Genehmigungspflicht bei Balkonverglasungen
Was Eigentümer oder Mieter bei der Planung von Balkonverglasungen beachten sollten, haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst!
Eigentum oder auf Miete – Unterschiede bei den Genehmigungen für die Verglasung
Sind Sie Eigentümer von einem Haus und möchten den Balkon verglasen, so gestaltet sich die Einreichung für die Genehmigung bei der Behörde relativ einfach. Sie wenden sich mit dem fertigen Plan an die die zuständige Baubehörde bei der Gemeinde, reichen diesen ein und warten auf die Genehmigung. Abhängig von den Auflagen für das jeweilige Wohngebiet, wird das Projekt im Normalfall genehmigt.
Sollten Sie jedoch Eigentümer oder Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus sein, so gestaltet sich die Einreichung zur Genehmigung etwas komplizierter. Da diese bauliche Änderung des Balkons die gesamte Fassade des Mietshauses verändert, so müssen ALLE Eigentümer dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Erst dann kann ein entsprechender Antrag an die Behörde gestellt werden.
Balkonverglasungen bieten mehr Wohnqualität – aber nur, wenn die Nachbarn davon wissen
Eine genehmigte Balkonverglasung seitens des Bauamtes und der Nachbarn, sowie Miteigentümer, schafft mehr Wohnqualität auf dem Balkon und auch im Inneren der Wohnung.
Verzichten Sie bitte keinesfalls auf die entsprechenden bürokratischen Maßnahmen und das Einholen einer Genehmigung. Nur auf diesem Weg schützen Sie sich vor bösen Überraschungen, denn im schlimmsten Fall muss eine Balkonverglasung OHNE Bewilligung wieder demontiert werden.
Darf ich als Mieter meinen Balkon verglasen?
Als Mieter einer Wohnung können Sie natürlich Ihren Balkon verglasen lassen. Wichtig ist aber, dass Sie mit dem Hauseigentümer (Genossenschaften, Hausverwaltung, Privateigentümer, etc.) über Ihr Vorhaben sprechen, da dieser rechtlich für Umbauarbeiten verantwortlich ist.
Sind Sie Eigentümer einer Wohnung, dann suchen Sie das Erstgespräch bei dem Hausverwalter und den restlichen Eigentümern. Da es sich um eine bauliche Änderung des Gebäudes handelt, werden Sie die Einverständniserklärungen der Eigentümer für eine positive Bewilligung benötigen.
Als Mieter:in darf man seinen Balkon verglasen lassen, jedoch sind einige kleinere Hürden für die Genehmigung zu nehmen.
Checkliste für Balkonverglasungen und Balkonwintergärten
Nachstehende Punkte helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Balkonverglasung bzw. Ihres Balkonwintergartens. Machen Sie sich am besten Notizen zu den Ergebnissen und gehen diese gemeinsam mit Ihrer Fachfirma durch.
Behördengänge & Vorgaben:
- Machen Sie sich im Vorhinein Gedanken über die Nutzung des Balkons – zusätzlicher Wohnfläche, Überwinterungsort für Pflanzen, windgeschützter Bereich im Freien, etc.
- Brauche ich eine Genehmigung bzw. Einverständniserklärung von anderen Eigentümern? Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt nach den Vorschriften – hier hat jedes Bundesland bzw. Gemeinde eine unterschiedliche Regelung
- Falls Baugenehmigung erforderlich ist diese beim Bauamt zu beantragen
- Gibt es bereits Verglasungen oder Wintergärten, an die ich mich anpassen muss?
