Bodentiefe Fenster mit Sicherheitsglas. Pflicht-Wissen für sichere Planung in Oberösterreich
Informationen zu bodentiefe Fenster & Balkontüren mit Sicherheitsglas erfahren Sie in diesem Beitrag!
Oberösterreich ist das einzige Bundesland, wo der Einbau eines Sicherheitsglases bei bodentiefen Fenstern und Balkontüren nicht zu 100% Pflicht ist. Genauer gesagt steht in der Richtlinie, dass Flügel mit Sicherheitsglas, daran gekoppelte Elemente ohne Sicherheitsglas ausgeführt werden können.
Es macht jedoch nicht sehr viel Sinn auf ein ESG oder VSG-Glas zu verzichten, da es bei Bruch der Glasscheiben zu schweren Verletzungen kommen kann. Besonders wenn Kinder zuhause sind, sollte schon allein zum Wohl derer ein Sicherheitsglas bei allen bodentiefen Elementen eingebaut sein.
Generell werden bei unseren Angeboten alle bodentiefen Elemente und Balkontüren mit einem Sicherheitsglas angeboten. Achten Sie daher beim Angebotsvergleich auf die gleichen Voraussetzungen beim Mitbewerber!
✎ Bodentiefe Fenster & Balkontüren mit Sicherheitsglas – was ist zu beachten?
- Sicherheitsglas ist Pflicht, wenn die Absturzhöhe unterhalb von ca. 90 cm beginnt – etwa bei bodentiefen Elementen ohne Balkon oder Geländer. Lesen Sie in den OIB-Richtlinien die genauen Bestimmungen.
- ESG oder VSG? Wir setzen je nach Einbausituation auf die richtige Sicherheitsverglasung – für mehr Schutz und Normsicherheit.
- Unsere Lösung bei 3-fach-Verglasung: außen und innen Sicherheitsglas, in der Mitte Standardglas – wirtschaftlich und durchdacht. Außer die OIB-Richtlinien schreiben etwas anderes vor.
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Was sind ESG-Gläser?
Bei einem Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) handelt es sich um eine Glasscheibe, die durch eine besondere Wärmebehandlung eine erhöhte Stoßfestigkeit erlangt. Durch das Verfahren entstehen bei Bruch auch kleinere Bruchstücke, die einer kaputten Autoscheibe sehr ähnlich sind. Durch die kleineren Stücke ist die Verletzungsgefahr geringer als bei gewöhnlichen nicht behandelten Floatgläsern.
Was sind VSG-Gläser?
Verbundsicherheitsgläser bestehen meistens aus 2 Float-Gläsern, die mittels einer speziellen Folie dauerhaft miteinander verbunden werden. Durch die Folie bleiben die Glasscheiben bei Bruch fest zusammen und können daher nicht zu gröberen Schnittverletzungen führen. VSG-Gläser werden auch aus zwei einzelnen ESG-Sicherheitsgläsern gefertigt.

Das Bild zeigt den Querschnitt eines Isolierglases mit einer ESG- und einer VSG-Glasscheibe. ESG-Glas ist stoßfest, VSG-Glas bleibt durch eine Folie bei Bruch stabil und sicher.
Absturzsicherung mit VSG-Gläsern
Bei bodentiefen Fenstern und Fixverglasungen, die nicht ebenerdig sind bzw. wo sich auch kein Balkon davor befindet, ist es notwendig ein VSG-Sicherheitsglas zu verwenden. Sollte das Glas zu Bruch gehen, so wird die Scheibe dank der Folie zusammengehalten und birgt dadurch keine Gefahr eines Absturzes. Auch Geländer aus Glas werden aus Verbundsicherheitsgläsern gefertigt.
EXTRA-TIPP: Vermeiden Sie die Gefahr von Abstürzen!
