Das Warten hat ein Ende! So geht es mit dem Sanierungsbonus 2026 in Österreich weiter
Aktualisierung vom 4. Oktober 2025 – Sanierungsbonus 2026 – jetzt wieder Förderung für Fenstertausch beanspruchen. Wir zeigen Ihnen was Sie über die neue Fenster Förderung 2026 wissen sollten!
Nun ist es offiziell: Die Bundesregierung hat die Sanierungsoffensive ab 2026 bestätigt. Gefördert werden der Fenstertausch sowie umfassende thermisch-energetische Sanierungen von Gebäuden – mit einem fixen Jahresbudget von 360 Millionen Euro bis 2030. Die neue Förderung ersetzt die bisherige Regelung und bringt damit wieder Planungssicherheit für Hausbesitzer und Betriebe, die Sanierungsarbeiten umsetzen.
✎ Sanierungsbonus 2026: Endlich wieder Klarheit über Förderungen im Jahr 2026 und darüber hinaus!
- Lange war es unsicher, wie es mit den Förderungen weitergeht, aber jetzt ist es fix: Die Bundesregierung hat die Sanierungsoffensive bis 2030 verlängert. Das heißt für Sie, es gibt wieder ein festes Budget (360 Millionen Euro pro Jahr) und damit endlich die Planungssicherheit, die viele Hausbesitzer in den letzten Monaten vermisst haben.
- Die Förderquote wurde angepasst! Aktuell gibt es bis zu 30 % der Kosten zurück. Beim reinen Fenstertausch (Einzelbauteilsanierung) können Sie so bis zu 5.000 € als direkten Zuschuss abgreifen. Das ist zwar prozentual etwas weniger als bei manchen alten „Extrem-Aktionen“, dafür ist der Topf jetzt solider gefüllt, damit nicht nach zwei Monaten alles weg ist.
- Sie müssen mindestens 75 % der Fenster und Außentüren (nach Fläche oder Stückzahl) tauschen, damit der Bund den Zuschuss locker macht.
- Ohne Fachbetrieb keine Förderung. Die Förderstelle will sehen, dass die Fenster nicht nur geliefert, sondern auch ordentlich montiert wurden. Die Rechnung muss die Montagekosten extra ausweisen und die technischen Werte (U-Werte) bestätigen.
- Die Registrierung für 2026 ist bereits möglich, und ein großer Teil der Mittel für das laufende Jahr ist oft schneller reserviert, als man denkt! Sobald Sie registriert sind, haben Sie bis zu neun Monate Zeit, das Projekt umzusetzen und die Unterlagen final einzureichen.
So hoch ist die Förderung
Der Förderanteil wird künftig bei bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten liegen bis entsprechende maximale Förderzuschüsse des jeweiligen Vorhabens erreicht sind. Ziel ist es, die öffentlichen Mittel effizienter einzusetzen und gleichzeitig die Nachfrage auf einem stabilen Niveau zu halten. Förderanträge sollen laut Ministerium ab Mitte November 2025 möglich sein – die Kombination mit Landesförderungen bleibt auch weiterhin zulässig.
Wer heuer schon Angebote für den Fenstertausch eingeholt hat, kennt das: Viele möchten starten, aber ohne Klarheit bei den Förderungen fühlt sich eine Entscheidung wackelig an. Diese Unsicherheit dürfte nun vorbei sein – die Regierung hat bestätigt, dass ab 2026 ein neuer Rahmen für die Sanierungsoffensive gilt, mit fixem Budget und klar geregelten Förderquoten.
Registrierung ist ab sofort möglich – Rasch zugreifen – Förderung sehr beliebt und 195 Mio. € bereits vergriffen!
Mit 24. November 2025 ist die Registrierung für die neue Sanierungsoffensive möglich!
Die ersten 195 Millionen Euro aus dem Fördertopf für 2026 sind bereits reserviert – schneller als viele erwartet haben. Damit bleiben nur mehr 165 Millionen Euro, und auch dieses Budget wird voraussichtlich rasch vergeben sein. Wer einen Fenstertausch plant, sollte daher frühzeitig registrieren, bevor die Mittel wieder ausgeschöpft sind. Eine gute Vorbereitung mit Energieberatung sowie Angeboten spart später Zeit und sichert den Platz im Förderbudget. (Stand 07.01.2026)
Nähere Informationen dazu finden Sie auf https://www.sanierungsoffensive.gv.at

