Sanierungsbonus 2027 in Österreich für den Fenstertausch. Bedingungen, Antragsstart und der Rückblick auf 2026
Förder-Status, Stand 15. Oktober 2026
Der Sanierungsbonus 2027 ist offiziell, der Bund fördert den Fenstertausch ab 4. Jänner 2027 wieder. Bis zu 4.000 € für den Fenstertausch, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten. Der Antrag läuft online und muss vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein. Für heuer gibt es keine Bundesförderung mehr, der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen.
Unsere Empfehlung, Beratung, Aufmaß und Angebot jetzt, Beauftragung und Montage erst nach dem Antrag. Die Landesförderung in Oberösterreich läuft unabhängig davon weiter und lässt sich mit dem Bund kombinieren.
Auf dieser Seite finden Sie alles zum Sanierungsbonus 2027 für den Fenstertausch an einem Ort, die Bedingungen aus dem offiziellen Informationsblatt, drei Beispielrechnungen, den Ablauf des Antrags in fünf Schritten, die Unterlagen, die U-Werte unserer Fenster und die Antworten auf die häufigsten Fragen aus unserer Beratung. Am Ende steht der Rückblick, wie der Sanierungsbonus 2026 lief und warum er so schnell vorbei war. Wir sind Fachbetrieb für Fenster, keine Förderstelle, deshalb verlinken wir überall die Originalquelle.
Förder-Alarm
Für 2027 ist der Fenstertausch wieder dabei, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, die Bedingungen sind seit Oktober 2026 offiziell. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald der Antrag freigeschaltet ist oder sich etwas ändert.
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Inhaltsverzeichnis
Sanierungsoffensive 2027 für den Fenstertausch. Die Bedingungen auf einen Blick
Die Förderstelle hat am 15. Oktober 2026 die Informationsblätter zur Sanierungsoffensive 2027 veröffentlicht (Version 10/2026). Für den Fenstertausch gelten damit diese Eckpunkte, die Förderhöhen sind fixiert, einzelne Bedingungen können bis zum Aktionsstart noch präzisiert werden.
Fenstertausch 2027
So steht es im Informationsblatt
Zuschuss
bis zu 4.000 € für den Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung, dazu 1.000 € Bonus für außenliegende Beschattung im Zuge des Tauschs, zusammen bis zu 5.000 €
Obergrenze
30 % der förderfähigen Kosten für Material, Montage und Planung
Wie viele Fenster
mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen
Welche Fenster
Uw-Wert höchstens 1,1 W/m²K für das gesamte Fenster, bei Denkmalschutz 1,4 W/m²K
Welches Haus
Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus, Baubewilligung älter als 15 Jahre, überwiegend privat bewohnt, Eigentümer oder Mieter als Antragsteller
Wann
Antrag ab 4. Jänner 2027 online, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2027
Reihenfolge
Antrag vor Lieferung, Montage und Baubeginn, gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung. Nach der Genehmigung 4 Wochen für die Annahme des Fördervertrags samt Auftragsbestätigung des Fachbetriebs, danach 9 Monate ab Genehmigung für Montage und Endabrechnung
Unterlagen
ID Austria oder Ausweis, Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes, Montagerechnung vom Fachbetrieb auf Ihren Namen
Mehr als Fenster
Teilsanierung mit 40 % weniger Heizwärmebedarf bis 10.000 €, umfassende Sanierung bis 15.000 €, im klimaaktiv-Standard bis 20.000 €
Sanierungsbonus 2027 für den Fenstertausch auf einen Blick, Förderhöhe, Bonus, Antragsstart und Voraussetzungen laut Infoblatt Version 10/2026.
Zwei Dinge sind neu gegenüber der Ankündigung vom Oktober. Erstens gibt es keine Registrierung mehr, der Antrag wird direkt online gestellt. Zweitens zählt nur, was ab der Antragstellung geliefert und montiert wird. Wer heuer noch montieren lässt, bekommt keine Bundesförderung. Wir empfehlen, auch die Bestellung erst nach dem Antrag zu setzen, dann liegt sicher keine Leistung vor dem Stichtag. Die Landesförderung bleibt kombinierbar, die Summe aller Förderungen darf die Investitionskosten nicht übersteigen. Den Ablauf in fünf Schritten finden Sie weiter unten, alle Landesförderungen auf unserer Seite Fenster Förderung Österreich 2026 und 2027.
