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Förderung Fenstertausch Oberösterreich 2026 und 2027

Förderungen für Fenster in Oberösterreich 2026 und 2027. Die OÖ-Wohnbauförderung läuft weiter, der Sanierungsbonus des Bundes kommt ab 4. Jänner 2027 für den Fenstertausch zurück, für heuer bleibt er geschlossen. Wir zeigen Ihnen ehrlich, was jetzt möglich ist, was erst ab Jänner geht und wie sich beides kombinieren lässt.

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2026 von Florian Schmidinger

Aktueller Stand Oktober 2026

Sanierungsbonus des Bundes für Fenstertausch. Ab 4. Jänner 2027 wieder offen, mit bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, die offiziellen Bedingungen liegen seit 15. Oktober 2026 vor. Der Antrag läuft direkt online und muss vor Lieferung und Montage gestellt sein, gefördert wird nur, was ab dem Antrag geliefert und montiert wird. Für heuer gibt es keine Bundesförderung mehr, der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen.

OÖ-Wohnbauförderung für Fenstertausch. Aktiv und beantragbar. Beim Eigenheim bis zu 2.250 € je Bauteil, bei der Wohnung 15 %, maximal 1.000 €.

ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Aktiv im Rahmen der laufenden Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur nach Verständigung durch die Gemeinde möglich.

OÖ-Lärmschutz Straßenverwaltung. Aktiv. Pauschalbeträge für Lärmschutzfenster an Landesstraßen.

Öko-Sonderausgabenpauschale. Nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung. Bis zu 800 € jährlich steuerlich absetzbar, für neue Fensterprojekte ohne Sanierungsbonus derzeit nicht nutzbar.

Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert. Förderzeitraum endete mit 31. Dezember 2025, Antragsfrist mit 28. Februar 2026.

Die oberösterreichischen Fensterförderungen

Die OÖ-Landesförderung unterstützt 2026 den Fenstertausch je nach Gebäudetyp unterschiedlich. Beim Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen ist der Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung förderbar, hier sind bis zu 2.250 € je Bauteil als Bauzuschuss möglich. Bei der Eigentums- oder Mietwohnung sind es 15 % der Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein U-Wert von höchstens 1,1 W/m²K. Den Antrag stellen Sie nach Abschluss der Arbeiten, die Rechnungen dürfen dabei bis zu zwei Jahre alt sein. Zusätzlich kann der Tausch mit der ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken oder dem OÖ-Lärmschutz an Landesstraßen kombiniert werden. In diesem Beitrag zeigen wir alle aktiven Fördertöpfe, ehrliche Status-Angaben zu pausierten Programmen und konkrete Beispielrechnungen aus der Praxis.

Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Mit alten Fenstern und Türen verlieren Häuser im Schnitt rund 30 % der Wärme über die Gebäudehülle. Wer also ohnehin einen Tausch plant, sollte die noch verfügbaren Förderungen nutzen und gleichzeitig auf die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten setzen.

✎ Förderungen für Fenster in Oberösterreich. Das Wichtigste in Kürze

  • OÖ-Landesförderung als wichtigste aktive Option. Beim Eigenheim bis zu 2.250 € je Bauteil, bei der Eigentums- oder Mietwohnung 15 %, maximal 1.000 € pro Wohnung. Voraussetzung U-Wert höchstens 1,1 W/m²K, Antrag nach Abschluss der Arbeiten.
  • Sanierungsbonus des Bundes ab 4. Jänner 2027 wieder offen. Bis zu 4.000 € für den Fenstertausch, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, Bedingung sind mindestens 75 % der Fenster und ein Uw-Wert von höchstens 1,1 W/m²K. Für 2026 gibt es seit 2. Februar keine Bundesförderung mehr.
  • ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Bis zu 100 % der Kosten für Schallschutzfenster, allerdings nur im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte mit Verständigung durch die Gemeinde.
  • OÖ-Lärmschutz an Landesstraßen. Pauschalbeträge für Lärmschutzfenster an Landesstraßen. Wohnobjekt muss vor 1.1.1996 baubewilligt sein und Ihr Hauptwohnsitz.
  • Auch ohne Förderung wirtschaftlich sinnvoll. Heizkostenersparnis, höherer Wohnkomfort und Wertsteigerung der Immobilie machen den Fenstertausch zur klugen Investition.

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Inhaltsverzeichnis


OÖ-Wohnbauförderung für den Fenstertausch. Aktuell die wichtigste aktive Förderung

Status. Aktiv und beantragbar. Die Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich für den Fenstertausch ist auch im Wohnbaupaket 2025 und 2026 verankert und kann weiterhin in Anspruch genommen werden.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Gebäudetyp ab. Für die meisten unserer Kunden, nämlich Eigentümer von Einfamilienhäusern, gilt die Eigenheim-Schiene, und die bringt beim reinen Fenstertausch deutlich mehr als die Wohnungs-Förderung. Hier beide Varianten im direkten Vergleich.

Kriterium Eigenheim (Haus bis 3 Wohnungen) Eigentums- oder Mietwohnung
Geförderter Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung, bis zu zwei Bauteile Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz
Förderbare Kosten bis zu 15.000 € je Bauteil nicht gedeckelt ausgewiesen
Zuschuss 15 % Bauzuschuss, bis zu 2.250 € je Bauteil, oder 25 % als Darlehenszuschuss 15 %, maximal 1.000 € je Wohnung, plus 500 € bei Gebrauchtkauf in den letzten drei Jahren
U-Wert der Fenster höchstens 1,1, mit langfristigem Sanierungsplan 1,35 höchstens 1,1
Nachweis der Arbeiten Gewerbebetrieb oder Materialrechnungen ab 150 € Gewerbebetrieb oder Materialrechnungen ab 1.000 €
Gebäudealter Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurück Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurück
Antragstellung nach Abschluss, Rechnungen bis zwei Jahre alt, Energieberatung vorab nach Abschluss, Rechnungen bis zwei Jahre alt

In beiden Fällen gelten Einkommensobergrenzen, rund 50.000 € bei einer Person, 85.000 € bei zwei Personen, je weitere Person kommen 7.500 € dazu, mit gestaffelter Kürzung bei Überschreitung. Wer eine Wohnung vermietet, muss keinen Einkommensnachweis erbringen. Die genauen aktuellen Werte prüfen Sie am besten direkt beim Land Oberösterreich oder beim Energiesparverband.

