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Fenster nachträglich einbauen – Fenster statt Wand

Fenster nachträglich einbauen ist in vielen Bestandsgebäuden möglich. Wir zeigen Ihnen, wie der Mauerausbruch abläuft, was es kostet und worauf Sie bei Statik, Sturz und Montage achten müssen.

Zuletzt aktualisiert am 13. April 2026 von Florian Schmidinger

Sie wollen ein Fenster nachträglich einbauen, wo bisher nur Mauerwerk steht? In Ziegel-, Beton- und Mischwänden ist das in den meisten Fällen möglich, wenn die Statik mitspielt und der Sturz richtig gesetzt wird. Wir öffnen die Wand, setzen den Überleger, montieren das Fenster nach ÖNORM B 5320 und bringen Laibung und Fassade wieder in Form. Das ganze Projekt dauert in der Regel zwei bis drei Tage und kostet je nach Aufwand zwischen 2.000 und 5.000 €.

Bei Fenster-Schmidinger in Gramastetten setzen wir solche Projekte regelmäßig in Oberösterreich um. Vom Reihenhaus in Linz-Urfahr, das im Stiegenhaus mehr Tageslicht bekommen soll, bis zum Bauernhaus im Mühlviertel, wo eine dunkle Speisekammer endlich ein Fenster bekommt. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen alle Schritte, die für ein nachträglich eingebautes Fenster nötig sind.

Fenster nachträglich einbauen. Das Wichtigste in Kürze

  • Statisch fast immer machbar. In Ziegel- und Betonwänden lässt sich nachträglich eine Fensteröffnung schaffen, wenn ein Statiker grünes Licht gibt und der Sturz richtig dimensioniert wird.
  • Zwei bis drei Tage Bauzeit. Mauerausbruch und Sturzsetzung an Tag eins, Fenstermontage nach ÖNORM B 5320 an Tag zwei, Verputz und Feinarbeiten an Tag drei.
  • Kostenrahmen ab 2.000 €. Je nach Wandmaterial, Fenstergröße und Fassadenausführung können die Gesamtkosten auch deutlich höher liegen. Eine Vor-Ort-Begutachtung ist Pflicht.
  • Nicht jede Wand eignet sich. Tragende Außenwände, Brandschutzwände und denkmalgeschützte Fassaden brauchen besondere Aufmerksamkeit oder eine Genehmigung.

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Wann es Sinn macht, ein Fenster nachträglich einzubauen

Es gibt mehrere typische Situationen, in denen Hausbesitzer bei uns anfragen. Die häufigste ist der dunkle Raum, der einfach mehr Tageslicht braucht. Stiegenhäuser ohne Fenster, Speisekammern, Vorräume oder Kellerräume sind klassische Fälle. Ein nachträglich eingebautes Fenster verändert die Atmosphäre solcher Räume oft komplett, weil sich die wahrgenommene Größe verdoppelt und die Lüftungssituation deutlich besser wird.

Eine zweite typische Anfrage kommt von Hausbesitzern, die einen besseren Ausblick wollen. Wer in den 1970ern oder 1980ern gebaut hat, dem haben Architekten oft kleine Fensterbänder verordnet, weil das damals modern war. Heute will man große Glasflächen mit Blick in den Garten. Auch hier ist das nachträgliche Einbauen eine Option, wenn das bestehende Fenster zu klein ist und die Wand drumherum mit ausgebrochen werden kann.

Drittens gibt es den klassischen Umbau, bei dem ein Wohnzimmer um eine Terrasse erweitert wird. Hier wird das alte Brüstungsmauerwerk entfernt und an seine Stelle eine bodentiefe Hebe-Schiebetür oder ein großes Fixglas-Element gesetzt. Mehr zu diesem speziellen Thema finden Sie auf unserer Seite Balkontür anstatt Fenster machen.

Fenster nachträglich einbauen statt Mauerwerk. Mehr Tageslicht und höhere Lebensqualität durch eine neue Fensteröffnung in der Bestandswand.

Wer ein Fenster nachträglich einbauen lässt, schafft mehr Tageslicht und eine deutlich höhere Lebensqualität in bisher dunklen Räumen. In Ziegelwänden ist der Mauerausbruch in den meisten Fällen problemlos möglich, wenn ein Statiker das Vorhaben freigibt.