So viel bringt der Sanierungsbonus 2027, drei Beispielrechnungen für den Fenstertausch
Die Rechnung ist immer dieselbe. 30 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt mit 4.000 €, mit gleichzeitig montiertem außenliegendem Sonnenschutz mit 5.000 €. Förderfähig sind Material, Montage und Planung, und die Förderstelle rechnet mit den Kosten, die Sie im Antrag angeben, also mit Ihrem Angebot. Die drei Beispiele sind Richtwerte aus unseren Angeboten 2026 für Kunststoff-Alu-Fenster mit 3-fach-Verglasung und Uw 0,8 W/m²K.
Beispiel
Förderfähige Kosten
30 % davon
Deckel
Sanierungsbonus 2027
6 Fenster, Haus Baujahr 1998, Material 5.900 €, Montage 1.300 €
7.200 €
2.160 €
4.000 €
2.160 €
10 Fenster und 1 Terrassentür, Haus Baujahr 1992, Material 11.900 €, Montage 2.600 €
14.500 €
4.350 €
4.000 €
4.000 €
wie oben, dazu 6 Raffstores um 4.800 €
19.300 €
5.790 €
4.000 € + 1.000 € Bonus
5.000 €
Beim kleinen Projekt greifen die 30 % und nicht der Deckel, beim Einfamilienhaus ist der Deckel schnell erreicht. Den Bonus für Rollläden oder Raffstores gibt es nur zusammen mit dem Fenstertausch, nicht für die Beschattung allein. Was nach der Förderung bleibt, ist der Eigenanteil, im mittleren Beispiel 10.500 €. Wer die Fenster ohnehin tauscht, nimmt damit zwischen einem Viertel und 30 % der Kosten vom Bund mit. Die Preise sind Richtwerte und hängen von Größe, Material und Einbausituation ab, alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen.
Drei Beispielrechnungen für den Sanierungsbonus 2027, Richtwerte aus unseren Angeboten, die Förderstelle rechnet mit den Kosten laut Antrag.
So läuft der Antrag 2027 ab, in fünf Schritten
Der Ablauf ist einfacher als 2026, weil die Registrierung vorab wegfällt. Dafür zählt die Reihenfolge, gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab dem Antrag.
Vorbereiten, ab sofort. Beratung, Aufmaß und Angebot vom Fachbetrieb einholen. Dazu die Energieberatung Ihres Bundeslandes, in Oberösterreich über den OÖ Energiesparverband, das Energieberatungsprotokoll brauchen Sie für den Antrag. ID Austria einrichten, falls noch nicht vorhanden.
Antrag stellen, ab 4. Jänner 2027. Online auf sanierungsoffensive.gv.at mit den Angaben zu Person, Haus und Maßnahme, den Kosten laut Angebot und dem Energieberatungsprotokoll. Ab diesem Tag sind Lieferungen und Leistungen förderfähig, davor nicht.
Fördervertrag annehmen, innerhalb von vier Wochen. Die Förderstelle KPC prüft den Antrag, nach der Genehmigung bekommen Sie den Fördervertrag mit der maximalen Förderhöhe. Sie nehmen ihn innerhalb von vier Wochen an und bestätigen dabei, dass eine Auftragsbestätigung für den Fenstertausch vorliegt, unterschrieben vom ausführenden Betrieb. Spätestens jetzt wird also beauftragt.
Liefern und montieren lassen. Die Montage macht ein Fachbetrieb, ohne Montagerechnung eines Professionisten gibt es keine Förderung. Die Rechnungen lauten auf den Namen des Antragstellers und werden von ihm bezahlt.
Endabrechnung einreichen, innerhalb von neun Monaten nach der Genehmigung. Online mit dem Endabrechnungsformular, der Bestätigung der ausführenden Firmen auf Seite 2, allen Rechnungen und den Zahlungsnachweisen. Nach positiver Prüfung wird die Förderung ausbezahlt.
Das klingt nach viel, ist aber überschaubar, wenn die Reihenfolge stimmt. Der häufigste Fehler aus unserer Erfahrung ist die Montage vor dem Antrag, dann ist die Förderung weg. Deshalb raten wir, auch die Beauftragung erst nach dem Antrag zu setzen, obwohl das Infoblatt nur Lieferung, Leistung und Baubeginn an den Antrag bindet. So liegt sicher keine Leistung vor dem Stichtag.
So kommen Sie 2027 beim Fenstertausch zur Förderung, der Antrag in fünf Schritten mit den Fristen aus dem Infoblatt.
