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Protokoll eines Sachverständigen

Wir freuen uns über ein ganz besonderes Feedback, welches wir von einem Sachverständigen für die ausgeführte Montageleistung erhalten haben.

»Montageleistungen, welche seitens Firma Schmidinger ausgeführt wurden, entsprechen generell den Qualitätszielen gemäß ÖNORM B 5320, die Abdichtungsarbeiten (Ausbildung der Bauanschlussfugen) auf der Innen- & Außenseite erfolgten äußerst fachgerecht und gewissenhaft. Die Auswahl, Firma Schmidinger mit den Fensterarbeiten zu beauftragen, wurde gut getroffen.«

Möchten Sie mehr erfahren? Laden Sie sich den vollständigen Bericht des Sachverständigen inklusive Bildern zur fachgerechten Fenstermontage nach ÖNORM B 5320 als PDF herunter.

 

FAQ – Ihre Fragen zum Thema ÖNORM Fenstermontage & Sachverständige für Fenster

Der Fensterbauer ist für die verschiedenen Dichtungsebenen bei der Fenstermontage verantwortlich und muss dies laut der geltenden ÖNORM B5320 nach dem aktuellen Stand der Techniken ausführen.

Äußere Ebene
Sie muss schlagregendicht und diffusionsoffen sein. Das bedeutet, sie sollte verhindern, dass Wasser in die Fuge eindringt, aber gleichzeitig diffusionsoffen sein, damit Feuchtigkeit wieder heraus kann.

Mittlere Ebene
Diese Ebene dient dem Wärme- und Schallschutz und muss vollständig ausgefüllt sein, beispielsweise mit Schaum oder Mineralwolle.

Innere Ebene
Sie muss luftdicht und diffusionsdichter als die äußere Ebene sein. Das verhindert, dass Feuchtigkeit aus der Raumluft in die Fuge eindringt.

Es ist wichtig, dass der Fensterbauer Materialien verwendet, die für diese spezifischen Anforderungen geeignet sind. Wenn er dies nicht tut, kann das zu Mängeln und möglichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Da jedes Bauvorhaben und jede Montagesituation unterschiedlich geplant werden, empfehlen wir immer, die Frage über die genaue Verwendung der Materialien von einem erfahrenen Fensterunternehmen beantworten zu lassen.
Wenn die Fenstermontage scheinbar nicht den Vorgaben der ÖNORM B5320 entspricht, ist es ratsam, sofort den ausführenden Unternehmer darauf hinzuweisen und eine Nachbesserung zu veranlagen. Falls Sie die Rechnung bisher nicht bezahlt haben, dann wäre es empfehlenswert eine schriftliche Mängelmeldung an das Unternehmen zu senden und einen Teil der Rechnung zurückzuhalten.

Falls die Nachbesserung nicht erfolgt oder diese scheinbar weiterhin nicht den Vorgaben entspricht, ziehen Sie einen Sachverständigen für Fenster und Türen hinzu, der ein Gutachten über den Einbau der Fenster erstellt. Der Sachverständige kann genau feststellen, in welchen Punkten der Einbau nicht den Normen entspricht und welche Maßnahmen zur Behebung der Mängel erforderlich sind.

Es ist auch wichtig, schriftliche Aufzeichnungen aller Kommunikationen und getroffenen Vereinbarungen zu führen. Dies kann im Falle eines Rechtsstreits als Beweismaterial dienen.

Wenn der Unternehmer nicht bereit ist, die Mängel zu beheben, könnte der nächste Schritt sein, rechtliche Schritte einzuleiten.
Um sicherzustellen, dass die Fenstermontage der ÖNORM B5320 entspricht, sollten Sie im Vorfeld einige Schritte beachten:
  • Achten Sie darauf, dass im Vertrag oder der Auftragsbestätigung klar drinnen steht, dass die Montage nach dieser Norm erfolgen muss. Das gibt Ihnen eine schriftliche Grundlage, falls es später zu Problemen in der Ausführung kommt.
  • Klären Sie im Vorfeld mit dem Fensterverkäufer ab, welche Materialien für die einzelnen Dichtungsebenen im Anschlussbereich er verwendet. Die Norm gibt hierfür bestimmte Richtlinien vor.
  • Bei Unsicherheiten seitens der Beratung empfehlen wir Ihnen weitere Fensteranbieter zu einer Angebotslegung und Beratungsgespräch einzuladen und gezielt über die Montageleistung zu sprechen.
  • Ist dies ebenfalls nicht zufriedenstellend, kann ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden und die aufgetauchten Fragen mit Ihnen und der Fensterfirma klären.
  • Es kann auch hilfreich sein, die Arbeitsschritte und verwendeten Materialien während der Montagearbeiten zu dokumentieren. Das kann es vereinfachen, die Arbeiten im Nachhinein zu überprüfen.
  • Nach der Montage ist es sinnvoll, eine Abschlusskontrolle und Abnahme mit dem Monteur gemeinsam durchzuführen und alle Mängel schriftlich aufzuschreiben und vom Monteur bestätigen zu lassen.
  • Bevor die Rechnung bezahlt wird, stellen Sie sicher, dass alle Arbeiten korrekt und nach der ÖNORM ausgeführt wurden.
  • Informieren Sie sich im Vorhinein darüber, welche Garantie- und Gewährleistungsbedingungen gelten, falls später Mängel auftreten.
Wir hoffen, diese Tipps helfen Ihnen weiter.

… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Ihr nächster Schritt für die Fenstermontage nach ÖNORM B5320 in Oberösterreich

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um sich von einem erfahrenen Fensterunternehmen beraten zu lassen!

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Ihre Fenster und die Montagearbeiten nach ÖNORM B5320.

Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter office@fensterschmidinger.at oder aber rufen Sie uns an unter Tel.: +43 7239 7031!

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