Ab 24. November 2025 startet die Registrierung für die neue Sanierungsoffensive. Sie unterstützt Hausbesitzer mit Förderungen für energieeffiziente sowie klimafreundliche Sanierungen in ganz Österreich.
Fix: Sanierungsoffensive ab 2026 kommt neue Fenstertauschförderung
Jetzt ist es fix: Die Bundesregierung startet 2026 eine neue Sanierungsoffensive, die den Austausch alter Fenster, Außentüren und Heizsysteme sowie umfassende thermische Sanierungen wieder attraktiv fördern soll. Das Programm ersetzt die bisherige Regelung, deren Fördertöpfe zuletzt schon Monate im Voraus ausgeschöpft waren.
Künftig steht dafür ein fixes Jahresbudget von rund 360 Millionen Euro zur Verfügung – bis 2030 also insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro. Damit soll die Förderung planbarer werden und nicht mehr nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ funktionieren.
Die Förderquote wird – laut aktuellen Informationen – bei bis zu 30 % der förderfähigen Kosten liegen. Das klingt zunächst nach weniger als in den vergangenen Jahren, soll aber langfristig für mehr Verlässlichkeit sorgen. Förderanträge sollen bereits ab Mitte November 2025 möglich sein, wobei die Kombination mit Landesförderungen weiterhin erlaubt bleibt.
Kurz gesagt – so sieht die neue Förderung 2026 aus
- Förderquote: statt „bis zu 75 %“ künftig 30 % – also weniger üppig, dafür stabiler planbar.
- Budget: ab 2026 ca. 360 Mio. € pro Jahr bis 2030 (insgesamt ~1,8 Mrd. €).
- Eine Kombination mit anderen Förderungen bleibt bestehen.
- Schwerpunkte: thermische Sanierung bleibt zentral – Fenstertausch sowie Außentüren, Dämmung von Fassade/Dach/Kellerdecke; umfassende Sanierungen mit besserer Energieeffizienzklasse sollen im Fokus sein.
- Abwicklung: im Gespräch ist ein digitaler One-Stop-Shop, damit Anträge einfacher und auch schneller durchgehen.
- Heizsysteme: Parallel wird der Ausstieg aus Öl & Gas forciert; für einkommensschwache Haushalte sind höhere Unterstützungen beim Heizungstausch im Gespräch.
Wichtig: Das sind Tendenzen, keine finalen Richtlinien. Details zu einer möglichen thermischen Sanierungs- und Fensterförderungen 2026 können sich noch ändern.
Damit die Förderstelle weiß, ob man die Fenster auch tatsächlich getauscht hat, ist es wieder erforderlich, Rechnungen und den Überweisungsbeleg an die Förderstelle zu übersenden, wo auch die richtigen Wärmedämmwerte der Fenster darin bestätigt werden. Auch die Montage muss in der Rechnung aufgeschlüsselt sein, weil es ohne eine Fenstermontage eines Fachbetriebes es auch keinen Anspruch auf die Förderung gibt. Die genaue Abwicklung lesen Sie auch im detaillierten Leitfaden der Förderung.

Infografik – so sieht die Förderung im Bereich Fenster aus: Sanierungsbonus mit Informationen zur Fensterförderung 2026 und möglichen Zuschüssen bis zu 5.000 € für den Fenstertausch.
Beispiel Nr. 1 – Einzelbauteilsanierung Fenstertausch – Linz:

Die Infografik zeigt eine Beispielrechnung für den Fenstertausch in Linz mit dem Sanierungsbonus 2026. Sie erklärt die Kostenschätzung, den Förderbetrag von 5.000 € und die resultierenden effektiven Gesamtkosten für Hausbesitzer.
Beispiel Nr. 2 – Einzelbauteilsanierung Fenstertausch – Linz:

Beispiel Nr. 2 Einzelbauteilsanierung Fenstertausch Linz zeigt Infografik mit Förderbetrag und Beispielrechnung zur Sanierungsoffensive 2026. Weitere eventuell kombinierbare Förderung für den Fenstertausch im Jahr 2026 erfahren Sie von den regionalen Energiesparverbänden.
Von großzügigen Boni zu stabiler Planung
Die bisher teils sehr hohen Förderquoten – stellenweise bis zu 75 % – haben dazu geführt, dass die Fördermittel oft frühzeitig ausgeschöpft waren. Mit dem neuen Modell möchte man das System nachhaltiger aufstellen: etwas weniger Förderung pro Antrag, dafür aber verlässliche Budgets über mehrere Jahre hinweg.
Das heißt: Wer 2026 renovieren oder seine Fenster tauschen möchte, kann künftig besser planen, ohne Angst, dass die Mittel plötzlich aufgebraucht sind. Gerade für kleinere Bauvorhaben bringt das spürbar mehr Sicherheit.
- Mit 30 % Zuschuss bleibt der Fenstertausch eine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme.
- Gute Energiekennzahlen werden am Markt immer wichtiger – Fenster wirken hier spürbar auf Komfort, Heizkosten und Immobilienwert.
- Wer rechtzeitig plant und saubere Unterlagen vorbereitet, ist bei Förderstart schneller dran.
Damit bei der Fenster Förderung 2026 alles glattläuft, empfehlen wir immer, mit regionalen Energieberatungsstellen (wie etwa dem Energiesparverband) zusammenzuarbeiten. Diese beraten Sie meist kostenlos über die Möglichkeiten, die es gibt.
Was förderfähig bleibt
- Fenstertausch und Außentüren (U-Wert-Verbesserung sind oft Pluspunkte)
- Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach, Kellerdecke
- Umfassende Sanierungen mit dokumentierbarer Verbesserung der Energieeffizienzklasse
- Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Systeme wie Wärmepumpe oder Fernwärme
Hinweis aus der Praxis: Einzelmaßnahmen wie Fenster zuerst, Fassade später sind weiterhin möglich – aber: je geschlossener das Konzept (z.B. Fenster + Fassade + Luftdichtheit), desto besser die energetische Wirkung und oft auch die Förderlogik. Moderne Fenster mit niedrigem U-Wert reduzieren Heizkosten, steigern den Wohnkomfort und wirken sich positiv auf den Immobilienwert aus.
Förderfähig – nicht förderfähig bei Fenstern und Türen im Detail