Welche Unterlagen Sie 2027 brauchen
Die Förderstelle verlangt die Unterlagen in drei Etappen, alles digital über die Online-Plattform.
Etappe
Unterlagen laut Infoblatt
Antrag
Angaben zur antragstellenden Person und zur Maßnahme, ID Austria oder Ausweiskopie, Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes, optional eine Vollmacht nach der Vorlage der Förderstelle, wenn jemand anderer einreicht
Vertragsannahme
Annahmeerklärung innerhalb von vier Wochen nach dem Fördervertrag, samt Bestätigung, dass eine Auftragsbestätigung vorliegt, mit Unterschrift des ausführenden Unternehmens
Endabrechnung
Endabrechnungsformular Sanierungsbonus EFH, Bestätigung der ausführenden Firmen auf Seite 2, alle Rechnungen für die Maßnahme und den Bonus, Zahlungsnachweise
Von uns bekommen Sie das Angebot mit den U-Werten, nach dem Antrag die Auftragsbestätigung mit Unterschrift und am Ende die Rechnung mit getrennt ausgewiesener Montage. Den Antrag stellen Sie selbst, wir übernehmen keine Antragstellung, liefern aber alle Unterlagen aus unserem Bereich. Wer Begleitung möchte, ist bei der Energieberatung des Landes richtig, dort kennt man das Portal.
Diese Unterlagen brauchen Sie 2027 für den Sanierungsbonus, in drei Schritten vom Antrag bis zur Endabrechnung.
Bund und Land kombinieren, so geht es in Oberösterreich
Das Infoblatt sagt ausdrücklich, dass die Kombination mit Landesförderungen möglich ist. In Oberösterreich fördert das Land den Fenstertausch über die Wohnbauförderung mit 15 % der förderbaren Kosten, beim Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen höchstens 2.250 € je Bauteil, bei Wohnungen höchstens 1.000 € je Wohnung. Beim Beispiel mit 14.500 € förderfähigen Kosten sind das rechnerisch 4.000 € vom Bund und 2.175 € vom Land, zusammen 6.175 €.
Zwei Regeln gelten dabei. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen, und ausbezahlte Förderungen landen in der Transparenzdatenbank, unzulässige Mehrfachförderungen werden zurückgefordert. Das Land hat eigene Bedingungen, etwa das Gebäudealter von 20 Jahren und den Antrag vor Baubeginn. Alle Details und Beispiele stehen auf unserer Seite Förderungen für Fenster und Türen in Oberösterreich.
Bund und Land lassen sich beim Fenstertausch kombinieren, alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen.
So bereiten Sie sich jetzt vor, damit Sie am 4. Jänner startklar sind
Das Budget ist begrenzt, und die Förderstelle kann die Aktion vorzeitig beenden, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. 2026 war der erste Topf innerhalb weniger Wochen reserviert. Wer am ersten Tag einreichen will, erledigt bis Weihnachten diese Punkte.
Ist-Analyse. Welche Fenster sind tauschreif, Dichtungen, Beschläge, Zugluft, Kondenswasser. Für die Förderung müssen mindestens 75 % der Fenster oder Fensterflächen getauscht werden, zählen Sie also durch.
Beratung, Aufmaß und Angebot. Die Kosten laut Angebot sind die Basis für die Förderhöhe, deshalb sollte das Angebot vollständig sein, mit Material, Montage, Demontage, Entsorgung und, wenn gewünscht, dem außenliegenden Sonnenschutz.
Energieberatung des Landes. Das Energieberatungsprotokoll ist Pflicht für den Antrag. In Oberösterreich bekommen Sie die Beratung beim OÖ Energiesparverband, telefonisch, online oder vor Ort.
ID Austria und Unterlagen. ID Austria einrichten, Datum der Baubewilligung heraussuchen, bei Miteigentum oder Miete klären, wer den Antrag stellt.
Zeitplan. Antrag im Jänner, Genehmigung und Fördervertrag danach, dann Beauftragung. Mit sechs bis zwölf Wochen Lieferzeit liegt die Montage im Frühjahr, die neun Monate für die Endabrechnung reichen locker.
Extra-Tipp
Extra-Tipp aus unserer Montagepraxis
Planen Sie die Reihenfolge Fenster → Beschattung → Innenanschlüsse mit Puffer. Ein sauberer Luftdichtanschluss (innen) und schlagregendichte Ausführung (außen) sind am Ende mehr wert als jede Broschüre – und werden in der Förderabwicklung immer öfter näher angesehen. Wer den Fenstertausch 2027 so plant, hat bei der Endabrechnung keine Diskussion.
