessen Baubewilligung älter als 15 Jahre ist. Anträge sind ab 4. Jänner 2027 online möglich und müssen vor Lieferung, Leistung und Baubeginn gestellt werden, gefördert wird nur, was ab Antragstellung erbracht wird. Unsere Empfehlung lautet daher, Beratung, Aufmaß und Angebot jetzt einzuholen, den Antrag ab 4. Jänner zu stellen und erst danach zu beauftragen. Alle Details stehen im nächsten Abschnitt.

Sanierungsbonus 2026, für den Fenstertausch seit 2. Februar 2026 geschlossen. Seit 10. Juli 2026 ist die gesamte Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft, also auch der Kesseltausch. Neue Anträge für die thermische Sanierung sind heuer nicht mehr möglich, bereits registrierte Projekte wickelt die Kommunalkredit Public Consulting weiter ab. Für den Kesseltausch gilt laut Infoblatt 2027 ebenfalls der 4. Jänner 2027 als Antragsstart.

Der Sanierungsbonus 2026 war als zentrales Förderwerkzeug der österreichischen Bundesregierung konzipiert. Er sollte mit einem jährlichen Budget von rund 360 Millionen € die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden bis 2030 unterstützen. Bei Einzelbauteilsanierungen wie dem Fenstertausch waren damit bis zu 5.000 € Förderung möglich, bei umfassenden Sanierungen sogar bis zu 20.000 €.

Infografik Zeitleiste Fenster Förderung Österreich 2026 und 2027. Start der Sanierungsoffensive 2026 im November 2025, Sanierungsbonus für die thermische Sanierung am 2. Februar 2026 geschlossen, Handwerkerbonus-Frist 28. Februar 2026, Steiermark Sanierungspass ab 1. Juni 2026, Sanierungsoffensive 2026 am 10. Juli 2026 ausgeschöpft, Sanierungsoffensive 2027 am 11. Oktober 2026 vorgestellt, Infoblätter am 15. Oktober 2026, Antragsstart 4. Jänner 2027. Landesförderungen laufen durchgehend in acht von neun Bundesländern.

Fenster Förderung Österreich 2026 und 2027 im Zeitverlauf, vom Start der Sanierungsoffensive 2026 über die Schließung am 2. Februar 2026 bis zum Antragsstart des Sanierungsbonus 2027 am 4. Jänner 2027. Die Landesförderungen laufen durchgehend weiter. Stand 16. Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr.

Wer hatte Anspruch auf den Sanierungsbonus? Antragsberechtigt waren Privatpersonen als Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter. Voraussetzung war ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine gleichgestellte Wohnform. Das Gebäude musste mindestens 15 Jahre alt sein. Ein Hauptwohnsitz im Gebäude war keine Pflicht. Beim Fenstertausch galt zusätzlich, dass 75 % der bestehenden Fenster und Außentüren erneuert werden und der Uw-Wert maximal 1,1 W/m²K betragen durfte.

Warum kam der Stopp? Die Förderung wurde stark genutzt. Innerhalb weniger Wochen war der Andrang so hoch, dass die Bundesregierung die Reißleine zog und den Fokus auf den Kesseltausch verschob. Ursprünglich hieß es, der Sanierungsbonus solle jährlich neu aufgelegt werden. Seit 11. Oktober 2026 ist das für 2027 angekündigt, und diesmal bekommt die thermische Sanierung mit dem Fenstertausch ein eigenes Budget von 321 Mio. €, getrennt von den 179 Mio. € für den Kesseltausch.

Was bedeutet das für Sie aktuell? Wer vor dem 2. Februar 2026 bereits eine gültige Registrierung beim Sanierungsbonus eingereicht hat, kann das Projekt noch innerhalb der 9-monatigen Umsetzungsfrist abschließen und die Förderung beziehen. Wer nicht registriert war, hat heuer keinen Zugang mehr zur Bundesförderung für den Fenstertausch und kann erst ab 4. Jänner 2027 wieder ansuchen. Mehr Hintergründe stehen im Beitrag Sanierungsbonus 2027 für den Fenstertausch.

Infografik mit den Unterschieden zwischen Sanierungsbonus 2026 und 2027 beim Fenstertausch, direkter Online-Antrag statt Registrierung, 4.000 € plus 1.000 € Bonus statt 5.000 €, Leistungen ab Antragstellung, 9 Monate ab Genehmigung, getrennte Budgets.

Sanierungsbonus 2026 und 2027 im Vergleich. Statt der Registrierung vorab gibt es 2027 den direkten Online-Antrag, der Deckel liegt bei 4.000 € plus 1.000 € Bonus für die Außenverschattung, gefördert wird nur, was ab dem Antrag geliefert und montiert wird.

Sanierungsoffensive 2027 für den Fenstertausch. Die offiziellen Bedingungen im Detail

Seit 15. Oktober 2026 liegen die Informationsblätter der Sanierungsoffensive 2027 vor, herausgegeben von der Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting im Auftrag des Bundes (Version 10/2026). Damit ist klar, was der Fenstertausch bringt und welche Bedingungen gelten. Die Förderhöhen sind fixiert, einzelne Bedingungen kann der Bund bis zum Aktionsstart noch präzisieren.

Punkt Regel laut Informationsblatt Sanierungsbonus 2027
Förderhöhe Fenstertausch bis zu 4.000 € als Einzelbauteilsanierung, einmaliger Zuschuss, nicht rückzahlbar
Bonus Außenbeschattung plus 1.000 € für außenliegende Beschattung wie Rollläden oder Raffstores, wenn sie im Zuge des Fenstertauschs eingebaut wird
Wohnung im Mehrparteienhaus eigenes Infoblatt Mehrgeschoßwohnbau, 2.000 € je Wohnung plus 500 € für Außenbeschattung, Antrag durch Wohnungseigentümer oder Mieter, die die Kosten tragen. Tauscht die Eigentümergemeinschaft die Fenster im ganzen Haus, gibt es 2.500 € je Wohnung
Deckel höchstens 30 % der förderfähigen Kosten (Material, Montage, Planung)
Mindestumfang mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen werden getauscht
Uw-Wert höchstens 1,1 W/m²K für das gesamte Fenster, bei denkmalgeschützten Gebäuden höchstens 1,4 W/m²K
Gebäude Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus, Baubewilligung älter als 15 Jahre, überwiegend privat genutzt
Antragsteller Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter, ein Antrag pro Jahr und Objekt, nur eine Einzelbauteilmaßnahme pro Kalenderjahr
Antragsstart 4. Jänner 2027, online bei der Förderstelle, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2027
Reihenfolge Antrag vor Lieferung, Leistung und Baubeginn, gefördert wird nur, was ab Antragstellung erbracht wird, die Beauftragung erst danach ist unsere Empfehlung
Fördervertrag innerhalb von 4 Wochen nach Genehmigung annehmen, dafür ist eine Auftragsbestätigung des Fensterbetriebs nötig
Umsetzung Montage und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung
Unterlagen ID Austria oder Ausweiskopie, Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes, Montagerechnung eines Fachbetriebs auf den Namen des Antragstellers
Größere Sanierungen Teilsanierung mit 40 % weniger Heizwärmebedarf bis 10.000 €, umfassende Sanierung bis 15.000 €, im klimaaktiv-Standard bis 20.000 €

Die Landesförderung bleibt kombinierbar, in Summe dürfen die Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen. In Oberösterreich kommen so bis zu 2.250 € vom Land dazu, die Details dazu stehen auf unserer Seite Förderung Fenstertausch Oberösterreich.

So kommen Sie 2027 zur Förderung, in fünf Schritten

1. Jetzt beraten lassen, Aufmaß und Angebot einholen. Das Angebot brauchen Sie für die Kostenangabe im Antrag, und nach der Genehmigung muss die Auftragsbestätigung innerhalb von vier Wochen vorliegen. Wer erst im Jänner mit der Planung beginnt, verliert Zeit.

2. Energieberatung des Landes vereinbaren. In der Checkliste zum Antrag steht das Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes, in Oberösterreich läuft das über den OÖ Energiesparverband.

3. Antrag ab 4. Jänner 2027 online stellen. Vor der Beauftragung, vor der Lieferung, vor dem Baubeginn. Diese Reihenfolge ist die wichtigste Regel, nachträglich gibt es nichts.

4. Genehmigung abwarten, dann beauftragen. Nach der Genehmigung nehmen Sie den Fördervertrag innerhalb von vier Wochen an und legen die vom Fensterbetrieb unterschriebene Auftragsbestätigung vor.

5. Montage und Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten. Rechnung auf Ihren Namen, Montagerechnung vom Fachbetrieb, Abrechnung online. Nach der Prüfung wird ausbezahlt.

Infoblatt Sanierungsbonus 2027 als PDF Offizielle Seite der Sanierungsoffensive


Förder-Alarm

Die Bedingungen der Sanierungsoffensive 2027 sind seit Oktober 2026 offiziell, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald der Antrag freigeschaltet ist oder sich an den Bedingungen etwas ändert.

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Sie bekommen eine persönliche Antwort mit dem aktuellen Stand und danach nur bei echten Neuigkeiten eine Nachricht. Abmeldung mit einem Satz per Antwortmail. Details in der Datenschutzerklärung.

Landesförderungen für den Fenstertausch in Österreich

Da der Sanierungsbonus des Bundes für den Fenstertausch derzeit nicht verfügbar ist, rücken die Landesförderungen in den Mittelpunkt. Jedes Bundesland regelt seine Wohnbau- und Sanierungsförderung selbst. Die Konditionen, Beträge sowie Voraussetzungen unterscheiden sich teils deutlich. Wir zeigen Ihnen in den folgenden neun Abschnitten, was in jedem Bundesland aktuell möglich ist.


Burgenland. Förderung als Darlehen mit Energiekennzahl-Bonus

Das Land Burgenland fördert energetische Sanierungen wie den Fenstertausch über ein Förderungsdarlehen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Wohnnutzfläche und der erreichten Ökokennzahl. Tauschen Sie nur die Fenster, gilt das als Einzelbauteilsanierung. Das Land übernimmt dann bis zu 30 % der förderfähigen Kosten als Darlehen, gedeckelt mit 40.000 €.

Wer gleich umfassend saniert und mindestens drei Maßnahmen an der Gebäudehülle angeht, kommt deutlich höher hinaus. Hier macht es einen Unterschied, welche Energiekennzahl das Haus nach der Sanierung erreicht. Je besser der Wert, desto höher der Fördersatz. Konkret heißt das einen Satz von 60 % im Standardfall, 70 % bei besseren Werten und 80 % bei den ambitioniertesten Sanierungen. Die maximale Darlehenssumme zieht entsprechend mit, von 60.000 € über 70.000 € bis hin zu 80.000 €.

Das Wohnhaus müssen Sie selbst bewohnen. Pro Objekt sind maximal zwei Wohnungen erlaubt, und das Gebäude muss seit mindestens 20 Jahren stehen. Mehr Infos beim Land Burgenland.

Mehr Infos beim Land Burgenland.

Infografik Burgenland. Förderung als Darlehen mit Energiekennzahl-Bonus für Fenstertausch und umfassende Sanierung.

Die Wohnbauförderung im Burgenland setzt bei der thermischen Sanierung auf ein Darlehensmodell mit integriertem Energiekennzahl-Bonus.