Voraussetzungen für den nachträglichen Fenstereinbau

Bevor wir mit dem Mauerausbruch starten, müssen vier Punkte geklärt sein. Diese Reihenfolge sollten Sie ernst nehmen, weil jeder einzelne Punkt das ganze Projekt zum Stoppen bringen kann.

Erstens, die Statik. Ein Statiker prüft, ob die geplante Öffnung in Ihrer Wand statisch machbar ist. Bei tragenden Außenwänden ist das fast immer mit einem Sturz möglich, der die Lasten oberhalb der neuen Öffnung abfängt. In nicht tragenden Innenwänden ist das einfacher, in Stahlbetonwänden aufwändiger und teurer. Die Statiker-Prüfung kostet meist zwischen 200 und 600 €, je nach Komplexität.

Zweitens, die Genehmigung. In den meisten Gemeinden in Oberösterreich ist eine Fassadenänderung anzeigepflichtig. Wenn Sie an der Straßenseite ein neues Fenster einbauen oder die Optik der Fassade deutlich verändern, sollten Sie vorab beim örtlichen Bauamt anfragen. Das dauert meist nur einen Anruf und erspart Ihnen später Diskussionen mit dem Nachbarn oder der Behörde. Bei denkmalgeschützten Häusern ist eine separate Genehmigung Pflicht.

Drittens, die Bauphysik. Eine neue Fensteröffnung schafft potentielle Wärmebrücken an der Laibung. Wer hier nicht sauber dämmt, riskiert Kondenswasser und langfristig Schimmelbildung. Bei Außenwänden mit Vollwärmeschutz muss die Dämmung an die neue Öffnung angepasst werden. Das ist Standard, sollte aber von Anfang an mit eingeplant sein.

Viertens, die Leitungen. Bevor wir die Wand öffnen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob im geplanten Ausbruchsbereich Stromleitungen, Heizungsrohre oder Wasserleitungen verlaufen. Wer hier blindlings drauflos stemmt, hat schnell einen teuren Schaden. Ein Elektriker sollte vor Beginn der Arbeiten verdächtige Bereiche mit dem Leitungssucher abscannen.


So läuft der Mauerausbruch und Fenstereinbau ab

Wenn alle Voraussetzungen geklärt sind, starten wir mit dem eigentlichen Bauvorhaben. Der typische Ablauf für ein nachträglich eingebautes Fenster sieht in der Praxis so aus.

Am ersten Tag wird die Wand geöffnet und der Sturz gesetzt. Bei Ziegelmauerwerk geht das mit Stemmhammer und Diamantsäge relativ zügig. Bei Stahlbeton brauchen wir eine Kernbohrmaschine, was mehr Zeit und Kosten bedeutet. Sobald die Öffnung steht, wird der Überleger eingesetzt und das Mauerwerk darüber wieder stabilisiert. Die Öffnung wird bis zur Fenstermontage am nächsten Tag mit einer provisorischen Holzvertäfelung gegen Wetter und Einbruch gesichert.

Am zweiten Tag erfolgt die Fenstermontage nach ÖNORM B 5320. Unsere Monteure setzen das Fenster mit drei Abdichtungsebenen ein. Innen luftdicht, mittig wärmegedämmt, außen schlagregendicht und diffusionsoffen. Außerdem werden die Innen- und Außenfensterbank gesetzt sowie eventuell vorgesehener Sonnenschutz montiert. Mehr Details zur normgerechten Montage finden Sie auf unserer Seite ÖNORM B 5320 Montage.

Am dritten Tag folgen die Verputz- und Malerarbeiten. Die Laibung wird verputzt, die Fassade rund um die neue Öffnung wieder hergestellt und gegebenenfalls der Vollwärmeschutz an der Außenseite ergänzt. Innen werden die Wandflächen ausgebessert und gestrichen. Bei größeren Projekten oder bei nasser Witterung kann sich dieser Schritt um ein bis zwei Tage verlängern.


Was kostet es, ein Fenster nachträglich einzubauen

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Wir geben Ihnen hier eine ehrliche Orientierung, weil wir wissen, wie schwer es ist, online verlässliche Zahlen zu finden.

Der Mauerausbruch und das Setzen des Sturzes kostet bei einer Standardöffnung von etwa 1,2 mal 1,4 Metern in Ziegelmauerwerk zwischen 800 und 1.500 €. Bei Stahlbetonwänden steigen die Kosten auf 2.000 € und mehr, weil hier mit Diamantbohrmaschinen gearbeitet werden muss.