Konkrete Beispielrechnung für eine Wohnung. So viel können Sie sparen

Gesamtkosten des Fenstertausches im fiktiven Beispiel einer Eigentumswohnung.

Berechnung der OÖ-Landesförderung.

Beim Einfamilienhaus liegt die Ersparnis höher, weil dort die Eigenheim-Schiene mit bis zu 2.250 € je Bauteil greift. Das zeigen wir weiter unten im Rechenbeispiel ohne Bundesförderung.

Infografik zur Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch mit 15 % Förderung bei 10.000 € Kosten und einer Ersparnis von maximal 1.000 €.

Infografik mit fiktiver Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch für eine Wohnung. 15 % Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis maximal 1.000 €. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen

Was wird gefördert. Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Was zählt zu den förderbaren Kosten. Förderbar ist nicht nur das Fenster selbst, sondern auch Demontage und Montage, die Verputzarbeiten in der Leibung samt Glattstrich, Malerarbeiten im Fensterbereich innen und außen, Innen- und Außenfensterbänke sowie außenliegende Verschattungssysteme wie Rollläden, Raffstores oder Jalousien. Auch die auf die Sanierungskosten entfallende Umsatzsteuer zählt dazu. Reichen Sie also die gesamte Rechnung ein und nicht nur den Fensteranteil.

Wie hoch ist die Förderung. Bauzuschüsse decken 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung. Wurde die Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gebraucht gekauft, erhöht sich der Zuschuss um zusätzliche 500 €.

Welche Bedingungen gelten. Die Arbeiten müssen von einem gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt oder über Materialrechnungen von jeweils mindestens 1.000 € nachgewiesen werden. Die Rechnungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss bei höchstens 1,1 W/m²K liegen.

Zusätzliche Hinweise. Die geförderte Wohnung muss mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen, andernfalls ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen, pro gewohntem Jahr verringert sich der Betrag um ein Fünftel. Ein Punkt, den viele übersehen. Wird der Höchstbetrag von 1.000 € einmal ausgeschöpft, ist eine neuerliche Förderung dieser Art erst nach 20 Jahren möglich. Wer die Fenster in Etappen tauscht, verschenkt damit unter Umständen Fördergeld. Es zahlt sich aus, die Wohnung in einem Zug zu erledigen.

Wo gibt es mehr Infos

Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad Themen, Service, Förderungen, Bauen und Wohnen, Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.

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Stand August 2026. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch direkt auf der offiziellen Webseite des Landes Oberösterreich, da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können.

Infografik zu Förderungen in Oberösterreich beim Fenstertausch mit Arten, Zuschusshöhen und Infoquellen.

Förderung Fenstertausch. Wohnbauförderung von Miet- und Eigentumswohnung in Oberösterreich im Überblick.

Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen

Sie möchten ein Wohnhaus mit mehreren Einheiten modernisieren und dabei die laufenden Förderungen nutzen. Das Land Oberösterreich unterstützt umfassende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen mit einer Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigem Darlehen.

Was kommt für eine Förderung infrage. Förderfähig sind Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen, sofern die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.

Wie läuft die Förderung ab. Sie erhalten ein Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse, die halbjährlich ausbezahlt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % der förderbaren Sanierungskosten, maximal jedoch 1.000 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.

Kostenlose Beratung vorab. OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz. Telefon 0800 205206 oder 0732 7720-14860. Mehr Infos auf www.energiesparverband.at.

Formular als PDF-Download

Stand Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.

Vorher-nachher-Bild eines sanierungsbedürftigen und renovierten Hauses mit Fördermöglichkeiten in Oberösterreich.

Sie möchten Ihr Wohnhaus oder Einfamilienhaus in neuem Glanz erstrahlen lassen und sich die laufenden Landesförderungen sichern. Für den Fenstertausch gibt es in Oberösterreich aktuell mehrere Optionen.

Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, das Eigenheim

Sie besitzen ein Einfamilienhaus oder ein kleines Wohnhaus und möchten die Fenster tauschen. Das ist der häufigste Fall bei unseren Kunden, und hier gibt es eine gute Nachricht. Beim Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen ist der reine Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung förderbar, Sie brauchen also keine komplette Sanierung des ganzen Hauses, damit die Förderung greift.

Was wird gefördert. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnhäusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Gefördert wird sowohl die umfassende Sanierung als auch die Einzelbauteilsanierung, etwa der Tausch der Fenster, des Daches oder der Fassade. Beim Fenstertausch zählen die Fenster als ein Bauteil, förderbar sind bis zu zwei Bauteile.

Welche Förderung gibt es. Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten. Der einmalige Bauzuschuss beträgt 15 % der förderbaren Kosten und wird ohne Darlehen direkt ausbezahlt. Der Darlehenszuschuss liegt mit 25 % der förderbaren Kosten deutlich höher, setzt aber ein zinsgünstiges Darlehen mit 15 bis 30 Jahren Laufzeit voraus. Die förderbaren Kosten betragen bis zu 15.000 € je Bauteil.

Beispiele für Förderhöhen

Bedingungen. Die Baubewilligung des Hauses muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, der U-Wert der neuen Fenster höchstens 1,1 W/m²K betragen, mit einem langfristigen Sanierungsplan sind bis 1,35 W/m²K möglich. Die Arbeiten führt entweder ein gewerblich befugtes Unternehmen aus, oder sie werden über Materialrechnungen ab 150 € je Rechnung nachgewiesen.