Was 2027 förderfähig ist und was nicht
Fenstertausch und Außentüren (U-Wert-Verbesserung sind oft Pluspunkte)
Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach, Kellerdecke
Umfassende Sanierungen mit dokumentierbarer Verbesserung der Energieeffizienzklasse
Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Systeme wie Wärmepumpe oder Fernwärme
Hinweis aus der Praxis: Einzelmaßnahmen wie Fenster zuerst, Fassade später sind weiterhin möglich – aber: je geschlossener das Konzept (z.B. Fenster + Fassade + Luftdichtheit), desto besser die energetische Wirkung und oft auch die Förderlogik. Moderne Fenster mit niedrigem U-Wert reduzieren Heizkosten, steigern den Wohnkomfort und wirken sich positiv auf den Immobilienwert aus. Wichtig zur Detailliste. Das Infoblatt 2027 nennt selbst nur den Rahmen, Material, Montage und Planung sind förderfähig, der Fenstertausch mit mindestens 75 % der Fenster, der Bonus für außenliegende Verschattung, Neubauten und Zubauten nicht, Eigenmontage nicht. Die Einzelheiten dazu, etwa Fensterbänke, Sprossen, Verblechungen, Verputz- und Malerarbeiten im Fensterbereich oder Außentüren, stammen aus dem Dokument „Förderungsfähige Kosten“ der Förderstelle in der Fassung 11/2025 für den Sanierungsbonus 2026. Das Infoblatt 2027 verweist auf dieses Dokument, eine Fassung für 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Bis dahin gilt die Liste als Orientierung, nicht als Zusage, wir prüfen sie, sobald die neue Fassung da ist.
Förderfähig – nicht förderfähig bei Fenstern und Türen im Detail
Was beim Fenstertausch förderfähig ist und was nicht. Punkte mit dem Vermerk „Infoblatt 2027″ stehen so im Infoblatt der Förderstelle, Punkte mit „Kostenliste 2026″ stammen aus dem Dokument „Förderungsfähige Kosten“, Fassung 11/2025. Die Fassung 2027 dieser Liste ist noch nicht veröffentlicht, die Grafik gilt als Orientierung, nicht als Zusage. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Mit diesen U-Werten bekommen Sie die Förderung 2027 in Österreich
Wer beim Fenstertausch den Sanierungsbonus 2027 nutzen will, sollte vor allem auf den U-Wert achten. Unsere Fenster aus Kunststoff oder Kunststoff-Alu mit moderner 3-fach-Verglasung erfüllen diese Vorgaben locker.
Für den Sanierungsbonus 2027 gilt, der Uw-Wert – also der Wert des gesamten Fensters – darf nicht höher als 1,1 W/m²K sein. Alles darunter ist sogar noch besser, weil weniger Wärme verloren geht und das Haus im Winter länger warm bleibt.
In der Praxis heißt das, je kleiner der U-Wert, desto weniger Energie verpufft – und das macht sich über die Jahre auch bei den Heizkosten bemerkbar.
In der Übersicht unten sehen Sie verschiedene Fenstermodelle und Gläser, damit Sie einschätzen können, welche Ausführung zu Ihrem Haus passt und förderfähig ist.