Kärnten. Sanierungs-Euro mit innovativem Berechnungsmodell ab 2026

Kärnten hat sein Fördersystem mit 1. Jänner 2026 grundlegend umgebaut. Die bisherigen Pauschalen für einzelne Maßnahmen sind weg. Dafür gibt es jetzt den Kärntner Sanierungs-Euro. Wie die Förderhöhe zustande kommt, ist eigentlich einfach erklärt. Man nimmt die Energieeinsparung in kWh pro Quadratmeter und Jahr, multipliziert sie mit der beheizten Fläche in Quadratmeter und das Ganze mal 1 €. Anders gesagt: Je mehr Heizwärme Sie sparen, desto größer fällt der Zuschuss aus.

Die wichtigste Neuerung gegenüber dem bisherigen System: Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind jetzt förderfähig, eine Komplettsanierung der Außenwand ist keine Voraussetzung mehr. Mindestens 10 kWh pro Quadratmeter und Jahr an Energieeinsparung müssen aber nachgewiesen werden. Die Basisförderung ist mit 30.000 € oder 50 % der Rechnungskosten gedeckelt. Wer dabei besonders hohe Effizienz erreicht, bekommt mit dem Sanierungs-Euro zusätzlich bis zu 5.000 € Bonus, denkmalgeschützte Gebäude erhalten weitere 10 % Zuschlag.

Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen wurden. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Die Förderperiode läuft bis 31. Dezember 2028.

Mehr Infos beim Land Kärnten.


Niederösterreich. Annuitätenzuschuss mit Punktesystem

Das Land Niederösterreich fördert die Eigenheimsanierung über einen Annuitätenzuschuss von 4 % auf die förderbaren Sanierungskosten. Der Zuschuss läuft über zehn Jahre und hilft Ihnen bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Förderfähig sind verschiedene Sanierungsmaßnahmen. Der Fenstertausch zählt dazu, genauso die Dämmung von Dach, Außenwänden sowie Geschoßdecken sowie der Austausch von Außentüren.

Niederösterreich unterscheidet zwei Varianten. Die Sanierung mit Energieausweis empfiehlt sich bei einer thermisch-energetischen Gesamtsanierung und bringt deutlich höhere Förderbeträge. Die Sanierung ohne Energieausweis eignet sich für einzelne Maßnahmen wie den reinen Fenstertausch. Hier wird über ein Punktesystem gerechnet, mit 25 Basispunkten als Ausgangswert. Die maximale Förderhöhe kann bei großen Projekten und vielen Punkten bis zu 78.000 € erreichen. Wenn ein Partner unter 35 Jahren ist, gibt es als Jungfamilie zusätzlich bis zu 10.000 € obendrauf.

Den Antrag müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Baubeginn einreichen. Weitere Details stehen direkt beim Land Niederösterreich.


Oberösterreich. Direktzuschuss oder Annuitätenzuschuss zum Bankdarlehen

Die OÖ-Wohnbauförderung gehört zu den klar geregelten Programmen in Österreich. Wer eine Miet- oder Eigentumswohnung saniert, bekommt vom Land 15 % der förderbaren Kosten als Bauzuschuss, gedeckelt mit 1.000 € pro Wohnung. Damit das funktioniert, müssen zwei Punkte stimmen. Die neuen Fenster dürfen einen U-Wert von 1,1 W/m²K nicht überschreiten, und die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Das Land fördert auch Fenster mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz sowie Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2.

Bei Häusern mit bis zu drei Wohnungen läuft es etwas anders. Hier können Sie zwischen zwei Wegen wählen. Entweder bekommen Sie einen Direktzuschuss als Einmalzahlung oder einen Annuitätenzuschuss zu einem Bankdarlehen mit 15 bis 30 Jahren Laufzeit. Was sich für Sie besser rechnet, hängt davon ab, ob Sie ohnehin einen Sanierungskredit aufnehmen oder lieber Eigenmittel einsetzen.

Tauschen Sie nur die Fenster, gilt das als Einzelbauteilsanierung. Der Zuschuss beträgt dann 15 % der förderbaren Kosten. Das Land rechnet pro Bauteil mit höchstens 15.000 €, in Summe also bis zu 2.250 € je Bauteil. Alternativ gibt es bis zu 15.000 € als Darlehen. Wer gleich mehrere Bauteile angeht, kommt in die umfassende Sanierung mit mindestens drei Maßnahmen. Die förderbaren Kosten liegen dann bei bis zu 50.000 €. Der Fördersatz bleibt gleich wie beim Einzelbauteil, also 15 % als einmaliger Bauzuschuss, in Summe bis zu 7.500 €, oder 25 % als Zuschuss zu einem Darlehen. Zusätzlich erhöhen Boni wie der Ökologiebonus die förderbaren Kosten, um bis zu 5.000 € oder 10.000 €.

Da Oberösterreich unser Heimatmarkt ist, haben wir alle Details in einem eigenen Beitrag aufbereitet. Lesen Sie dazu unsere ausführliche Übersicht Förderungen für Fenster und Türen in Oberösterreich. Wer in Oberösterreich Fenster und Heizung gemeinsam saniert, sollte die Reihenfolge beachten. Die Heizungsförderung des Landes rechnet je Kilowatt, und die Anlage wird auf die Heizlast nach dem Fenstertausch ausgelegt. Warum die Fenster zuerst kommen, lesen Sie im Beitrag Fenster oder Heizung zuerst.

Infografik Oberösterreich. Direktzuschuss oder Annuitätenzuschuss zum Bankdarlehen für Fenstertausch und Sanierung.

In Oberösterreich wird die thermische Sanierung durch prozentuale Zuschüsse oder Annuitätenzuschüsse gefördert. Voraussetzungen sind ein Gebäudealter von mindestens 20 Jahren und die Einhaltung technischer Standards, wobei besonders ökologische Sanierungen (klimaaktiv) höhere Fördersätze erzielen.

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Salzburg. Sanierungsförderung aktuell pausiert

Status. Im Jahr 2026 keine Sanierungsförderung möglich. Das Förderkontingent für die Sparte Sanierung ist ausgeschöpft. Neue Anträge nimmt das Land Salzburg derzeit nicht entgegen.

Salzburg hat sein Sanierungsbudget 2025 vollständig ausgeschöpft. Stand Juli 2026 ist nach wie vor keine Förderung für energetische Maßnahmen wie den Fenstertausch nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich. Die Errichtungs- und Kaufförderung ist seit 7. Jänner 2026 wieder offen, die Sanierungsförderung bleibt aber geschlossen.

Wenn Sie in Salzburg wohnen und Ihre Fenster tauschen möchten, bleibt Ihnen aktuell nur eventuell die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Die Öko-Sonderausgabenpauschale greift erst wieder, wenn für Ihr Projekt eine Bundesförderung ausbezahlt wird. Eine Wiederaufnahme der Sanierungsförderung wird vom Land laufend geprüft. Mehr Infos beim Land Salzburg.


Steiermark. Sanierungspass seit 1. Juni 2026

Die Steiermark hat ihre Wohnbauförderung 2026 nach dem Förderstopp im Frühjahr 2025 grundlegend reformiert. Seit 1. Juni 2026 ist der neue Sanierungspass in Kraft. Er ersetzt die bisherigen getrennten Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ und funktioniert nach einem Baukastensystem. Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert, bekommt einen höheren Fördersatz.

Konkret sieht die Staffelung so aus. Eine Maßnahme wie der reine Fenstertausch bringt 10 %, zwei Maßnahmen 20 %, drei Maßnahmen 25 % und vier Maßnahmen 30 % der förderfähigen Kosten. Bis zu vier thermische Maßnahmen an der Gebäudehülle lassen sich zusammenfassen, von der Fassadendämmung über den Fenstertausch bis zur Dachdämmung. Die förderfähigen Kosten sind mit 80.000 € gedeckelt, bei Gebäuden ab drei Wohnungen mit 30.000 € je Wohneinheit. Wer nachwachsende Rohstoffe einsetzt, bekommt 5.000 € höhere anrechenbare Kosten.

Voraussetzung ist ein individuelles Sanierungskonzept, und die Registrierung muss vor Baubeginn erfolgen. Insgesamt stehen bis zu 20 Mio. € bereit, vergeben wird nach verfügbarem Budget.

Daneben läuft noch die Große Eigenheim-Sanierung 2026. Die zielt aber auf den Kauf eines sanierungsbedürftigen Eigenheims mit anschließender Sanierung, nicht auf den reinen Fenstertausch am eigenen Haus. Registrierung, Förderanträge und die Richtlinie finden Sie beim Land Steiermark.

Steiermark Neustart mit dem Sanierungspass ab 1 Juni 2026 – Vergleich der Förderschienen mit Baukastensystem und Fördersätzen.

Übersichtsgrafik zur Wohnbauförderung der Steiermark. Links die aktuell aktive Große Eigenheim-Sanierung, rechts das ab Juni 2026 startende Baukastensystem Sanierungspass.

Tirol. Pauschalbeträge pro Fenster und Annuitätenzuschuss

Tirol fördert den Fenstertausch besonders konkret und übersichtlich. Pro Fenster gibt es einen Pauschalbetrag von 1.620 €, für Kasten- sowie Dachflächenfenster sogar 2.760 € pro Stück. Eine Fenstersanierung ohne Glastausch wird mit 1.020 € pro Fenster gefördert. Diese Pauschalen gelten nach dem aktuellen Merkblatt der Tiroler Wohnbauförderung mit Stand 1. Jänner 2026.

Sie können zwischen einem Einmalzuschuss von 15 bis 50 % der förderbaren Kosten bei Eigenmittel-Finanzierung und einem Annuitätenzuschuss von 25 bis 55 % der Anfangsbelastung eines Bankkredites wählen. Die Förderhöhe richtet sich nach Wohnungsgröße und Haushaltsgröße. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von höchstens 1,00 W/m²K erreichen (bei reinem Glastausch: Ug ≤ 1,10 W/m²K). Die Tiroler Sanierungsförderung läuft bis 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Mehr Infos beim Land Tirol.


Vorarlberg. Nur noch zinsgünstiges Darlehen seit Juli 2025

Vorarlberg hat sein Fördermodell mit 1. Juli 2025 grundlegend umgestellt. Seit diesem Datum gibt es keine Direktzuschüsse mehr, sondern ausschließlich ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren. Bauherren können zwischen einem Fixzins von 3,30 % über die gesamte Laufzeit und einer staffelnden Verzinsung wählen, die bei 1 % in den ersten fünf Jahren beginnt und bis auf 5 % in den letzten zehn Jahren steigt.

Die Förderung erfolgt über pauschale Sockelbeträge je Quadratmeter sanierter Bauteilfläche, die Sie durch verschiedene Boni aufstocken können. Es gibt einen HWB-Bonus für deutliche Unterschreitung der Mindestanforderungen, einen CO₂-Bonus bei maximal 12 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr, einen Revitalisierungsbonus für Sanierungen innerhalb von zwei Jahren nach Kauf oder Erbschaft, sowie einen Materialressourcenbonus für ökologische Materialien. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 100.000 € pro Objekt. Bei einer Bauteilsanierung wie dem Fenstertausch sind bis zu 1.500 € pro Quadratmeter förderbarer Fläche möglich, bei umfassenden Sanierungen sogar bis zu 1.700 €.

Mehr Infos beim Land Vorarlberg.


Wien. Eigene Stadtförderung für Schall- und Wärmeschutzfenster

Wien geht einen eigenen Weg und fördert über die Stadtverwaltung den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern direkt. Der einmalige nicht rückzahlbare Beitrag beträgt 35 % der förderbaren Kosten. Voraussetzung ist, dass die zu sanierende Wohnung Hauptwohnsitz ist, eine Nutzfläche zwischen 22 und 150 Quadratmetern hat und das Gebäude älter als 20 Jahre ist. Wichtig ist auch, dass alle Fenster der Wohnung getauscht werden, ein teilweiser Tausch wird nicht gefördert.