Wichtig zur Antragsunterlage. Für die Förderung brauchen Sie einen energetischen Befund des OÖ Energiesparverbands, den Sie möglichst schon vor Beginn der Sanierung einholen sollten. Den Förderantrag selbst stellen Sie nach Abschluss der Arbeiten. Ein zusätzliches Beratungsgespräch beim Energiesparverband ist empfehlenswert, dort erhalten Sie auch alle Details zur Antragsabwicklung im Wohnbaupaket 2025 und 2026.

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Stand August 2026. Angaben ohne Gewähr.


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Sanierungsbonus des Bundes. Für den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder offen

Förder-Status, Stand 16. Oktober 2026

Der Sanierungsbonus 2027 ist offiziell, der Bund fördert den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder. Bis zu 4.000 € für den Fenstertausch, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Der Antrag läuft direkt online, eine Registrierung gibt es nicht mehr, und er muss vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein. Für heuer gibt es keine Bundesförderung mehr, der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen, bereits genehmigte Anträge laufen weiter.

Die OÖ-Wohnbauförderung läuft unabhängig davon weiter und lässt sich laut Infoblatt mit dem Bund kombinieren. Alle Bedingungen, Beispielrechnungen und den Ablauf des Antrags finden Sie auf unserer Seite Sanierungsbonus 2027 für den Fenstertausch.

Der Sanierungsbonus, auch als Sanierungsscheck bekannt, war bis Februar 2026 die attraktivste Bundesförderung für den Fenstertausch. Bei Einzelbauteilsanierungen waren Zuschüsse von bis zu 5.000 € pro Wohnobjekt möglich. Mit der Neuausrichtung der Sanierungsoffensive Anfang Februar 2026 wurde die Förderung für thermische Sanierung allerdings abrupt eingestellt.

Was bedeutet das für Sie aktuell

Ehrliche Einschätzung. Bei der Einführung der Sanierungsoffensive hieß es ursprünglich, dass die Bundesregierung den Sanierungsbonus jährlich neu auflegen will. Am 11. Oktober 2026 hat die Bundesregierung die Sanierungsoffensive 2027 vorgestellt, mit 500 Mio. € und erstmals getrennten Budgets. Davon sind 321 Mio. € für die thermisch-energetische Sanierung reserviert, unter die auch der Fenstertausch fällt, und 179 Mio. € für den Heizkesseltausch. Der Fenstertausch ist wieder dabei, und seit 15. Oktober 2026 sind die Bedingungen offiziell. Laut Informationsblatt der Förderstelle gibt es für den Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz wie Rollläden oder Raffstores im Zuge des Tauschs bis zu 5.000 €, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzungen sind der Tausch von mindestens 75 % der Fenster, ein Uw-Wert von höchstens 1,1 W/m²K und ein Gebäude, dessen Baubewilligung älter als 15 Jahre ist. Anträge sind ab 4. Jänner 2027 online möglich und müssen vor Lieferung, Leistung und Baubeginn gestellt werden, gefördert wird nur, was ab Antragstellung erbracht wird. Nach der Genehmigung bleiben vier Wochen für die Annahme des Fördervertrags samt Auftragsbestätigung und neun Monate für Montage und Endabrechnung. Unsere Empfehlung lautet daher, Beratung, Aufmaß und Angebot jetzt einzuholen, den Antrag ab 4. Jänner zu stellen und erst danach zu beauftragen. Die OÖ-Landesförderung läuft davon unabhängig weiter und bleibt kombinierbar. Die komplette Tabelle mit allen Bedingungen und den Ablauf in fünf Schritten finden Sie auf unserer Seite Fenster Förderung Österreich.

Infoblatt Sanierungsbonus 2027 als PDF Offizielle Seite der Sanierungsoffensive

Mehr Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag Sanierungsbonus 2026 in Österreich. So geht es weiter.

Geldscheine vor einem Fenster als Symbol für die Förderung beim Fenstertausch in Oberösterreich.

Der Sanierungsbonus für den Fenstertausch wurde Anfang Februar 2026 gestoppt und kommt ab 4. Jänner 2027 zurück. Die OÖ-Landesförderung bleibt durchgehend verfügbar.


Förder-Alarm

Die Landesförderung läuft, beim Bund startet die Förderung 2027 am 4. Jänner, die Bedingungen sind seit Oktober 2026 offiziell. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald der Antrag freigeschaltet ist oder sich etwas ändert.

Bescheid geben, wenn es Neues gibt
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Sie bekommen eine persönliche Antwort mit dem aktuellen Stand und danach nur bei echten Neuigkeiten eine Nachricht. Abmeldung mit einem Satz per Antwortmail. Details in der Datenschutzerklärung.

ÖBB-Schallschutzförderung. Förderung an Bahnstrecken in Oberösterreich

Status. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur möglich nach Verständigung durch die Standortgemeinde im Rahmen eines lärmtechnischen Sanierungsprojekts.

Wenn Ihr Wohnobjekt in der Nähe einer Bahnstrecke der ÖBB liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer sehr großzügigen Schallschutzförderung profitieren. Im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land gemeinsam bis zu 100 % der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern.

Was wird gefördert.

Wer kann die Förderung bekommen.

So läuft der Antrag

Anders als oft angenommen, können einzelne private Haushalte nicht direkt bei der ÖBB-Infrastruktur AG ansuchen. Die Förderung läuft über projektbegleitende Arbeitsgruppen aus Bund, Land und Standortgemeinde. Wenn Ihre Gemeinde im laufenden Lärmsanierungsprogramm ist, verständigt die Gemeinde die anspruchsberechtigten Haushalte schriftlich. Ab dieser Verständigung haben Sie vier Jahre Zeit, den Antrag zu stellen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Gemeinde betroffen ist, fragen Sie direkt bei Ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der OÖ-Landesregierung nach.