Dreifachverglasung Ug 0,5 W/m²K Glasaufbau: 4b‐18‐4‐18‐4b
Uw 0,72 W/m²K
Uw 0,74 W/m²K
Uw 0,73 W/m²K
Uw 0,74 W/m²K
Uw 0,76 W/m²K
Uw 0,78 W/m²K
Uw 0,76 W/m²K
Uw 0,78 W/m²K
Dreifachverglasung Ug 0,6 W/m²K Glasaufbau: 4b‐16‐4‐16‐4b
Uw 0,79 W/m²K
Uw 0,81 W/m²K
Uw 0,79 W/m²K
Uw 0,81 W/m²K
Uw 0,83 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
Uw 0,83 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
Dreifachverglasung Ug 0,7 W/m²K Glasaufbau: 4b‐12‐4‐12‐4b
Uw 0,84 W/m²K
Uw 0,86 W/m²K
Uw 0,85 W/m²K
Uw 0,87 W/m²K
Uw 0,90 W/m²K
Uw 0,92 W/m²K
Uw 0,90 W/m²K
Uw 0,92 W/m²K
Mindestanforderung – damit man Sanierungsbonus erhält – bei der Einzelbauteilsanierung Fenster
Uw 1,1 W/m²K
Uw 1,1 W/m²K
Uw 1,1 W/m²K
Uw 1,1 W/m²K
(Bei Kunststoff sowie Kunststoff-Alu ist der erste Wert Abstandhalter „Multitech“ der zweite Wert ist der Abstandhalter „TGI“; bei Holz-Alu-Fenster gibt es nur den Swisspacer V als Abstandhalter – Irrtümer bzw. Änderungen vorbehalten)
FAQ, Ihre Fragen zum Sanierungsbonus 2027 und zur Fenstertauschförderung
Ja, die Sanierungsoffensive 2027 ist seit 15. Oktober 2026 offiziell. Die Sanierungsoffensive 2026 war für den Fenstertausch dagegen schnell wieder vorbei. Der Sanierungsbonus für die thermische Sanierung war ab November 2025 beantragbar und wurde am 2. Februar 2026 gestoppt, seit 10. Juli 2026 ist die gesamte Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft. Für 2027 ist die Neuauflage offiziell, der Fenstertausch ist mit bis zu 4.000 € wieder dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, gefördert werden nur Leistungen ab dem Antrag. Alle Infos finden Sie auf der offiziellen Seite www.sanierungsoffensive.gv.at
Kommt also wirklich wieder eine neue Förderung 2026 zeigt Energieeffizienz-Dokument mit Farbbalken und Gebäudeabbildung als Symbol für Sanierungsförderung.
Vom Bund heuer nicht mehr, ab 4. Jänner 2027 wieder. Der Sanierungsbonus 2026, der den Fenstertausch mit 30 % der förderfähigen Kosten bis maximal 5.000 € unterstützt hat, ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Aktuell bleibt die Landesförderung Ihres Bundeslandes, in Oberösterreich 15 % der förderbaren Kosten, beim Eigenheim bis 2.250 €. Für 2027 ist die Sanierungsoffensive seit 15. Oktober 2026 offiziell, der Fenstertausch ist mit bis zu 4.000 € wieder dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, gefördert werden nur Leistungen ab dem Antrag, die Bedingungen stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027.
Beim Sanierungsbonus 2026 galten die 30 % auch für die Einzelbauteilsanierung, also für den reinen Fenstertausch, gedeckelt mit 5.000 €. Das stand so in der Förderrichtlinie. Die Neuauflage 2027 fördert den reinen Fenstertausch laut Infoblatt wieder mit höchstens 30 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt mit 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz 5.000 €. Die 30 % gelten also auch 2027 für die Einzelbauteilsanierung.
Gilt bis zu 30 Prozent auch für den reinen Fenstertausch?
Angebot ja, Beauftragung nein. Holen Sie sich jetzt Beratung, Aufmaß und Angebot, beauftragen und montieren Sie aber erst nach dem Antragsstart am 4. Jänner 2027. Beim Sanierungsbonus 2026 waren zwar Leistungen ab dem 3. Oktober 2025 förderfähig, also auch Projekte, die vor dem Förderstart beauftragt wurden. Die Neuauflage 2027 hat diesen Vorlauf laut Infoblatt nicht mehr, der Antrag muss vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein, gefördert wird nur, was ab dem Antrag erbracht wird. Wer heuer montieren lässt, bekommt keine Bundesförderung 2027, und wir raten, auch die Bestellung erst nach dem Antrag zu setzen.
Wer heuer trotzdem tauschen muss, weil die Fenster kaputt sind, bekommt die Landesförderung in Oberösterreich sicher und spart ab dem ersten Winter Heizkosten, verzichtet aber auf die Bundesförderung. Mit fertigem Angebot und den Unterlagen sind Sie am 4. Jänner 2027 startklar, bevor das Budget knapp wird.
Ich will im Frühjahr 2026 tauschen. Kann ich schon heuer beauftragen?
Die in den Medien genannten sehr hohen Quoten beziehen sich primär auf Heizsysteme für einkommensschwache Haushalte. Für Fenster ist so etwas nicht üblich. Beim Sanierungsbonus 2026 waren es 30 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt mit 5.000 € bei der Einzelbauteilsanierung. Mehr war es auch in den Jahren davor nie, und 2027 bleibt es bei 30 %, gedeckelt mit 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz 5.000 €.