Produkt-Checkliste Balkonverglasungen:
- Welches Material soll für die Balkonverglasung bzw. –wintergarten verwendet werden
- Wärmedämmung der Verglasung (2 oder 3 Scheiben) notwendig oder genügt ein Einfachglas für den Windschutz
- Anforderungen Schallschutz erforderlich
- Sicherheitsverglasung bei bodentiefen Gläsern (ESG oder VSG)
- Wie kann meine Balkonverglasung aussehen? Gibt es bestimmte Vorschriften seitens Bauamtes, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft
- Welche Öffnungsmöglichkeit soll meine Balkonverglasung bieten – Schiebe, Schiebe-Dreh-System, Glas-Faltelemente oder einfache Dreh-Kipp-Fenster
- Brauche ich Zubehör wie Sonnenschutz, Insektenschutz, Heizungs- oder Beleuchtungssysteme
- Fachgerechte Montage des Balkonverbaus ohne Probleme möglich
- Wurde von meiner Fachfirma auch eine statische Berechnung der Konstruktion erstellt, wenn diese erforderlich ist?
- Garantien seitens der Firma
So planen Sie Ihre Balkonverglasung – Ein kurzer Leitfaden! Wir oder eine Firma in Ihrer Nähe unterstützen Sie bestimmt bei diesem Prozess. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach für einen Beratungstermin!
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Ansuchen in Linz (Oberösterreich) für Balkon- und Loggiaverglasung, Wintergärten
Falls Sie eine Balkon-, Loggiaverglasung oder einen Wintergarten in Linz errichten möchten, so ist dies laut Information des Bürgerservice anzeigepflichtig. Für die ausgefüllte Bauanzeige sind auch nachstehende Unterlagen noch erforderlich:
- den aktuellen Grundbuchauszug – Diesen erhalten Sie üblicherweise vom Bundesvermessungsamt in Linz, Prunnerstraße 5 oder beim Bezirksgericht in der Museumstraße
- weiters ist ein Lageplan im Maßstab 1:1000 (amtliche Mappenkopie) erforderlich. Hier ist die Lage des neu errichteten Objektes einzuzeichnen
- Planungsskizze und Darstellung (Ansichtsskizze) der neu errichteten Verglasung oder Wintergarten
Sind alle Unterlagen vollständig, sind diese im Infocenter Bau und Gewerbe im Neuen Rathaus in Linz abzugeben.
Formulare die Sie für eine Genehmigung Ihres Balkon-, Loggiaverglasung oder Wintergarten in Linz benötigen
(Stand 2024 – Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
Baugenehmigung eines Balkonverglasung für die Landeshauptstadt Linz – Oberösterreich
Eine Balkonverglasung ohne Baugenehmigung zahlt sich nicht aus
Falls Sie eine Balkonverglasung ohne Genehmigung bauen möchten, dann kann es bei einer Anzeige oder Beanstandung durch Nachbarn, Hauseigentümer, Hausverwaltung etc. zu empfindlichen Mehrkosten und Aufwand für Sie kommen. Neben dem finanziellen Schaden, den man durch einen möglichen Rückbau zum Urzustand hat, kann es durchaus sein, dass auch eine Geldstrafe von den zuständigen Behörden verhängt wird. Auch die Investitionskosten in die Balkonverglasung und die Kosten für die Montage sind dann oft vollständig abzuschreiben. Die Höhe einer möglichen Strafe können wir Ihnen nicht einfach sagen, da es unterschiedliche Bußgeldkataloge für die Bundesländer gibt.
Unser Tipp nehmen Sie die Hürden für das Ansuchen auf der Gemeinde oder dem Bauamt auf sich! Nur so können Sie Ihre Balkonverglasung auch guten Gewissens nutzen!
Mögliche Konsequenzen bei fehlender Genehmigung:
- Rückbau zum Urzustand – Kostspielig und zeitaufwendig.
- Geldstrafen – Je nach Bundesland unterschiedliche Bußgelder.
- Verlust der Investition – Sämtliche Kosten für Material und Montage könnten verloren gehen.
- Rechtliche Konsequenzen – Unter Umständen sogar ein Gerichtsverfahren.
- Nachbarschaftsstreit – Dauerhafte Spannungen mit den Nachbarn oder der Hausverwaltung.