Förderfähig – nicht förderfähig bei Fenstern und Türen im Detail übersichtliche Infografik zur Einzelbauteilsanierung und förderbaren Maßnahmen beim Fenstertausch im Zuge des Sanierungsbonus 2026. Irrtümer und Änderungen vorbehalten – offizielle Informationen zu den förderfähigen Leistungen noch nicht hunderprozentig bekannt.
Digitaler One-Stop-Shop angekündigt
Ein zentraler Punkt der Reform ist auch die Vereinfachung der Antragstellung. Künftig soll ein digitaler „One-Stop-Shop“ dafür sorgen, dass alle Förderungen – also von Bund sowie Ländern – gebündelt abgewickelt werden können. Das reduziert Bürokratie und soll zudem dafür sorgen, dass Anträge schneller geprüft und bearbeitet werden.
Für viele Hausbesitzer bedeutet das: weniger Papier, weniger Wartezeit und dann auch hoffentlich mehr Übersicht bei den unterschiedlichen Förderprogrammen.
Was noch offen ist (realistische Fragen, die wir auch gestellt bekommen)
- Startzeitpunkt & Einreichtakt: Ab wann genau gelten die neuen Regeln? Kommt ein Vorab-Startfenster?
- Antragslogik: Gilt weiterhin: Antrag vor Baubeginn? (Davon ist auszugehen – bitte nicht ohne Förder-Check starten.)
- Staffelungen: Kommt es zu Bonus-Stufen (z.B. bei besonders guter Effizienzklasse oder sozial gestaffelt)?
- Förderdeckel pro Objekt: Welche Maximalbeträge gelten für Fenster/Haustüren konkret?
Solange es dazu keine Verordnung gibt, bleiben das Puzzleteile. Wer jetzt plant, sollte sich aber nicht blockieren lassen – gute Vorbereitung macht den Unterschied.
So bereiten Sie sich jetzt vor (damit Sie beim Start nicht im Stau stehen)
Auch wenn der genaue Ablauf für die Antragstellung erst in den kommenden Wochen im Detail veröffentlicht wird, lohnt es sich, jetzt schon aktiv zu werden.
- Ist-Analyse: Welche Fenster sind wirklich tauschreif (Dichtung, Beschläge, Zugluft, Oberflächenschäden)?
- U-Werte & Glas: Zielwerte definieren (z.B. Ug 0,5–0,6 bei 3-fach-Glas; Rahmenqualität beachten).
- Detailplanung: Öffnungsarten, Lüftungskonzept, Anschlussdetails (Laibung, Fensterbank, Abdichtung nach ÖNORM-Logik).
- Lassen Sie sich technisch beraten, welche Fensterlösung für Ihr Haus die beste Energieeinsparung bringt.
- Dokumente sammeln: Pläne, Fotos, (alter) Energieausweis sowie Verbrauchsdaten – alles, was Effizienzgewinn zeigt.
- Angebote zudem vergleichen: Technisch gleichwertige Positionen gegenüberstellen (Glasaufbau, Abstandhalter, Beschläge, Montagenorm, usw.).
- Förder-Checkliste anlegen: Wer ist zuständig (Bund/Land), welche Formulare, welche Nachweise?
- Zeitplan realistisch halten: Lieferzeiten, Montagefenster, evtl. auch ein Gerüst einplanen; Koordination mit Beschattung/Elektrik.
- Prüfen Sie, ob sich der Fenstertausch mit anderen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung oder Sonnenschutz) kombinieren lässt.
Extra-Tipp aus unserer Montagepraxis: Planen Sie die Reihenfolge Fenster → Beschattung → Innenanschlüsse mit Puffer. Ein sauberer Luftdichtanschluss (innen) und schlagregendichte Ausführung (außen) sind am Ende mehr wert als jede Broschüre – und werden in der Förderabwicklung immer öfter näher angesehen.

Hausbesitzer sollten jetzt mit der Planung zur Fenster Förderung 2026 beginnen. Eine sorgfältige Ist-Analyse, technische Beratung, Förder-Checkliste sowie frühzeitige Angebotsvergleiche sichern reibungslose Abläufe und höhere Energieeffizienz.
Fenster Förderung 2026 – wie das Ganze vermutlich ablaufen wird am Beispiel eines Fenstertauschs
Wenn Sie Ihre Fenster tauschen wollen, dann gilt: Gefördert werden Arbeiten, die nach dem 3. Oktober 2025 gemacht werden. Die Anmeldung für die Förderung startet im November 2025.
Zuerst braucht es eine Energieberatung. Die kann telefonisch, online oder vor Ort gemacht werden. Sie bekommen danach ein Energieberatungsprotokoll – das ist Pflicht für den Antrag.
Wenn Sie das haben, registrieren Sie sich auf sanierungsoffensive.gv.at. Damit sichern Sie sich Ihr Budget. Ab der Registrierung bleiben neun Monate Zeit, um die Fenster einbauen zu lassen und dann den Antrag einzureichen.
Wenn die Fenster montiert und bezahlt sind, laden Sie alle Unterlagen hoch – also Rechnungen, Zahlungsnachweise, technische Daten.
Die Förderstelle schaut sich das an und schickt Ihnen später die Bestätigung. Das Geld wird dann direkt aufs Konto überwiesen.
Wie lange das dauert, ist verschieden – manchmal ein paar Wochen, manchmal etwas länger.
Wichtig ist nur, dass alle Dokumente vollständig sind, dann geht’s in der Regel problemlos.

