Sanierungsscheck 2022 für Fenstertausch – Bundesförderung für Thermische Sanierung und Öl-und Kohleheizungstausch ab 09.02.2021 wieder möglich!
Seit dem 09.02.2021 gibt es wieder die Bundesförderung für Thermische Sanierung und Öl-und Kohleheizungstausch. Für eine positive Bewilligung des Förderantrages benötigt man das Förderansuchen (gibt es bei den Banken), einen Energieausweis sowie die jeweiligen Angebote!
Je nach Sanierungsumfang besteht die Möglichkeit mehrere tausend Euro als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Sie können die Förderung beanspruchen, wenn Sie den Heizwärmebedarf (HWB) im privaten Wohnraum reduzieren. Ein bestimmter Heizwärmebedarf darf man bei einer umfassenden thermischen Sanierung nicht überschreiten. Bei einer Teilsanierung müssen Sie den Heizwärmebedarf um mindestens 40 % reduzieren.
Wird eine dieser förderungsfähigen Sanierungsmaßnahmen nur durch den Tausch von Fenstern und Außentüren erreicht, muss der Tausch mindestens 75 % der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen. Die Reduktion des Heizwärmebedarfs ist im Formular „Technische Details Energieausweis“ vom Energieausweisersteller zu bestätigen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist bei Antragstellung zu übermitteln.
Bei einer Einzelbauteilsanierung sind die jeweiligen Kriterien einzuhalten. Darüber hinaus ist ein gültiger Energieausweises (max. 10 Jahre alt) oder ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder ein Gesamtsanierungskonzeptes vorzulegen.
Ein Infoblatt mit der genauen Aufstellung der Kriterien für die Einzelbauteilsanierung stellen wir Ihnen im Downloadbereich unter dem Namen „Infoblatt Sanierungsscheck für Private 2021/2022“ Verfügung!
Sie können den Sanierungsscheck für Ihr Bauvorhaben beantragen, da der Fördertopf noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.
Die Förderung inkl. von Zuschläge beträgt maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die Planungskosten sind ebenfalls förderungsfähig und werden mit max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Es gibt zudem eine maximale Förderungsobergrenze je nach beantragter Sanierungsart.
Laut Auskunft der Förderstelle muss zur Antragstellung kein Nachweis über die genaue Stückanzahl/Fläche geführt werden. Nur auf Verlangen der Förderstelle in Ausnahme- und Verdachtsfällen, ist es notwendig einen Nachweis zu erbringen. Dabei kann man die Stückzahl oder aber die Fläche berechnen.
Sie können auch nur Einzelmaßnahmen wie die Sanierung bzw. Austausch der Fenster beantragen. Neben dem Fenstertausch kann man auch die Förderung für nachstehende Einzelmaßnahmen beantragen: Oberste Geschoßdecken-Dämmung oder des Dachs, Außenwand-Dämmung, Dämmung der untersten Geschoßdecken
Förderungsfähig ist der Austausch der Fenster und Balkontüren
Eingangstüren von Wohnungen
Sanierung bzw. Tausch der bestehenden Verglasungen, Rahmen und Dichtungen
Fensterbänke und Fensteranschlüsse mit damit verbundenen Verblechungen
Außenliegende Beschattungen im Zuge des Fenstertausches (Raffstore, Rollläden, etc.)
Montagearbeiten: Verputzarbeitern, Malerarbeiten (im Fensterbereich)
Sanierung von bestehenden Warm-Wintergärten (beheizt)
Alle gängigen Fenstermarken, die es in Österreich gibt, sind in der Regel förderungsfähig, wenn man die entsprechenden Wärmedämmwerte erreicht! Wir empfehlen Ihnen auf Fenstersysteme mit einer 3-fach Verglasung zu setzen.
Nein – Es werden nur Maßnahmen gefördert, für die Sie auch eine Montagerechnung von einem Professionisten vorlegen können.
Der Sanierungsscheck kann auch für Nicht-Österreicher beantragt werden. Solange die Immobilie sich in Österreich befindet!
Sie haben auch eine Frage bezüglich der Förderung? Senden Sie uns Ihre Frage an: office@fensterschmidinger.at
(Irrtümer und Änderungen vorbehalten!)
Wir möchten Sie einladen unser Beratungsservice bei uns im Schauraum oder bei Ihnen vor Ort in Anspruch zu nehmen! Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um Ihr Förderansuchen zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter Tel.: +43 7239 7031 oder senden Sie uns eine E-Mail an: office@fensterschmidinger.at!
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