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Umfassender Leitfaden zur ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) setzen ein Zeichen für mehr Lebensqualität an Bahnstrecken. Mit einem speziellen Förderprogramm für den Einbau von schalldämmenden Fenstern und Türen in Wohnungen und Eigenheimen, die an Eisenbahnstrecken angrenzen, zielt die Initiative darauf ab, den Lärmschutz zu verbessern. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Antragstellung, den Voraussetzungen und der Höhe der Förderung.

Wer wird gefördert?

Eigentümer von Wohnobjekten, die vor dem 1. Januar 1993 baubewilligt wurden und in denen die Räumlichkeiten hauptsächlich Wohn- oder Schlafzwecken dienen, können einen Antrag stellen. Beachten Sie, dass für Küchen, Nebenräume sowie Räumlichkeiten in Keller- und Dachgeschossen ohne widmungsgemäße Nutzung in der Regel keine Förderung gewährt wird.

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Infografik – Schallschutz im Schienenverkehr: Maßnahmen und Finanzierung – Stand 4/2024 – Irrtümer sowie Änderungen vorbehalten

Förderbare Maßnahmen

Gefördert wird der Austausch von Fenstern und Türen, die einen Mindestschalldämmwert von 38 dB oder 42 dB für besonders stark belastete Gebiete erreichen. Die neuen Fenster und Türen müssen in Größe und Ausführung den bestehenden ähnlich sein. Zusätzlich kann der Einbau von speziellen Schalldämmlüftern gefördert werden, um den notwendigen Luftaustausch sicherzustellen, insbesondere in Schlafräumen.

Fördermöglichkeiten für Wohnobjekte vor 1993, ausgenommen Küchen und Nebenräume.

Eigentümer von vor 1993 baubewilligten Wohnobjekten können Förderungen beantragen, wenn Sie entsprechend von der ÖBB ein Schreiben erhalten haben. Ausgeschlossen für die Förderung sind Küchen, Nebenräume sowie Keller- und Dachgeschosse ohne wohnwidmungsgemäße Nutzung.

Höhe der ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster

Der Kostenbeitrag variiert je nach Fenstergröße und dem Alter der auszutauschenden Fenster, liegt jedoch in der Regel zwischen 50 % und 100 % der Kosten für die neuen Fenster, meist zwischen € 500 und € 1.500 pro Fenster. Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.


Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss durch den Eigentümer oder eine bevollmächtigte Vertretung gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung beträgt vier Jahre nach der offiziellen Verständigung durch die Gemeinde. Wichtig ist, dass diese Verständigung nach Abschluss der bahnseitigen Maßnahmen erfolgt.

Benötigte Unterlagen für den Antrag:


Nützliche Informationen und Kontakte für die ÖBB Förderung

Weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung, den genauen Förderkriterien und den zuständigen Ansprechpartnern finden Sie auf der offiziellen Website des BMK unter www.laerminfo.at oder direkt bei den ÖBB unter info@bau.oebb.at.


Zusätzliche Förderungen für Lärmschutz in Oberösterreich

In Oberösterreich können Anwohner, die an stark befahrenen Straßen leben, auch eine finanzielle Unterstützung für Lärmschutzmaßnahmen beantragen. Die OÖ Landesstraßenverwaltung bietet Beihilfen für den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen sowie für die Installation von Schalldämmlüftern. Alternativ können auch Lärmschutzwände in Eigenregie gefördert werden. Diese Maßnahmen sollen den Wohnkomfort verbessern und die Belastung durch Verkehrslärm signifikant reduzieren.

Antragsstellung für Lärmschutz-Fenster: Um Lärmschutzförderungen für Fenster in Oberösterreich zu beantragen, benötigen Sie diverse Unterlagen:

Diese Förderungen sind an die Einhaltung der einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen sowie Richtlinien gebunden. Daher ist es wichtig, dass alle Interessenten die aktuellen Vorschriften prüfen und sicherstellen, dass ihre Anträge den Anforderungen entsprechen. Weitere Informationen und Details zu den spezifischen Richtlinien und Normen finden Sie auf der Website der OÖ Landesstraßenverwaltung oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde.


FAQ – Ihre Fragen zum Thema ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster

In der Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen wird spezifiziert, dass der Antrag auf Zuerkennung eines Kostenbeitrages bei der in der Verständigung ausgewiesenen Dienststelle der ÖBB-Infrastruktur Bau AG zu stellen ist. Daher ist es wichtig, die Verständigung der Gemeinde oder der ÖBB-Infrastruktur Bau AG abzuwarten, in der die zuständige Dienststelle für die Einreichung Ihres Antrags angegeben wird. Diese Verständigung sollte Ihnen nach Fertigstellung der bahnseitigen Maßnahmen zugesandt werden und enthält alle relevanten Informationen, einschließlich der Adresse, an die Sie Ihren Antrag richten müssen.

Falls Sie bereits eine solche Verständigung erhalten haben, richten Sie Ihren Antrag an die darin angegebene Adresse der ÖBB-Infrastruktur Bau AG. Sollten Sie noch keine Verständigung erhalten haben oder sind Sie sich unsicher, wo genau Ihr Antrag einzureichen ist, empfehle ich, direkt Kontakt mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG aufzunehmen oder sich an das für Ihr Bundesland zuständige Amt der Landesregierung zu wenden, um spezifische Anweisungen für Ihren Antrag zu erhalten.

… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!


Zusammenfassung

Das Förderprogramm der ÖBB ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Anwohner entlang von Bahnstrecken vor Lärmbelästigung. Durch den Einbau von schalldämmenden Fenstern und Türen kann man die Lebensqualität erheblich verbessern. Wenn Sie in einem betroffenen Gebiet wohnen, prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten und nutzen Sie die Chance auf finanzielle Unterstützung.


Nutzen Sie die ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster

Nutzen Sie die ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster und lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welches Glas für Ihr Eigenheim das sinnvollste ist. Unsere Beratung bieten wir sowohl vor Ort bei Ihnen zu Hause als auch in unserem Schauraum in Gramastetten an.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter Tel.: +43 7239 7031 oder aber senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an: office@fensterschmidinger.at!

Zudem können Sie jederzeit und bequem unsere Online-Terminbuchung für Fenster- und Türenberatung nutzen – auch am Wochenende! Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von unseren eigens angestellten Fenstermonteuren Ihre neuen Fenster sauber und sorgsam montieren.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Projekt zu unterstützen!

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