Die Infografik zeigt in fünf Schritten, wie man 2026 beim Fenstertausch zur Förderung kommt – von Energieberatung und Registrierung bis zur Antragseinreichung und Auszahlung.
Mit diesen U-Werten bekommen Sie die Förderung 2026 in Österreich
Wer beim Fenstertausch den Sanierungsbonus 2026 nutzen will, sollte vor allem auf den U-Wert achten. Unsere Fenster aus Kunststoff oder Kunststoff-Alu mit moderner 3-fach-Verglasung erfüllen diese Vorgaben locker.
Für die Fenster Förderung 2026 gilt:
Der Uw-Wert – also der Wert des gesamten Fensters – darf nicht höher als 1,1 W/m²K sein. Alles darunter ist sogar noch besser, weil weniger Wärme verloren geht und das Haus im Winter länger warm bleibt.
Das heißt in der Praxis:
Je kleiner der U-Wert, desto weniger Energie verpufft – und das macht sich über die Jahre auch bei den Heizkosten bemerkbar.
In der Übersicht unten sehen Sie verschiedene Fenstermodelle und Gläser, damit Sie einschätzen können, welche Ausführung zu Ihrem Haus passt und förderfähig ist.
Bauphysikalische Werte – Kunststofffenster & Kunststoff-Alufenster:
| Bauphysikalische Werte |
WAKU W88
Multitech / TGI
|
WAKU W88 Design
Multitech / TGI
|
WAKU W76 Md
Multitech / TGI
|
WAKU W76 Design
Multitech / TGI
|
Dreifachverglasung Ug 0,5 W/m²K Glasaufbau: 4b‐18‐4‐18‐4b
|
Uw 0,72 W/m²K
Uw 0,74 W/m²K
|
Uw 0,73 W/m²K
Uw 0,74 W/m²K
|
Uw 0,76 W/m²K
Uw 0,78 W/m²K
|
Uw 0,76 W/m²K
Uw 0,78 W/m²K
|
Dreifachverglasung Ug 0,6 W/m²K Glasaufbau: 4b‐16‐4‐16‐4b
|
Uw 0,79 W/m²K
Uw 0,81 W/m²K
|
Uw 0,79 W/m²K
Uw 0,81 W/m²K
|
Uw 0,83 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
|
Uw 0,83 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
|
Dreifachverglasung Ug 0,7 W/m²K Glasaufbau: 4b‐12‐4‐12‐4b
|
Uw 0,84 W/m²K
Uw 0,86 W/m²K
|
Uw 0,85 W/m²K
Uw 0,87 W/m²K
|
Uw 0,90 W/m²K
Uw 0,92 W/m²K
|
Uw 0,90 W/m²K
Uw 0,92 W/m²K
|
| Mindestanforderung – damit man Sanierungsbonus erhält – bei der Einzelbauteilsanierung Fenster |
Uw 1,1 W/m²K |
Uw 1,1 W/m²K |
Uw 1,1 W/m²K |
Uw 1,1 W/m²K |
(Bei Kunststoff sowie Kunststoff-Alu ist der erste Wert Abstandhalter „Multitech“ der zweite Wert ist der Abstandhalter „TGI“; bei Holz-Alu-Fenster gibt es nur den Swisspacer V als Abstandhalter – Irrtümer bzw. Änderungen vorbehalten)
FAQ – Ihre Fragen zum Thema Sanierungsbonus 2026 / Fenstertauschförderung 2026
Ja, das ist bereits
offiziell bestätigt. Die Förderung wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft abgewickelt und gilt für
alle thermischen Sanierungen – also auch für den
Fenstertausch. Alle Infos finden Sie auf der offiziellen Seite:
www.sanierungsoffensive.gv.at

Kommt also wirklich wieder eine neue Förderung 2026 zeigt Energieeffizienz-Dokument mit Farbbalken und Gebäudeabbildung als Symbol für Sanierungsförderung.
Ja, es ist offiziell, es gibt wieder den Sanierungsbonus für den Einbau neuer Fenster in Österreich. Dieser ist auch in Kombination mit Landesförderung beantragbar. Mit dem Sanierungsbonus erhalten Sie bei der Einzelbauteilsanierung (wie etwa einem Fenstertausch) 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem max. Betrag bis 5.000,00 € bezuschusst.
Die Berichte sprechen von
thermischer Sanierung mit Fokus auf
Fenster/Haustüren und Dämmung. Ob 30 % nur bei
umfassenden Sanierungen schlagend wird oder auch bei
Einzelmaßnahmen mit klarer Effizienzverbesserung, ist
noch offen – die
Tendenz ist aber positiv.
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinien können wir die
30 % auch bei der Einzelbauteilsanierung bis zu einer gewissen Höhe bereits bestätigen.

Gilt bis zu 30 Prozent auch für den reinen Fenstertausch?
Ja, aber mit Vorsicht.
Wenn Sie die Arbeiten
erst nach dem 3. Oktober 2025 durchführen lassen, können Sie
grundsätzlich für den Sanierungsbonus 2026 einreichen – auch wenn Sie schon heuer Ihre neuen Fenster bestellen.
Wichtig ist, dass die
Lieferung oder Montage nicht vor dem 3. Oktober 2025 beginnt, denn nur Leistungen ab diesem Datum gelten als
förderfähig laut offizieller Webseite. Die
Registrierung und Antragstellung ist laut aktuellem Informationsblatt
ab November 2025 möglich.
Das heißt:
- Angebote einholen und planen: Ja, das können Sie jetzt schon machen.
- Fix beauftragen und montieren: Nur dann, wenn die Arbeiten nach dem 3. Oktober 2025 starten.
- Förderantrag stellen: Ab November 2025 online über www.sanierungsoffensive.gv.at.
Tipp: Wer schon im Herbst 2025 alles vorbereitet hat – Energieberatung, Angebote sowie technische Daten – kann sich beim Start der Förderung rasch registrieren und dann das Förderbudget sichern.

Ich will im Frühjahr 2026 tauschen. Kann ich schon heuer beauftragen?
Die in den Medien genannten
sehr hohen Quoten beziehen sich primär auf
Heizsysteme für einkommensschwache Haushalte. Für
Fenster ist so etwas
nicht üblich. Rechnen Sie mit
30 % – das ist auch solide planbar. Die maximale Obergrenze der Förderung bei Einzelbauteilsanierungen ist dabei
5.000,00 €.