Extra-Tipp

Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde im ÖBB-Lärmsanierungsprogramm ist

Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass die ÖBB-Schallschutzförderung nicht direkt beim Anrainer beantragt werden kann, sondern über ein gemeinsames Projekt zwischen ÖBB, Bund, Land und Gemeinde läuft. Wenn Sie an einer ÖBB-Strecke wohnen und die Lärmbelastung hoch ist, lohnt sich ein Anruf beim Gemeindeamt. Dort erfahren Sie, ob Ihre Gemeinde im laufenden Programm ist oder ob Interesse an einer Aufnahme besteht. Mehr Details zur ÖBB-Schallschutzförderung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag ÖBB-Schallschutzförderung.


Lärmschutz Straßenverwaltung Oberösterreich. Förderung an Landesstraßen

Status. Aktiv und beantragbar. Pauschalbeträge der OÖ-Straßenverwaltung für Lärmschutzfenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung.

Was wird gefördert. Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und Schallschutztüren in Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen. Auch der Einbau von Schalldämmlüftern in Schlafräumen wird unterstützt.

Wie hoch ist die Förderung. Sie erhalten einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für eine Fensterförderung richtet. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Lärmschutzfenster und Türen ab. Für Schalldämmlüfter in Schlafräumen gibt es einen gesonderten Pauschalbetrag von 420 €. Die aktuellen Sätze je Fenster entnehmen Sie am besten dem Antragsformular oder erfragen sie direkt bei der zuständigen Abteilung Straßenneubau des Landes Oberösterreich.

Wichtige Bedingungen. Ihr Wohnobjekt muss entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße bestanden haben, oder die Baubewilligung muss vor dem 1. Jänner 1996 erteilt worden sein. Das Objekt muss Ihr Hauptwohnsitz sein, und an mindestens einer Tür oder einem Fenster muss eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte vorliegen. Die Förderung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.

Formular als PDF-Download

Stand Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.


Auch ohne Bundesförderung lohnt sich der Fenstertausch

Bis zum Antragsstart des Bundes im Jänner 2027 fragen sich viele Hausbesitzer. Lohnt sich der Fenstertausch auch ohne Bundesförderung. Die ehrliche Antwort lautet ja. Die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen auch ohne Bundeszuschuss deutlich.

Warum sich neue Fenster auch ohne Bundesförderung rechnen

Heizkostenersparnis. Durch den Einbau moderner, dreifach verglaster Fenster lassen sich die Heizkosten um bis zu 30 % senken. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit jährlichen Heizkosten von rund 2.500 € bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 750 € pro Jahr.

Amortisationszeit. Je nach Umfang des Fenstertausches amortisieren sich neue Fenster durch die eingesparten Heizkosten typischerweise innerhalb von 10 bis 15 Jahren. Berücksichtigt man steigende Energiepreise, kann sich diese Zeit weiter verkürzen.

Komfortsteigerung.

Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Neue, energieeffiziente Fenster erhöhen den Wert Ihrer Immobilie spürbar. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sind moderne Fenster ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Auch die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes im Energieausweis verbessert sich deutlich.

Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus

Extra-Tipp

Öko-Sonderausgabenpauschale bleibt bestehen

Die steuerliche Entlastung über die Öko-Sonderausgabenpauschale hängt direkt am Sanierungsbonus. Nur wenn für Ihre thermische Sanierung mit Fenstertausch eine Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz ausbezahlt wird, können Sie die Pauschale als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Solange der Sanierungsbonus geschlossen ist, gibt es sie für neue Projekte daher nicht, bei einem bereits genehmigten Sanierungsbonus bleibt sie gültig. Die Pauschale beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt und kann in Summe bis zu 4.000 € ergeben. Weitere Voraussetzungen sind eine Rechnung auf den Antragsteller, die Beauftragung eines befugten Unternehmens und Nettoausgaben von mindestens 4.000 € nach Abzug öffentlicher Förderungen.


Weitere Fördermöglichkeiten im Überblick

Öko-Sonderausgabenpauschale. Fenstertausch steuerlich absetzen

In Österreich können thermisch-energetische Sanierungen, zu denen auch der komplette Fenstertausch zählt, über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich berücksichtigt werden. Diese Steuerförderung gibt es aber nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung, ohne Sanierungsbonus läuft sie für neue Projekte derzeit ins Leere. Nicht jedes Fenster muss dabei komplett getauscht werden. In manchen Fällen lohnt sich auch eine Fenstersanierung, vor allem bei Kastenfenstern oder denkmalgeschützten Gebäuden.

Voraussetzungen.

Die steuerliche Entlastung beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt. Die fördergebende Stelle übermittelt die Daten automatisch an das Finanzamt, sodass die Berücksichtigung in der Arbeitnehmerveranlagung in den meisten Fällen ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt.

Nähere Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen.

Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert

Status. Beendet. Der Handwerkerbonus war eine zeitlich befristete Förderung des Bundes für die Förderjahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für das Jahr 2026 wurde bisher nicht beschlossen. Die Buchhaltungsagentur des Bundes nahm Anträge für Leistungen aus dem Jahr 2025 letztmalig bis zum 28. Februar 2026 entgegen.

Der Handwerkerbonus hatte Privatpersonen beim Fenstertausch mit 20 % der Arbeitskosten netto bis zu einer Höhe von 1.500 € unterstützt. Stand Oktober 2026 hat die Bundesregierung keine Neuauflage des Programms beschlossen. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie hier umgehend. Bis dahin lohnt sich ein Blick auf die laufenden OÖ-Landesförderungen, die unverändert beantragbar sind.

Handwerkerbonus in Österreich für den Fenstertausch als befristete Förderung der Jahre 2024 und 2025.

Der Handwerkerbonus war eine befristete Bundesförderung für die Jahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung ist Stand Oktober 2026 nicht beschlossen.


