Sie finden in diesem Blogbeitrag wertvollen Tipps zu „Fenster austauschen in Mietwohnungen in Oberösterreich“
Fenstertausch in Mietwohnungen in Oberösterreich – Wer zahlt?
Der Austausch von Fenstern wird für viele Menschen immer attraktiver, da er nachweislich die Energiekosten senkt. Aber was, wenn man kein Hauseigentümer ist und zur Miete wohnt? Wir beantworten Ihnen hier kurz die wichtigsten Fragen bezüglich der Verantwortlichkeit und Erstattung bei Fenstertausch.
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Fenster in Ihrer Mietwohnung kaputt, ist der Fall klar. Der Vermieter ist in Österreich grundsätzlich verpflichtet zu zahlen, vorausgesetzt der Mieter hat den Schaden selbst nicht verursacht.
Für die Kostenübernahme eines Fenstertauschs bedarf es eindeutig die nachgewiesene Notwendigkeit eines solchen. Ist eine Reparatur lohnenswerter, da man nur ein Verschleißteil oder die Dichtung ersetzen muss, so ist für diese Reparaturkosten im Normalfall der Vermieter zuständig.
Der Vermieter ist verantwortlich für die Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und Dämmung der Fenster, um den Wohnkomfort und die Energieeffizienz der Wohnung zu gewährleisten.
Im Mietvertrag können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, daher ist es wichtig, den Fenstertausch oder die Reparatur mit dem Vermieter zu besprechen.
Die Mieter sollten den Mietvertrag sorgsam lesen und sich über die Rechte und Pflichten informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Weiterführende Informationen zu kaputten Fenstern in Mietwohnungen, haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengestellt: Fenster kaputt – Kein Problem. Wir zeigen was zu tun ist!
EXTRA-TIPP: Vorlage für Mängelmeldung nutzen
Eine Vorlage für eine Mängelmeldung an den Vermieter können Sie als PDF-Vorlage oder Word-Vorlage downloaden! Mehr und weitere Tools und Hilfsmittel finden Sie auch in unserem Downloadbereich!
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch rund um das Thema „Fenster austauschen in Mietwohnungen“ zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter Tel.: +43 7239 7031.
Als Mieter ist es Ihnen nicht erlaubt, die Fenster ohne Einwilligung des Vermieters auszutauschen. Da der Vermieter für die Instandhaltung der Außenteile des Hauses und somit auch für die Außenfenster zuständig ist, muss er sich um diese kümmern. Wird die sogenannte Erhaltungspflicht vom Vermieter nicht ernstgenommen, haben Sie die Möglichkeit, ihm eine Frist für die Reparatur oder den Fenstertausch zu setzen. Passiert auch nach Setzen einer zweiten Frist nichts, haben Sie die Möglichkeit, diese durch ein außerstreitiges Verfahren durchzusetzen. Auch kann ein Antrag auf Erhaltungsarbeit bei der Schlichtungsstelle gestellt werden. Möchten Sie die Fenster lieber selbst austauschen, benötigen Sie die Einwilligung des Vermieters, da Sie ohne dessen Einwilligung keine größeren Veränderungen an der Wohnung vornehmen dürfen.
Bei Problemene mit Fenstern oder Türen, informieren Sie bitte Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich, um eine klare Kommunikation und zeitnahe Lösung des Problems zu gewährleisten. Fenster austauschen in Mietwohnungen ist immer die Angelegenheit des Eigentümers.
Die Mieter sind dazu verpflichtet, in ihrer Mietwohnung geringfügige Maßnahmen zur Vermeidung größerer Schäden zu treffen.
Das bedeutet, sie sollten beispielsweise kleinere Reparaturen selbst durchführen oder den Vermieter darüber informieren, wenn größere Probleme wie defekte Beschläge oder Undichtigkeiten auftreten und eine Fensterwartung durchgeführt werden sollte.
Falls die Fenster, wie im nachstehenden Bild ersichtlich, auf der Innenseite zu stark schwitzen, dann hängt dies eventuell mit Ihrem Lüftungsverhalten und einer zu hohen Luftfeuchtigkeit zusammen. Dies muss also nicht zwingend bedeuten, dass das Fenster undicht ist. Überprüfen Sie daher die Luftfeuchtigkeit im Raum und die Raumtemperatur (Luftfeuchtigkeit sollte im Bereich von 40 – 60 % liegen – Zimmertemperatur soll bei ca. 23 °C liegen).
Fenster undicht oder zu hohe Luftfeuchtigkeit? Überprüfen Sie Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur.
Für die Instandhaltung der Wohnung, einschließlich Türen und Fenster, ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Er ist durch die Erhaltungspflicht im österreichischen Mietrecht dazu verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Die Kosten für solche Erhaltungsmaßnahmen werden normalerweise aus den Mietzinsrücklagen (Hauptmietzinsreserve) oder aus den von den Mietern bezahlten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen gedeckt.
