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Förderungen für Fenster & Türen in Oberösterreich

Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Studien belegen: Mit alten Fenstern und Türen verlieren wir im Schnitt 30 % der Wärme. Deshalb empfehlen wir, alle Fenster und Türen, insbesondere die, die älter als 30 Jahre sind, vor dem Winter auf ihre Dichtheit zu überprüfen.

Planen Sie einen Fenstertausch? In Österreich stehen Ihnen verschiedene Förderungen zur Verfügung. Hören Sie auf zu träumen und verwirklichen Sie Ihr Eigenheim mit niedrigen Energiekosten und höchstem Wohnkomfort.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten von Bund und Land. Die wichtigsten Förderungen für Ihre neuen Fenster haben wir Ihnen in diesem Beitrag herausgesucht:

Tabelle als Übersicht für die Förderungen für den Fenstertausch in OÖ

Fördermöglichkeit  Hinweis zu den Förderkriterien       Link oder weitere Informationen
Wohnbauförderung Oberösterreich Die Wohnbauförderung Oberösterreich bietet Förderungen für Fenstertausch. Wichtige Kriterien sind der U-Wert und die Schalldämmung. Ein Fachbetrieb muss den Einbau vornehmen. Land Oberösterreich
Sanierungsscheck 2023/2024 Der Sanierungsscheck 2023 fördert energetische Gebäudesanierungen wie den Fenstertausch und Heizungsumstellungen.  Umweltförderung.at
Öko-Sonderausgaben-Pauschale Ab 2023 sind Ausgaben für energetische Sanierungen und Heizungsumstellungen als „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuerlich absetzbar. Die jährliche Förderung beträgt 800 €, insgesamt bis zu 4.000 €. Öko-Sonderausgabenpauschale Bundesministerium für Finanzen
Lärmschutz-Maßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung Das Landes-Förderprogramm unterstützt den Einbau von Schallschutzfenstern mit bis zu 40% der Kosten. Anträge muss man vor Projektbeginn online stellen. Land Oberösterreich

(Stand 06.10.2023 – Änderung und Irrtümer vorbehalten)

 

Förderungen Fenstertausch – Wohnbauförderungen vom Land Oberösterreich

Wohnbauförderung (Sanierung von Miet- und Eigentumswohnung)

Was fördert Oberösterreich?
Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Wie erfolgt die Förderung?
Bauzuschüsse decken 15% der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Wohnung. Kauft man eine gebrauchte Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung, erhöht sich der Zuschuss um 500 Euro.

Welche Bedingungen gelten?
Ein gewerblich befugtes Unternehmen muss die Arbeiten durchführen. Die Rechnungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss ≤ 1,1 W/m²K betragen.

Zusätzliche Hinweise:
Die geförderte Wohnung muss mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen. Andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Wo gibt’s mehr Infos?
Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.

Formular als PDF-Download

(Stand: Oktober 2023)

Förderung Fenstertausch - Infografik zu Förderungen in OÖ: Arten, Zuschusshöhen & Infoquellen.

Förderung Fenstertausch – Wohnbauförderung von Miet- und Eigentumswohnung im Überblick

Wohnbauförderung – Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen

Was kommt für eine Förderung infrage?
Sanierungsprojekte für Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten qualifizieren sich, wenn ihre Baugenehmigung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Die Sanierung muss mindestens drei verschiedene Gewerke einschließen. Achten Sie auch darauf, dass die Fenster bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Wie läuft die Förderung ab?
Sie erhalten eine Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und einem Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren. Die Zuschüsse zahlt man halbjährlich aus, solange man das Darlehen zurückzahlt. Verschiedene Kriterien bestimmen die Höhe der Zuschüsse, die Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen können.

Wichtige Bedingungen & Hinweise
Bevor Sie die Sanierungsmaßnahmen beauftragen, nehmen Sie unbedingt ein kostenloses Beratungsgespräch beim O.Ö. Energiesparverband in Anspruch.

Kontakt:
O.Ö. Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Tel.: 0800/205206 oder 0732/7720-14860
Web: www.energiesparverband.at

Wo gibt’s mehr Infos?
Informationen:
www.land-oberoesterreich.gv.at
Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen

Formular als PDF-Download

(Stand: Oktober 2023)

Vorher-nachher Bild: rechts sanierungsbedürftiges Haus, links glanzvoll renovierter Altbau mit Hinweis auf Fördermöglichkeiten.

Sie möchten Ihr Wohnhaus oder Einfamilienhaus in neuem Glanz erstrahlen lassen und sich auch Geld vom Staat dafür sichern? Für den Fenstertausch gibt es unterschiedliche Förderungen in Österreich. Wir haben Ihnen die wichtigsten Förderungen für Fenster in Oberösterreich herausgesucht.

Wohnbauförderung: Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Was fördert das Programm?
Es fördert die Sanierung von Gebäuden, den Zu- und Einbau zusätzlicher Wohnräume oder Wohnungen und die Umwandlung von bisher nicht wohnlich genutzten Gebäuden in Wohnraum.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ihre Baubewilligung sollte mindestens 20 Jahre alt sein. Ihr Sanierungsprojekt sollte mindestens drei Gewerke umfassen. Beachten Sie auch die Mindestanforderungen für Fenster und andere Bauelemente.

Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie können zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und einem Darlehen wählen, dessen Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren liegt. Die Zuschüsse zahlt man Ihnen halbjährlich aus, solange Sie das Darlehen zurückzahlen. Die Höhe der Zuschüsse hängt von verschiedenen Kriterien ab, die Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen können.

Wichtige Hinweise:
Lassen Sie sich unbedingt vor der Durchführung und Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen vom O.Ö. Energiesparverband beraten. Sie erreichen ihn unter der Adresse Landstraße 45, 4020 Linz, oder telefonisch unter 0800/205206 oder 0732/7720-14860. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.energiesparverband.at.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie zu Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen.

Formular als PDF-Download

(Stand: Oktober 2023)

 

Wohnbauförderung: Förderungen für Fenster durch Lärmschutzmaßnahmen der OÖ Straßenverwaltung

Was fördert die OÖ Straßenverwaltung?
Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Ihren Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen.

Wie erhalten Sie die Förderung?
Beantragen Sie einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für Fenster richtet. Der Betrag hängt vom Umfang Ihrer Lärmschutzfenster und -türen ab. Für den Einbau von Schalldämmlüftern in Schlafräumen steht ein gesonderter Pauschalbetrag zur Verfügung.

Wichtige Bedingungen & Hinweise:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Wohnobjekt entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße existierte oder dass die Baubewilligung dafür vor dem 1. Januar 1996 erteilt wurde.

Zusätzliche Punkte zum Thema Fenstertausch:

Weitere Informationen:
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie zu: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Lärmschutzmaßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung.

Formular als PDF-Download

(Stand: Oktober 2023)

 

Bei der Arbeitnehmerveranlagung den Fenstertausch steuerlich absetzen in Österreich

In Österreich können Kosten für den Fenstertausch als Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Rechnung und die Einzahlung auf den Antragsteller ausgestellt sind und nur qualifizierte Fensterfirmen beauftragt wurden. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben – abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln – müssen den Betrag von 4.000 € (thermisch-energetische Sanierung) oder von 2.000 € („Heizkesseltausch“) übersteigen.

Absetzbare Maßnahmen:

Nicht absetzbar:

Weitere Details können beim Bundesministerium für Finanzen erfragt werden.

Öko-Sonderausgabenpauschale und Förderungen für Fenster möglich:

Diese steuerliche Förderung ist an eine Bundesförderung gebunden und beträgt für thermisch-energetische Sanierungen 800 € jährlich, insgesamt steuerlich wirksam sind 4.000 €. Nur der Empfänger der Förderung kann die Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter >> Öko-Sonderausgabenpauschale Bundesministerium für Finanzen

(Stand: Oktober 2023)

 

Handwerkerbonus plus für Oberösterreich als Alternative Förderung für Fenster

Die österreichische Bundesregierung legt den Handwerkerbonus plus für 2024 & 2025 neu auf. Insgesamt stehen 300 Mio. € im Fördertopf bereit, um Personen zu unterstützen, die eine Modernisierung planen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den neuen Handwerkerbonus plus beantragen können und wir halten Sie auf dem Laufenden, ab wann die Beantragung möglich ist: Der Handwerkerbonus 2024 bald wieder da

Handwerker & Kundin Handshake, Symbol guter Zusammenarbeit - Handwerkerbonus plus 2024

In Österreich gibt es wieder einen Handwerkerbonus vom Staat, welchen man beispielsweise auch für den Fenstertausch erhalten hat. 

FAQ – Ihre Fragen zum Thema Förderungen Fenster und Türen

Es gibt in Österreich verschiedene Förderprogramme für den Austausch von Fenstern. Die Förderung ist abhängig von unterschiedlichen Gegebenheiten wie dem Wohnort, der Art der Fenster, die verbaut werden und dem energetischen Standard des Gebäudes.

Eine Möglichkeit zur Förderung ist der Sanierungsscheck, den die österreichische Bundesregierung anbietet. Diese Förderung beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten der energetischen Sanierung des Gebäudes, bis zu einer Höhe von 6.000 € pro Wohneinheit.

Auch regionale Förderprogramme werden von den Bundesländern angeboten. Diese Programme können unterschiedliche Förderbedingungen und -sätze aufweisen. Wir empfehlen, sich bei Ihrer örtlichen Behörde oder Energieberatungsstelle nach den Fördermöglichkeiten in Ihrer Region zu erkundigen.

Für einen Fenstertausch in Höhe von 26.000 € kann je nach Förderprogramm und individueller Situation des Antragstellers Fördermittel in Höhe von einigen Tausend Euro gewährt werden. Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten!
Für den Fenstertausch in Österreich müssen Sie je nach Programm und Fördergeber unterschiedliche Antragsformulare ausfüllen. Die Formulare können Sie auf der Webseite des Fördergebers oder bei der zuständigen Behörde oder Energieberatungsstelle anfordern. In den Förderunterlagen können Sie auch oft entnehmen, wo der Förderantrag einzureichen ist!

