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Genehmigungspflicht bei Balkonverglasungen

Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Genehmigungspflicht bei Balkonverglasungen und warum die Genehmigung nicht immer kompliziert sein muss!

Was Eigentümer oder Mieter darüber hinaus bei der Planung von Balkonverglasungen beachten sollten, haben wir Ihnen ebenso in diesem Beitrag zusammengefasst!

Eigentum oder auf Miete – Unterschiede bei den Genehmigungen für die Verglasung

Sind Sie Eigentümer von einem Haus und möchten den Balkon verglasen, so gestaltet sich die Einreichung für die Genehmigung bei der Behörde relativ einfach. Sie wenden sich mit dem fertigen Plan an die zuständige Baubehörde bei der Gemeinde, reichen diesen ein und warten auf die Genehmigung. Abhängig von den Auflagen für das jeweilige Wohngebiet wird das Projekt im Normalfall innerhalb 2 – 3 Wochen genehmigt.

Sollten Sie jedoch Eigentümer oder Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus sein, so gestaltet sich die Einreichung zur Genehmigung etwas komplizierter. Da diese bauliche Änderung des Balkons die gesamte Fassade des Mietshauses verändert, müssen ALLE Eigentümer dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Erst dann kann ein entsprechender Antrag an die Behörde gestellt werden.

 

Balkonverglasungen bieten mehr Wohnqualität – aber nur, wenn die Nachbarn davon wissen

Eine genehmigte Balkonverglasung seitens des Bauamtes und der Nachbarn, sowie Miteigentümer, schafft mehr Wohnqualität auf dem Balkon und auch im Inneren der Wohnung.

Verzichten Sie daher bitte keinesfalls auf die entsprechenden bürokratischen Maßnahmen und das Einholen einer Genehmigung. Nur auf diesem Weg schützen Sie sich vor bösen Überraschungen, denn im schlimmsten Fall muss eine Balkonverglasung OHNE Bewilligung wieder demontiert werden.

Sie möchten mehr über die Vorteile von Balkonverglasungen erfahren – lesen Sie dazu hier den Beitrag: Balkonverglasungen – 365 Tage mehr Wohnkomfort

Mitarbeiter einer Baubehörde lehnt ein Ansuchen für eine Balkonverglasung ab, Genehmigung ist für die Rechtssicherheit wichtig.

Mitarbeiter einer Baubehörde lehnt ein Ansuchen für eine Balkonverglasung ab, Genehmigung ist für die Rechtssicherheit wichtig.

Darf ich als Mieter meinen Balkon verglasen?

Als Mieter einer Wohnung können Sie in den meisten Fällen Ihren Balkon verglasen lassen. Wichtig ist aber, dass Sie mit dem Hauseigentümer (Genossenschaften, Hausverwaltung, Privateigentümer etc.) über Ihr Vorhaben sprechen, da dieser rechtlich für Umbauarbeiten verantwortlich ist.

Sind Sie Eigentümer einer Wohnung, dann suchen Sie das Erstgespräch bei dem Hausverwalter und den restlichen Eigentümern. Da es sich um eine bauliche Änderung des Gebäudes handelt, werden Sie die Einverständniserklärungen der Eigentümer für eine positive Bewilligung benötigen.

Darf ich meinen Balkon verglasen lassen? Nicht immer ist es erlaubt. Daher ist es wichtig, vorab über Genehmigung bzw. Möglichkeiten sich informieren zu lassen.

Als Mieter darf man in den meisten Fällen seinen Balkon verglasen lassen, jedoch sind einige kleinere Hürden für die Genehmigung zu nehmen und zu beachten.

Checkliste für Balkonverglasungen und Balkonwintergärten

Nachstehende Punkte helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Balkonverglasung bzw. Ihres Balkonwintergartens. Machen Sie sich am besten Notizen zu den Ergebnissen und gehen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Fachfirma für Balkonverglasungen durch.

Behördengänge & Vorgaben:

Produkt-Checkliste Balkonverglasungen:

So planen Sie Ihre Balkonverglasung - Kurzanleitung - Infografik

So planen Sie Ihre Balkonverglasung – Ein kurzer Leitfaden! Wir oder eine Firma in Ihrer Nähe unterstützen Sie bestimmt bei diesem Prozess. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach für einen Beratungstermin!