Denken Sie bei bodentiefen Fenstern ohne Balkon unbedingt an Verbundsicherheitsglas (VSG) als Absturzsicherung. Dieses Glas schützt nicht nur vor gefährlichen Stürzen, sondern bleibt im Fall eines Bruchs dank einer innenliegenden Folie stabil und zusammenhängend. So vermeiden Sie Verletzungen und erfüllen gleichzeitig wichtige Sicherheitsvorgaben. Auch bei Glasgeländern kommt VSG-Glas zum Einsatz – für maximale Sicherheit bei klarer Sicht. Welche Dicke verbaut werden muss, lesen Sie in den österreichischen OIB-Richtlinien.
Wo empfehlen wir den Einbau von Sicherheitsgläsern:
- Bodentiefe Fensterelemente und Festverglasungen
- Fensterelemente deren Glasflächen unterhalb des empfohlenen Parapetes von 900 mm liegen
- Schiebetüren, Falttüren und Schiebe-Drehverglasungen (bodentiefe Elemente)
- Ganzglas-Schiebeelemente und Ganzglas-Schiebe-Dreh-Systeme
Bodentiefe Fenster & Balkontüren mit Sicherheitsglas – welche Parapethöhe
Die Parapethöhe bis zum Fenster sollte mindesten 850 mm vom fertigen begehbaren Boden haben. Alle Glasflächen darunter, sind mit einem Sicherheitsglas auszustatten. Das Sicherheitsglas hat hierbei die Funktion, dass sich bei einem Sturz niemand verletzt bzw. jemand abstürzen kann. Unsere Empfehlung ist, dass alle Glasflächen unterhalb eines Parapetes von 900 mm bereits mit einem Sicherheitsglas ausgestattet werden.
Der Einbau von Sicherheitsgläsern wird in Österreich in den OIB Richtlinien klar geregelt und vorgeschrieben. Bitte prüfen Sie auch selbstständig nach, welches Glas bei Ihren bodentiefen Elementen eingebaut werden muss, da die Richtlinien auch kontinuierlich angepasst werden!
Bei bodentiefen Elementen mit 3-fach Isolierglas ein ESG oder VSG Glas verwenden?
In der Praxis wird fast ausschließlich bei den bodentiefen Elementen ein ESG Glas dem VSG Glas bevorzugt. Ein VSG Glas kommt bei bodentiefen Elementen nur dann zum Einsatz, wenn eine Absturzgefahr besteht. Das ESG hat den Vorteil, dass es nicht so schwer ist und daher einfacher zu montieren ist und die Beschläge auf Dauer nicht so belastet werden.
Frage: Ist es bei einer 3-fach Verglasung notwendig, dass alle 3 Einzelscheiben mit einem Sicherheitsglas ausgeführt sind? In der Praxis wird dies bei uns so gehandhabt, dass wir nicht alle drei Glasscheiben mit einem Sicherheitsglas ausführen. Es genügt, dass nur die innerste und äußerste Glasscheibe ein ESG oder VSG-Glas sind.

Bei den meisten bodentiefen Fenstern oder Türen kommt ESG-Sicherheitsglas zum Einsatz. Im Falle das eine Absturzgefahr besteht, müssen die Gläser aber als VSG-Verbundsicherheitsgläser ausgeführt sein.
Sie planen bodentiefe Fenster oder eine ganze Glasfront und sind in der Konzept-Phase? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zu bodentiefen Fenstern und Glasfronten. Dort gehen wir auf Eckfensterlösungen, Panoramafenster und die typischen Planungs-Stolpersteine im Altbau ein.
FAQ – Ihre Fragen zum Thema bodentiefe Fenster mit Sicherheitsglas
Ja, in den meisten Fällen schon. Die OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) regelt das in zwei Punkten, die oft verwechselt werden.
Punkt 5.1.1 betrifft Glastüren und Verglasungen ohne Absturzgefahr. Dazu gehören ganz normale Balkon- und Terrassentüren, die ebenerdig hinausführen, oder auch Innentüren mit Glaseinsätzen. Hier müssen die Verglasungen
bis 1,50 m über der Standfläche aus Sicherheitsglas hergestellt sein. ESG reicht in diesem Fall in der Regel aus.