Tabelle. Alle Förderungen für den Fenstertausch in Oberösterreich auf einen Blick

Förderung Status Fördermöglichkeit Mehr Infos
Wohnbauförderung OÖ Aktiv Eigenheim bis zu 2.250 € je Bauteil, Wohnung 15 % bis maximal 1.000 €. U-Wert bis 1,1 W/m²K. Land OÖ
ÖBB-Schallschutzförderung Aktiv im Programm Bis zu 100 % der Kosten an ÖBB-Bestandsstrecken. Antrag nur nach Verständigung durch Gemeinde. Mehr erfahren
Lärmschutz OÖ-Straßen Aktiv Pauschalbeträge für Lärmschutzfenster an Landesstraßen. Baubewilligung vor 1.1.1996, Hauptwohnsitz. Land OÖ
Öko-Sonderausgabenpauschale Aktiv Bis zu 800 € jährlich steuerliche Entlastung, gesamt bis 4.000 €. Automatisch in der ANV. BMF
Sanierungsbonus Bund Gestoppt Seit 2.2.2026 für Fenstertausch eingestellt. Neuauflage 2027 fixiert, bis 4.000 €, mit Beschattung 5.000 €, Antragsstart 4. Jänner 2027. Details
Handwerkerbonus Beendet Förderzeitraum war 2024 und 2025. Antragsfrist endete am 28.2.2026. Keine Verlängerung für 2026 beschlossen. handwerkerbonus.gv.at

Stand Oktober 2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Kombinationsmöglichkeiten von Förderungen in Oberösterreich

Ab 4. Jänner 2027 kommt der Sanierungsbonus des Bundes für den Fenstertausch zurück, und laut Infoblatt der Förderstelle lässt er sich mit der OÖ-Wohnbauförderung kombinieren. Bis dahin sind die Landesförderungen die aktiven Programme. Die Öko-Sonderausgabenpauschale kommt dazu, sobald für das Projekt auch eine Bundesförderung ausbezahlt wird, denn erst diese löst die Pauschale aus. Auch die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung und die ÖBB-Schallschutzförderung können Sie zusätzlich beanspruchen, sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist die Grundregel. Die Gesamtsumme aller Förderungen darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind nicht zulässig. Welche Kombination für Ihr konkretes Bauvorhaben möglich ist, klären wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch oder Sie wenden sich vorab an den OÖ Energiesparverband.

Extra-Tipp

Beim Eigenheim den energetischen Befund früh einholen

Anders als beim Bund, wo man oft schon vor der Auftragsvergabe ansuchen musste, stellen Sie den Antrag bei der OÖ-Wohnbauförderung erst nach Abschluss der Arbeiten, die Rechnungen dürfen dabei bis zu zwei Jahre alt sein. Beim Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen brauchen Sie als Antragsunterlage aber einen energetischen Befund des OÖ Energiesparverbands, den Sie möglichst vor Beginn der Sanierung einholen. Ein Beratungsgespräch dort ist zusätzlich empfehlenswert, weil Sie gleich die voraussichtliche Förderhöhe über alle Programme klären. Telefon 0800 205206.

Infografik Sanierungsbonus 2027 des Bundes mit bis zu 4.000 € und Landesförderung Oberösterreich mit 15 % der förderbaren Kosten, beim Eigenheim bis 2.250 €, beide lassen sich beim Fenstertausch kombinieren.

Sanierungsbonus 2027 des Bundes und OÖ-Wohnbauförderung lassen sich beim Fenstertausch kombinieren. Den Antrag beim Bund stellen Sie ab 4. Jänner 2027 vor Lieferung und Montage, den Antrag beim Land nach Abschluss der Arbeiten. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen. Stand 15. Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr.


Förderung des Haustürtausches in Oberösterreich

Die meisten Förderungen für den Fenstertausch unterstützen einen reinen Austausch der Haustür nicht. Stattdessen ist der Austausch der Haustür oft nur im Zuge eines kompletten Fenstertausches förderungsfähig. Anders sieht es beim Auswechseln einer Wohnungseingangstüre mit einer Mindestwiderstandsklasse von RC2 aus. Hier erhalten Hauseigentümer vom Land Oberösterreich einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung.


Förderung für Fenster im Neubau

Für Fenster in einem Neubau gibt es in Oberösterreich keine spezifische eigene Förderung. Fenster lassen sich nur indirekt fördern, wenn sie Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts sind und die Anforderungen an niedrige U-Werte erfüllen. Im Rahmen der allgemeinen Wohnbauförderung für Neubau gelten andere Kriterien, die nicht direkt an den Fenstertausch gekoppelt sind.


Unser Service. Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel

Die Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen ist für Laien oft kaum zu durchschauen, vor allem nach den Veränderungen Anfang 2026. Bei Fenster-Schmidinger stehen Ihnen unabhängige Bauexperten und externe Baumeister zur Seite, die genau wissen, welcher Antrag wo eingereicht werden muss.

Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit uns


Was wir bei Förderprojekten in der Praxis sehen

In über 45 Jahren haben wir viele Förderprojekte in Oberösterreich begleitet, von der Wohnung in Linz-Urfahr bis zum Einfamilienhaus in Vöcklabruck. Drei Beobachtungen kommen immer wieder.

Erstens. Bei der OÖ-Wohnbauförderung stellen Sie den Antrag nach Abschluss der Arbeiten, die Rechnungen dürfen bis zu zwei Jahre alt sein. Was viele aber übersehen, ist der beim Eigenheim nötige energetische Befund des OÖ Energiesparverbands, den Sie möglichst vor Beginn der Sanierung einholen sollten. Wir empfehlen jedem Kunden, das früh einzuplanen und die Förderfrage schon in der Angebotsphase mitzudenken.

Zweitens. Viele Hausbesitzer wissen nicht, welche Förderungen für ihre Situation in Frage kommen. Gerade die ÖBB-Schallschutzförderung oder die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung sind echte Geheimtipps für Anrainer an Bahnstrecken oder stark befahrenen Landesstraßen. Wer in Linz-Land an der Westbahnstrecke wohnt oder in Gmunden an der B145, sollte unbedingt prüfen, ob das eigene Wohnobjekt die Voraussetzungen erfüllt.