Der U-Wert der neuen Fenster darf höchstens 1,40 W/m²K betragen, was im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern eine etwas weniger strenge Anforderung ist. Bei Fenstern an Hauptstraßen A und B müssen es Schallschutzfenster mit einem R-Wert von mindestens 43 dB im eingebauten Zustand sein. Wärmeschutzfenster fördert die Stadt Wien an diesen Hauptstraßen nicht.

Die Antragstellung erfolgt bei der MA 50 oder MA 25, Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor Antragstellung ausgestellt sein. Mehr Infos beim Stadt Wien Amtshelfer.


Übersicht. Alle Landesförderungen für den Fenstertausch im Vergleich

Bundesland Status Förderart Maximale Höhe
Burgenland Aktiv Förderdarlehen Bis 30 % der Kosten, max. 40.000 € (Einzelbauteil)
Kärnten Aktiv Sanierungs-Euro nach Energieeinsparung, auch Einzelmaßnahmen Plus bis zu 5.000 € Effizienzbonus
Niederösterreich Aktiv Annuitätenzuschuss 4 % Bis 78.000 € förderbare Kosten
Oberösterreich Aktiv Direktzuschuss oder Darlehen 15 % der Kosten, max. 2.250 € im Eigenheim, 1.000 € je Wohnung
Salzburg Pausiert Aktuell keine Sanierungsförderung Förderkontingent ausgeschöpft
Steiermark Aktiv Sanierungspass seit 1. Juni 2026 10 / 20 / 25 / 30 % je nach Maßnahmenanzahl
Tirol Aktiv Pauschale pro Fenster oder Annuitätenzuschuss 1.620 € pro Fenster, Kastenfenster 2.760 €
Vorarlberg Aktiv Nur Darlehen, keine Direktzuschüsse Bis 1.500 € pro m² Bauteilfläche
Wien Aktiv Direktzuschuss 35 % der förderbaren Kosten

Stand Juli 2026. Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten. Detaillierte Bedingungen und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.


ÖBB-Schallschutzförderung. Bis zu 100 % der Kosten an Bahnstrecken

Status. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte. Förderung in ganz Österreich verfügbar, Antrag nur über Verständigung durch die Standortgemeinde im Rahmen eines lärmtechnischen Sanierungsprojekts.

Wenn Ihr Wohnobjekt in der Nähe einer Bahnstrecke der ÖBB liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer sehr großzügigen Schallschutzförderung profitieren. Im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land gemeinsam bis zu 100 % der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern. Der Förderbetrag liegt typischerweise bei bis zu 1.500 € pro Fenster, abhängig von Lärmbelastung und Standort.

Förderbar sind Wohnobjekte mit Baubewilligung vor dem 1. Jänner 1993, an denen die Lärmgrenzwerte überschritten werden. Die Förderung gilt für Räume, die zu Wohn- und Schlafzwecken genutzt werden. Für Fenster in Nebenräumen und Küchen gibt es in der Regel keine Förderung.

Anders als oft angenommen, können einzelne private Haushalte nicht direkt bei der ÖBB-Infrastruktur AG ansuchen. Die Förderung läuft über projektbegleitende Arbeitsgruppen aus Bund, Land und Standortgemeinde. Wenn Ihre Gemeinde im laufenden Lärmsanierungsprogramm ist, verständigt die Gemeinde die anspruchsberechtigten Haushalte schriftlich. Ab dieser Verständigung haben Sie vier Jahre Zeit, den Antrag zu stellen.

Mehr Details zur ÖBB-Schallschutzförderung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag ÖBB-Schallschutzförderung.


Öko-Sonderausgabenpauschale. Die Steuer-Förderung mit einer Bedingung

Status. Nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung. Bis zu 800 € pro Person und Jahr steuerlich absetzbar, in Summe bis zu 4.000 €. Laut Bundesministerium für Finanzen ist die Pauschale an die Auszahlung einer Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz geknüpft. Solange der Sanierungsbonus geschlossen ist, entsteht für neu gestartete Fensterprojekte daher kein Anspruch. Wer einen bereits genehmigten Sanierungsbonus ausbezahlt bekommt, kann die Pauschale weiterhin nutzen. Mit der Sanierungsoffensive 2027 kommt die Bundesförderung für den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 zurück. Damit greift die Pauschale für neue Fensterprojekte voraussichtlich wieder, die Bedingung einer ausbezahlten Bundesförderung bleibt.

Die Öko-Sonderausgabenpauschale gibt es weiterhin, sie hängt aber direkt an den Förderprogrammen des Bundes. Nur wer für sein Projekt eine Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz ausbezahlt bekommt, kann die Pauschale über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Eine Landesförderung allein reicht dafür nicht.

Was wird gefördert? Thermisch-energetische Sanierungen, zu denen auch der komplette Fenstertausch zählt, sind über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich absetzbar, sofern dafür eine Bundesförderung ausbezahlt wurde. Die Pauschale beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt, in Summe über mehrere Jahre bis zu 4.000 €.

Welche Voraussetzungen gelten? Die Rechnung muss auf den Antragsteller lauten. Die Arbeiten müssen durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt worden sein. Die Nettoausgaben müssen nach Abzug öffentlicher Förderungen mindestens 4.000 € betragen. Die fördergebende Stelle übermittelt die Daten in den meisten Fällen automatisch ans Finanzamt, sodass die Berücksichtigung in der Arbeitnehmerveranlagung ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt. Fragen können Sie auch an das zuständige Finanzamt richten.

Die Pauschale lässt sich mit den Landesförderungen kombinieren, die Landesförderung allein löst sie aber nicht aus. Wichtig ist zudem, dass die Gesamtsumme aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Mehr Infos finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen.


Handwerkerbonus 2026 und 2027 – Was Hausbesitzer beim Fenstertausch jetzt wissen müssen

Status. Beendet. Der Handwerkerbonus war eine zeitlich befristete Förderung des Bundes für die Förderjahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für das Jahr 2026 hat die Bundesregierung bisher nicht beschlossen. Die letzte Antragsfrist endete am 28. Februar 2026.

Stand Oktober 2026. Der Handwerkerbonus des Bundes ist beendet. Die Förderperiode 2024 und 2025 ist ausgelaufen, die letzte Antragsfrist endete am 28. Februar 2026. Eine Neuauflage für 2026 wurde von der Bundesregierung bisher nicht beschlossen. Beim Fenstertausch bleiben aktuell zwei Wege, um Geld zurückzuholen. Die Landesförderung Ihres Bundeslandes und in Sonderfällen die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Die Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt kommt erst wieder dazu, wenn eine Bundesförderung ausbezahlt wird.

In den vergangenen zwei Jahren konnten Privatpersonen über den Handwerkerbonus 20 % der reinen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen zurückbekommen, beim Fenstertausch bis zu 1.500 € pro Person und Wohneinheit. Das Förderbudget umfasste rund 300 Millionen € für beide Jahre gemeinsam. Wichtig war damals der Punkt mit den reinen Arbeitskosten. Material, Fahrtkosten und Anlieferung blieben außen vor, gefördert wurde nur die Montagezeit, die auf der Rechnung separat ausgewiesen war.

Wird der Handwerkerbonus 2026 verlängert?

Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat bis Oktober 2026 keine Verlängerung beschlossen. Der Wirtschaftsausschuss im Parlament hat im April 2025 angekündigt, das Programm zuerst zu evaluieren. Bis diese Evaluierung abgeschlossen ist und ein politischer Beschluss gefasst wird, bleibt der Handwerkerbonus für den Fenstertausch pausiert.

Konkret heißt das, neue Anträge für Leistungen ab dem 1. Jänner 2026 sind über handwerkerbonus.gv.at nicht möglich. Korrekturen und Nachreichungen für Anträge der Förderperiode 2025 nimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes noch bis zum 30. April 2026 entgegen, danach ist das Programm endgültig abgewickelt.

Handwerkerbonus 2027. Was bisher bekannt ist

Eine verbindliche Aussage zum Handwerkerbonus 2027 gibt es Stand Oktober 2026 nicht, im Paket zur Sanierungsoffensive 2027 vom 11. Oktober 2026 kommt er nicht vor. Was wir wissen, ist, dass die Sanierungsoffensive grundsätzlich bis 2030 budgetiert ist, für 2027 mit 500 Mio. € für Kesseltausch und thermische Sanierung. Der Handwerkerbonus war bisher davon getrennt und lief über das Wirtschaftsministerium, nicht über das Klimaministerium.

Die WKO und mehrere Branchenverbände haben sich für eine Wiederauflage des Handwerkerbonus ausgesprochen, weil die Förderung nachweislich Aufträge in das heimische Handwerk gebracht hat. Auf der Gegenseite stehen die angespannte Budgetsituation des Bundes und auch der Hinweis, dass Mitnahmeeffekte die Wirkung des Programms reduziert haben.

Wer auf einen Handwerkerbonus 2027 wartet, sollte das also mit nüchternem Blick rechnen. Selbst wenn er kommt, wäre er voraussichtlich mit reduziertem Förderdeckel (1.500 € oder weniger) ausgestattet, und die Bearbeitungszeit von Antrag bis Auszahlung lag bisher bei mehreren Monaten. Bei alten, undichten Fenstern bedeutet jedes Wartejahr Heizkosten von rund 500 bis 800 €, je nach Hausgröße. Diese Mehrkosten übersteigen einen möglichen Bonus oft schon nach zwei Heizperioden.

Handwerkerbonus 2026 und 2027 für den Fenstertausch. Was Sie jetzt tun können

Auch ohne den Bundes-Handwerkerbonus bleiben mehrere Fördermöglichkeiten für den Fenstertausch aktiv. In Oberösterreich greift die OÖ-Wohnbauförderung mit 15 % Zuschuss, in Tirol gibt es Pauschalbeträge ab 1.620 € pro Fenster, in Wien werden 35 % der Kosten gefördert. Die Öko-Sonderausgabenpauschale mit bis zu 800 € Steuerersparnis pro Person und Jahr gibt es dagegen nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung, für neue Projekte ohne Sanierungsbonus also derzeit nicht.

Was wir Kunden in der Beratung empfehlen, ist Folgendes. Stellen Sie zuerst die Landesförderung sicher, weil die Beträge dort planbar sind. Die Öko-Sonderausgabenpauschale rechnen Sie erst ein, wenn für Ihr Projekt eine Bundesförderung zugesagt und ausbezahlt ist. Und falls 2027 wieder ein Handwerkerbonus eingeführt wird, sind Landesförderung und Bonus meist kombinierbar, sofern keine doppelte Förderung der gleichen Rechnungspositionen erfolgt.

Für den weiteren Verlauf des Programms informieren wir Sie hier auf der Seite, sobald es Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsministerium gibt. Mehr zur aktuellen Förderlandschaft finden Sie in unserem Beitrag Sanierungsbonus 2026 in Österreich.


U-Wert und technische Anforderungen für förderbare Fenster

Die meisten österreichischen Förderungen für den Fenstertausch verlangen einen bestimmten U-Wert für das gesamte Fenster. Das ist der wichtigste technische Kennwert, weil er beschreibt, wie viel Wärme das Fenster pro Quadratmeter und Kelvin Temperaturunterschied verliert. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung.

Standard-Anforderung in den meisten Bundesländern. Der U-Wert des gesamten Fensters (Uw-Wert) darf höchstens 1,1 W/m²K betragen. Diesen Wert erreichen in der Regel nur dreifach verglaste Fenster mit moderner Wärmeschutzverglasung, einer warmen Kante als Randverbund und einem energetisch optimierten Rahmen. Zweifach verglaste Fenster erfüllen diese Anforderung in den meisten Fällen nicht.