Punkt 5.2 betrifft die absturzsichernde Verglasung. Das sind alle Glasflächen, bei denen die Brüstung niedriger als 85 bis 90 cm ist und nach außen eine Absturzhöhe von mehr als 1 m besteht. Hier ist
VSG-Verbundsicherheitsglas vorgeschrieben, das auch im Bruchfall noch trägt und ein Hindurchstürzen verhindert.
Oberösterreich hat im Punkt 5.1.1 eine
eingeschränkte Ausnahme. Nach § 4 Abs. 2 Ziffer 7 der OÖ Bautechnikverordnung 2013 ist bei
Mehrscheiben-Isolierverglasungen in Türen, die ins Freie führen (also gewöhnliche Balkon- und Terrassentüren ohne Absturzgefahr), kein Sicherheitsglas zwingend vorgeschrieben. Diese Ausnahme gilt aber
nicht für absturzsichernde Verglasungen nach Punkt 5.2. Sobald eine Absturzgefahr besteht, ist VSG auch in Oberösterreich Pflicht.
In der Praxis ist die OÖ-Ausnahme aus unserer Sicht
nicht sinnvoll. Auch eine ganz normale Terrassentüre kann zerbrechen, und ohne Sicherheitsglas entstehen scharfkantige, großflächige Glassplitter. Bei Kindern im Haushalt oder schlicht im Alltag ist das ein ernstes Verletzungsrisiko. Auch unter dem Aspekt des
Stands der Technik wird Sicherheitsglas im Wohnbau heute praktisch überall verbaut. Im Schadensfall kann ein Sachverständiger den allgemein anerkannten Stand der Technik heranziehen, selbst wenn die Bauordnung formal keine Pflicht vorsieht.
Wir liefern in allen unseren Angeboten
bodentiefe Elemente, Balkontüren und Terrassentüren grundsätzlich mit Sicherheitsglas. Beim Angebotsvergleich lohnt sich daher der genaue Blick. Wer hier spart, kommt günstiger weg, geht aber ein vermeidbares Risiko ein.
Welches Sicherheitsglas (ESG oder VSG) bei Ihrer Einbausituation richtig ist und welche Vorgaben in Ihrer Gemeinde aktuell gelten, klären wir beim
Beratungstermin gerne mit Ihnen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der
OIB-Richtlinie 4 sowie die Bauordnung Ihres Bundeslandes.
Hinweis: Die OIB-Richtlinien und die Landes-Bautechnikverordnungen werden regelmäßig aktualisiert. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Baubehörde Ihres Bundeslandes. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Die Mindestbrüstungshöhe (Parapethöhe) ist in der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe Mai 2023 geregelt, die in allen Bundesländern über die jeweilige Bautechnikverordnung umgesetzt wird. Gemessen wird immer vom fertigen Fußboden bis zur Oberkante der Brüstung.
Standardvorgabe: 100 cm. Eine Absturzsicherung muss in der Regel mindestens 1,00 m hoch sein, gemessen von der Standfläche bis zur Oberkante. Diese Höhe gilt bei jeder Absturzhöhe nach außen von mehr als 1 m, also in der Regel ab dem ersten Obergeschoss.
Erhöhte Vorgabe ab 12 m Absturzhöhe: 110 cm. Liegt das Fenster mehr als 12 m über dem Außenniveau, etwa in Hochhäusern, muss die Brüstung 1,10 m hoch sein.
Ausnahme bei breiten Brüstungen. Wenn die Brüstung oben eine Tiefe von mindestens 20 cm hat (etwa eine gemauerte Fensterbank), darf die Höhe um die halbe Brüstungstiefe abgemindert werden. Die absolute Untergrenze beträgt aber 85 cm. Bei einer 20 cm breiten Brüstung sind also 90 cm Höhe ausreichend, bei einer 30 cm breiten Brüstung 85 cm.