Der Vermieter ist im Rahmen seiner Erhaltungspflicht dazu verpflichtet, undichte Fenster zu reparieren. Undichte Fenster können zu einer Reihe von Problemen führen, darunter erhöhte Heizkosten, Schimmelbildung und allgemeiner Komfortverlust. Wenn Sie als Mieter feststellen, dass die Fenster undicht sind, sollten Sie dies umgehend dem Vermieter melden. Es ist in seinem Interesse, das Problem schnell zu beheben, um größere Schäden und damit verbundene Kosten zu vermeiden.
Im Rahmen der gesetzlichen Erhaltungspflicht muss der Vermieter undichte Fenster instand setzen. Als Mieter sollten Sie solche Mängel sofort melden, da sie zu höheren Heizkosten und sogar Schimmel führen können. Schnelles Handeln schützt vor weiteren Kosten.
Eine Mietminderung bei mangelhaften Fenstern ist möglich. Ist der Vermieter über die Mängel informiert und er behebt diese nicht, können Sie die Miete kürzen.
Bei undichten Fenstern in Ihren Wohnräumen oder bei Schimmelbildung, die durch undichte Fenster entstanden ist, können Sie die Miete um bis zu 20 % kürzen.
Die nachstehende Vorgehensweise empfehlen wir Ihnen, damit Sie zu einer Mietminderung bei mangelhaften Fenstern kommen:
Um für beide Seiten eine gute Lösung zu finden, empfehlen wir, gemeinsam einen Weg zu suchen, anstatt sofort auf eine Mietminderung zurückzugreifen. Die oben beschriebene Vorgehensweise ist nur eine der Möglichkeiten, wie ein solches Verfahren ablaufen kann. Da jedes Mietverhältnis individuell ist, sollten Sie sich im Vorfeld bei entsprechenden Beratungsstellen informieren oder Rücksprache mit Ihrer rechtlichen Vertretung halten.
Zunächst ist es eine Möglichkeit, kalte Luft, die durch die Fenster eindringt, anderweitig fernzuhalten, wenn man Energie sparen möchte. So kann man dicke Vorhänge aufhängen (auch sogenannte Thermovorhänge sind eine Möglichkeit). Auch Jalousien oder Rollläden können hier bereits eine Wirkung erzielen.
Weiters kann es Sinn machen, Ihre Elektrogeräte (zum Beispiel Elektroheizkörper oder Infrarotstrahler) zu prüfen. Hier verstecken sich bei alten Gerätschaften häufig Stromfresser, die sich durch effektivere und energiesparende Geräte ersetzen lassen. Hier können Sie sich nicht nur im Elektrofachhandel, sondern auch bei Menschen der jüngeren Generation beraten lassen. Heutige Elektrogeräte sind in Energieeffizienzklassen eingeteilt, womit sich leicht feststellen lässt, wie viel Strom Sie damit sparen können.
Energie sparen können Sie außerdem durch richtiges Lüften (4x am Tag etwa zehn Minuten Stoßlüften statt gekippter Fenster). Auch können Sie darauf achten, dass in Nähe Ihres Heizkörpers keine Möbel stehen, die die Verbreitung der Wärme verhindern. Zusätzlich hilfreich kann ein Deckenventilator sein, der die warme Luft besser zirkulieren lässt. Nicht zuletzt lohnt es sich, über die Anschaffung eines Holzofens oder eines Kamins nachzudenken. Über einen Holzofen oder Kamin müssen Sie natürlich auch den Vermieter informieren, da diese oft in Mietwohnungen verboten sind!
Sparen Sie Energie durch richtiges Lüften (viermal täglich 10 – 15 Minuten Stoßlüften statt Dauerkippen) und vermeiden Sie Möbel nahe Heizkörpern, die Wärmeverteilung behindern.
Abgesehen von diesen Dingen lohnt es sich immer, Acht darauf zu haben, dass Elektro- oder Heizgeräte nicht auf Stand-By laufen, sondern komplett ausgeschaltet werden. Auch bei Steckdosenleisten lohnt es sich, solche mit Schalter anzuschaffen, die man einfach ausmachen kann. Auch Ihren Computermonitor können Sie auf eine Ausschaltzeit von 15 Minuten programmieren. Kaufen Sie neue Kleingeräte, zögern Sie nicht, nach solarbetriebenen Geräten zu suchen, statt die Batterie-Variante zu nutzen. Zu guter Letzt: Lassen Sie Stecker wie ihr Handyladegerät nicht in der Steckdose stecken. Auch das frisst Strom!
Ein weiterer Tipp ist auch ein Fensterservice, wo die alten Fenster wieder gängig gemacht bzw. auf einen besseren Standard gebracht werden. Dies kann in kleinem Umfang – Beschläge schmieren, Dichtungswechsel – wie im großen Umfang – neue wärmedämmende Gläser einbauen – erfolgen!
Um den Standard der alten Fenster in der Mietwohnung zu verbessern, kann man Beschläge einstellen und schmieren und einen Dichtungswechsel durchführen.