- Wertverlust der Immobilie – Eventuelle Eintragungen ins Grundbuch könnten den Wiederverkaufswert mindern.
- Haftungsrisiken – Bei Unfällen oder Schäden könnte die Versicherung die Leistung verweigern.
- Aufwand für nachträgliche Genehmigung – Extremer bürokratischer Aufwand, der viel Zeit und Nerven kostet.
- Glaubwürdigkeitsverlust – Potenzielle Käufer oder Mieter könnten durch illegale Baumaßnahmen abgeschreckt werden.
Bilder für Ihre Verglasung
Stöbern Sie durch unsere Projektgalerie und lassen Sie sich von den bereits umgesetzten Balkonverglasungen inspirieren! Sie finden in der umfangreichen Bildersammlung Balkonverglasungen die lediglich als Wind- und Wetterschutz gedacht sind oder aber auch Balkonwintergärten und Wohnraumerweiterungen!
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FAQ – Ihre Fragen zum Thema Genehmigung bei Balkonverglasungen
Ob eine neue Zustimmung erforderlich ist, variiert je nach zuständiger Gemeinde oder Bauamt. Meistens muss bei Veränderungen an der Balkonverglasung ein neuerlicher Antrag gestellt werden. Deshalb ist es von Bedeutung, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, wenn eine Veränderung geplant ist. Diese wird Ihnen dann die notwendigen Informationen zu den weiteren erforderlichen Maßnahmen geben.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung, der Gemeinde oder dem Bauamt, ob für eine Balkonverglasung eine Genehmigung erforderlich ist oder ob sie in Ihrem Wohngebäude eventuell nicht zulässig ist.
- Bevor Sie sich für eine Verglasung entscheiden, überlegen Sie, wie Sie den Balkon nach der Verglasung nutzen möchten. Diese Überlegungen können Ihnen helfen, das passende System und Material auszuwählen. Möchten Sie lediglich Wind- und Wetterschutz oder soll der Balkon auch als zusätzlicher Wohnraum dienen?
- Informieren Sie sich online über Unternehmen, die langjährige Erfahrungen in der Planung und Herstellung von Balkonverglasungen haben. Nutzen Sie Plattformen wie Google, um Erfahrungsberichte anderer Kunden einzusehen. Fragen Sie auch in Ihrer Nachbarschaft sowie bei Freunden und Bekannten, ob sie bereits Erfahrungen mit einem bestimmten Unternehmen gemacht haben.
- Beschaffen Sie Angebote für Ihre geplante Balkonverglasung oder den Balkonverbau und vergleichen Sie ähnliche Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile. Besuchen Sie die Ausstellungsräume der Unternehmen, um die Produkte persönlich in Augenschein zu nehmen und ihre Qualität zu prüfen.
- Die Wartung und Pflege von Balkonverglasungen sollte unkompliziert sein. Es ist ratsam, ein Unternehmen in Ihrer Nähe zu wählen, damit im Falle von Einstellungs- oder Reparaturarbeiten schnell jemand zur Verfügung steht.
Ob eine Genehmigung für die Verglasung einer Terrasse erforderlich ist, hängt von den örtlichen Bauvorschriften und der Art des Projekts ab.
In vielen Fällen wird eine Genehmigung benötigt, insbesondere wenn die Terrassenverglasung die äußere Struktur des Gebäudes verändert oder als Erweiterung des Wohnraums dient.
Es ist ratsam, sich vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Baubehörde zu informieren und gegebenenfalls eine Bauanfrage zu stellen. So können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und spätere Probleme vermieden werden.
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen umgehend unsere Antwort mitteilen!
Beratung vom Hersteller für Balkonverglasungen
Gerne steht Ihnen unser Experte für Balkonverglasung mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns daher bei Fragen rund um Ihre Balkonverglasung einfach unter Tel.: +43 7239 7031 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at!
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