Ausnahme Wien. Die Stadt Wien akzeptiert für die Förderung des Fenstertauschs einen U-Wert von höchstens 1,40 W/m²K. Das ist eine etwas weniger strenge Anforderung, weil Wien auch Fenster mit besonders guter Zweifachverglasung oder ältere Dreifachverglasungen abdecken will. An Hauptstraßen mit hoher Lärmbelastung gilt zusätzlich die Anforderung von mindestens 43 dB Schalldämmung.

Was bedeutet das in der Praxis. Wenn Sie eine Förderung beantragen wollen, sollten Sie schon beim Angebotsprozess auf den Uw-Wert achten. Lassen Sie sich vom Fensterbauer den U-Wert für das gesamte Fenster bestätigen, nicht nur für die Verglasung allein. Ein Ug-Wert (nur Glas) von 0,6 W/m²K klingt zwar stark, sagt aber nichts darüber aus, wie der Rahmen abschneidet. Der Uw-Wert kombiniert Glas, Rahmen, Abstandhalter und Anschluss zur einer Gesamtkennzahl.

Mehr Hintergründe zum Thema U-Wert finden Sie in unserem detaillierten Beitrag U-Wert für Fenster.


Schritt-für-Schritt-Anleitung. So beantragen Sie Ihre Fenster Förderung richtig

Ein Förderantrag ist kein Hexenwerk, aber die richtige Reihenfolge ist entscheidend. Wer hier einen Schritt überspringt, riskiert, leer auszugehen. Die folgenden sieben Schritte gelten in ähnlicher Form für die meisten Landesförderungen in Österreich.

Schritt 1. Energieberatung in Anspruch nehmen. Bei den meisten Landesförderungen ist eine Energieberatung verpflichtend oder zumindest dringend empfohlen. Diese Beratung übernehmen die Energiesparverbände der Bundesländer, oft kostenlos. Die Berater prüfen Ihren Bestand, ermitteln die sinnvollsten Maßnahmen und bestätigen später die Umsetzung.

Schritt 2. Angebote einholen und U-Wert prüfen. Holen Sie mindestens zwei bis drei detaillierte Angebote von Fensterbauern in Ihrer Region ein. Achten Sie darauf, dass der Uw-Wert für das gesamte Fenster ausgewiesen ist, nicht nur der Ug-Wert für die Verglasung. Lassen Sie sich Hersteller-Zertifikate geben.

Schritt 3. Antrag vor Auftragsvergabe stellen. Das ist der wichtigste Schritt überhaupt. Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe und vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wer den Auftrag zuerst vergibt und erst dann die Förderung beantragt, geht in den meisten Fällen leer aus. Bei der OÖ-Wohnbauförderung, der Tiroler Sanierungsförderung und vielen anderen Landesförderungen ist diese Reihenfolge zwingend.

Schritt 4. Förderzusage abwarten. Nach Antragstellung prüft die zuständige Stelle Ihre Unterlagen und sendet dann eine schriftliche Förderzusage. Erst danach sollten Sie den Auftrag an den Fensterbauer vergeben. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Bundesland zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.

Schritt 5. Maßnahme umsetzen lassen. Die Arbeiten muss ein befugtes Fachunternehmen durchführen. Eigenleistungen sind meistens nicht förderfähig. Achten Sie darauf, dass die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, idealerweise nach ÖNORM B 5320. Eine fachgerechte Montage ist Voraussetzung für die volle Wirkung des U-Werts.

Schritt 6. Endabrechnung einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie alle Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie gegebenenfalls Fotos der eingebauten Fenster bei der Förderstelle ein. Die Rechnung muss auf den Antragsteller lauten und den U-Wert sowie alle technischen Details ausweisen.

Schritt 7. Auszahlung erhalten. Nach Prüfung der Endabrechnung wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Bei Annuitätenzuschüssen läuft die Auszahlung über die Laufzeit eines Bankkredites verteilt. Bei Direktzuschüssen kommt das Geld in einer Summe.

Schritt-für-Schritt-Anleitung. So beantragen Sie Ihre Fenster Förderung richtig – Infografik.

Schritt-für-Schritt-Anleitung. So beantragen Sie Ihre Fenster Förderung richtig – Infografik.

Häufige Fehler beim Förderansuchen und wie Sie sie vermeiden

In über 45 Jahren Erfahrung mit Fenstern sowie Förderungen sehen wir immer wieder dieselben Fallen. Diese fünf Fehler kosten oft die komplette Förderung und lassen sich mit etwas Vorbereitung aber vermeiden.

Erstens. Antrag nach Auftragsvergabe stellen. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler. Viele Hausbesitzer holen sich erst Angebote, vergeben den Auftrag und denken dann an die Förderung. Bei den meisten Landesförderungen ist das ein K.-o.-Kriterium. Stellen Sie den Antrag immer vor der Auftragsvergabe.

Zweitens. Falscher U-Wert auf der Rechnung. Manche Fensterbauer geben auf der Rechnung nur den Ug-Wert für die Verglasung an. Das reicht den Förderstellen meist nicht. Verlangen Sie eine klare Ausweisung des Uw-Werts für das gesamte Fenster, am besten direkt auf Lieferschein sowie Rechnung.

Drittens. Eigenleistungen einreichen. Wer den Einbau selbst macht oder von Bekannten machen lässt, bekommt keine Förderung. Förderfähig sind nur Arbeiten, die von einem gewerblich befugten Unternehmen ausgeführt wurden. Dazu gehört auch, dass das Unternehmen im Gewerberegister eingetragen ist.

Viertens. Rechnung läuft auf falsche Person. Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Wenn die Förderung der Vater beantragt, die Rechnung aber an den Sohn geht, wird der Antrag oft abgelehnt. Bei Eigentümergemeinschaften muss die Hausverwaltung die korrekte Aufteilung dokumentieren.

Fünftens. Fristen versäumen. Jedes Bundesland hat eigene Fristen für die Antragstellung ebenso wie für die Endabrechnung. Bei der Tiroler Wohnbauförderung läuft die Fenstersanierungsförderung aktuell bis 31. Dezember 2027, in Wien dürfen Rechnungen höchstens sechs Monate vor Antragstellung sein, in Niederösterreich muss der Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn eingereicht werden. Prüfen Sie die Fristen Ihres Bundeslandes vor dem ersten Schritt.

Extra-Tipp

Sammeln Sie alle Unterlagen schon in der Angebotsphase

Die meisten abgelehnten Förderanträge scheitern nicht an der Sache, sondern an fehlenden Unterlagen. Wer schon beim ersten Beratungstermin mit dem Fensterbauer alle nötigen Dokumente sammelt, spart sich später viel Stress. Dazu zählen technische Datenblätter der Fenster, Hersteller-Zertifikate für den U-Wert, Energieberatungsprotokolle und im Idealfall ein Bestandsenergieausweis. Bei größeren Sanierungen lohnt sich ein Sanierungskonzept vom Energiesparverband Ihres Bundeslandes. Das kostet meist nichts und bringt am Ende mehr Förderung.


Fenster Förderungen kombinieren. Das ist erlaubt, das nicht

Eine zentrale Frage bei jedem Förderantrag lautet, ob sich verschiedene Förderungen kombinieren lassen. Die ehrliche Antwort ist meist ja, aber mit klaren Spielregeln. Die Grundregel lautet, dass die Gesamtsumme aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind nicht zulässig.

Erlaubte Kombinationen. Die meisten Landesförderungen lassen sich mit der Öko-Sonderausgabenpauschale beim Finanzamt kombinieren, sofern für das Projekt auch eine Bundesförderung ausbezahlt wird, denn erst diese löst die Pauschale aus. Auch die Lärmschutzförderungen wie die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken oder die Lärmschutzförderung der Straßenverwaltung in Oberösterreich können Sie zusätzlich beanspruchen, sofern die spezifischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei vielen Landesförderungen ist auch eine Kombination mit dem Sanierungsbonus des Bundes möglich, sobald dieser wieder verfügbar ist. Wichtig dabei ist, fragen Sie immer beim Gespräch mit den zuständigen Herrschaften vom Energiesparverband – diese können Ihnen dann detailliert sagen, welche Kombinationsmöglichkeiten für Ihr Bundesland gelten.

Nicht erlaubte Kombinationen. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind ausgeschlossen. Wenn der Bund 30 % der Kosten fördert und das Land weitere 30 %, dann darf die Summe nicht über 100 % der tatsächlichen Kosten gehen. Auch der frühere Handwerkerbonus war mit dem Sanierungsbonus für dasselbe Projekt nicht kombinierbar. Bei Rechnungen, die bei einer anderen öffentlichen Stelle bereits zur Förderung eingereicht wurden, gibt es zusätzliche Einschränkungen.

Praxis-Empfehlung. Lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe von der Energieberatung Ihres Bundeslandes oder von Ihrem Fensterbauer eine Aufstellung aller möglichen Förderungen machen. So sehen Sie früh, welche Kombination für Ihr Projekt sinnvoll ist und vermeiden böse Überraschungen am Ende.


Förderung für Haustüren in Österreich. Meist nur gemeinsam mit Fenstern

Viele Hausbesitzer fragen uns, ob es eine eigene Förderung für den Tausch einer Haustür gibt. Die kurze und ehrliche Antwort lautet dazu: In Österreich gibt es keine eigenständige Haustüren-Förderung. Weder auf Bundesebene noch in den Bundesländern existiert ein Topf, aus dem Sie eine neue Haustür isoliert fördern lassen können. Die Haustür ist immer Teil eines größeren Sanierungs- oder Wohnbauförderungs-Antrags und wird in der Praxis fast ausschließlich gemeinsam mit einem Fenstertausch beantragt.

Warum Haustüren und Fenster meist im Paket gefördert werden

Die meisten Landesförderungen knüpfen an die energetische Verbesserung der Gebäudehülle an. Eine einzelne Haustür macht energetisch zu wenig Unterschied, um als Einzelmaßnahme gefördert zu werden. Wer aber ohnehin die Fenster tauscht und die Haustür mitnimmt, kann beide Bauteile als kombinierten Sanierungs-Posten in den Förderantrag aufnehmen. Das ist der übliche Weg, und er ist wirtschaftlich fast immer sinnvoll, weil Anfahrt, Aufmaß und Montage-Rüstzeit ohnehin gleich bleiben.

In unseren Projekten in Oberösterreich sehen wir das fast täglich. Kunden entscheiden sich zuerst für den Fenstertausch und merken dann bei der Planung, dass die alte Haustür ebenfalls undicht ist oder einen U-Wert jenseits von 2,0 W/m²K hat. Dann wird die Haustür einfach mit in den Förderantrag aufgenommen – wenn dies noch möglich ist. Der Zusatzaufwand ist minimal, die förderrechtliche Logik bleibt dieselbe.

Welche Anforderungen muss eine geförderte Haustür erfüllen

Die Mindestanforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Förderprogramm erheblich. Eine einheitliche U-Wert-Grenze speziell für Haustüren gibt es in Österreich nicht. Die meisten Landesförderungen prüfen die Verbesserung des Heizwärmebedarfs im gesamten Sanierungsprojekt, nicht einen Einzelwert für die Tür. Man sollte aber darauf achten, dass der U-Wert unbedingt den Mindestanforderungen der Förderung entspricht.