Planungsmappe Downloaden

Ansuchen in Linz (Oberösterreich) für Balkon- und Loggiaverglasung, Wintergärten

Falls Sie eine Balkon-, Loggiaverglasung oder einen Wintergarten in Linz errichten möchten, so ist dies laut Information des Bürgerservice anzeigepflichtig. Für die ausgefüllte Bauanzeige sind auch nachstehende Unterlagen noch erforderlich:

Sind alle Unterlagen vollständig, sind diese im Infocenter Bau und Gewerbe im Neuen Rathaus in Linz abzugeben.

Formulare, die Sie für eine Genehmigung Ihrer Balkon-, Loggiaverglasung oder Wintergarten in Linz benötigen:

(Stand 2025 – Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten)

Baugenehmigung, Bauanzeige sind für die Genehmigung der Balkonverglasung bzw. Wintergarten in Linz besonders wichtig.

Baugenehmigung eines Balkonverglasung für die Landeshauptstadt Linz – Oberösterreich

Eine Balkonverglasung ohne Baugenehmigung zahlt sich nicht aus

Falls Sie eine Balkonverglasung ohne Genehmigung bauen möchten, dann kann es bei einer Anzeige oder Beanstandung durch Nachbarn, Hauseigentümer, Hausverwaltung etc. zu empfindlichen Mehrkosten und Aufwand für Sie kommen. Neben dem finanziellen Schaden, den man durch einen möglichen Rückbau zum Urzustand hat, kann es durchaus sein, dass auch eine Geldstrafe von den zuständigen Behörden verhängt wird. Auch die Investitionskosten in die Balkonverglasung und die Kosten für die Montage sind dann oft vollständig abzuschreiben. Die Höhe einer möglichen Strafe können wir Ihnen nicht einfach sagen, da es unterschiedliche Bußgeldkataloge für die Bundesländer gibt.

Unser Tipp: Nehmen Sie die Hürden für das Ansuchen auf der Gemeinde oder dem Bauamt auf sich! Nur so können Sie Ihre Balkonverglasung auch guten Gewissens nutzen!

Mögliche Konsequenzen bei fehlender Genehmigung:

 

Bilder für Ihre Verglasung am Balkon oder Loggia

Stöbern Sie durch unsere Projektgalerie und lassen Sie sich von den bereits umgesetzten Balkonverglasungen inspirieren! Sie finden in der umfangreichen Bildersammlung Balkonverglasungen, die lediglich als Wind- und Wetterschutz gedacht sind oder aber auch Balkonwintergärten und Wohnraumerweiterungen für beheizte Räume!

Bilder und Ideen von Balkonverglasungen. Klicken Sie sich durch unsere Projektgalerie und sammeln Sie neue Ideen für Ihre Balkonverglasung oder -verbau

Bilder sowie Ideen von Balkonverglasungen. Klicken Sie sich durch unsere Projektgalerie und sammeln Sie neue Ideen für Ihre Balkonverglasung oder -verbau