Bei bodentiefen Fenstern ohne Brüstung muss die Absturzsicherung anders gelöst werden. Üblich ist eine absturzsichernde Verglasung aus VSG (Verbundsicherheitsglas) oder ein vorgesetztes französisches Geländer. Auch hier gelten die 100 cm bzw. 110 cm als Mindesthöhe.
Sonderregel für Kindergärten und Schulen. In Einrichtungen für Kinder bis 10 Jahre müssen Fenster zusätzlich mit einer Kindersicherung ausgestattet sein, wenn die Oberkante des Parapets mehr als 2 m über dem Außengelände liegt.
Hinweis: SMaßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung der OIB-Richtlinie 4 und die Bautechnikverordnung des Bundeslandes. Bei abweichenden Anforderungen (z.B. Versammlungsstätten, Sondergebäude) sind die jeweiligen Bestimmungen zu prüfen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Eine pauschale Mindestdicke kann seriös niemand nennen. Die
OIB-Richtlinie 4 schreibt für absturzsichernde Verglasungen vor, dass diese aus geeignetem Verbundsicherheitsglas (VSG) bestehen müssen, gibt aber keine
konkreten Glasdicken vor. Für die Beurteilung wird auf die ÖNORM B 3716-3 (Vertikale Verglasung mit absturzsichernder Funktion) verwiesen.
Die ÖNORM B 3716-3 fordert für jede absturzsichernde Verglasung einen experimentellen
Nachweis durch Pendelschlagversuch nach ÖNORM EN 12600 oder einen
rechnerischen Nachweis, der den Pendelstoß numerisch abbildet. Welche Glasdicke notwendig ist, ergibt sich daher erst aus der konkreten Berechnung bzw. Prüfung.
Einflussfaktoren sind unter anderem:
- Glasformat (Höhe, Breite, Fläche)
- Lagerung (linienförmig, punktförmig, ein- oder mehrseitig)
- Einspanntiefe (mindestens 1/10 der freien Glashöhe)
- Absturzhöhe (1 bis 12 m oder darüber)
- Lastsituation (Wohngebäude, Schule, Versammlungsstätte, Bahnsteig usw.)
- Verankerung der Tragkonstruktion
Aus diesem Grund kann nur ein Glaser, Statiker oder das ausführende Fensterunternehmen verbindlich sagen, welcher Glasaufbau für die konkrete Einbausituation geeignet ist. Der dynamische Pendelstoß ist dabei in der Regel die maßgebende Belastung und bestimmt sowohl die Glasdicke als auch die Glasart.
Was bei der Auslegung grundsätzlich feststeht:
Für absturzsichernde Verglasungen muss geeignetes
Verbundsicherheitsglas (VSG) verwendet werden. Eine alleinige ESG-Verglasung ist dafür
nicht zulässig, da ESG im Bruchfall keine ausreichende Resttragfähigkeit bietet. Je nach Konstruktion und statischem Nachweis kann jedoch auch VSG aus ESG oder TVG eingesetzt werden.
Die verwendete Folie besitzt üblicherweise mindestens 0,76 mm Stärke. Außerdem dürfen sich die Dicken der beiden Glasscheiben im VSG-Aufbau laut Regelwerk nur begrenzt unterscheiden.
Bei 3-fach-Isolierverglasungen in bodentiefen Fenstern wird häufig die
absturzseitige Scheibe als VSG ausgeführt. Die übrigen Scheiben können – abhängig von den technischen Anforderungen – als ESG, TVG oder Floatglas ausgeführt sein. Welche Scheibe an welcher Position erforderlich ist, hängt von der Lage der Absturzgefahr und der geprüften Konstruktion ab.