Wichtiger Hinweis vor der Bestellung. Jedes Förderprogramm kann eigene technische Anforderungen an den U-Wert der Haustür stellen. Prüfen Sie unbedingt vor der Antragstellung und vor der Bestellung, ob die U-Werte Ihrer gewählten Tür den Vorgaben des Förderansuchens entsprechen. Wir raten, sich diese Werte vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen und den Förderantrag darauf abzustimmen. Details zur Einordnung verschiedener U-Werte finden Sie in unserem Ratgeber zum U-Wert bei Haustüren.

Zusätzlich gelten in den meisten Programmen diese Voraussetzungen. Die Haustür muss neu sein, gebrauchte Türen werden nicht gefördert. Der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, Selbsteinbau ist in fast allen Programmen ausgeschlossen. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, nachträgliche Anträge werden abgelehnt.

Übersicht. Haustür-Förderung nach Bundesland

Da die Haustür in allen Bundesländern nur als Teil der allgemeinen Sanierungs- oder Wohnbauförderung läuft, zeigen wir hier den Status 2026 in kompakter Form. Die meisten Förderstellen verzichten auf einen separaten U-Wert für die Tür und prüfen stattdessen den Heizwärmebedarf des gesamten Gebäudes nach der Sanierung.

Bundesland Haustür-Förderung möglich Rahmen Technische Anforderung
Burgenland Ja Einzelbauteilsanierung oder umfassende Sanierung, zusätzlich 30 % Zuschuss für Sicherheitstüren Nachweis über HWB oder fGEE nach OIB-Richtlinie 6
Kärnten Ja Sanierungs-Euro 2026 bis 2028, auch als Einzelmaßnahme förderbar Nachweis über Energieeinsparung, mindestens 10 kWh/m²a
Niederösterreich Ja Eigenheimsanierung mit 4 % Annuitätenzuschuss, Punktesystem bis Ende 2026 Nachweis über HWB im Rahmen der Gesamtsanierung
Oberösterreich Ja OÖ-Wohnbauförderung, Wohnungseingangstüren benötigen Widerstandsklasse RC2 Mindest-U-Werte laut Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung, Einzelbauteil mit RC2
Salzburg Derzeit pausiert Sanierungsförderung 2026 gestoppt, keine Anträge möglich nicht relevant
Steiermark Ja, Sanierungspass seit 1. Juni 2026 Baukastensystem mit 10 bis 30 % je nach Maßnahmenanzahl Uw maximal 1,10 W/m²K, Gesamtförderung Bund plus Land maximal 30 %
Tirol Ja Pauschalbeträge max. 5.760 € pro Haustür und max. 3.210 € pro Wohnungseingangstür Nachweis über HWB, förderfähige Investition ab 1.000 €
Vorarlberg Ja, nur als Darlehen Seit Juli 2025 nur noch zinsgünstiges Darlehen Nachweis über HWB im Rahmen der Gesamtsanierung
Wien Ja Stadtförderung, als Teil umfassender Sanierung Nachweis über HWB im Rahmen der Gesamtsanierung

Stand Juli 2026. Die genauen Förderhöhen und technischen Details finden Sie in den jeweiligen Bundesland-Abschnitten oben in diesem Beitrag. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten in den meisten Programmen gelockerte Werte. Die konkreten Anforderungen an die Haustür unterscheiden sich je nach Förderprogramm und können sich jährlich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Kriterien vor Antragstellung direkt bei der zuständigen Förderstelle.

Die Tabelle zeigt die grobe Orientierung für Stand Juli 2026. Die genauen Förderhöhen finden Sie in den jeweiligen Bundesland-Abschnitten oben in diesem Beitrag, wo wir die Wohnbauförderungen detailliert erklären.

Sonderfall Oberösterreich. Sicherheitstüren werden separat gefördert

Eine Besonderheit gibt es in der OÖ-Wohnbauförderung. Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 werden dort zusätzlich zur thermischen Förderung unterstützt. Das ist ein Bonus für einbruchhemmende Türen, den es in dieser Form nicht in allen Bundesländern gibt. Wer in Oberösterreich seine Wohnungstür tauscht und dabei auf RC2-Sicherheit setzt, sollte diesen Zusatz im Antrag ausdrücklich erwähnen. Details dazu finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zu den Förderungen für Fenster in Oberösterreich.

Was wir in der Praxis empfehlen

Wenn Sie überlegen, Ihre Haustür zu tauschen, raten wir in zwei Szenarien zu unterschiedlichem Vorgehen. Wenn Sie ohnehin einen Fenstertausch planen, nehmen Sie die Haustür einfach mit. Der Förderantrag läuft dann als kombinierte Maßnahme, der Aufwand ist marginal höher, der Effekt auf die Gebäudehülle deutlich größer. Wenn Sie nur die Haustür tauschen wollen, ohne gleichzeitig die Fenster zu erneuern, ist die Förderaussicht meist gering. In diesem Fall lohnt sich die Tür-Investition trotzdem, vor allem wegen höherer Einbruchsicherheit, besserem Wärmeschutz und dem gewonnenen Wohnkomfort. Aber ein nennenswerter Förderzuschuss ist in dieser Konstellation selten.

In unserer täglichen Beratung zeigen wir Kunden beide Wege transparent auf. Wenn Sie unsicher sind, welche Kombination bei Ihrem Projekt sinnvoll ist, vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderungen realistisch drin sind und wie der Antrag korrekt gestellt werden muss.


Lohnt sich der Fenstertausch auch ohne Bundesförderung

Diese Frage hören wir seit dem Stopp des Sanierungsbonus fast täglich. Die ehrliche Antwort lautet ja. Die wirtschaftlichen Vorteile eines Fenstertauschs überwiegen auch ohne den Sanierungsbonus deutlich, vor allem wenn Sie die laufenden Heizkosten und den Wohnkomfort einrechnen.

Heizkostenersparnis. Durch den Einbau moderner, dreifach verglaster Fenster lassen sich die Heizkosten um bis zu 30 % senken. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit jährlichen Heizkosten von rund 2.500 € entspricht das einer Ersparnis von bis zu 750 € pro Jahr. Bei steigenden Energiepreisen erhöht sich dieser Effekt zusätzlich.

Wertsteigerung der Immobilie. Neue, energieeffiziente Fenster verbessern den Energieausweis und steigern zudem den Marktwert spürbar. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sind moderne Fenster ein zentrales Qualitätsmerkmal. Käufer sowie Mieter achten heute deutlich mehr auf den Energiezustand eines Gebäudes als noch vor zehn Jahren.

Wohnkomfort. Das ist der unterschätzte Faktor. Keine Zugluft mehr, kein Schwitzwasser an den Scheiben, deutlich besserer Schallschutz und ein angenehmes Raumklima. Diese Verbesserungen lassen sich nicht in € messen, aber sie machen den Unterschied zwischen einem Haus, in dem man wohnt, und einem Haus, in dem man sich wohlfühlt.

Rechenbeispiel ohne Bundesförderung. Bei einem Einfamilienhaus mit Fenstertausch von rund 15.000 € Gesamtkosten, einer OÖ-Landesförderung von 2.250 € (15 % der förderbaren Kosten von maximal 15.000 € beim Eigenheim) und einer jährlichen Heizkostenersparnis von 750 € amortisieren sich die Restkosten von 12.750 € in rund 17 Jahren. Danach sparen Sie pro Jahr 750 € bei steigenden Energiepreisen. Die Lebensdauer moderner Fenster liegt bei 30 bis 40 Jahren, die Investition rechnet sich also auch ohne Bundeszuschuss klar.

Mehr zum Thema Kosten finden Sie in unserem Beitrag Fenster austauschen Kosten.


Was wir bei Förderprojekten in der Praxis sehen

In über 45 Jahren haben wir viele Förderprojekte in Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken begleitet, von der Wohnung in Linz-Urfahr bis zum Einfamilienhaus in Vöcklabruck und Gmunden. Drei Beobachtungen kommen seit dem Stopp des Sanierungsbonus immer wieder.

Erstens. Viele Hausbesitzer warten auf eine Wiederaufnahme der Bundesförderung und schieben den Fenstertausch auf. Seit 11. Oktober 2026 ist klar, dass die Sanierungsoffensive 2027 den Fenstertausch wieder fördert, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027. Die Wartezeit ist damit überschaubar. Holen Sie jetzt Beratung, Aufmaß und Angebot ein, stellen Sie den Antrag ab 4. Jänner 2027 und beauftragen Sie erst danach, die Montage muss innerhalb von 9 Monaten nach der Genehmigung erledigt sein. Wer alte, undichte Fenster hat, verliert mit jedem Heizmonat Geld an die Umwelt, bei jährlichen Mehrkosten von rund 750 € durch Wärmeverluste ist ein Winter Wartezeit aber gut angelegt, wenn dafür bis zu 5.000 € Förderung möglich sind. Wer länger wartet, sollte das mit klarem Kopf rechnen.

Zweitens. Viele Hausbesitzer unterschätzen die Landesförderungen. Gerade in Oberösterreich, Tirol und Niederösterreich gibt es klare Beträge, die sich verlässlich planen lassen. Wer in Linz-Land seine Fenster tauschen will, bekommt 15 % der Kosten als Direktzuschuss vom Land. Wer in Tirol wohnt, bekommt pro Standardfenster pauschal 1.620 €. Diese Beträge sind kalkulierbar und brauchen kein Wettrennen um knappe Budgets.

Drittens. Die Öko-Sonderausgabenpauschale wird viel zu selten genutzt, wenn sie zusteht. Sie läuft automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung, ist mit den Landesförderungen kombinierbar und bringt bis zu 800 € pro Person und Jahr, Voraussetzung ist eine ausbezahlte Bundesförderung für das Projekt. Bei einem Ehepaar mit gemeinsamer Sanierung sind das 1.600 € pro Jahr Steuerentlastung, ohne irgendeinen extra Antrag oder zusätzlichen Aufwand. Das ist eine der wenigen Förderungen, bei denen man wirklich nichts verschenken sollte.


Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel

Die österreichische Förderlandschaft ist 2026 unübersichtlicher geworden. Mit dem Stopp des Sanierungsbonus, dem Wegfall des Handwerkerbonus, dem neuen Sanierungspass in der Steiermark, dem Sanierungs-Euro in Kärnten und der Pause in Salzburg gibt es viele Neuerungen. Bei Fenster-Schmidinger stehen Ihnen unabhängige Bauexperten und externe Baumeister zur Seite, die genau wissen, welcher Antrag wo eingereicht werden muss.

Unser Service umfasst die kostenlose Beratung durch unseren Baumeister, die Hilfe beim Förderansuchen, die Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises und die normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich sowie in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.


FAQ. Häufige Fragen zur Fenster Förderung in Österreich

Die Förderlandschaft hat sich Anfang 2026 stark verändert. Was viele Hausbesitzer noch aus den Jahren 2024 sowie 2025 im Kopf haben, gilt heute nicht mehr. Hier der aktuelle Stand mit Stichtag 15. Oktober 2026.

Der Sanierungsbonus des Bundes für den Fenstertausch wurde am 2. Februar 2026 gestoppt. Die Bundesregierung hat das Förderbudget der Sanierungsoffensive komplett auf den Kesseltausch umgeschichtet, weil dort pro eingesetztem Euro mehr CO₂ eingespart wird. Neue Registrierungen oder Anträge für thermische Sanierungen wie Fenstertausch oder Dämmung sind über die Sanierungsoffensive nicht mehr möglich. Wer sich vor dem Stichtag registriert hat, kann seinen Antrag im 9-Monats-Zeitraum noch fertigstellen und einreichen. Mit der Sanierungsoffensive 2027 kommt der Fenstertausch zurück, mit bis zu 4.000 €, bei gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Die offiziellen Infoblätter liegen seit 15. Oktober 2026 vor, Anträge sind ab 4. Jänner 2027 möglich, gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab dem Antrag.