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben und die Förderbedingungen erfüllen. Zum Beispiel Angebote von Handwerkern oder Fensterbauern, die die Kosten und technische Details der Maßnahmen enthalten. Außerdem müssen Sie oft auch Nachweise über Ihr Einkommen oder Ihre Eigentumsverhältnisse erbringen.

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Energiesparverband beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte kennen und korrekt ausführen. Dort erhalten Sie weitere Informationen über die verschiedenen Förderprogramme in Ihrer Region.

Die Antragstellung sollte frühzeitig erfolgen, um sicherzustellen, dass Sie die Förderung erhalten, bevor Sie mit den Arbeiten anfangen.
Damit Fenster oder Türen förderungsfähig sind, müssen sie gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Die einzelnen Kriterien finden Sie bei den jeweiligen Förderungsanträge, die Sie bei Ihrer Hausbank oder Energieberater bekommen.

Besonders bei Förderungen, die ihr Hauptaugenmerk auf die Heizenergie-Einsparung legen, sind oft Fenster mit einer 3-Scheiben Isolierverglasung mit thermischen Randverbund einzubauen. Oft ein Förderkriterium ist, dass man auch die Fenster und Türen von einem Fachbetrieb montieren lässt. Ein entsprechender Beleg für die Verrechnung der Montagearbeiten ist ebenfalls vorzulegen.

Bei den Werten der Fenster ist der U-Wert wichtig, welcher den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters angibt. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung!

EXPERTENTIPP!

Falls Sie einen Fenstertausch geplant haben, können Sie sich auch beim oberösterreichischen Energiesparverband über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren. Diese oft kostenlosen Beratungen geben Ihnen einen Leitfaden, welche Förderungen es gibt und welche Förderkriterien zu erfüllen sind.
Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen, die für die Neuerrichtung eines Wintergartens oder einer Balkonverglasung dienen bzw. auch Fenstersysteme, welche die entsprechenden Wärmedämmwerte nicht erreichen.

Auch bekommt man keine Förderung für beispielsweise Innentüren, Fenster für unbeheizte Garagen oder Schuppen sowie die Malerarbeiten nach erfolgter Fenstermontage, etc.

Nähere Informationen welche Fenster und Türen Bund oder Land fördert, entnehmen Sie aus den jeweiligen Förderkriterien, die im Förderansuchen inhaltlich aufgelistet sind.
In der Regel muss man vor der Beauftragung der Fenster bereits die Förderungen beantragen bzw. die Förderzusage haben. Lesen Sie aber in der jeweiligen Förderkriterien nach, ob eine Beantragung auch nach dem bereits erfolgten Fenstertausch möglich ist. Gerne helfen Ihnen hier auch der Energiesparverband bzw. Ihre Hausbank weiter und diese können Ihnen genau sagen, welche finanziellen Unterstützungen es ansonsten noch gibt.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich an den Energiesparverband zu wenden. Dieser ist der erste Ansprechpartner bei der Planung einer Sanierung und kann Ihnen mitteilen, was für den neuen Sanierungsbonus alles erforderlich ist.

Alternativ können Sie bei Ihrer Hausbank nachfragen, welche Möglichkeiten es hier genau gibt.

Genaue Informationen finden Sie auch hier: www.sanierungsbonus.at

… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Handeln Sie jetzt – Nutzen Sie Ihre Förderungen für Fenster und Türen!

Ist es nicht endlich an der Zeit, dass Sie die volle Bandbreite an Förderungen für Fenster und Türen vollständig ausschöpfen? Ja, Sie haben das richtig gehört! Die Chancen stehen nämlich sehr gut, dass Sie berechtigt sind, finanzielle Unterstützung für Ihren nächsten Fenster- oder Türentausch zu erhalten.

Bei Fenster Schmidinger verstehen wir nämlich, dass der Austausch von Fenstern und Türen eine wirklich erhebliche Investition sein kann. Aus diesem Grund sind wir stets bemüht, Sie kontinuierlich mit den allerneuesten Informationen über die aktuell verfügbaren staatlichen und auch regionalen Förderungen zu versorgen. Wir sind fest davon überzeugt, dass wirklich jeder Zugang zu hochwertigen, darüber hinaus auch energieeffizienten Fenstern und Türen haben sollte.

Falls Sie irgendwelche Fragen haben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren! Sie können uns nämlich ganz einfach unter der Telefonnummer +43 7239 7031 erreichen oder uns alternativ eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at schreiben.

Haben Sie eventuell Bedenken, dass wir Ihre Fragen über E-Mail oder Telefon vielleicht nicht vollständig beantworten können? Das ist überhaupt kein Problem. Denn wir bieten auch persönliche Beratungstermine vor Ort oder sogar in unserem eigenen Schauraum in Gramastetten an.

Beratungstermin für Fenster und Türen buchen

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