Drittens. Nach dem Stopp des Sanierungsbonus warten viele Kunden auf eine Wiederaufnahme der Bundesförderung. Seit 11. Oktober 2026 ist klar, dass der Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder vom Bund gefördert wird. Wer die Bundesförderung nutzen will, holt sich jetzt Beratung, Aufmaß und Angebot, stellt den Antrag ab 4. Jänner 2027 und beauftragt erst danach. Wer die alten Fenster sofort tauschen muss, weil sie undicht oder energetisch am Ende sind, rechnet mit der Heizkostenersparnis und der OÖ-Landesförderung auch heuer solide.


FAQ. Ihre Fragen zum Thema Förderungen für Fenster in Oberösterreich

Wichtig zum aktuellen Stand (Oktober 2026): Der bundesweite Sanierungsbonus für den Fenstertausch wurde am 2. Februar 2026 gestoppt. Die Bundesregierung hat das Förderbudget auf den Kesseltausch umgeschichtet. Für heuer sind keine neuen Anträge mehr möglich. Ab 4. Jänner 2027 nimmt der Bund wieder Anträge an, die Einreichung läuft direkt online über die Förderplattform der Sanierungsoffensive, eine Registrierung vorab gibt es nicht mehr.

Trotzdem bleiben Ihnen andere Fördermöglichkeiten. Auf Landesebene gibt es in Oberösterreich nach wie vor eigene Förderprogramme für thermische Sanierungen. Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung unterstützt den Fenstertausch unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn bestimmte U-Wert-Grenzen eingehalten werden. Die Anträge laufen dort über die Wohnbauförderung oder die Energieförderung. Die aktuellen Bedingungen und Formulare finden Sie direkt auf der Website des Landes Oberösterreich.

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie die Unterlagen vollständig beisammenhaben. Dazu gehören ein konkretes Angebot mit technischen Details zu Profil, Verglasung und U-Werten, ein Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll (beim Sanierungsbonus 2027 des Bundes verpflichtend für den Antrag), Nachweise über das Gebäudealter und in manchen Fällen auch Einkommensnachweise bei einkommensabhängigen Förderungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab beim OÖ Energiesparverband kostenlos beraten zu lassen. Die Energieberater kennen die aktuellen Programme und können Ihnen sagen, welche Förderung in Ihrem konkreten Fall noch verfügbar ist und welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge erledigen müssen. Diese Beratung ist unabhängig und kostet nichts.

Die Antragstellung sollte immer vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Wer zuerst die Fenster bestellt oder montiert und danach die Förderung beantragt, bekommt in den meisten Programmen gar nichts mehr. Auch Angebotsdatum und Rechnungsdatum müssen zum zeitlichen Ablauf der Förderbedingungen passen.

Für 2027 ist die Sanierungsoffensive seit 15. Oktober 2026 offiziell, der Fenstertausch ist mit bis zu 4.000 € wieder dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Der Antrag beim Bund muss vor Lieferung und Montage gestellt sein, dazu brauchen Sie die ID Austria und ein Energieberatungsprotokoll des Landes. Die Landesförderung in Oberösterreich lässt sich damit kombinieren. Alle Bedingungen stehen oben im Beitrag und im Infoblatt Sanierungsbonus 2027.
An welche Stelle reicht man den Förderantrag für den Fenstertausch in Österreich ein? Das Bild steht sinnbildlich für Österreich und dessen Förderstellen im Rahmen eines Fenstertausches.

An welche Stelle reicht man den Förderantrag für den Fenstertausch in Österreich ein? Das Bild steht sinnbildlich für Österreich und dessen Förderstellen im Rahmen eines Fenstertausches.

Damit Fenster oder Türen förderungsfähig sind, müssen sie gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Die einzelnen Kriterien finden Sie bei den jeweiligen Förderungsanträgen, die Sie bei Ihrer Hausbank oder Energieberater bekommen.

Besonders bei Förderungen, die ihr Hauptaugenmerk auf die Heizenergie-Einsparung legen, sind oft Fenster mit einer 3-Scheiben-Isolierverglasung mit thermischem Randverbund einzubauen. Oft ein Förderkriterium ist, dass man auch die Fenster und Türen von einem Fachbetrieb montieren lässt. Ein entsprechender Beleg für die Verrechnung der Montagearbeiten ist ebenfalls vorzulegen.

Bei den Werten der Fenster ist der U-Wert wichtig, welcher den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters angibt. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung!
Auf einem Tisch liegen Münzen und ein Energielabel mit A++ bis D. Eine Hand hält einen Stift über einem Kalender.

Förderfähig sind meist 3-Scheiben-Verglasungen mit niedrigem U-Wert und fachgerechter Montage durch einen Betrieb.

Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen, die beispielsweise für die Neuerrichtung eines Wintergartens oder einer Balkonverglasung dienen bzw. auch Fenstersysteme, welche die entsprechenden Wärmedämmwerte nicht erreichen.

Außerdem bekommt man keine Förderung für, beispielsweise, Innentüren, Fenster für unbeheizte Garagen oder Schuppen sowie die Malerarbeiten nach erfolgter Fenstermontage etc.

Nähere Informationen, welche Fenster und Türen Bund oder Land fördern, entnehmen Sie aus den jeweiligen Förderkriterien, die im Förderansuchen inhaltlich aufgelistet sind.
Das Bild zeigt ein Fensterprofil vor farbigen Balken der Energieeffizienzklassen A bis G. Es verdeutlicht, welche Fenster und Türen förderungsfähig sind und welche nicht.

Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen ohne ausreichende Wärmedämmung oder für Wintergärten, Garagen und Schuppen. Auch Innentüren und Malerarbeiten nach Montage sind ausgeschlossen.