Das Fenster selbst inklusive Montage liegt für ein modernes 3-fach-Verglasungsfenster im Bereich von 650 bis 1.200 €. Wer ein größeres Element oder eine Hebe-Schiebetür einbauen will, landet schnell bei 2.500 bis 4.500 €. Mehr zu den Preisen finden Sie auf der Seite Fenster Preise Österreich.

Die Verputz- und Fassadenarbeiten liegen bei 400 bis 1.200 €, je nachdem ob nur innen verputzt werden muss oder auch außen die Vollwärmeschutzfassade ausgebessert wird. Dazu kommt der Statiker mit 200 bis 600 € und eventuelle Elektrikerarbeiten für das Verlegen von Leitungen, falls Steckdosen oder ein motorischer Sonnenschutz mit eingebaut werden.

Wenn man alle Posten zusammenrechnet, landet ein nachträglich eingebautes Fenster in einem typischen Einfamilienhaus in Oberösterreich bei 2.000 bis 5.000 €. Bei größeren Elementen oder schwierigen Wandkonstruktionen kann es auch in den fünfstelligen Bereich gehen. Preise und Irrtümer vorbehalten, eine konkrete Kostenangabe geht erst nach einer Vor-Ort-Begutachtung.

Extra-Tipp

Schicken Sie uns ein Foto für die Erstkalkulation

Wenn Sie unsicher sind, ob sich Ihr Vorhaben rechnet, schicken Sie uns einfach ein Foto der bestehenden Wand mit den ungefähren Maßen für das gewünschte Fenster an office@fensterschmidinger.at. Wir schauen uns das Bild im Büro an und geben Ihnen innerhalb weniger Tage eine erste grobe Kostenschätzung. Das ist kein verbindliches Angebot, aber Sie wissen schnell, ob die Größenordnung in Ihren finanziellen Rahmen passt. Diese Vorabschätzung ist für Kunden in Oberösterreich kostenfrei. Erst wenn Sie wirklich weitermachen wollen, kommen wir für die genaue Aufnahme vor Ort.


Welche Jahreszeit sich für den nachträglichen Einbau eignet

Wir können Fenster ganzjährig einbauen. Der ideale Zeitraum sind aber Frühjahr und Herbst, weil die Temperaturen mild sind und weder Hitze noch Frost die Arbeiten behindern. Im Sommer ist die Montage zwar problemlos möglich, allerdings sind viele Handwerksbetriebe in der Urlaubszeit knapp besetzt, was zu Wartezeiten führen kann.

Im Winter geht es ebenfalls, allerdings mit einer Einschränkung. Bei extremen Minusgraden unter etwa minus 5 Grad reagieren bestimmte Dichtmaterialien wie Kompribänder und Acryl-Dichtmassen empfindlich. Wir verlegen solche Termine dann gerne um ein paar Tage, wenn das Wetter wieder mitspielt. Außerdem ist eine offene Wand bei Frost natürlich unangenehm, weil das Haus auskühlt. Wir sichern die Öffnung in solchen Fällen mit einer dichten Holzplatte und einer Zwischenfolie.

In der Praxis ist der April bis Oktober der beste Zeitraum für nachträgliche Fenstereinbauten in Oberösterreich. Wer früh plant, sichert sich auch leichter einen passenden Termin bei uns. Im Frühjahr sind die Auftragsbücher meist schon gut gefüllt.


Was wir aus der Praxis weitergeben können

In über 45 Jahren haben wir viele nachträgliche Fenstereinbauten umgesetzt. Drei Erfahrungen kommen immer wieder.

Erstens. Die meisten Kunden unterschätzen die Folgearbeiten rund um den eigentlichen Fenstereinbau. Verputz, Malerarbeit, eventuell ein neuer Bodenbelag, wenn das neue Fenster bodentief wird. Diese Posten machen oft 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Wer nur das Fenster selbst budgetiert, erlebt am Ende eine Überraschung.

Zweitens. Eine ehrliche Vor-Ort-Begutachtung spart viel Geld. Wir kommen vorbei, schauen uns die Wand an, klopfen ab, prüfen die Statik grob mit dem Statiker und sagen Ihnen offen, ob Ihr Vorhaben realistisch ist. Manchmal raten wir auch ab, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Das ist ehrlicher als ein hübsches Angebot, das später am Bau scheitert.