Gibt es 100 Prozent Förderung? Eurobanknoten als Darstellung hoher Förderquoten.
Ja, das ging beim Sanierungsbonus 2026, und auch das Infoblatt zum Sanierungsbonus 2027 sieht die Kombination mit Landesförderungen ausdrücklich vor.
Bund und Land dürfen gemeinsam fördern, solange die Gesamtsumme der Zuschüsse die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.
In der Praxis heißt das: Wer zum Beispiel für den Fenstertausch den Sanierungsbonus des Bundes nutzt, kann zusätzlich eine Landesförderung beantragen - sofern diese Maßnahme dort ebenfalls vorgesehen ist.
Angekündigt ist, dass künftig alles über einen gemeinsamen digitalen One-Stop-Shop abgewickelt werden soll. Damit soll die Einreichung einfacher werden und doppelte Wege zwischen Bund und Land entfallen.
Hinweis, Stand 15. Oktober 2026. Der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Die folgenden Angaben gelten für Projekte, die vor dem Stopp registriert wurden, und zeigen, wie der Bund zuletzt gefördert hat. Die Neuauflage 2027 startet am 4. Jänner 2027 mit dem Fenstertausch, die offiziellen Bedingungen stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027 und oben im Beitrag.
Bei einer Einzelbauteilsanierung kann man auch den Fenstertausch fördern - vorausgesetzt, bestimmte technische sowie formale Kriterien werden dabei erfüllt. Wichtig ist, dass pro Kalenderjahr nur eine Maßnahme gefördert werden kann (z.B. Fenster oder Fassade).
Damit eine Förderung möglich ist, gelten dann folgende Voraussetzungen:
Umfang der Sanierung: Mindestens 75 % der bestehenden Fensterflächen müssen innerhalb des gültigen Leistungszeitraums getauscht werden.
Energieeffizienz: Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K (also inklusive Rahmen und Glas) erreichen.
Nachweis: Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich - dieses dient nämlich als Grundlage für die Förderstelle.
Zeitraum: Die Arbeiten müssen dann innerhalb des förderfähigen Leistungszeitraums abgeschlossen werden.
Damit stellt man auch sicher, dass die Maßnahme tatsächlich zur energetischen Verbesserung des Gebäudes beiträgt. Für 2027 gelten laut Infoblatt dieselben technischen Bedingungen, 75 % der Fenster oder Fensterflächen und Uw höchstens 1,1 W/m²K, nur der Deckel sinkt auf 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz 5.000 €.
Wie sieht die Förderung 2026 Sanierungsbonus bei der Einzelbauteilsanierung für Fenster aus? Berechnung der Förderhöhe mit Taschenrechner.
Leider nein. Der Sanierungsbonus für die thermische Sanierung ist seit 2. Februar 2026 geschlossen, neue Registrierungen sind nicht möglich. Eine nachträgliche Förderung für bereits abgeschlossene Arbeiten gab es auch davor nur, wenn das Projekt vor der Antragstellung registriert wurde. Für 2027 ist die Neuauflage mit Antragsstart 4. Jänner 2027 offiziell, vorher montierte Fenster sind dann nicht förderfähig, weil laut Infoblatt nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung gefördert werden. Wer 2027 die Förderung will, wartet mit Beauftragung und Montage bis nach dem Antrag.
Wer bei Förderanträgen falsche Angaben macht oder Rechnungen manipuliert, riskiert ernsthafte Folgen.
Rückforderung der Förderung
Ist etwas manipuliert, wird die Förderung meist in der Regel zur Gänze zurückverlangt - oft zuzüglich Zinsen. Auch dann, wenn das Geld schon ausbezahlt wurde.
Verwaltungs- sowie Geldstrafen
Die Förderstelle bzw. Behörde kann Strafen verhängen. Auch der bloße Versuch einer Täuschung kann teuer werden.
Strafrechtliche Ermittlungen
Bei vorsätzlicher Täuschung drohen Verfahren wegen Betrugs bzw. Subventionsbetrugs - mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Steuerliche Folgen
Falsche oder „angepasste" Rechnungen können Nachforderungen beim Finanzamt auslösen (z.B. Umsatzsteuer oder Einkommensteuer) - inkl. Zuschlägen oder finanzstrafrechtlicher Prüfung.
Ausschluss von künftigen Förderungen
Wer nachweislich manipuliert, riskiert eine Sperre bzw. den Ausschluss von weiteren Förderprogrammen.