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für den Außenteil der Wohnung und der Mieter für den Innenteil der Wohnung zuständig ist. Bezüglich der Fenster bedeutet dies in der Regel, dass der Vermieter für diese zuständig ist und die Kosten entsprechend zu tragen hat. Lesen Sie im Mietvertrag nochmals nach, ob hier eine Ausnahme festgehalten wurde!
Bei einer Fenstersanierung trägt meist der Vermieter die Kosten; der Mieter ist für den Innenbereich verantwortlich. Im Mietvertrag können jedoch Ausnahmen festgehalten sein.
Grundsätzlich sieht das österreichische Mietrechtsgesetz keinen Fenstertausch aus Energiespargründen vor, was wohl vor allem daran liegt, dass es zu einer Zeit verfasst wurde, wo solche Dinge noch nicht relevant waren.
Allerdings gibt es dennoch Möglichkeiten, wenn Ihre Wohnung unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt. Diese sind allerdings ein wenig aufwändig.
Bei der zweiten Möglichkeit, die Sie haben, einen Fenstertausch vom Vermieter einzufordern, sind oben genannte Nachweise sogar verpflichtend. Berufen Sie sich auf den Passus des Mietrechtsgesetzes (MRG), in dem energiesenkende Maßnahmen als Erhaltungsarbeiten definiert werden, müssen Sie einen Kosten-Nutzen-Vergleich vorweisen, auf dem zu sehen ist, ob der Fenstertausch für eine verbesserte Energieeffizienz wirtschaftlich ist. Auch hier brauchen Sie die Mehrheit der Hauptmieter hinter sich, um den Antrag durchsetzen zu können. Die Zahl der Hauptmieter errechnet sich aus der Anzahl der Mietgegenstände.
In Österreich dürfen Vermieter auch im Winter Fenster erneuern, um ihre Immobilien instand zu halten oder zu verbessern. Dabei gibt es aber einiges zu beachten:
Der Einbau neuer Fenster im Winter ist also möglich, aber es gilt, die Bedürfnisse und Rechte der Mieter zu respektieren und den richtigen Zeitpunkt für die Arbeiten zu wählen.
Fenstertausch im Winter in der Mietwohnung ist prinzipiell möglich, aber der Vermieter hatte einige Dinge zu beachten!
In der Regel ist ein Fenstertausch in einer Genossenschaftswohnung die Angelegenheit der Genossenschaft/Verwaltung, da die Fenster zu der äußeren Gebäudehülle des Hauses gehören. Falls Sie davon ausgehen, dass Ihre Fenster ausgewechselt werden sollten, dann empfehlen wir immer vorab, mit der Genossenschaft über das Anliegen zu sprechen. Auch bei einer Fensterreparatur ist in der Regel die Genossenschaft als Auftraggeber zuständig und muss auch die Rechnung hierfür bezahlen. Bitte lesen Sie aber im Mietvertrag genau nach, ob es in Ihrer Wohnung hier nicht zu einer Sonderregelung diesbezüglich kommt.
Wir verstehen, dass die Planung und Umsetzung eines Fensterwechsels anspruchsvoll sein kann. Deshalb haben wir eine umfangreiche Checkliste erstellt, um Ihnen den Ablauf so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Unsere Checkliste beinhaltet alle wesentlichen Aspekte, die Sie beachten sollten – von der Wahl des passenden Fenstermodells über die Zusammenarbeit mit Fachleuten bis hin zur Kommunikation mit Ihren Nachbarn und der Hausverwaltung oder dem Vermieter. Laden Sie die kostenlose Checkliste herunter und starten Sie noch heute!
Download der Checkliste für Fenster austauschen in Mietwohnungen: Mit unserer Checkliste wird die Planung und Umsetzung eines Fensterwechsels erleichtert, indem sie zentrale Aspekte wie Auswahl des Fenstermodells, Zusammenarbeit mit Experten und Kommunikation berücksichtigt.
Falls Sie bereits Schimmelbefall festgestellt haben, ist eine professionelle Entfernung empfehlenswert. Zu beachten ist dabei, die undichte Stelle zu identifizieren und zu beheben.
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen umgehend unsere Antwort mitteilen!
Bereit für den perfekten Fenstertausch in Ihrer Mietwohnung? Oder wollen Sie für Ihre Eigentumswohnung die Fenster kaufen? Bei Fenster Schmidinger sind wir Ihr verlässlicher Partner für Fenster austauschen in Mietwohnungen in den Materialien Kunststoff, Kunststoff-Alu und Holz-Aluminium. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Planung bis zum After Sales Service.
Vereinbaren Sie JETZT Ihren persönlichen Beratungstermin, entweder bei Ihnen vor Ort oder in unserem Schauraum in Gramastetten. Rufen Sie uns an unter +43 7239 7031, schreiben Sie uns eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at oder buchen Sie Ihren Termin rund um die Uhr online.
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