Fundamentales Wissen rund um die Terrassenüberdachung
Der Begriff Terrassenüberdachung macht deutlich, dass es sich um ein Überdachen der offenen Terrasse handelt. Die schließt sich üblicherweise auf der Rückfront als plattierte Freifläche direkt an das Eigenheim an. Der Austritt aus dem Wohnzimmer führt unmittelbar auf die Terrasse. Mit ihrer Überdachung bietet sie eine spürbare Vergrößerung des Wohnraumes. Dass sich die überdachte Terrasse im Freien, also außerhalb des Gebäudes befindet, ist ein echter Mehrwert an Lifestyle. Die Überdachung kann, sie muss aber nicht zusätzlich mit Seitenwänden versehen sein.
Baurechtlich ist die Terrassenüberdachung eine Umbaumaßnahme an dem bestehenden Gebäude. Für den Eigenheimbesitzer stellt sich daher die Frage nach der richtigen Wahl des Fundamentes, damit die Terrassenüberdachung buchstäblich bombenfest steht.
✎ Welches Fundament für die Terrassenüberdachung? – Schnell erklärt
Inhaltsverzeichnis
Für jede Terrassenüberdachung ist die sichere Befestigung sowohl am Gebäude aus auch im Terrassenuntergrund eine unabdingbare Voraussetzung. Als Terrassenfundament stehen drei gängige Möglichkeiten zur Wahl. Die Fundamentwahl orientiert sich ganz maßgeblich an dem Ausmaß des Terrassendaches in m² und an seiner Beschaffenheit mit Material, Gewicht sowie der maximalen Traglast. Jedes der infrage kommenden Fundamente besteht aus Normalbeton als einem Mix aus Zement als Bindemittel und Gesteinskörnung als Zuschlagstoff.
Dieses Fundament wird üblicherweise aus Stahlbeton gegossen und dann vollflächig verlegt. Zum Einsatz kommen Plattenfundamente für An- und größere Bauten wie Gartenhaus oder Garage. Zu den Vorteilen dieser Fundamentart gehört die Verteilung der abzutragenden Last auf eine größere bis große Gesamtfläche. Das Fundamentverlegen selbst ist durch den hohen Materialbedarf zeit- und kostenaufwändig. Für die Überdachung der heimischen Terrasse ist das Plattenfundament eher überdimensioniert und insofern weniger geeignet.

Ein Plattenfundament verteilt das Gewicht einer Überdachung gleichmäßig auf eine große Fläche. Es besteht meist aus Stahlbeton und Schotterbettung, bietet hohe Stabilität, ist jedoch aufwendiger und kostenintensiver in der Ausführung.
Es gilt als erste Wahl zum sicheren Montieren der Überdachung für die Terrasse. Punktfundament bedeutet, dass jeweils und ausschließlich diejenigen Punkte als Fundament genutzt werden, in die das Ständerbauwerk mit seinen Pfosten und Pfählen als den Trägern eingelassen wird. Eine Verschalung kann, sie muss aber nicht unbedingt sein. Ohne Verschalung wird das ausgehobene Fundamentloch direkt mit Normalbeton oder anders gesamt mit Zement ausgefüllt. Bei dieser Fundamentform verteilt sich die Traglast punktuell auf die einzelnen eingelassenen Träger.

Das Punktfundament ist eine bewährte Methode für Terrassenüberdachungen. Es trägt die Last gezielt an den Pfostenpunkten, ist materialsparend, bietet hohe Stabilität und lässt sich schnell ohne große Flächenarbeiten herstellen.
Es ist ein langgezogenes schmales Fundament und wird vergleichbar mit dem Punktfundament angelegt. Auch für das Streifenfundament kann sich die Einschalung erübrigen. Anstelle punktuell wird der Beton respektive Zement in den freigelegten Fundamentstreifen verteilt. Die Traglastverteilung ist gegenüber dem Punktfundament deswegen deutlich größer, weil sie sich auf den gesamten Fundamentstreifen erstreckt.

Das Streifenfundament eignet sich ideal für Terrassenüberdachungen, da es die Last gleichmäßig über die Länge verteilt. Es wird direkt im Erdreich betoniert und bietet eine stabile, dauerhafte Basis für Pfosten und Tragelemente.
Die Entscheidung Punktfundament vs. Streifenfundament orientiert sich an der individuellen Einzelsituation von Terrasse sowie der Überdachung. Hier sollte der Eigenheimbesitzer als Bauherr den Rat des Fachmannes einholen.
EXTRA-TIPP: Unverbindliche Beratungen in Anspruch nehmen!
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung starten, überlegen Sie genau, welches Fundament zu Ihrem Projekt passt. Auch wenn ein Punktfundament oft ausreicht, kann bei größeren oder schwereren Überdachungen ein Streifen- oder sogar Plattenfundament nötig sein. Tipp vom Profi: Sprechen Sie vorab mit einem Fachbetrieb. Dieser kann Ihnen sagen, welches Fundament für Ihre Überdachung am besten geeignet ist – und worauf es bei der sicheren Verankerung wirklich ankommt.
Ob Punkt- oder ob Streifenfundament; in beiden Fällen genügen die folgenden drei oder vier Schritte für das Terrassendach-Fundament
Bei einer Fundamenttiefe von etwa 80 plus X cm ist eine frostsichere Standfestigkeit des Terrassendaches im Regelfall gewährleistet. Ist die Fundamenttiefe geringer, kann gefrorenes Wasser unterhalb des Betons das Fundament anheben. Die Folge davon ist eine Schieflage des Terrassendaches.
– Abhängig von der Größe des Terrassendaches haben Punktfundamente eine Größe von 40 × 40 bis zu 105 × 105 cm.
– Beim Betonmischen gilt es, das vom Hersteller angegebene Mischverhältnis von Beton/Zement sowie Wasser zu beachten. Anker und auch die Träger der Pfosten werden direkt mit dem Einfüllen des Betons einbetoniert.
– Die Aushärtedauer des Betons beträgt zudem einige Tage. Vollbelastbar sind die in das Punkt- oder Streifenfundament einbetonierten Träger etwa drei bis vier Wochen später.
– Zum Regenschutz wird das frische Betonfundament zudem für diesen Zeitraum mit einer Plane abgedeckt.
– Bei heißem Wetter sollte das Betonfundament regelmäßig täglich oder alle zwei Tage nachgewässert werden, um beim Austrocknen eine Rissbildung zu vermeiden.
Als Resümee bleibt festzuhalten, dass eine Terrassenüberdachung ohne das richtige Fundament weder denkbar noch machbar ist. Bei Fragen rund um das Thema Terrassenüberdachung stehen wir Ihnen von der Schmidinger GmbH aus Gramastetten bei Linz mit Rat und Tat zur Verfügung.
Schicken Sie uns eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at mit Ihrer Anfrage oder aber rufen Sie unter der Nummer +43 7239 7031 bei uns an. Wir sind Ihnen bei der Überdachung Ihrer Terrasse gerne behilflich!
Wir bei Fenster-Schmidinger arbeiten bewusst regional in Oberösterreich sowie in angrenzenden Bezirken von NÖ, Salzburg und der Steiermark (max. 1,5 Std. ab Gramastetten).
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