Gibt es 100 Prozent Förderung? Eurobanknoten als Darstellung hoher Förderquoten.
Ja, das geht – und wird auch weiterhin so bleiben.
Bund und Land dürfen gemeinsam fördern, solange die
Gesamtsumme der Zuschüsse die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.
In der Praxis heißt das: Wer zum Beispiel für den Fenstertausch den
Sanierungsbonus des Bundes nutzt, kann zusätzlich eine
Landesförderung beantragen – sofern diese Maßnahme dort ebenfalls vorgesehen ist.
Neu ist, dass künftig alles über einen
gemeinsamen digitalen One-Stop-Shop abgewickelt werden soll. Damit soll die Einreichung einfacher werden und doppelte Wege zwischen Bund und Land entfallen.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Bei einer
Einzelbauteilsanierung kann man auch den
Fenstertausch fördern – vorausgesetzt, bestimmte technische sowie formale Kriterien werden dabei erfüllt. Wichtig ist, dass pro Kalenderjahr
nur eine Maßnahme gefördert werden kann (z.B. Fenster
oder Fassade).
Damit eine Förderung möglich ist, gelten dann folgende Voraussetzungen:
- Umfang der Sanierung: Mindestens 75 % der bestehenden Fensterflächen müssen innerhalb des gültigen Leistungszeitraums getauscht werden.
- Energieeffizienz: Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K (also inklusive Rahmen und Glas) erreichen.
- Nachweis: Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich – dieses dient nämlich als Grundlage für die Förderstelle.
- Zeitraum: Die Arbeiten müssen dann innerhalb des förderfähigen Leistungszeitraums abgeschlossen werden.
Damit stellt man auch sicher, dass die Maßnahme tatsächlich zur
energetischen Verbesserung des Gebäudes beiträgt.

Wie sieht die Förderung 2026 Sanierungsbonus bei der Einzelbauteilsanierung für Fenster aus? Berechnung der Förderhöhe mit Taschenrechner.
Leider
nein. Eine
nachträgliche Förderung für bereits abgeschlossene Arbeiten ist nämlich
nicht möglich. Beim Sanierungsbonus – wie auch bei den meisten anderen Förderprogrammen – gilt im Großen und Ganzen:
Den Antrag muss man vor Beginn der Arbeiten stellen.
Das bedeutet: Wenn Ihre Fenster
bereits montiert oder aber bestellt wurden, bevor die neue Förderung offiziell gestartet ist, können diese Kosten
nicht mehr rückwirkend eingereicht werden.
Die neue
Sanierungsoffensive 2026 startet laut aktueller Information
voraussichtlich Mitte November 2025, die Einreichung ist erst
ab diesem Zeitpunkt möglich.
Wer bei Förderanträgen
falsche Angaben macht oder
Rechnungen manipuliert, riskiert ernsthafte Folgen.
- Rückforderung der Förderung
Ist etwas manipuliert, wird die Förderung meist in der Regel zur Gänze zurückverlangt – oft zuzüglich Zinsen. Auch dann, wenn das Geld schon ausbezahlt wurde.
- Verwaltungs- sowie Geldstrafen
Die Förderstelle bzw. Behörde kann Strafen verhängen. Auch der bloße Versuch einer Täuschung kann teuer werden.
- Strafrechtliche Ermittlungen
Bei vorsätzlicher Täuschung drohen Verfahren wegen Betrugs bzw. Subventionsbetrugs – mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
- Steuerliche Folgen
Falsche oder „angepasste“ Rechnungen können Nachforderungen beim Finanzamt auslösen (z.B. Umsatzsteuer oder Einkommensteuer) – inkl. Zuschlägen oder finanzstrafrechtlicher Prüfung.
- Ausschluss von künftigen Förderungen
Wer nachweislich manipuliert, riskiert eine Sperre bzw. den Ausschluss von weiteren Förderprogrammen.
- Zivilrechtliche Ansprüche
Handwerksbetriebe, Lieferanten oder Dritte können Schadenersatz verlangen, wenn sie durch falsche Angaben betroffen sind.
- Reputationsschaden
Gerade für Unternehmen gilt: So etwas spricht sich herum. Vertrauen geht verloren – oft mit langfristigen Folgen für Aufträge und Partnerschaften.

Ich habe meine Fenster gerade montiert bekommen – kann ich jetzt noch um den Sanierungsbonus 2026 ansuchen?
Mit dem neuen
Sanierungsbonus 2026 unterstützt der Bund den Tausch alter Fenster und Außentüren wieder spürbar. Die Förderung wird als
einmaliger Zuschuss ausbezahlt – sie muss also
nicht zurückgezahlt werden.
Wer nur die Fenster erneuert, kann dies im Rahmen einer
Einzelbauteilsanierung beantragen. Die Förderung ist mit
maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Als förderfähig gelten dabei Materialkosten, Planung und zudem auch die Montage durch befugte Fachbetriebe.
Für eine
Einzelbauteilsanierung – also wenn ausschließlich die Fenster getauscht werden – beträgt die
maximale Förderung 5.000 Euro.
Bei einer
umfassenderen Sanierung (z. B. mit Dämmung oder weiteren Maßnahmen) kann die Förderung je nach Sanierungsart höher ausfallen:
| Maßnahme: |
Maximale Förderung |
| Einzelbauteilsanierung (z. B. nur Fenster) |
5.000 € |
| Teilsanierung mit ≥ 40 % Energieeinsparung |
10.000 € |
| Umfassende Sanierung – guter Standard |
15.000 € |
| Umfassende Sanierung – klimaaktiv Standard |
20.000 € |
- Es kann nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr und Objekt gefördert werden.
- Der Fenstertausch muss mindestens 75 % der bestehenden Fensterflächen umfassen.
- Der Uw-Wert der neuen Fenster darf höchstens 1,1 W/m²K betragen (bei denkmalgeschützten Gebäuden 1,4 W/m²K).
- Gefördert werden nur Arbeiten, die ab dem 3. Oktober 2025 beauftragt bzw. umgesetzt wurden.
- Eine Registrierung ist ab November 2025 online über die Plattform sanierungsoffensive.gv.at möglich.
Tipp: Wer seine Fenster rechtzeitig plant, Energieberatung und Angebote vorbereitet, hat die besten Chancen, beim Start der Förderung rasch einreichen zu können – denn wie schon bisher gilt:
solange Budget vorhanden ist.