FAQ – Ihre Fragen zum Thema Genehmigung bei Balkonverglasungen

Ob eine neue Zustimmung erforderlich ist, variiert je nach zuständiger Gemeinde oder Bauamt. Meistens muss bei Veränderungen an der Balkonverglasung ein neuerlicher Antrag gestellt werden. Deshalb ist es von Bedeutung, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, wenn eine Veränderung geplant ist. Diese wird Ihnen dann die notwendigen Informationen zu den weiteren erforderlichen Maßnahmen geben.
  1. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung, der Gemeinde oder dem Bauamt, ob für eine Balkonverglasung eine Genehmigung erforderlich ist oder ob sie in Ihrem Wohngebäude eventuell nicht zulässig ist.
  2. Bevor Sie sich für eine Verglasung entscheiden, überlegen Sie, wie Sie den Balkon nach der Verglasung nutzen möchten. Diese Überlegungen können Ihnen helfen, das passende System und Material auszuwählen. Möchten Sie lediglich Wind- und Wetterschutz oder soll der Balkon auch als zusätzlicher Wohnraum dienen?
  3. Informieren Sie sich online über Unternehmen, die langjährige Erfahrungen in der Planung und Herstellung von Balkonverglasungen haben. Nutzen Sie Plattformen wie Google, um Erfahrungsberichte anderer Kunden einzusehen. Fragen Sie auch in Ihrer Nachbarschaft sowie bei Freunden und Bekannten, ob sie bereits Erfahrungen mit einem bestimmten Unternehmen gemacht haben.
  4. Beschaffen Sie Angebote für Ihre geplante Balkonverglasung oder den Balkonverbau und vergleichen Sie ähnliche Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile. Besuchen Sie die Ausstellungsräume der Unternehmen, um die Produkte persönlich in Augenschein zu nehmen und ihre Qualität zu prüfen.
  5. Die Wartung und Pflege von Balkonverglasungen sollte unkompliziert sein. Es ist ratsam, ein Unternehmen in Ihrer Nähe zu wählen, damit im Falle von Einstellungs- oder Reparaturarbeiten schnell jemand zur Verfügung steht.
Ob eine Genehmigung für die Verglasung einer Terrasse erforderlich ist, hängt von den örtlichen Bauvorschriften und der Art des Projekts ab.

In vielen Fällen wird eine Genehmigung benötigt, insbesondere wenn die Terrassenverglasung die äußere Struktur des Gebäudes verändert oder als Erweiterung des Wohnraums dient.

Es ist ratsam, sich vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Baubehörde zu informieren und gegebenenfalls eine Bauanfrage zu stellen. So können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten und spätere Probleme vermieden werden.
Leider kennen wir keine genehmigungsfreien Balkonverglasungen oder Loggiaverglasungen, da das Nachrüsten einer Verglasung in der Regel als bauliche Maßnahme und somit als Eingriff in ein bestehendes Gebäude gilt. Zwar gibt es rahmenlose Balkonverglasungen, die kaum sichtbar sind, dennoch benötigen Sie oft eine Genehmigung vom Bauamt.

Außerdem unterscheiden sich die Vorschriften je nach Bauamt und Gemeinde. Was in einer Gemeinde problemlos ist und keine umfangreichen Genehmigungsverfahren nach sich zieht, kann in einer anderen Gemeinde zu einem langen Behördenlauf führen.

Daher sollten Sie immer vor dem Kauf die notwendigen Erfordernisse mit Ihrer Gemeinde abklären.
Ob für eine Balkonverglasung eine Genehmigung erforderlich ist, richtet sich nach verschiedenen Kriterien – darunter die regionale Bauordnung, die Art des Gebäudes, der geplante Verwendungszweck sowie die bauliche Ausführung der Maßnahme. In manchen Fällen kann eine Verglasung als geringfügige Änderung eingestuft werden und somit genehmigungsfrei sein – zum Beispiel bei leicht rückbaubaren Systemen oder wenn die äußere Gestaltung nicht wesentlich verändert wird.

Allerdings gilt: Sobald durch die Verglasung zusätzlicher Raum entsteht, die Optik der Fassade beeinflusst wird oder statische Eingriffe erfolgen, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.

Tipp: Klären Sie unbedingt vorab mit Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt, ob Ihre geplante Balkonverglasung melde- oder bewilligungspflichtig ist – denn die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Region deutlich.

… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Beratung vom Hersteller für Balkonverglasungen

Gerne steht Ihnen unser Experte für Balkonverglasung mit Rat und Tat zur Seite.

Rufen Sie uns daher bei Fragen rund um Ihre Balkonverglasung einfach unter Tel.: +43 7239 7031 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at!

Zudem können Sie unsere Online-Terminbuchungs-Funktion nutzen – nähere Informationen darüber erfahren Sie hier: Termine bequem online buchen!

Bitte beachten Sie, dass wir unseren Tätigkeitsbereich auf Oberösterreich sowie die angrenzenden Bezirke von Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark beschränken. Dabei beträgt die maximale Fahrtzeit 1,5 Stunden. Nur in diesem Bereich beraten und montieren wir unsere Balkonverglasungen!

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