Drittens. Die schönsten Ergebnisse sehen wir bei Kunden, die vor und nach Bildern von ihrem Raum machen. Was vorher ein dunkles Loch war, wird oft zum Lieblingsplatz im ganzen Haus. Diese Veränderung ist mit keinem anderen Umbau so deutlich zu erleben.

Wenn Sie ein konkretes Vorhaben haben, kommen Sie gerne in unseren Schauraum nach Gramastetten oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin. Wir gehen die Punkte mit Ihnen durch und sagen Ihnen offen, was möglich ist und was nicht.


Sonderfälle beim nachträglichen Fenstereinbau

Es gibt einige Sonderfälle, die wir hier kurz ansprechen, weil sie immer wieder Thema sind.

Das Ersetzen von Glasbausteinen ist ein klassischer Fall, in dem eine bestehende milchige Glasbaustein-Wand durch ein modernes Fenster ersetzt wird. Das verbessert nicht nur die Optik, sondern auch die Wärmedämmung deutlich. Mehr dazu auf unserer Seite Glasbausteine ersetzen und Fenster einbauen.

Der nachträgliche Einbau einer Schiebetür auf einer bestehenden Terrasse ist ebenfalls möglich. Wir haben das in einem Mühlviertler Projekt umgesetzt, wo aus einer überdachten Terrasse ein Sommergarten wurde. Die ganze Geschichte zum Projekt finden Sie auf der Seite Terrassen-Schiebetür nachträglich einbauen.

Bei Fertighäusern aus den 1970ern und 1980ern sind nachträgliche Fenstereinbauten besonders heikel, weil die Wandkonstruktion oft nicht einfach geöffnet werden kann. Hier braucht es eine genaue Voruntersuchung. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Fenstertausch bei Fertighaus.


FAQ – Ihre Fragen zum Thema Fenster nachträglich einbauen

In den meisten Fällen reicht in Oberösterreich eine Bauanzeige bei der Gemeinde aus, eine vollständige Baubewilligung ist beim nachträglichen Fenstereinbau in einem bestehenden Wohnhaus eher selten nötig. Die rechtliche Grundlage dafür ist die OÖ Bauordnung 1994 in den Paragrafen 24 (bewilligungspflichtig), 25 (anzeigepflichtig) und 26 (bewilligungs- und anzeigefrei).

Sobald Sie eine Wand öffnen und einen Sturz setzen, hat das Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile. Damit fällt das Vorhaben nach § 25 Abs. 1 Z 3 lit. b OÖ BauO 1994 in die Anzeigepflicht. Sie müssen das Vorhaben also vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeinde anzeigen, mit Plänen oder Skizzen, einer kurzen Beschreibung und in den meisten Fällen einer Statik-Bestätigung. Wenn der Bürgermeister innerhalb der gesetzlichen Frist (acht Wochen) nicht negativ reagiert, dürfen Sie loslegen.

Eine vollwertige Baubewilligung nach § 24 wird nur dann verlangt, wenn das Vorhaben so umfangreich wird, dass es als „Umbau“ im Sinn der Bauordnung gilt, also als bauliche Änderung, durch die das Gebäude in größeren Teilen anders aussieht als zuvor. Ein einzelner zusätzlicher Fensterausbruch in einer Außenwand erfüllt diesen Tatbestand normalerweise nicht. Anders kann es aussehen, wenn gleich mehrere große Öffnungen in tragenden Wänden geplant sind oder wenn der Eingriff Teil einer umfassenden Sanierung ist.

Es gibt auch Fälle, in denen weder Anzeige noch Bewilligung nötig sind. Reine Innenausbauten ohne Eingriff in tragende Bauteile, Brandschutz oder Statik fallen nach § 26 OÖ BauO unter die bewilligungs- und anzeigefreien Maßnahmen. Das betrifft beim nachträglichen Fenster aber praktisch nur Sonderfälle, etwa eine Glasöffnung in einer nicht tragenden Innenwand zwischen zwei Räumen.

Drei Sondersituationen sollten Sie im Auge behalten.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich eine Genehmigung des Bundesdenkmalamtes erforderlich. Hier wird jede Änderung an der Fassade einzeln geprüft, und der Spielraum ist deutlich enger als bei einem normalen Wohnhaus.