Wie hoch ist die Förderung beim Fenstertausch ab 2026 wirklich?
Wenn ein Haus mehreren gehört, kann man die
Förderung trotzdem bekommen – man muss sich nur vorher einig sein, wer den Antrag stellt. Die Förderung wird nämlich meist nur einmal pro Objekt vergeben, und eine Person muss die Einreichung übernehmen.
In der Praxis heißt das: Einer der Eigentümer reicht den Antrag ein, die anderen stimmen dem Vorhaben zu. Meist reicht ein kurzer, unterschriebener Zustimmungsvermerk oder eine Vollmacht, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Die
Auszahlung erfolgt dann an jene Person, die im Antrag steht.
Wichtig ist außerdem, dass die Eigentumsverhältnisse im Antrag klar angegeben werden. Ein
Grundbuchauszug genügt der Förderstelle in der Regel als Nachweis.
Gerade bei mehreren Geschwistern oder Miteigentümern ist es sinnvoll, sich vorher abzusprechen – wer
koordiniert, wer
unterschreibt, und wer dann auch am Ende
die Rechnungen bezahlt. Dann läuft alles reibungslos, und die Förderung kann ohne Verzögerung bearbeitet werden.
Rückfragen kann die Förderstelle gerne beantworten.

Wie läuft die Förderung wenn das Haus mehreren Personen gehört – zum Beispiel Geschwistern oder einer Erbengemeinschaft?
Eine Einzelbauteilsanierung heißt, dass Sie sich auf einen
bestimmten Teil Ihres Hauses konzentrieren, um ihn zu verbessern, ohne gleich alles rundherum zu erneuern. Das kann zum Beispiel der Austausch alter Fenster gegen moderne, energiesparende Modelle sein, oder aber Sie lassen die Fassade, das Dach oder nur die Kellerdecke besser dämmen.
Der Grund, warum das sinnvoll ist? Nicht jedes Haus braucht eine Komplettüberholung von Grund auf. Oft bringt es schon viel, an einer einzigen Stelle etwas zu machen, um Heizkosten zu sparen sowie das Haus gemütlicher zu machen. Sie können genau da ansetzen, wo es am nötigsten ist, ohne gleich ein riesiges Projekt daraus zu machen.
Viele fangen mit so einer Maßnahme an und überlegen später, was sie dann noch verbessern wollen.
Beim
Sanierungsbonus 2026 gibt es eine Einschränkung: Sie können pro Jahr nur für
eine Maßnahme das Fördergeld beantragen. Wenn Sie also neue Fenster einbauen und dafür Unterstützung bekommen, müssen Sie mit einer anderen Maßnahme, wie etwa der Dämmung der Fassade, bis zum nächsten Jahr dann warten.

Das Bild zeigt ein Einfamilienhaus mit Baugerüst während einer Sanierung. Fenster und Wände sind abgedeckt, um einzelne Gebäudeteile – etwa Fassade oder Fenster – im Zuge einer Einzelbauteilsanierung zu modernisieren.
Die Antragstellung läuft digital über die Förderplattform. Damit dabei dann alles wie am Schnürchen läuft, sollten Sie noch ein paar Unterlagen bei der Hand haben. Hier ist, was Sie brauchen werden:
- Ihre persönlichen Daten
Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse an. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis, dass das Gebäude Ihnen gehört – zum Beispiel einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch der Gemeinde.
- Ein Energieberatungsprotokoll
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie eine Energieberatung – etwa beim OÖ Energiesparverband – machen lassen. Die Beratung kann dann vor Ort, am Telefon oder aber auch online stattfinden und muss sich dann auf das Haus oder die Wohnung beziehen, die Sie sanieren wollen.
- Rechnungen und Zahlungsbelege
Alle Rechnungen müssen zudem auf Ihren Namen lauten und bereits bezahlt sein. Wichtig dabei: Gefördert werden nur Arbeiten, die von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt wurden.
- Das Endabrechnungsformular
Sobald die Sanierung darauf folgend fertig ist, füllen Sie das Formular aus und unterschreiben es. Damit bestätigen Sie, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und man mit der Prüfung des Förderansuchens beginnen kann.
- Technische Nachweise (bei größeren Sanierungen)
Wenn Sie eine umfangreichere Sanierung machen, brauchen Sie zudem auch zusätzlich einen Energieausweis mit den wichtigen Kennzahlen, wie zum Beispiel dem Heizwärmebedarf (HWB). Der muss von einer autorisierten Person geprüft sowie bestätigt werden.
Lesen Sie im Förderansuchen genau nach, ob noch weitere Unterlagen für einen positiven Bescheid benötigt werden.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Sanierungsbonus 2026? Planung und Vorbereitung mit Mustern, Bauplänen und Notizen für den Förderantrag.
Ja,
unter bestimmten Voraussetzungen ist das laut Informationen der Förderstelle möglich. Entscheidend ist,
wann die Lieferung oder Leistung erbracht wird – nicht, wann Sie bestellt haben.
Laut Informationsblatt zum
Sanierungsbonus 2026 sind
alle Lieferungen und Leistungen förderfähig, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden. Wenn Ihre Fenster also
erst nach diesem Datum montiert werden, können Sie
grundsätzlich für die Förderung einreichen, auch wenn die Bestellung früher erfolgt ist.
Wichtig ist:
- Die Montage darf nicht vor dem 3. Oktober 2025 begonnen haben.
- Eine Rechnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und bezahlt sein.
- Die Registrierung für die Förderung ist erst ab November 2025 möglich – davor kann kein Antrag gestellt werden.
- Die Fenster müssen die technischen Anforderungen erfüllen (Uw-Wert max. 1,1 W/m²K, mindestens 75 % der Fensterflächen werden getauscht).
Tipp: Wenn die Montage erst im Herbst oder Winter 2025 stattfindet, heben Sie alle Unterlagen gut auf – insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung und später die Rechnung.
So können Sie beim Start der Einreichung im November direkt loslegen, ohne Zeit zu verlieren.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten – bitte klären Sie Ihr Anliegen auch immer mit der Förderstelle direkt ab!