Nein, die Förderung muss vor der Beauftragung beantragt werden. Beim Sanierungsbonus 2027 des Bundes steht im Infoblatt, dass der Antrag vor Lieferung, Leistung und Baubeginn gestellt sein muss, gefördert wird nur, was ab dem Antrag erbracht wird. Wer zuerst die Fenster bestellt, montieren lässt und danach den Antrag stellt, bekommt in den aktuellen Programmen nichts mehr. Das gilt auch für die Landesförderung in Oberösterreich.

Lesen Sie aber trotzdem die jeweiligen Förderkriterien genau nach. Manche Programme erlauben eine nachträgliche Einreichung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei Härtefallfonds oder einzelnen Gemeindeförderungen. Hier hilft Ihnen der OÖ Energiesparverband mit einer kostenlosen Beratung weiter und kann Ihnen sagen, welche Programme in Ihrer Situation aktuell noch aktiv sind.
Ein junger Mann mit Bart sitzt in einem hellen Raum am Fenster, schaut nach draußen und wirkt nachdenklich.

Förderungen müssen meist vor dem Fenstertausch beantragt werden. Eine Ausnahme war der Handwerkerbonus, der mit Februar 2026 ausgelaufen ist.

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst an den Energiesparverband zu wenden. Dieser ist Ihr zentraler Ansprechpartner, wenn es um die Planung einer Sanierung geht. Dort erfahren Sie auch konkret, welche Unterlagen und Voraussetzungen für eine Förderung notwendig sind.

Ergänzend dazu kann sich auch gerne ein Kollege aus unserem Verkaufsteam direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild der Gegebenheiten machen. So können wir Sie persönlich und individuell beraten - und Ihnen auch gleich mitteilen, welche Förderungen aktuell in Oberösterreich gelten.

Alternativ lohnt es sich, bei Ihrer Hausbank nachzufragen, welche Förderprogramme für Ihr Bauvorhaben infrage kommen und ob es eventuell ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten gibt.
Nahaufnahme von Händen mit einem Taschenrechner auf einem Schreibtisch mit Kalenderblättern, Laptop und Dokumenten.

Für die Förderbeantragung empfiehlt sich der Energiesparverband als erste Anlaufstelle. Zusätzlich beraten Verkaufsteam und Hausbank zu regionalen Programmen und möglichen Finanzierungen.

Für die Inanspruchnahme bestimmter Förderungen für den Fenstertausch in Oberösterreich sollten Sie als ersten Schritt Kontakt mit dem Energiesparverband oder einem externen Energieberater aufnehmen. Dieser klärt Sie über die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen auf und zeigt Ihnen auf, welche Förderungen hierfür genutzt werden können.

Holen Sie sich von zwei oder drei Fensteranbietern Kostenvoranschläge ein, um die bevorstehenden Kosten besser einschätzen zu können.

Bevor Sie bei einem Fensteranbieter bestellen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Fördermittel bei den zuständigen Förderstellen zu beantragen und mit der Bestellung zu warten, bis Sie einen positiven Bescheid erhalten haben. Beim Sanierungsbonus 2027 des Bundes läuft es etwas anders, dort stellen Sie ab 4. Jänner 2027 zuerst den Antrag, nach der Genehmigung nehmen Sie den Fördervertrag innerhalb von vier Wochen an und legen dabei die Auftragsbestätigung des Fachbetriebs vor.

Nachdem Sie den Auftrag erteilt und die Arbeiten abgeschlossen haben, bezahlen Sie die Rechnung und laden Sie diese anschließend auf dem jeweiligen Portal der Förderstellen hoch.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderstelle für gewöhnlich die genehmigten Fördermittel auszahlen.

Bitte beachten Sie, dass dies ein grober Überblick ist und der Prozess je nach Förderung variieren kann. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch detailliert über die einzelnen Schritte und Förderkriterien für den Fenstertausch.
Mehrere Holzklötze bilden eine kleine Treppe, die zu einer leuchtenden Glühbirne führt. Eine Hand legt den letzten Schritt an.

Der Ablauf für Förderungen umfasst Beratung, Kostenvoranschläge, Antragstellung vor Bestellung, Auftragserteilung und Rechnungseinreichung. Nach Prüfung zahlt die Förderstelle die bewilligten Mittel aus.

Je nach Förderung können die Zeiträume von der Einreichung der Endabrechnung bis zur Auszahlung unterschiedlich ausfallen, und erfahrungsgemäß betragen diese 1 bis 4 Monate. Die jeweilige Dauer richtet sich auch je nach Beliebtheit der Förderung. So berichteten uns Kunden, dass sie beim Sanierungsbonus etwa bis zu 7 Monate warten mussten, bis das Geld am Konto war.

Falls Sie es genauer wissen möchten, sollten Sie bei der jeweiligen Förderstelle anfragen, wie lange aktuell die Bearbeitungszeiten sind.
Eine Sanduhr mit herabrieselndem Sand symbolisiert das Warten. Dahinter sitzt verschwommen ein Mann auf einem Sessel.

Die Bearbeitungszeit für Förderungen beträgt meist 1 bis 4 Monate. Beim Sanierungsbonus kann die Auszahlung auch bis zu 7 Monate dauern.

Im Moment kennen wir nur solche Förderungen in Wien, Salzburg und Innsbruck. Für den Flughafen Linz ist uns nichts bekannt.

Förderungen gegen Fluglärm gibt es meist nur bei starkem Lärm. Manche Flughäfen helfen dann beim Einbau von Schallschutzfenstern. Dafür müssen bestimmte Lärmwerte überschritten werden. Diese Werte sind je nach Ort unterschiedlich.

Wenn Sie betroffen sind, fragen Sie bitte direkt beim Flughafen Linz oder bei Ihrer Gemeinde nach. Vielleicht gibt es bald auch dort ein ähnliches Programm.
Ein Miniaturhaus wird vor einem Flugzeugfenster hochgehalten, im Hintergrund ist der Himmel mit Flugzeugflügel sichtbar.