Lassen Sie sich die Glasdicke daher nicht pauschal nennen, sondern verlangen Sie im Angebot oder spätestens vor der Bestellung den
konkreten Glasaufbau inklusive Nachweis nach ÖNORM B 3716-3.
Hinweis: Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Der größte Unterschied zeigt sich, wenn das Glas zu Bruch geht.
Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) wird im Werk auf etwa 600 °C erhitzt und anschließend schnell abgekühlt, wodurch im Glaskörper bleibende Spannungen entstehen. Im Bruchfall zerlegt sich das Glas dadurch in viele kleine, fast krümelartige Stücke, an denen man sich kaum verletzen kann. Anders beim
Verbundsicherheitsglas (VSG): hier kleben zwei Glasscheiben über eine zähe Folie aneinander, und genau diese Folie hält die Bruchstücke fest, wenn das Glas zerspringt. Das Glas behält dadurch noch eine gewisse Tragkraft, anstatt einfach auseinanderzufallen. ESG passt überall dort hin, wo es um Widerstandsfähigkeit geht und kein Absturz droht, etwa bei Glasduschen, Türverglasungen oder bodentiefen Fenstern mit Balkon davor. VSG ist notwendig, sobald eine Absturzgefahr besteht, auch bei bodentiefen Fenstern ohne Geländer, bei französischen Balkonen, bei Glasbrüstungen und überall, wo Glas über dem Kopf verbaut ist. Bei einer 3-fach-Isolierverglasung mit Absturzgefahr ist ein üblicher Aufbau außen ESG, in der Mitte Float, innen VSG. Welche Glaskombination zu Ihrem Bauvorhaben passt, besprechen wir gerne persönlich.
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Wenn Sie das auf Ihrem Bauplan entdeckt haben, keine Sorge, das ist kein Hexenwerk. Die drei Buchstaben stehen für die Fertigparapethöhe, und die sagt Ihnen, wie hoch die fertige Fensterbank am Ende über Ihrem fertigen Fußboden sitzt. Also genau das Maß, das Sie später im bewohnten Raum mit dem Zollstock nachmessen könnten.
Oft steht auf demselben Plan auch noch RpH, das ist dann die Rohparapethöhe, gemessen im nackten Rohbau von der Rohdecke bis zur Maueröffnung, also bevor Estrich, Bodenbelag und Fensterbank überhaupt drin sind. Klingt nach Wortklauberei, ist aber im Alltag wichtig, denn die beiden Werte unterscheiden sich genau um das, was an Boden und Fensterbank noch dazukommt. Verwechselt man die zwei beim Bestellen, sitzt das Fenster nachher gut und gern fünfzehn Zentimeter zu hoch oder zu tief. In Österreich sagt man Parapethöhe, die Deutschen nennen es Brüstungshöhe, gemeint ist aber dasselbe.
Da kann ich Sie in vielen Fällen beruhigen, denn nicht jedes bodentiefe Fenster braucht zwingend eine Absturzsicherung. Es kommt im Grunde auf eine einzige Sache an, nämlich wie tief es nach draußen runtergeht. Solange Sie unter einem Meter bleiben, verlangt die OIB-Richtlinie 4, die in ganz Österreich die Basis für diese Vorschriften bildet, gar keine Sicherung.
Am sorgenfreisten sind Sie beim bodentiefen Fenster im Erdgeschoss, das direkt auf die Terrasse oder in den Garten führt. Drinnen und draußen ist quasi auf einer Höhe, da kann niemand abstürzen, und entsprechend brauchen Sie weder eine Absturzsicherung aus Sicherheitsglas noch ein Geländer davor. Heikel wird es erst, wenn es nach außen weiter runtergeht, im Obergeschoss zum Beispiel oder bei einem Haus am Hang. Dann muss die Stelle gesichert werden, und das geht auf verschiedene Arten, mal über eine ausreichend hohe Brüstung, mal über ein vorgesetztes französisches Geländer, mal über eine absturzsichernde Verglasung aus Verbundsicherheitsglas. Was davon am besten passt, ist eine Frage von Optik, Budget und baulicher Gegebenheit.