In Schutz- und Altortzonen (etwa in historischen Ortskernen mit eigenen Bebauungsvorschriften) gelten oft strengere Auflagen für Fassadenänderungen. Manche Gemeinden geben dazu sogar konkrete Vorgaben zu Fenstergrößen, Sprossenteilung oder Farben.

Bei Reihenhäusern, Doppelhäusern oder Wohnungen im Wohnungseigentum kommt zur baubehördlichen Frage noch das Wohnungseigentumsrecht dazu. Eine Veränderung der Außenfassade berührt das Allgemeingut der Eigentümergemeinschaft, weshalb Sie für die Maßnahme in der Regel die Zustimmung aller Miteigentümer brauchen, nicht nur die der Gemeinde.

Was Sie konkret tun sollten: Vor jedem nachträglichen Fenstereinbau einen kurzen Anruf beim örtlichen Bauamt. Die Sachbearbeiter sagen Ihnen oft schon am Telefon, ob in Ihrem konkreten Fall eine Anzeige reicht oder ob Sie eine Bewilligung beantragen müssen, und welche Unterlagen sie sehen wollen. Die Beratung in der Gemeinde ist kostenlos und schneller als jeder Gang über mehrere Instanzen.

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die OÖ Bauordnung 1994 in der Fassung April 2026. In anderen Bundesländern gelten abweichende Regelungen, dort sind die jeweilige Landesbauordnung und die Vorschriften der Standortgemeinde maßgeblich. Im Einzelfall hat immer die zuständige Baubehörde das letzte Wort. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Die Grundregel für Oberösterreich ist klar. Nach § 40 Z 1 des OÖ Bautechnikgesetzes 2013 muss ein Hauptgebäude einen Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrundgrenze einhalten, gemessen von der fertigen Außenwand. Hält Ihr Haus diesen Abstand ein, sind Fenster zur Nachbarseite normalerweise unproblematisch.

Steht Ihr Haus näher an der Grundgrenze, kommt § 41 Abs. 1 Z 5 OÖ BauTG 2013 ins Spiel. Diese Regel erlaubt Heranbauen an die Grundgrenze unter bestimmten Bedingungen, bringt aber strenge Vorschriften für Fenster mit. Konkret heißt das:

In Außenwänden, die weniger als 2 m zur Nachbargrundgrenze entfernt sind, sind Türen, Fenster und Verglasungen unzulässig. Eine einzige Ausnahme nennt das Gesetz, das sind Gewächshäuser.

Auch in Wänden, die an eine solche grenzennahe Außenwand anschließen, gibt es eine Vorgabe. Türen und Fenster müssen dort mindestens 1 m von der Nachbargrundgrenze entfernt sein. Diese Regel verhindert, dass man die Fenster einfach um die Hausecke herum verlegt, um die 2-Meter-Regel zu umgehen.

Was diese Regelungen für typische Situationen bedeuten:

Reihenhäuser mit gemeinsamer Trennwand zur Nachbarwohneinheit dürfen in dieser Wand keine Fenster haben, weil sie als Brandschutztrennwand zwischen zwei Wohneinheiten konzipiert ist.

Doppelhäuser mit gemeinsamer Mittelmauer haben dasselbe Thema. Die Wand zur Nachbarseite bleibt fensterlos.

Ältere Bestandsgebäude in Ortskernen, die mit weniger als 3 m zur Grundgrenze stehen, genießen Bestandsschutz für das, was bewilligungsgemäß errichtet wurde. Bei einem nachträglichen Fensterausbruch greift aber die heutige Rechtslage. Liegt der Abstand unter 2 m, ist ein neues Fenster in dieser Wand unzulässig, auch wenn das Haus selbst dort schon seit Jahrzehnten steht.

Garagen, Carports und andere Nebengebäude an der Grundgrenze sind in Oberösterreich grundsätzlich erlaubt, dürfen in der grenzennahen Wand aber keine Fenster haben.

Was viele Hausbesitzer falsch einschätzen, ist die Wirkung einer Zustimmung des Nachbarn. Das Land Oberösterreich hat in seinen Auskünften klargestellt, dass die Abstandsbestimmungen des § 40 OÖ BauTG unabhängig vom Einverständnis des Nachbarn gelten. Auch eine schriftliche Zustimmung des Anrainers macht ein in der Verbotszone geplantes Fenster nicht zulässig. Die Behörde ist nicht an die Nachbarzustimmung gebunden.