Zivilrechtliche Ansprüche Handwerksbetriebe, Lieferanten oder Dritte können Schadenersatz verlangen, wenn sie durch falsche Angaben betroffen sind.
Reputationsschaden
Gerade für Unternehmen gilt: So etwas spricht sich herum. Vertrauen geht verloren - oft mit langfristigen Folgen für Aufträge und Partnerschaften.
Ich habe meine Fenster gerade montiert bekommen - kann ich jetzt noch um den Sanierungsbonus 2026 ansuchen?
Hinweis, Stand 15. Oktober 2026. Der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Die folgenden Angaben gelten für Projekte, die vor dem Stopp registriert wurden, und zeigen, wie der Bund zuletzt gefördert hat. Die Neuauflage 2027 startet am 4. Jänner 2027 mit dem Fenstertausch, die offiziellen Bedingungen stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027 und oben im Beitrag.
Für 2027 gelten laut Infoblatt diese Höchstbeträge, Einzelbauteilsanierung bis 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz 5.000 €, Teilsanierung bis 10.000 €, umfassende Sanierung bis 15.000 € oder 20.000 € je nach erreichtem Standard, beim reinen Fenstertausch höchstens 30 % der förderfähigen Kosten.
Mit dem neuen Sanierungsbonus 2026 unterstützte der Bund den Tausch alter Fenster und Außentüren wieder spürbar. Die Förderung wurde als einmaliger Zuschuss ausbezahlt - sie muss also nicht zurückgezahlt werden.
Wer nur die Fenster erneuert, kann dies im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung beantragen. Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Als förderfähig gelten dabei Materialkosten, Planung und zudem auch die Montage durch befugte Fachbetriebe.
Für eine Einzelbauteilsanierung - also wenn ausschließlich die Fenster getauscht werden - beträgt die maximale Förderung 5.000 Euro.
Bei einer umfassenderen Sanierung (z. B. mit Dämmung oder weiteren Maßnahmen) kann die Förderung je nach Sanierungsart höher ausfallen:
Maßnahme:
Maximale Förderung
Einzelbauteilsanierung (z. B. nur Fenster)
5.000 €
Teilsanierung mit ≥ 40 % Energieeinsparung
10.000 €
Umfassende Sanierung - guter Standard
15.000 €
Umfassende Sanierung - klimaaktiv Standard
20.000 €
Wichtig:
Es kann nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr und Objekt gefördert werden.
Der Fenstertausch muss mindestens 75 % der bestehenden Fensterflächen umfassen.
Der Uw-Wert der neuen Fenster darf höchstens 1,1 W/m²K betragen (bei denkmalgeschützten Gebäuden 1,4 W/m²K).
Gefördert werden nur Arbeiten, die ab dem 3. Oktober 2025 beauftragt bzw. umgesetzt wurden.
Eine Registrierung ist ab November 2025 online über die Plattform sanierungsoffensive.gv.at möglich.
Tipp: Wer seine Fenster rechtzeitig plant, Energieberatung und Angebote vorbereitet, hat die besten Chancen, beim Start der Förderung rasch einreichen zu können - denn wie schon bisher gilt: solange Budget vorhanden ist.
Wie hoch ist die Förderung beim Fenstertausch ab 2026 wirklich?
Wenn ein Haus mehreren gehört, kann man die Förderung trotzdem bekommen - man muss sich nur vorher einig sein, wer den Antrag stellt. Die Förderung wird nämlich meist nur einmal pro Objekt vergeben, und eine Person muss die Einreichung übernehmen.
In der Praxis heißt das: Einer der Eigentümer reicht den Antrag ein, die anderen stimmen dem Vorhaben zu. Meist reicht ein kurzer, unterschriebener Zustimmungsvermerk oder eine Vollmacht, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Die Auszahlung erfolgt dann an jene Person, die im Antrag steht.
Wichtig ist außerdem, dass die Eigentumsverhältnisse im Antrag klar angegeben werden. Ein Grundbuchauszug genügt der Förderstelle in der Regel als Nachweis.
Gerade bei mehreren Geschwistern oder Miteigentümern ist es sinnvoll, sich vorher abzusprechen - wer koordiniert, wer unterschreibt, und wer dann auch am Ende die Rechnungen bezahlt. Dann läuft alles reibungslos, und die Förderung kann ohne Verzögerung bearbeitet werden.
Rückfragen kann die Förderstelle gerne beantworten.
