Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Genehmigungspflicht bei Balkonverglasungen!
Was Eigentümer oder Mieter darüber hinaus bei der Planung von Balkonverglasungen beachten sollten, haben wir Ihnen ebenso in diesem Beitrag zusammengefasst!
Inhaltsverzeichnis
Sind Sie Eigentümer von einem Haus und möchten den Balkon verglasen, so gestaltet sich die Einreichung für die Genehmigung bei der Behörde relativ einfach. Sie wenden sich mit dem fertigen Plan an die zuständige Baubehörde bei der Gemeinde, reichen diesen ein und warten auf die Genehmigung. Abhängig von den Auflagen für das jeweilige Wohngebiet wird das Projekt im Normalfall innerhalb 2 – 3 Wochen genehmigt.
Sollten Sie jedoch Eigentümer oder Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus sein, so gestaltet sich die Einreichung zur Genehmigung etwas komplizierter. Da diese bauliche Änderung des Balkons die gesamte Fassade des Mietshauses verändert, müssen ALLE Eigentümer dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Erst dann kann ein entsprechender Antrag an die Behörde gestellt werden.
Eine genehmigte Balkonverglasung seitens des Bauamtes und der Nachbarn, sowie Miteigentümer, schafft mehr Wohnqualität auf dem Balkon und auch im Inneren der Wohnung.
Verzichten Sie daher bitte keinesfalls auf die entsprechenden bürokratischen Maßnahmen und das Einholen einer Genehmigung. Nur auf diesem Weg schützen Sie sich vor bösen Überraschungen, denn im schlimmsten Fall muss eine Balkonverglasung OHNE Bewilligung wieder demontiert werden.
Mitarbeiter einer Baubehörde lehnt ein Ansuchen für eine Balkonverglasung ab, Genehmigung ist für die Rechtssicherheit wichtig.
Als Mieter einer Wohnung können Sie in den meisten Fällen Ihren Balkon verglasen lassen. Wichtig ist aber, dass Sie mit dem Hauseigentümer (Genossenschaften, Hausverwaltung, Privateigentümer etc.) über Ihr Vorhaben sprechen, da dieser rechtlich für Umbauarbeiten verantwortlich ist.
Sind Sie Eigentümer einer Wohnung, dann suchen Sie das Erstgespräch bei dem Hausverwalter und den restlichen Eigentümern. Da es sich um eine bauliche Änderung des Gebäudes handelt, werden Sie die Einverständniserklärungen der Eigentümer für eine positive Bewilligung benötigen.
Als Mieter darf man in den meisten Fällen seinen Balkon verglasen lassen, jedoch sind einige kleinere Hürden für die Genehmigung zu nehmen und zu beachten.
Nachstehende Punkte helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Balkonverglasung bzw. Ihres Balkonwintergartens. Machen Sie sich am besten Notizen zu den Ergebnissen und gehen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Fachfirma für Balkonverglasungen durch.
So planen Sie Ihre Balkonverglasung – Ein kurzer Leitfaden! Wir oder eine Firma in Ihrer Nähe unterstützen Sie bestimmt bei diesem Prozess. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach für einen Beratungstermin!
Falls Sie eine Balkon-, Loggiaverglasung oder einen Wintergarten in Linz errichten möchten, so ist dies laut Information des Bürgerservice anzeigepflichtig. Für die ausgefüllte Bauanzeige sind auch nachstehende Unterlagen noch erforderlich:
Sind alle Unterlagen vollständig, sind diese im Infocenter Bau und Gewerbe im Neuen Rathaus in Linz abzugeben.
(Stand 2025 – Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten)
Baugenehmigung eines Balkonverglasung für die Landeshauptstadt Linz – Oberösterreich
Falls Sie eine Balkonverglasung ohne Genehmigung bauen möchten, dann kann es bei einer Anzeige oder Beanstandung durch Nachbarn, Hauseigentümer, Hausverwaltung etc. zu empfindlichen Mehrkosten und Aufwand für Sie kommen. Neben dem finanziellen Schaden, den man durch einen möglichen Rückbau zum Urzustand hat, kann es durchaus sein, dass auch eine Geldstrafe von den zuständigen Behörden verhängt wird. Auch die Investitionskosten in die Balkonverglasung und die Kosten für die Montage sind dann oft vollständig abzuschreiben. Die Höhe einer möglichen Strafe können wir Ihnen nicht einfach sagen, da es unterschiedliche Bußgeldkataloge für die Bundesländer gibt.
Unser Tipp: Nehmen Sie die Hürden für das Ansuchen auf der Gemeinde oder dem Bauamt auf sich! Nur so können Sie Ihre Balkonverglasung auch guten Gewissens nutzen!
Stöbern Sie durch unsere Projektgalerie und lassen Sie sich von den bereits umgesetzten Balkonverglasungen inspirieren! Sie finden in der umfangreichen Bildersammlung Balkonverglasungen, die lediglich als Wind- und Wetterschutz gedacht sind oder aber auch Balkonwintergärten und Wohnraumerweiterungen für beheizte Räume!
Bilder sowie Ideen von Balkonverglasungen. Klicken Sie sich durch unsere Projektgalerie und sammeln Sie neue Ideen für Ihre Balkonverglasung oder -verbau
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen umgehend unsere Antwort mitteilen!
Gerne steht Ihnen unser Experte für Balkonverglasung mit Rat und Tat zur Seite.
Rufen Sie uns daher bei Fragen rund um Ihre Balkonverglasung einfach unter Tel.: +43 7239 7031 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at!
Zudem können Sie unsere Online-Terminbuchungs-Funktion nutzen – nähere Informationen darüber erfahren Sie hier: Termine bequem online buchen!
Bitte beachten Sie, dass wir unseren Tätigkeitsbereich auf Oberösterreich sowie die angrenzenden Bezirke von Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark beschränken. Dabei beträgt die maximale Fahrtzeit 1,5 Stunden. Nur in diesem Bereich beraten und montieren wir unsere Balkonverglasungen!
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