Der Handwerkerbonus ist mit 28. Februar 2026 ausgelaufen. Die Förderperiode 2025 ist abgeschlossen, eine Neuauflage für 2026 wurde vom zuständigen Ministerium bisher nicht angekündigt. Nachreichungen für Anträge aus 2025 waren nur bis 30. April 2026 möglich.

Was bleibt, sind die Landesförderungen, die unabhängig vom Bund weiterlaufen. Jedes Bundesland hat eigene Programme mit eigenen Bedingungen.

In Oberösterreich läuft die Wohnbauförderung des Landes für die Sanierung von Häusern mit bis zu drei Wohnungen sowie für Miet- und Eigentumswohnungen weiter. Beim Fenstertausch in Eigentumswohnungen gibt es einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung, wenn das Gebäude älter als 20 Jahre ist. Für Eigenheime gibt es entweder einen einmaligen Bauzuschuss oder einen Zuschuss zu einem Sanierungsdarlehen.

In Niederösterreich läuft die Eigenheimsanierung als Wohnbauförderung weiter, in Wien gibt es Förderungen über die Stadt Wien für Wohn- und Sanierungsmaßnahmen, in Vorarlberg seit Juli 2025 nur noch das zinsgünstige Förderdarlehen mit bis zu 100.000 € pro Objekt. Auch Burgenland bietet eigene Wohnbauförderung als Förderdarlehen mit Energiekennzahl-Bonus. Den burgenländischen Landeshandwerkerbonus, den es 2024 noch gab, hat das Land mit Jahreswechsel 2024/2025 nicht verlängert. Er steht offiziell auf der Liste der abgelaufenen Förderungen. In Salzburg ist die Sanierungsförderung 2026 pausiert, in der Steiermark gilt seit 1. Juni 2026 der neue Sanierungspass.

Zusätzlich können Gemeindeförderungen dazukommen, die in manchen Städten als auch Gemeinden parallel angeboten werden. Die Höhe ist meist überschaubar, aber kombinierbar mit der Landesförderung.

Was viele Hausbesitzer übersehen, ist die steuerliche Absetzbarkeit. Energetische Sanierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben oder im Rahmen der Werbungskosten bei vermieteten Objekten geltend gemacht werden. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater, weil die steuerliche Komponente oft mehr bringt als gedacht und unabhängig von Bundes- oder Landesförderung läuft.

Für 2026 kommt keine neue Bundesförderung für den Fenstertausch mehr, die nächste startet mit der Sanierungsoffensive 2027 am 4. Jänner 2027. Wer sie nutzen will, holt sich jetzt Beratung, Aufmaß und Angebot, stellt ab 4. Jänner 2027 den Antrag und beauftragt erst danach. Die Bedingungen im Detail stehen oben im Beitrag und in der Antwort zum Sanierungsbonus 2027 weiter unten.
Die Bundesregierung hat den Sanierungsbonus am 2. Februar 2026 für thermische Sanierungen wie Fenstertausch sowie Dämmung eingestellt. Der offizielle Grund war, dass das Förderbudget effizienter eingesetzt werden soll. Konkret sollte dabei die CO₂-Einsparung pro eingesetztem Euro im Vordergrund stehen, und dort schneidet der Kesseltausch nach Berechnung des Ministeriums deutlich besser ab als der Fenstertausch.

In Zahlen sah das so aus: Seit der Neuauflage der Sanierungsoffensive Ende November 2025 entfielen rund zwei Drittel des Antragsvolumens auf den Sanierungsbonus und nur ein Drittel auf den Kesseltausch. Das Verhältnis hat das Ministerium als ungünstig bewertet, weil der Austausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder Fernwärme im Schnitt mehr Tonnen CO₂ einspart als der reine Fenstertausch. Mit dem gleichen Förderbudget lässt sich beim Kesseltausch also rein rechnerisch mehr Klimaschutz erreichen.

Aus Sicht eines Hausbesitzers ist diese Rechnung allerdings nicht ganz fair. Ein Fenstertausch bringt nicht nur direkte Energieeinsparung, sondern verbessert auch den Wohnkomfort, den Schallschutz und den Einbruchschutz. Diese Effekte tauchen in der CO₂-Bilanz nicht auf, sind im Alltag aber genauso wertvoll wie eine neue Heizung. Auch die Tatsache, dass moderne Fenster die Voraussetzung für einen sinnvollen Heizungstausch sind, weil sich eine Wärmepumpe nur dann wirtschaftlich rechnet, wenn die Gebäudehülle dicht ist, spielte in der Entscheidung anscheinend keine Rolle.

Ein zweiter Grund, der hinter den Kulissen mitgespielt hat, war die starke Auslastung des Förderbudgets. Das Programm war nach der Neuauflage Ende November 2025 sehr schnell stark nachgefragt. Innerhalb weniger Wochen waren bereits 90 von 360 Millionen Euro reserviert. Mit dieser Geschwindigkeit wäre das gesamte Jahresbudget bis Mitte 2026 ausgeschöpft gewesen. Die Umschichtung auf den Kesseltausch war auch ein Mittel, um den Mittelabfluss zu bremsen.

Für Hausbesitzer mit geplantem Fenstertausch ist die Situation jedenfalls ärgerlich. Wer im Herbst 2025 noch fest mit einer Förderung gerechnet und sein Projekt darauf aufgebaut hat, steht jetzt ohne Bundeszuschuss da. Was bleibt, sind die Landesförderungen in Oberösterreich und mögliche Gemeindeförderungen, die deutlich bescheidener ausfallen als der frühere Sanierungsbonus.

Seit 11. Oktober 2026 ist klar, dass die Bundesförderung für den Fenstertausch mit der Sanierungsoffensive 2027 zurückkommt, mit getrennten Budgets von 321 Mio. € für die thermische Sanierung und 179 Mio. € für den Kesseltausch. Die offiziellen Bedingungen liegen seit 15. Oktober 2026 vor, Anträge sind ab 4. Jänner 2027 möglich, der Antrag muss vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein.
Nach dem Stopp des bundesweiten Sanierungsbonus am 2. Februar 2026 hängt die Förderung für den Fenstertausch komplett von den Landesprogrammen ab. Und hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Stand Juli 2026 sieht die Lage so aus.

In Salzburg ist die Lage eindeutig. Das Land fördert 2026 keine energetischen Maßnahmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz, auch nicht im Rahmen umfassender Sanierungen. Die Fördertöpfe wurden 2025 ausgeschöpft, das verbliebene Budget fließt in barrierefreie und altersgerechte Umbauten. Wer in Salzburg nur die Fenster tauschen will, bekommt vom Land derzeit keinen Zuschuss.

Die Steiermark hat dagegen neu gestartet. Seit 1. Juni 2026 läuft der Sanierungspass, der die früheren Schienen „Kleine Sanierung“ und Umfassende energetische Sanierung zusammenführt. Gefördert werden ein bis vier thermische Maßnahmen, der Fenstertausch zählt auch als Einzelmaßnahme. Der Fördersatz steigt gestaffelt von 10 % bei einer Maßnahme bis maximal 30 % bei vier Maßnahmen. Voraussetzung sind ein verbindliches Sanierungskonzept und die Registrierung vor Baubeginn.

Auch Kärnten hat sein System mit 1. Jänner 2026 komplett umgebaut. Der neue Kärntner Sanierungs-Euro gilt bis 2028 und fördert dabei Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch, eine Außenwand-Dämmung ist keine Voraussetzung mehr. Die Förderhöhe ergibt sich aus der Formel Energieeinsparung in kWh pro m² und Jahr mal beheizte Fläche mal 1 €. Mindestens 10 kWh/m²a Einsparung müssen nachgewiesen werden, der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen.

In den übrigen Bundesländern läuft 2026 Folgendes. Oberösterreich fördert den Fenstertausch in Wohnungen mit 15 % der Kosten bis maximal 1.000 € pro Wohnung. Bei Eigenheimen bis drei Wohneinheiten liegt das Limit höher. Hier gibt es 15 % der Kosten bis maximal 2.250 € als einmaligen Bauzuschuss, alternativ einen Zuschuss zum Sanierungsdarlehen. Der komplette Fenstertausch zählt dabei als ein Bauteil mit bis zu 15.000 € förderbaren Kosten. Alle Details und Beispielrechnungen finden Sie in unserem Beitrag Förderungen für Fenster in Oberösterreich. Niederösterreich hat die Eigenheimsanierung weiterhin im Programm. Wien bietet Förderungen über die Stadt für Sanierungsmaßnahmen. Vorarlberg stellt seit Juli 2025 nur noch ein zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung, der frühere Direktzuschuss ist weg. Burgenland fördert über die Wohnbauförderung als Darlehen mit Energiekennzahl-Bonus. Der burgenländische Landeshandwerkerbonus, den es 2024 noch zusätzlich gab, ist mit Ende 2024 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Tirol fördert mit 25 % Einmalzuschuss oder wahlweise 35 % Annuitätenzuschuss und klaren Kostenobergrenzen je Fensterelement, damit hat Tirol eine der transparentesten Förderberechnungen in Österreich.

Wer sich nicht sicher ist, was im eigenen Bundesland aktuell verfügbar ist, sollte sich bei der zuständigen Energieberatung des Landes informieren. Diese Stellen kennen die laufenden Programme genau und können daher auch sagen, ob noch Budget vorhanden ist oder ob ein Programm gerade gestoppt wurde.

Was viele übersehen, ist die Kombination mit Gemeindeförderungen. Auch in Bundesländern mit eingeschränkter Landesförderung gibt es teilweise auf Gemeindeebene Zuschüsse für energetische Sanierungen. Die Höhe ist meistens überschaubar, aber jeder Euro, der nicht aus der eigenen Tasche kommt, hilft. Ein kurzer Anruf beim Gemeindeamt klärt das schnell.

Aus unserer Erfahrung als Fachbetrieb in Oberösterreich sehen wir den Vorteil, dass das Land hier nach wie vor verlässliche Programme anbietet. Die Kombination aus Landesförderung und gegebenenfalls Gemeindezuschuss macht den Fenstertausch auch ohne Bundeshilfe wirtschaftlich überlegenswert. Wir betreuen Projekte hauptsächlich in Oberösterreich und den angrenzenden Bezirken von Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark.

Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten!
Der Uw-Wert des gesamten Fensters darf bei den meisten österreichischen Förderprogrammen maximal 1,1 W/m²K betragen bzw. sollte unter diesem Wert liegen. Dieser Wert hat sich in den vergangenen Jahren als Standard etabliert und galt sowohl beim Sanierungsbonus des Bundes (vor dem Stopp im Februar 2026) als auch bei den meisten Landesförderungen. Wer auch zukünftige Programme nutzen will, sollte also beim Fenstertausch mindestens diesen Wert anpeilen, aber man sollte das unbedingt in den Förderbedingungen noch nachlesen!

Wichtig zu unterscheiden ist der Unterschied zwischen den verschiedenen U-Werten. Der Ug-Wert beschreibt nur die Verglasung, der Uf-Wert nur den Rahmen, und der Uw-Wert das gesamte Fenster aus Glas sowie Rahmen zusammen. Für die Förderung zählt immer der Uw-Wert, weil er die tatsächliche Dämmleistung des fertigen Fensters abbildet. Manche Hersteller werben mit einem Ug-Wert von 0,5 oder 0,6, was beeindruckend klingt, aber wenig aussagt, wenn der Rahmen schlechter dämmt und der Uw-Wert am Ende bei 1,3 oder höher liegt.