Ich habe meine Fenster schon bestellt, aber noch nicht montiert und auch noch keine Rechnung erhalten – kann ich trotzdem für die Förderung ansuchen?
Ja, solche Kontrollen
können auch tatsächlich stattfinden. Die Förderstelle – also die
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) im Auftrag des Bundesministeriums – ist berechtigt,
stichprobenartige Überprüfungen sowie Kontrollen durchzuführen.
Das bedeutet: Nach der Antragstellung oder auch nach Auszahlung der Förderung kann geprüft werden, ob die Angaben im Antrag
mit der tatsächlichen Ausführung übereinstimmen. In manchen Fällen erfolgt die Kontrolle
nur auf Basis der Unterlagen, in anderen Fällen kann auch ein
Vor-Ort-Termin angesetzt werden.
Kontrolliert werden dabei in erster Linie oft:
- ob die Fenster auch tatsächlich getauscht wurden,
- ob der technische Standard (z. B. Uw-Wert 1,1 W/m²K)dabei eingehalten wurde,
- ob die Arbeiten zudem von einem befugten Fachbetrieb ausgeführt wurden,
- und ob die Rechnungen mit dem eingereichten Projekt übereinstimmen.
Tipp: Wenn alles sauber dokumentiert ist – Angebote, Rechnungen, Fotos vor und nach dem Fenstertausch – verläuft eine eventuelle Kontrolle völlig problemlos.
Es geht dabei nicht darum, jemanden zu „erwischen“, sondern sicherzustellen, dass die Fördermittel korrekt verwendet werden.

Das Bild zeigt mehrere Personen bei der Prüfung eines kleinen Hausmodells mit einer Lupe und Bauplänen. Es symbolisiert eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle der Förderstelle zur Überprüfung eingereichter Sanierungsmaßnahmen und Betrugsbekämpfung.
Ab
Oktober 2025 werden Arbeiten wieder
förderfähig, und die
Registrierung für den neuen
Sanierungsbonus 2026 startet
im November 2025. Sie können also mit der Planung Ihres Fenstertauschs beginnen.
Bis zu 30 % der Investitionskosten können Sie erhalten, maximal
5.000 €, als Zuschuss erhalten (bei umfassender Sanierung sogar bis zu
20.000 €).

Soll ich lieber bis 2026 warten mit dem Fenstertausch damit ich die Förderung bekomme? Visualisiert Förderbeginn für neue Sanierungsoffensive.
Ab
2026 startet eine
neue Sanierungsoffensive mit klar geregelten Zuschüssen vom Bund für Fenster und Außentüren. Ab Mitte November 2025 können Sie diese beantragen. Zudem gibt es noch Landesförderungen und den Handwerkerbonus. Informieren Sie sich bitte auch auf der Webseite Ihres Bundeslandes nach entsprechenden Landesförderungen.

