Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) setzen ein Zeichen für mehr Lebensqualität an Bahnstrecken. Mit einem speziellen Förderprogramm für den Einbau von schalldämmenden Fenstern und Türen in Wohnungen und Eigenheimen, die an Eisenbahnstrecken angrenzen, zielt die Initiative darauf ab, den Lärmschutz zu verbessern. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Antragstellung, den Voraussetzungen und der Höhe der Förderung.
✎ ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster – nutzen Sie Ihre Chance auf bis zu 100 % Förderung
Stand Juli 2026, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
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Inhaltsverzeichnis
Je nachdem, woher der Lärm kommt, ist eine andere Stelle für die Förderung zuständig. Für Schallschutzfenster sind aktuell drei Förderschienen relevant.
| Förderung | Lärmquelle | Förderhöhe | Status Juli 2026 |
|---|---|---|---|
| ÖBB-Schallschutzprogramm | Bahnstrecke | 50 bis 100 % der Kosten, meist 500 bis 1.500 € pro Fenster | Aktiv, im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte |
| Land OÖ, Landesstraßenverwaltung | Landesstraße | Pauschalbeträge je Fenster und Tür, Schalldämmlüfter 420 € im Schlafraum | Aktiv und beantragbar |
| Sanierungsbonus des Bundes | Unabhängig vom Lärm (thermische Sanierung) | Entfällt derzeit | Seit 2.2.2026 gestoppt, Wiederaufnahme offen |
ℹ️ Wichtig für Bahn-Anrainer. Die ÖBB-Förderung läuft unabhängig vom gestoppten Sanierungsbonus weiter, denn sie wird nicht über die Bundes-Sanierungsoffensive abgewickelt, sondern über die Lärmsanierungsprojekte der ÖBB gemeinsam mit Bund, Land und Gemeinden. Einen Gesamtüberblick über alle aktuellen Zuschüsse beim Fenstertausch finden Sie in unserem Beitrag Fenster Förderung Oberösterreich 2026.
Eigentümer von Wohnobjekten, die vor dem 1. Januar 1993 baubewilligt wurden und in denen die Räumlichkeiten hauptsächlich Wohn- oder Schlafzwecken dienen, können einen Antrag stellen. Beachten Sie, dass für Küchen, Nebenräume sowie Räumlichkeiten in Keller- und Dachgeschossen ohne widmungsgemäße Nutzung in der Regel keine Förderung gewährt wird.

Infografik – Schallschutz im Schienenverkehr: Maßnahmen und Finanzierung. Irrtümer sowie Änderungen vorbehalten
Gefördert wird der Austausch von Fenstern und Türen, die einen Mindestschalldämmwert von 38 dB oder 42 dB für besonders stark belastete Gebiete erreichen. Die neuen Fenster und Türen müssen in Größe und Ausführung den bestehenden ähnlich sein. Zusätzlich kann der Einbau von speziellen Schalldämmlüftern gefördert werden, um den notwendigen Luftaustausch sicherzustellen, insbesondere in Schlafräumen.
Extra-Tipp
Wie viel bringt Schallschutzglas wirklich?
Bevor Sie einen Antrag stellen: Welche Lärmreduktion realistisch ist und worauf es beim Glasaufbau ankommt, lesen Sie unter Bringen Schallschutzfenster etwas?.

Eigentümer von vor 1993 baubewilligten Wohnobjekten können Förderungen beantragen, wenn Sie entsprechend von der ÖBB ein Schreiben erhalten haben. Ausgeschlossen für die Förderung sind Küchen, Nebenräume sowie Keller- und Dachgeschosse ohne wohnwidmungsgemäße Nutzung.
Der Kostenbeitrag variiert je nach Fenstergröße und dem Alter der auszutauschenden Fenster, liegt jedoch in der Regel zwischen 50 % und 100 % der Kosten für die neuen Fenster, meist zwischen € 500 und € 1.500 pro Fenster. Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Der Antrag auf Förderung muss durch den Eigentümer oder eine bevollmächtigte Vertretung gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung beträgt vier Jahre nach der offiziellen Verständigung durch die Gemeinde. Wichtig ist, dass diese Verständigung nach Abschluss der bahnseitigen Maßnahmen erfolgt.
Weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung, den genauen Förderkriterien und den zuständigen Ansprechpartnern finden Sie auf www.laerminfo.at, dem Lärmportal des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (BMLUK), sowie direkt bei den ÖBB auf der Infoseite Leise Gleise.
Wer an einer stark befahrenen Landesstraße wohnt, kann bei der OÖ Landesstraßenverwaltung einen Zuschuss für Lärmschutzfenster und -türen beantragen. Gefördert wird der Einbau in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Auch bereits eingebaute Lärmschutzfenster können bis zu 5 Jahre rückwirkend gefördert werden. Schalldämmlüfter unterstützt das Land nur in Schlafräumen, mit einem Pauschalbetrag von 420 €. Alternativ kann statt der Fenster auch eine Lärmschutzwand in Eigenregie gefördert werden, ausbezahlt wird dann der Förderbetrag für Fenster und Türen.
Die Anträge richten Sie an die Abteilung Straßenneubau und -erhaltung des Landes Oberösterreich. Alle Details und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Landes OÖ. Diese Förderung ist an die geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien gebunden, prüfen Sie daher vor der Einreichung die aktuellen Vorschriften.

Der Antrag muss an die in der Verständigung genannte Dienststelle der ÖBB-Infrastruktur Bau AG gesendet werden. Liegt keine Verständigung vor, empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit der ÖBB oder dem zuständigen Landesamt.
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
Das Förderprogramm der ÖBB ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Anwohner entlang von Bahnstrecken vor Lärmbelästigung. Durch den Einbau von schalldämmenden Fenstern und Türen kann man die Lebensqualität erheblich verbessern. Wenn Sie in einem betroffenen Gebiet wohnen, prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten und nutzen Sie die Chance auf finanzielle Unterstützung.
Nutzen Sie die ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster und lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welches Glas für Ihr Eigenheim das sinnvollste ist. Unsere Beratung bieten wir sowohl vor Ort bei Ihnen zu Hause als auch in unserem Schauraum in Gramastetten an.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter Tel.: +43 7239 7031 oder aber senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an: office@fensterschmidinger.at!
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