Bei modernen Fenstern mit 3-fach-Verglasung ist ein Uw-Wert von 0,8 bis 1,0 W/m²K der Regelfall. Prüfen können Sie dies anhand eines Prüfberichtes des Fensterlieferanten. Standard-Kunststofffenster mit Mehrkammerprofilen erreichen das meist problemlos. Auch Kunststoff/Alu- und Holz/Alu-Fenster aus aktueller Produktion erfüllen die Förderanforderung meistens locker. Wer beim Angebot also den Wert „Uw 0,9“ oder „Uw 0,95“ sieht, ist damit klar im förderfähigen Bereich.

Bei denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäuden sowie bei Gründerzeithäusern gelten oft auch Sonderregelungen. Hier wird oft ein höherer Uw-Wert von bis zu 1,4 W/m²K akzeptiert, weil die schlankeren Rahmenprofile und die Anforderungen an die historische Optik einen besseren Wert oft nicht zulassen. Diese Ausnahme gilt aber nur für tatsächlich denkmalgeschützte Objekte, nicht für jedes ältere Haus.
In den meisten Fällen vor der Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten. Wer zuerst die Fenster bestellt oder montieren lässt und danach den Förderantrag stellt, geht in der Regel leer aus. Diese Regel gilt sowohl für die Landesförderung als auch für die meisten anderen Programme.

Wichtig, wie immer bei den Fensterförderungen, ist, lesen Sie die Programme immer vor der ersten Anfrage beim Fensterlieferanten durch, damit Sie alles Wichtige darüber wissen und es im Nachgang zu keinen Problemen kommt. Informieren Sie sich dazu auch gerne bei den jeweiligen Energiesparverbänden in Österreich.
Ja. Die Sanierungsoffensive 2027 ist seit 15. Oktober 2026 offiziell, der Fenstertausch ist wieder dabei. Das Budget steigt auf 500 Mio. €, erstmals mit getrennten Töpfen, nämlich 321 Mio. € für die thermisch-energetische Sanierung und 179 Mio. € für den Heizkesseltausch. Der Kesseltausch kann den Fenstertausch damit nicht mehr so leerräumen wie im Februar 2026.

Laut Infoblatt Sanierungsbonus 2027 für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es für den Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung bis zu 4.000 €. Wer gleichzeitig außenliegenden Sonnenschutz wie Rollläden oder Raffstores montieren lässt, bekommt 1.000 € Bonus dazu, also bis zu 5.000 €. Gedeckelt ist die Förderung mit 30 % der förderfähigen Kosten, dazu zählen Material, Montage und Planung. Der im Sommer diskutierte Finanzierungszuschuss kommt nicht, es bleibt bei der direkten Förderung.

Die wichtigsten Bedingungen. Mindestens 75 % der Fenster oder Fensterflächen müssen getauscht werden, die neuen Fenster brauchen einen Uw-Wert von höchstens 1,1 W/m²K, bei denkmalgeschützten Gebäuden 1,4. Das Haus muss älter als 15 Jahre sein, gerechnet ab der Baubewilligung, und überwiegend privat bewohnt werden. Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, antragsberechtigt sind Eigentümer, Bauberechtigte und Mieter. Pro Objekt und Jahr ist ein Antrag mit einer Einzelbauteilmaßnahme möglich.

Der Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, eine Registrierung vorab gibt es nicht mehr, der Antrag wird direkt online gestellt. Für den Kesseltausch gilt laut Infoblatt 2027 ebenfalls der 4. Jänner 2027. Entscheidend ist die Reihenfolge, der Antrag muss vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein, gefördert werden nur Leistungen ab Antragstellung. Nach der Genehmigung bekommen Sie den Fördervertrag, den Sie innerhalb von vier Wochen annehmen, samt Auftragsbestätigung des ausführenden Betriebs. Ab der Genehmigung bleiben neun Monate für Montage und Endabrechnung.

Für Sie heißt das, Beratung, Aufmaß und Angebot jetzt einholen, Beauftragung und Montage aber erst nach dem Antrag. Die Landesförderungen laufen weiter und lassen sich in Oberösterreich mit dem Bund kombinieren. Alle Details stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027 (PDF), maßgeblich ist immer die offizielle Förderstelle. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Ja, eine Kombination war bisher immer möglich und ist auch 2027 laut Infoblatt wieder vorgesehen. Der Sanierungsbonus des Bundes sowie die Landesförderungen der Wohnbauförderung waren bisher explizit als kombinierbar ausgelegt. Wer beide Programme genutzt hat, konnte beim Fenstertausch deutlich mehr Förderung bekommen als nur über einen Topf.

Stand Oktober 2026 ist diese Frage für heuer allerdings theoretisch, weil der Sanierungsbonus seit 2. Februar 2026 für thermische Sanierungen gestoppt ist. Für Projekte, die heuer montiert werden, bleibt die Landesförderung allein, gegebenenfalls ergänzt durch eine Gemeindeförderung, die Sie bei Ihrer Gemeinde nachfragen sollten.

Mit der Sanierungsoffensive 2027, die am 4. Jänner 2027 startet, kommt die Bundesförderung für den Fenstertausch zurück. Laut Infoblatt Sanierungsbonus 2027 ist die Kombination mit Landesförderungen ausdrücklich zulässig. Wichtig dabei ist, dass die einzelnen Programme unterschiedliche Aspekte fördern dürfen. Bei der bisherigen Praxis wurde geprüft, dass nicht dieselbe Leistung doppelt gefördert wird. In der Praxis ergänzten sich Bund und Land aber meistens gut, weil die Berechnungsbasis und die Fördermechanismen unterschiedlich waren.

Unabhängige Informationen erhalten Sie hier auch vom jeweiligen Energiesparverband Ihres Bundeslandes.
Wer entlang einer ÖBB-Bahnstrecke wohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für den Einbau von Schallschutzfenstern sowie Schalldämmlüftern bekommen. Die Förderung läuft über die ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen des Programms zur schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken. Finanziert wird das Programm zu 50 % von der ÖBB und zu 50 % gemeinsam von Land und Gemeinde.

Die Förderhöhe liegt je nach Fenstergröße, Alter der bestehenden Fenster und gewähltem Fabrikat bei 50 % bis 100 % der Kosten für das neue Fenster, in der Praxis meist zwischen 500 € und 1.500 € pro Fenster. Schalldämmlüfter werden zusätzlich pauschal gefördert, weil bei dichten Schallschutzfenstern eine kontrollierte Lüftung wichtig wird.

Anspruch haben Eigentümer von Wohnobjekten mit Baubewilligung vor dem 1. Jänner 1993, deren Räume überwiegend Wohn- bzw. Schlafzwecken dienen. Nebenräume wie Keller, Garage oder Abstellraum sind nicht förderfähig. Wichtig ist auch, dass das Gebäude eine nachweisbare Grenzwertüberschreitung beim Bahnlärm haben muss, auch wenn bereits eine Lärmschutzwand vorhanden ist. Die ÖBB führt dazu eigene schalltechnische Untersuchungen durch.

Sie können sich nicht einfach selbst bewerben, weil das Programm immer projektbezogen läuft. Wenn die ÖBB gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland und der Standortgemeinde beschließt, einen bestimmten Streckenabschnitt zu sanieren, werden alle betroffenen Eigentümer schriftlich informiert. Erst dann können Sie den Antrag stellen. Wer in einem Gebiet wohnt, für das aktuell kein Sanierungsprogramm läuft, hat keinen Anspruch.

Wer weiter weg von der Bahn wohnt, aber Lärm von einer Landesstraße hat, kann eine ähnliche Förderung über die OÖ Straßenverwaltung beantragen. Das Land Oberösterreich fördert Lärmschutzfenster und -türen in Wohn-, ebenso wie Schlafräumen sowie Wohnküchen, wenn die Baubewilligung des Hauses vor dem 1. Jänner 1996 erteilt wurde und eine Grenzwertüberschreitung an mindestens einem Fenster nachgewiesen ist. Bereits eingebaute Fenster können sogar bis zu 5 Jahre nachträglich gefördert werden, was bei den meisten anderen Förderprogrammen nicht möglich ist. (Angaben ohne Gewähr)

Was viele Hausbesitzer übersehen, ist die Mindest-Schalldämmung der neuen Fenster. Je nach Förderprogramm muss das neue Fenster einen Schalldämmwert von 38 dB bis 42 dB erreichen, manchmal auch mehr. Standardfenster mit normaler 3-fach-Wärmeschutzverglasung schaffen das oft nicht. Hier braucht es eine spezielle Schallschutzverglasung mit unterschiedlichen Glasdicken und einer akustischen Folie zwischen den Scheiben. Das macht diese Fenster etwas teurer als normale Wärmeschutzfenster.

Mehr zur ÖBB-Förderung finden Sie auch in unserem Beitrag zur ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster.
Seit 1. Juni 2026 gilt in der Steiermark ein neues Fördermodell mit dem Namen Sanierungspass. Er ersetzt die bisherigen Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ und fasst beide in einem Baukastensystem zusammen. Der Kern ist ein verbindlicher Sanierungsplan, der ein bis vier thermische Maßnahmen bündelt. Wer mehr kombiniert, bekommt einen höheren Fördersatz.

Für den reinen Fenstertausch als Einzelmaßnahme liegt der Zuschuss bei 10 Prozent der förderbaren Kosten. Mit jeder weiteren Maßnahme im Sanierungsplan steigt der Satz, bei vier kombinierten Maßnahmen bis auf 30 Prozent. Wer den Fenstertausch also mit einer Fassadendämmung, einer Dachdämmung oder einem Heizungstausch verbindet, holt spürbar mehr heraus.

Der entscheidende Unterschied zum alten System liegt im Zeitablauf. Früher mussten mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden, um in den höheren Fördersatz zu kommen. Im Sanierungspass dürfen die Maßnahmen zeitlich gestaffelt sein, solange sie im vereinbarten Zeitraum des Sanierungsplans passieren. Wer heuer die Fenster tauscht und nächstes Jahr dämmt, bekommt trotzdem die kombinierte Förderung.

Das Verfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst registrieren Sie das Vorhaben vor Baubeginn, dabei wird das Budget für Sie reserviert. Wer früher anfängt, verliert den Anspruch. Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von höchstens 1,10 W/m²K erreichen. Eine Energieberatung vorab wird empfohlen und ist für manche Maßnahmen Voraussetzung, die steirische Energieberatung bietet dafür kostenlose Erstgespräche an.

Ein Punkt aus der Praxis. Das Land hat einen Förderticker eingerichtet, der laufend zeigt, wie viel Budget noch verfügbar ist. Ist es erschöpft, werden keine neuen Registrierungen mehr angenommen, so wie beim Förderstopp 2025. Wer einen Fenstertausch plant, sollte deshalb früh registrieren und den Ticker im Blick behalten.

Die Bundesförderung fällt für 2026 als Ergänzung aus. Der Sanierungsbonus für die thermische Sanierung wurde im Februar gestoppt, seit Juli ist die gesamte Sanierungsoffensive des Bundes ausgeschöpft. Für 2027 ist die Neuauflage mit Fenstertausch seit 15. Oktober 2026 offiziell, bis zu 4.000 € je Objekt, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, der Antrag muss vor Lieferung und Montage gestellt sein.

Hinweis: Stand September 2026 für die Landesförderung, Bundesförderung Stand 15. Oktober 2026. Alle Angaben zur Förderlage ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien des Landes Steiermark.
Nein, das funktioniert nicht. Beim Sanierungsbonus 2027 muss der Antrag laut Infoblatt vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein, gefördert werden nur Leistungen ab Antragstellung. Wer das Fenster im Mai bestellt und im September dann auf eine neue Bundesförderung hofft, wird beim Stichtag des neuen Programms feststellen, dass das Projekt schon abgeschlossen ist und damit nicht mehr förderfähig.