Welche Förderung bekomme ich momentan beim Fenstertausch?
Ja, Balkontüren zählt man bei der 75 % Regelung mit, wenn man sie gemeinsam mit den Fenstern tauscht.
In der Förderrichtlinie spricht man ausdrücklich von „Fenstern und Außentüren“ – das umfasst also auch Terrassen- plus Balkontüren, sofern sie Bestandteil der thermischen Gebäudehülle sind.
Wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist und Sie die Förderung eingereicht haben, empfiehlt es sich, die nachstehenden Unterlagen weiterzubehalten, damit Sie bei einer Prüfung der Förderstelle alle Unterlagen schnell griffbereit haben.
- Registrierungsbestätigung und Förderzusage von der Förderstelle.
- Energieausweis, Energieberatungsprotokoll bzw. Sanierungskonzept.
- Rechnungen und Zahlungsbelege der Fachfirmen sowie die technischen Nachweise der Produkte (U-Werte, Protokolle, Datenblätter).
- Machen Sie auch Bilder vor und nach der Sanierung. Dies kann im Zweifelsfall oft hilfreich sein.
- Diverse Schreiben von der Förderstelle, Angebote von den ausführenden Firmen etc.
Bewahren Sie die Dokumente
mindestens 7 Jahre auf - am besten aber noch länger, da die Dokumente bei einem eventuellen Hausverkauf oder bei einer späteren Mängelbehebung hilfreich sein könnten.
Dazu ist uns bis dato noch keine klare Antwort bekannt, da die Förderstelle hierzu noch nichts konkret veröffentlicht hat, ob der außenliegende Sonnenschutz im Zuge des Fenstertauschs automatisch mitgefördert wird. Beim vorhergehenden Sanierungsbonus war dies aber im Zuge des Fenstertauschs dabei. Es ist daher anzunehmen, dass dies auch beim kommenden Sanierungsbonus 2026 ebenso inkludiert ist – wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Ja, der reine Fenstertausch wird auch im Zuge des Sanierungsbonus 2026 gefördert. Hier können Sie die genauen Förderhinweise downloaden und lesen:
Sie bekommen das Formular immer bei der Stelle, die die Förderung ausschreibt. Das heißt: Zuerst klären, welche Förderung Sie nutzen möchten (z.B. Bundesförderung, Landesförderung, Gemeinde) und sich dann direkt dort auf der Webseite oder telefonisch informieren – dort gibt es dann die Antragsformulare, Merkblätter sowie Fristen.
Beim neuen Sanierungsbonus (Sanierungsoffensive) läuft das Ganze nicht über ein klassisches Papierformular, sondern über eine Online-Registrierung und anschließende Antragstellung im Förderportal.
Sie müssen mindestens 75 % der Fenster und Außentüren auswechseln bzw. mindestens 75 % der Quadratmeteranzahl der Fenster und Außentüren. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte auch den Förderrichtlinien der einzelnen Förderungen.
Ja, Sie können dann einfach statt der Einzelbauteilsanierung eine umfassende Sanierungsmaßnahme im Zuge der neuen Sanierungsoffensive beantragen. Dies müssen Sie aber gleich zu Beginn des eigentlichen Förderansuchens beantragen.
Davon gehen wir aus, dass die Förderstelle bei Fehlern in der Ausführung oder falschen technischen Werten berechtigt ist, die Förderungen zu widerrufen und eine Auszahlung zu stoppen. Auch wenn anstatt des eigentlichen Bauvorhabens woanders die Leistungen erfolgen, dann kann die Förderstelle natürlich die Förderungen zurückverlangen und sogar eine Anzeige erstatten. Da es meist nach Förderaktionen auch später zu Prüfungen kommen kann, zahlen sich falsche Angaben bzw. mutwilliges Fehlverhalten nicht aus.
Ja –
unter bestimmten Bedingungen geht das, beim neuen Sanierungsbonus ist das ausdrücklich so vorgesehen. Die Förderung können Sie auch dann noch beantragen, wenn die Fenster
bereits getauscht wurden,
solange
- die Lieferung/Montage nach dem 03.10.2025 passiert ist und
- Sie Ihr Projekt online registrieren (Sanierungsoffensive) und
- danach innerhalb von 9 Monaten den eigentlichen Antrag stellen.
In den Unterlagen steht wörtlich, dass die Registrierung sowohl für „
baureife als auch bereits umgesetzte Projekte“ möglich ist – das ist genau Ihr Fall.
Nicht möglich ist eine Förderung, wenn die Fenster
vor dem 03.10.2025 eingebaut wurden. Für solche Arbeiten fällt der neue Sanierungsbonus 2026 nicht mehr an – hier müsste man schauen, ob andere Programme (z.B. frühere Förderungen, Handwerkerbonus etc.) in Frage kommen.
Wenn Sie sich für die Sanierungsoffensive 2026 entscheiden, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Registrierung bis zum Einbau der Fenster inkl. der finalen Abrechnung bei der Förderstelle 9 Montage Zeit für die Umsetzung.
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
Unser Fazit – nüchtern, aber zuversichtlich dank der neuen Fenster Förderung 2026
Mit der neuen Sanierungsoffensive ab 2026 kommt wieder Bewegung in die Förderlandschaft.
Ja, die absolute Förderhöhe ist nüchterner. Dafür steigt die Planbarkeit. Für Eigentümer heißt das: Keine Panik, aber sauber vorbereiten. Der Fenstertausch bleibt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen: weniger Heizkosten, höherer Wohnkomfort, bessere Energiekennzahl – und damit Wertstabilität deiner Immobilie.
Wenn Sie möchten, rechnen wir Ihnen – auf Basis Ihrer Bestandsdaten – eine Beispielkalkulation durch. So sehen Sie früh, wo Sie preislich landen, und können dann den Start knapp vor dem Förderfenster timen.
Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt den Informationsstand vom 06.10.2025 wider. Sobald weitere offizielle Informationen veröffentlicht sind, aktualisieren wir diesen Artikel mit den konkreten Eckdaten (Quoten, Fristen, Formulare). Bis dahin gilt: gut planen, Unterlagen sortieren, Angebote vergleichen – so klappte es dann mit der Förderung für den Fenstertausch im Jahr 2026.
Fenstertausch mit Sanierungsbonus 2026 – jetzt Förderung sichern
Wer seine alten Fenster tauscht, profitiert bald doppelt: Sie sparen Energie und erhalten zudem attraktive Förderungen über den neuen Sanierungsbonus 2026. Wichtig ist dabei nur, dass die Fenster die technischen Werte erfüllen und der Antrag auch richtig gestellt wird.
Warum Fenster-Schmidinger? Wir beraten seit über 45 Jahren Hausbesitzer in Oberösterreich rund um Energieeffizienz, Fenstertausch sowie Förderung. Unsere eigenen Montageteams arbeiten nach ÖNORM B 5320, und wir achten darauf, dass jedes Detail – von der Verglasung bis zur Dichtung – perfekt passt. Bei Fragen zum Ablauf oder zur Vorbereitung der Förderung stehen wir Ihnen daher gerne zur Seite.
So kommen Sie schnell zu Ihrem Angebot:
Tel.: +43 7239 7031
E-Mail: office@fensterschmidinger.at
Oder Termin online buchen – ganz einfach und unverbindlich.
Wir sind für Sie da in Oberösterreich sowie in angrenzenden Bezirken von Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark. Maximale Anfahrtszeit: ca. 1,5 Stunden ab Gramastetten.
Tipp: Wir übernehmen keine Förderantragstellung, aber unser Rat: Wenden Sie sich an einen Energieberater des OÖ Energiesparverbandes – dort kennt man die aktuellen Richtlinien zu den Fenster Förderung 2026 im Detail und kann Sie optimal begleiten.
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