Fenstertauschförderungen gegen Fluglärm gibt es aktuell in Wien, Salzburg und Innsbruck. Für Linz sind uns keine Programme bekannt. Betroffene sollten direkt beim Flughafen oder der Gemeinde nachfragen.

In den meisten Fällen gilt: Die Fenster müssen von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Nur dann gibt es eine Förderung in Oberösterreich, und auch beim Sanierungsbonus 2027 des Bundes ist die Montage durch einen Fachbetrieb Voraussetzung.

Wenn Sie die Fenster selbst einbauen, bekommen Sie meistens keine Förderung.
Nahaufnahme einer Fenstermontage, bei der eine Person mit Schutzhandschuhen den Rahmen präzise einpasst.

Förderungen gibt es nur, wenn der Fenstereinbau durch einen Fachbetrieb erfolgt. Bei Selbstmontage wird in Oberösterreich keine Förderung gewährt.

Bei den meisten Förderungen in Österreich für den Fenstertausch gibt man den maximalen U-Wert von 1,1 W/m²K für das gesamte Fenster vor, beim Sanierungsbonus 2027 des Bundes gilt dieser Uw-Wert von 1,1 W/m²K verbindlich.

Da man diesen Wert bei den meisten Fenstern nur mit Dreifachverglasung erreicht, gestaltet es sich als schwierig, diesen Standard mit einer 2-fach Verglasung zu erfüllen.

Sie sollten sich aber konkret an die Förderstelle wenden und spezifisch für Ihr Bauvorhaben detaillierte Informationen einholen, da oft auch unterschiedliche Kriterien je Förderung gelten können.
Werden 2-fach verglaste Fenster gefördert? Detailaufnahme weißer Fensterrahmen mit Griff zeigt Verglasung und Beschlag.

Zweifachverglasungen erfüllen oft nicht die geforderten U-Werte. Meist wird Dreifachverglasung gefördert. Förderdetails sollten individuell bei der zuständigen Stelle abgefragt werden.

Ja, viele Fensterfirmen bieten Unterstützung bei Förderungen an. Sie helfen dabei, passende Förderprogramme zu finden und erklären, welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen - zum Beispiel bestimmte U-Werte für Fenster. Einige Betriebe stellen auch die nötigen Unterlagen zusammen oder geben Hinweise zur Antragstellung bei Förderstellen wie Bund, Land oder Gemeinde.

Tipp: Fragen Sie bereits beim ersten persönlichen Beratungsgespräch, ob der Anbieter Erfahrung mit Förderanträgen hat. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler beim Einreichen.
Ein Fachberater demonstriert einer Kundin ein Musterfenster im Büro. Auf dem Tisch liegen Laptop und Unterlagen für die Beratung.

Fensterfirmen beraten oft zu Förderungen, erklären technische Kriterien und unterstützen bei Unterlagen. Fragen Sie frühzeitig, ob der Anbieter Erfahrung mit Anträgen hat, um Zeit und Fehler zu vermeiden.

Die Kombinationsmöglichkeiten haben sich im Laufe des Jahres 2026 deutlich verändert. Deshalb ist der aktuelle Stand wichtig, bevor Sie Ihr Projekt planen.

Der Sanierungsbonus des Bundes für den Fenstertausch wurde am 2. Februar 2026 gestoppt. Für heuer sind keine neuen Anträge mehr möglich, wer sich vor dem Stichtag registriert hat, kann seinen Antrag noch im vorgesehenen Zeitraum einreichen. Auch der Handwerkerbonus ist mit 28. Februar 2026 ausgelaufen und wird für 2026 nicht neu aufgelegt.

Wichtig zu wissen ist, dass der Handwerkerbonus mit Landesförderungen nicht kombinierbar war. Wer Landesförderung erhielt, konnte für dieselbe Leistung keinen Handwerkerbonus beantragen. Mit der Sanierungsoffensive 2027 kommt die Bundesförderung für den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 zurück, bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Laut Infoblatt des Bundes ist die Kombination mit Landesförderungen zulässig, in Oberösterreich lassen sich Landesförderung und Sanierungsbonus also für denselben Fenstertausch beantragen, jeder Topf mit seinem eigenen Deckel. Der Antrag beim Bund muss vor Lieferung und Montage gestellt sein.

… Sie haben eine Frage zu Förderungen für Fenster in Oberösterreich. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir antworten Ihnen umgehend.

Sie planen in einem anderen Bundesland? Unser bundesweiter Überblick Fenster Förderung Österreich zeigt alle neun Bundesländer im Vergleich.


Handeln Sie jetzt. Landesförderung nutzen und den Sanierungsbonus 2027 vorbereiten

Der Bund fördert den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder, und bis dahin gibt es in Oberösterreich weiterhin Unterstützung. Die OÖ-Wohnbauförderung, die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken und die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung laufen unverändert weiter. Die Öko-Sonderausgabenpauschale kommt dazu, sobald für das Projekt eine Bundesförderung ausbezahlt wird. Wer jetzt handelt, profitiert von einer ehrlichen Beratung und einer normgerechten Umsetzung nach ÖNORM B 5320.

Bei Fenster-Schmidinger wissen wir, dass der Tausch von Fenstern eine große Entscheidung ist. Deshalb unterstützen wir Sie mit aktuellen Infos zu staatlichen und regionalen Förderprogrammen. Damit Sie kein Geld verschenken und die richtige Förderung für Ihre Situation auswählen.

Sie haben Fragen. Rufen Sie uns einfach an unter +43 7239 7031 oder schreiben Sie uns an office@fensterschmidinger.at. Wir beraten Sie gerne, schnell, verständlich und persönlich.

Persönliche Beratung gewünscht. Besuchen Sie uns in unserem Schauraum in Gramastetten oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.

Fenster-Schmidinger. Über 45 Jahre Erfahrung mit Fenstern, Türen und Wintergärten in Oberösterreich. Eigene Monteure ohne Subunternehmer, normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320 und ehrliche Beratung von der ersten Förderfrage bis zum letzten Anschlussdetail.

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