Der Grund für diese Regel ist, dass Förderungen einen Investitionsanreiz schaffen sollen. Wer ohnehin aber schon saniert hätte, soll nicht im Nachhinein noch belohnt werden, ist die normale Herangehensweise des Staates. Dieses Prinzip gilt bei den allermeisten österreichischen Förderprogrammen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Was theoretisch möglich wäre, sind Sonderregelungen mit rückwirkender Förderung, wie sie zum Beispiel die Steiermark im April 2026 für Sanierungen aus 2025 eingeführt hat. Solche Programme sind aber selten und zeitlich eng begrenzt, oft nur für wenige Wochen geöffnet. Darauf zu spekulieren, dass es so eine Sonderregel auch für Ihre konkrete Sanierung geben wird, ist riskant.

Realistisch ist also folgendes Bild:

Wenn Sie jetzt Ihre Fenster tauschen, können Sie die OÖ Landesförderung in Anspruch nehmen, falls die Voraussetzungen erfüllt sind (Uw-Wert max. 1,1 W/m²K, Gebäude mindestens 20 Jahre alt, Antrag vor Beginn). Die Bundesförderung 2027 bringt Ihnen dann nichts mehr, weil das Projekt zu diesem Zeitpunkt bereits fertig ist.

Wenn Sie mit der Beauftragung bis zum Antragsstart warten, sichern Sie sich die Chance auf die Bundesförderung. Sie zahlen dafür einen Winter länger erhöhte Heizkosten durch die alten Fenster. Für 2027 ist die Sanierungsoffensive mit 321 Mio. € für die thermische Sanierung seit 15. Oktober 2026 offiziell, der Fenstertausch ist mit bis zu 4.000 € wieder dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab dem Antrag. Eine Montage im Herbst 2026 zählt im neuen Programm also nicht, und wir raten, auch die Bestellung erst nach dem Antrag zu setzen.

Aus unserer Beratungspraxis sehen wir bei den meisten Kunden, dass die jährlichen Mehrkosten beim Heizen durch alte, undichte Fenster oft schon nach zwei bis drei Jahren mehr ausmachen, als eine zukünftige Förderung an Zuschuss bringen würde. Wer ein Fenster aus den 1980er Jahren mit einem Uw-Wert von 2,5 oder 3,0 W/m²K hat, verliert pro Jahr deutlich mehr Energie als jemand mit einem modernen 3-fach-Glas mit Uw 0,8.

Unsere Empfehlung lautet daher, Beratung, Aufmaß und Angebot jetzt zu erledigen und Beauftragung und Montage erst nach dem Antragsstart am 4. Jänner 2027 zu setzen. Wer die schlechtesten Fenster trotzdem sofort tauschen muss, sollte wissen, dass auch 2027 mindestens 75 % der Fenster oder Fensterflächen getauscht werden müssen. Wer heuer einen Teil tauscht, kommt mit dem Rest im nächsten Jahr unter Umständen nicht mehr auf diese Quote.

Hinweis: Stand 15. Oktober 2026. Maßgeblich für die Antragsfristen sind immer die offiziellen Richtlinien des jeweiligen Programms zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Beim Bund ist die Lage heuer nicht erfreulich, für 2027 schaut es besser aus. Der Sanierungsbonus, mit dem man bisher Raffstore oder Rollläden im Zuge eines Fenstertauschs gefördert bekommen hat, wurde Anfang Februar 2026 gestoppt. Für 2027 ist die Sanierungsoffensive mit 321 Mio. € für die thermische Sanierung seit 15. Oktober 2026 offiziell, und der außenliegende Sonnenschutz ist ausdrücklich dabei. Laut Infoblatt gibt es für den Fenstertausch bis zu 4.000 €, mit gleichzeitig montierten Rollläden oder Raffstores 1.000 € Bonus dazu, also bis zu 5.000 €. Den Bonus gibt es nur zusammen mit dem Fenstertausch, nicht für den Sonnenschutz allein. Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, gefördert wird nur, was ab dem Antrag geliefert und montiert wird. Wer das nutzen will, holt jetzt das Angebot ein und beauftragt erst nach dem Antrag.

Auf Landesebene schaut es besser aus, jedenfalls für unsere Kundschaft hier in Oberösterreich. Wer im Zuge einer Sanierung Fenster und außenliegenden Sonnenschutz gleichzeitig einbauen lässt, bekommt über die Wohnbauförderung 15 Prozent der förderbaren Kosten ersetzt. Bei Eigenheimen bis zu drei Wohnungen sind das bis zu 2.250 € je Bauteil, bei Miet- und Eigentumswohnungen bis zu 1.000 € pro Wohnung. Wichtig ist dabei, dass das wirklich zeitgleich passiert, also Fenster neu und Raffstore bzw. Rollläden gleich dazu. Wer nachträglich nur den Sonnenschutz dranbauen lässt, geht in dieser Förderschiene meistens leer aus.

In den anderen Bundesländern sieht das jeweils anders aus, Wien ist mit der Verschattungsoffensive recht großzügig, Niederösterreich und Kärnten haben eigene Modelle, und in Salzburg gibt es derzeit gar nichts. Wenn Sie also nicht in OÖ wohnen und das für Sie wichtig wird, schicken wir Ihnen gerne den passenden Förderhinweis für Ihr Bundesland zu.

Aus unserer Sicht ist die wichtigste Erkenntnis ohnehin eine andere, nämlich dass außenliegender Sonnenschutz energetisch jedem Sonnenschutzglas haushoch überlegen ist, und wenn Sie ohnehin gerade Fenster tauschen, sollten Sie zumindest auf der Südseite und Westseite den Raffstore mitdenken. Auch ohne Bundes-Sanierungsbonus rechnet sich das im Sommer durch die wegfallenden Klimaanlagen-Kosten relativ schnell.

Wir gehen mit Ihnen beim Termin genau durch, was bei Ihnen geht und welche Förderung greift.

Förderbedingungen ändern sich laufend, ohne Gewähr.
Eine eigene, österreichweite Förderung nur für einbruchhemmende Fenster gibt es nicht. Gefördert wird beim Fenster fast immer die Energie, nicht die Sicherheit. In der Praxis kommen Sie über diesen Umweg aber trotzdem ans Ziel.

Der Hebel ist die Wohnbauförderung der Länder. Sie belohnt den besseren U-Wert eines neuen Fensters, nicht dessen Widerstandsklasse. Tauschen Sie Ihre Fenster ohnehin, holen Sie sich also die Energieförderung für das neue Fenster, und die RC2-Sicherheit kostet als Aufpreis nur wenig extra. Sie zahlen die Sicherheit damit quasi nebenbei.

Daneben fördern einige Bundesländer und Städte gezielt Sicherheitsmaßnahmen, das ist aber ein Fleckerlteppich. Oberösterreich etwa gibt in der Wohnbauförderung einen Zuschlag für Wohnungseingangstüren in RC2, also für einbruchhemmende Türen, zusätzlich zur thermischen Förderung. Andere Länder unterstützen Sicherheitstüren oder Alarmanlagen, wieder andere gar nichts. Welche Töpfe es bei Ihnen gibt, ändert sich zudem laufend, ein kurzer Blick auf Ihr Bundesland ist daher ratsam.

Einen Punkt noch, damit keine Verwirrung entsteht. Die oft genannten KfW-Programme für Einbruchschutz gelten in Deutschland, nicht in Österreich. Lassen Sie sich davon nicht in die Irre führen.

Unser Rat ganz praktisch. Nehmen Sie die Energieförderung für den Fenstertausch mit und wählen Sie gleich die RC2-Ausführung, dann haben Sie beides. Welche Landesförderungen 2026 laufen, steht ausführlich oben im Beitrag. Wie Sie Ihre Fenster wirklich einbruchsicher machen, lesen Sie im Ratgeber dazu, wie Sie Ihre Fenster einbruchsicher machen. Bei Fragen zu Ihrem Projekt vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Der Antrag läuft ab 4. Jänner 2027 direkt online über die Förderplattform des Bundes, eine Registrierung vorab gibt es nicht mehr. Dafür brauchen Sie laut Infoblatt die ID Austria oder einen Lichtbildausweis, ein Energieberatungsprotokoll der Energieberatung Ihres Bundeslandes und das Angebot für den Fenstertausch. Pro Objekt und Jahr ist ein Antrag möglich.

So läuft es in der Praxis. Zuerst holen Sie Beratung, Aufmaß und Angebot ein, das geht jetzt schon. Dazu kommt die Energieberatung des Landes, das Protokoll daraus brauchen Sie für den Antrag. Ab 4. Jänner 2027 stellen Sie den Antrag online. Nach der Prüfung durch die Förderstelle bekommen Sie den Fördervertrag mit der maximalen Förderhöhe, den Sie innerhalb von vier Wochen annehmen, samt Bestätigung, dass eine Auftragsbestätigung des ausführenden Betriebs vorliegt. Ab der Genehmigung bleiben neun Monate für Lieferung, Montage und Endabrechnung.

Für die Endabrechnung brauchen Sie die Rechnungen auf den Namen des Antragstellers und den Nachweis, dass ein Fachbetrieb montiert hat. Eigenmontage wird nicht gefördert. Den Nachweis der Uw-Werte liefert der Fensterbetrieb mit dem Angebot und der Rechnung.

Das klingt nach viel Papier, ist in der Praxis aber überschaubar, wenn man die Reihenfolge einhält. Wer vor dem Antrag liefern oder montieren lässt, verliert die Förderung, deshalb raten wir, auch die Beauftragung erst danach zu setzen. Den ganzen Ablauf mit den Unterlagen beschreiben wir im Beitrag zum Sanierungsbonus 2027 für den Fenstertausch. Stand 15. Oktober 2026, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

… Sie haben eine Frage zur Fenster Förderung in Österreich. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir antworten Ihnen umgehend.


Handeln Sie jetzt. Landesförderung 2026 nutzen und den Sanierungsbonus 2027 vorbereiten

Der Bund fördert den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder, und bis dahin gibt es in Österreich weiterhin Unterstützung. Acht von neun Bundesländern fördern den Fenstertausch aktiv, die Öko-Sonderausgabenpauschale greift bei ausbezahlter Bundesförderung, und an Bahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land im Rahmen der Lärmsanierung bis zu 100 % der Kosten. Wer jetzt handelt, profitiert von einer ehrlichen Beratung, einer normgerechten Montage nach ÖNORM B 5320 und einer klaren Übersicht über alle verfügbaren Fördertöpfe.

Bei Fenster-Schmidinger wissen wir, dass der Tausch von Fenstern eine große Entscheidung ist. Deshalb unterstützen wir Sie mit aktuellen Infos zu staatlichen, regionalen und kommunalen Förderprogrammen. Damit Sie kein Geld verschenken und die richtige Förderung für Ihre Situation auswählen.

Sie haben Fragen. Rufen Sie uns einfach an unter +43 7239 7031 oder schreiben Sie uns an office@fensterschmidinger.at. Wir beraten Sie gerne, schnell, verständlich und persönlich.

Persönliche Beratung gewünscht. Besuchen Sie uns in unserem Schauraum in Gramastetten oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.

Fenster-Schmidinger. Über 45 Jahre Erfahrung mit Fenstern, Türen und Wintergärten in Oberösterreich. Eigene Monteure ohne Subunternehmer, normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320 und ehrliche Beratung von der ersten Förderfrage bis zum letzten Anschlussdetail.

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