Es gibt aber noch einen zweiten Fall, in dem Sie um zusätzliches Sicherheitsglas herumkommen, und der wird gern übersehen. Wenn das Fenster nämlich gar nicht ganz bis zum Boden reicht, sondern eine feste, ausreichend hohe Brüstung darunter sitzt, dann übernimmt diese Brüstung selbst die Absturzsicherung. Üblich ist ein Meter Höhe, gemessen vom Fußboden, wobei sich das bei einer mindestens zwanzig Zentimeter tiefen Brüstung etwas reduzieren lässt, aber nie unter fünfundachtzig Zentimeter.
Ein Punkt liegt uns noch am Herzen, gerade wenn kleine Kinder im Haus sind. Sitzt das Fenster mehr als zwei Meter über dem Boden draußen, kommt zusätzlich das Thema Kindersicherung ins Spiel, außer das Fenster ist sowieso unerreichbar, etwa als hoch angebrachtes Oberlicht. Ehrlich gesagt raten wir Familien in so einem Fall immer zur sichereren Lösung, auch wenn die Vorschrift im Einzelfall vielleicht weniger verlangt, weil bei Kindern lieber einmal zu viel abgesichert als einmal zu wenig.
Ob bei Ihrem Fenster nun eine Absturzsicherung nötig ist oder nicht, hängt ganz von Ihrer Einbausituation ab. Schauen wir uns das in Ruhe gemeinsam an, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Einen Termin können Sie
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Stand Mai 2026. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung der OIB-Richtlinie 4 und die Bautechnikverordnung Ihres Bundeslandes. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Baubehörde. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Diese Verwechslung hat schon so manches Fenster auf die falsche Höhe gebracht, deshalb lohnt es sich, da kurz genau hinzuschauen bzw. den Berater beim Beratungsgespräch um Hilfe zu bitten. Im Grunde geht es um zwei Zeitpunkte am Bau. Solange noch alles roh ist, der Boden also ohne Estrich und Belag, misst der Maurer von der nackten Rohdecke bis zur Maueröffnung, und das nennt sich dann Rohparapethöhe oder kurz RpH. Mit dem Wert kann er arbeiten, weil ihm ja zu diesem Zeitpunkt der ganze spätere Bodenaufbau noch fehlt.
Sobald aber Estrich, Dämmung, Bodenbelag und am Schluss die Fensterbank drin sind, zählt nur noch, wie hoch die Bank über Ihrem fertigen Boden sitzt, und das ist dann die Fertigparapethöhe, die FpH. Logischerweise ist dieser Wert kleiner, weil der ganze Aufbau den Boden ja nach oben wandern lässt. Bei einem üblichen Aufbau verschiebt sich das gut und gern um fünfzehn bis zwanzig Zentimeter.
Worauf ich Sie also wirklich hinweisen möchte: Wenn auf Ihrem Plan einfach nur eine Parapethöhe steht, fragen Sie nach, ob die roh oder fertig gemeint ist.
… Sie haben eine Frage zum Thema? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
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Als mühlviertler Familienbetrieb mit eigenem Schauraum in Gramastetten und eigenen, geschulten Montageteams begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur fachgerechten Montage – inklusive späterem Service, wenn einmal etwas nachgestellt werden muss.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung – senden Sie uns einfach eine E-Mail an: office@fensterschmidinger.at oder aber rufen Sie uns an unter Tel.: +43 7239 7031!
Wir sind vor allem in Oberösterreich unterwegs – Großraum Linz, Wels, Urfahr-Umgebung, Linz-Land, Mühlviertel sowie Teile des Salzkammerguts – und achten darauf, dass die Anfahrtszeit zu Ihrem Bauvorhaben in der Regel nicht mehr als 1,5 Stunden beträgt.
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