Eine gute Grundlage schaffen
Bei der Versicherung für den eigenen Wintergarten gibt es nicht „die eine“ ideale Versicherung, die alles abdeckt. Vielmehr ist es eine Kombination aus unterschiedlichen Versicherungsleistungen, die sich nach Ihrer individuellen Situation vor Ort anpasst. Dabei sollten auch Ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Allerdings können Sie schon im Vorfeld einiges unternehmen, um Schäden möglichst in Grenzen zu halten. So sollten Sie die Gegenstände in Ihrem Wintergarten im Idealfall so platzieren, dass sie möglichst sicher stehen bzw. liegen. Ein leichter Windstoß sollte keinen Gegenstand so bewegen können, dass er großen Schaden anrichten kann.
Der wichtigste Baustein: die Glasbruchversicherung
In der Regel ist der Wintergarten ein separater Anbau oder eine in das Gebäude integrierte Konstruktion. Dabei gibt es oft eine Wandfläche, während die restlichen Flächen aus lichtdurchlässigem Material bestehen. Bei den allermeisten Wintergärten ist dieses lichtdurchlässige Material Glas. Glas bietet viele Vorteile: Einerseits kann das Licht gut in den Innenraum dringen und andererseits wird die Wärme davon abgehalten, nach außen zu entweichen. Dadurch geht auch beim Heizen möglichst wenige Energie verloren.
Ein Nachteil von Glas ist jedoch, dass es zerbrechlich ist. Auch, wenn Hersteller von Spezialglas für Wintergärten auf eine möglichst hohe Beständigkeit des Materials achten, kann es im Lauf der Zeit immer wieder zu Schäden am Glas kommen. So kann es durch Naturereignisse wie Hagel oder einen Sturm zur Beschädigung der Glasflächen kommen. Davon sind meist nicht nur einzelne, kleine Flächen betroffen, sondern oft der Großteil des Wintergartens. Ein weiterer denkbarer Fall ist der Einbruch. Denn Einbrecher könnten den Wintergarten zum Einstieg nutzen und dafür einen Teil der Glasflächen beschädigen.
Um diese Schäden abzudecken, ist der Abschluss einer sogenannten Glasbruchversicherung notwendig. Diese können Sie in manchen Fällen separat abschließen. Oft ist diese Versicherungsleistung jedoch schon in der Gebäudeversicherung enthalten. In diesem Fall sollten Sie jedoch die Versicherungsbedingungen genau prüfen, ob Wintergärten ausgeschlossen sind und ob die versicherten Schadenssummen passen. Im Zweifel können Sie hier auch Ihren zuständigen Versicherungsvermittler fragen. Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für die Erstattung bei vielen Versicherungen, dass das Glas auch wirklich „gebrochen“ ist – Kratzer oder kleinere Absplitterungen sind also oftmals nicht versichert.
Mehr als eine Überlegung wert: Die Haushaltsversicherung
Glas ist nicht das Einzige, was bei einem Wintergarten zu Schaden kommen kann. Wahrscheinlich haben Sie auch einige Möbel dort platziert. Diese können Sie über die Haushaltsversicherung absichern. Denkbar ist etwa folgende Situation: Durch einen heftigen Hagel kommt es nicht nur zu Beschädigungen am Glasdach Ihres Wintergartens, sondern der Niederschlag beschädigt auch die darunter stehenden Möbel. Außerdem wird durch den Regen der Teppich unbrauchbar. In diesem Fall greift die Haushaltsversicherung und erstattet die Wiederbeschaffung oder Reparatur der Möbel sowie des Teppichs. Allerdings haben Sie im Vorfeld die Pflicht, Gegenstände möglichst gut abzusichern und den Schaden soweit es geht zu begrenzen – etwa durch das Schließen der Tür zum Wintergarten. Außerdem müssen die dort platzierten Möbel auch wirklich für den Wintergarten bestimmt sein und dort verwendet werden. Es bringt also nichts, die teure aber hässliche Einrichtung beim nächsten Sturm kurzerhand in den Wintergarten zu stellen.
Auch Blumentöpfe und Terrassenpflanzen können bei Unwetter zu Schaden kommen. Dafür ist – ebenso wie beim Glasbruch – in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung zuständig, allerdings sollten Sie auch hier die Versicherungsbedingungen genau prüfen.
Fazit
Der Wintergarten ist für viele eine „Oase für die Seele“. Mit den richtigen Versicherungen brauchen Sie sich auch im Schadensfall keine Sorgen zu machen. Über die passende Glasbruch- und Haushaltsversicherung decken Sie schon den überwiegenden Großteil der Schadensfälle ab. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungsberater und besprechen Sie mit Ihm Ihr Wintergartenprojekt. Er kann Ihnen bestimmt nähere Informationen zu dem erwartenden Preis, für die Versicherung bekannt geben.