Eine wichtige Ausnahme bringt der Bebauungsplan der Gemeinde. Er kann von den gesetzlichen Standardabständen abweichen, in beide Richtungen. In Bereichen mit geschlossener Bauweise (etwa in Ortskernen) sind die Abstände oft kleiner, in anderen Gebieten dagegen größer. Vor jedem nachträglichen Fenstereinbau lohnt sich daher der Blick in den Bebauungsplan oder ein Anruf beim Bauamt.

Wer mit einem nachträglichen Fenstereinbau plant, sollte die Abstandsfrage gleich am Anfang klären, bevor das Projekt detaillierter geplant wird. Beim Beratungstermin schauen wir uns die Situation gemeinsam an und sagen Ihnen, ob die geplante Fensterposition rechtlich zulässig ist oder ob die Position angepasst werden muss. Mehr zum Ablauf finden Sie auch im Hauptbeitrag zum nachträglichen Fenstereinbau.

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das OÖ Bautechnikgesetz 2013 in der Fassung April 2026, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 84/2025. In anderen Bundesländern gelten abweichende Mindestabstände nach der jeweiligen Landesbauordnung. Maßgeblich ist immer der geltende Bebauungsplan und die verbindliche Auskunft der zuständigen Baubehörde. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Eine pauschale Maximalgröße gibt es nicht, weil die zulässigen Maße immer von der statischen Situation der Wand abhängen. Was geht, entscheidet der Statiker auf Basis von Wandmaterial, Wandstärke, den oberhalb wirkenden Lasten und der Position im Gebäude. Trotzdem lassen sich aus der Praxis Größenordnungen nennen, mit denen Sie Ihr Vorhaben einschätzen können.
Für einen nachträglichen Fenstereinbau im Einfamilienhausbau bewegen sich die Kosten einer Statiker-Prüfung je nach Aufwand zwischen ca. 300,00 und 600,00 €. Bei einfachen Situationen mit klar tragender Ziegelwand und gut zugänglichen Einreichunterlagen liegt der Aufwand am unteren Ende. Wenn der Statiker vor Ort kommen muss, alte Pläne sichten oder eine umfassendere Berechnung durchführen muss, steigen die Kosten Richtung oberes Ende oder darüber.

Für größere Wandöffnungen (über ca. 2,5 m Spannweite), bei Stahlbetonwänden oder bei statisch sensiblen Lagen wie aussteifenden Wänden im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Hauses kann die Prüfung deutlich aufwendiger werden. Hier sind Kosten von 800,00 bis 1.500,00 € realistisch.

Für die Dauer sollten Sie zwei bis drei Wochen einplanen, gerechnet ab Beauftragung bis zur fertigen Statik-Bestätigung. In Hochsaison (Frühjahr und Frühsommer) kann sich das auf vier bis sechs Wochen verlängern, weil viele Statiker mit Neubauprojekten ausgelastet sind. Wer einen festen Bautermin hat, sollte den Statiker daher frühzeitig anfragen.

Hinweis: Die genannten Preise sind Richtwerte und können je nach Statiker, Projektaufwand und regionalen Gegebenheiten variieren. Verbindliche Angebote erhalten Sie direkt vom beauftragten Tragwerksplaner. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

… Sie haben eine Frage zum Thema? Senden Sie uns eine E-Mail und wir antworten Ihnen umgehend.


Jetzt unverbindlich beraten lassen von Fenster-Schmidinger

Sie planen, ein Fenster nachträglich einbauen zu lassen, und wollen einen Anbieter, der das Projekt von A bis Z für Sie übernimmt? Dann melden Sie sich bei uns. Wir kümmern uns um die Begutachtung, die Statik-Anfrage, den Mauerausbruch, die Fenstermontage nach ÖNORM und die Verputzarbeiten. Sie haben einen Ansprechpartner für das gesamte Vorhaben.

Rufen Sie uns unter +43 7239 7031 an, schreiben Sie eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at oder buchen Sie direkt einen Termin im Schauraum in Gramastetten. Wir betreuen Projekte in ganz Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.

Fenster-Schmidinger. Über 45 Jahre Erfahrung im Fensterbau in Oberösterreich. Eigene Monteure ohne Subunternehmer, normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320 und ehrliche Beratung von Anfang bis zum letzten Pinselstrich.

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