Wie läuft die Förderung wenn das Haus mehreren Personen gehört - zum Beispiel Geschwistern oder einer Erbengemeinschaft?
Eine Einzelbauteilsanierung heißt, dass Sie sich auf einen bestimmten Teil Ihres Hauses konzentrieren, um ihn zu verbessern, ohne gleich alles rundherum zu erneuern. Das kann zum Beispiel der Austausch alter Fenster gegen moderne, energiesparende Modelle sein, oder aber Sie lassen die Fassade, das Dach oder nur die Kellerdecke besser dämmen.
Der Grund, warum das sinnvoll ist? Nicht jedes Haus braucht eine Komplettüberholung von Grund auf. Oft bringt es schon viel, an einer einzigen Stelle etwas zu machen, um Heizkosten zu sparen sowie das Haus gemütlicher zu machen. Sie können genau da ansetzen, wo es am nötigsten ist, ohne gleich ein riesiges Projekt daraus zu machen.
Viele fangen mit so einer Maßnahme an und überlegen später, was sie dann noch verbessern wollen.
Beim Sanierungsbonus gibt es eine Einschränkung, die auch 2027 gilt. Sie können pro Jahr nur für eine Maßnahme das Fördergeld beantragen. Wenn Sie also neue Fenster einbauen und dafür Unterstützung bekommen, müssen Sie mit einer anderen Maßnahme, wie etwa der Dämmung der Fassade, bis zum nächsten Jahr dann warten.
Das Bild zeigt ein Einfamilienhaus mit Baugerüst während einer Sanierung. Fenster und Wände sind abgedeckt, um einzelne Gebäudeteile - etwa Fassade oder Fenster - im Zuge einer Einzelbauteilsanierung zu modernisieren.
Hinweis, Stand 15. Oktober 2026. Die Liste stammt aus dem Sanierungsbonus 2026 und gilt laut Infoblatt 2027 im Kern unverändert. Neu sind der Online-Antrag mit ID Austria ohne Registrierung vorab und der Fördervertrag, den Sie nach der Genehmigung innerhalb von vier Wochen annehmen, samt Auftragsbestätigung des Fachbetriebs.
Die Antragstellung läuft digital über die Förderplattform. Damit dabei dann alles wie am Schnürchen läuft, sollten Sie noch ein paar Unterlagen bei der Hand haben. Hier ist, was Sie brauchen werden:
Ihre persönlichen Daten
Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse an. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis, dass das Gebäude Ihnen gehört - zum Beispiel einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch der Gemeinde.
Ein Energieberatungsprotokoll
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie eine Energieberatung - etwa beim OÖ Energiesparverband - machen lassen. Die Beratung kann dann vor Ort, am Telefon oder aber auch online stattfinden und muss sich dann auf das Haus oder die Wohnung beziehen, die Sie sanieren wollen.
Rechnungen und Zahlungsbelege
Alle Rechnungen müssen zudem auf Ihren Namen lauten und bereits bezahlt sein. Wichtig dabei: Gefördert werden nur Arbeiten, die von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt wurden.
Das Endabrechnungsformular
Sobald die Sanierung darauf folgend fertig ist, füllen Sie das Formular aus und unterschreiben es. Damit bestätigen Sie, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und man mit der Prüfung des Förderansuchens beginnen kann.
Technische Nachweise (bei größeren Sanierungen)
Wenn Sie eine umfangreichere Sanierung machen, brauchen Sie zudem auch zusätzlich einen Energieausweis mit den wichtigen Kennzahlen, wie zum Beispiel dem Heizwärmebedarf (HWB). Der muss von einer autorisierten Person geprüft sowie bestätigt werden.
Lesen Sie im Förderansuchen genau nach, ob noch weitere Unterlagen für einen positiven Bescheid benötigt werden.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Sanierungsbonus 2026? Planung und Vorbereitung mit Mustern, Bauplänen und Notizen für den Förderantrag.
Hinweis, Stand 15. Oktober 2026. Der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Die folgenden Angaben gelten für Projekte, die vor dem Stopp registriert wurden, und zeigen, wie der Bund zuletzt gefördert hat. Die Neuauflage 2027 startet am 4. Jänner 2027 mit dem Fenstertausch, die offiziellen Bedingungen stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027 und oben im Beitrag.
Für den Sanierungsbonus 2027 gilt, nichts darf vor dem Antrag geliefert oder montiert sein. Laut Infoblatt werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung gefördert. Eine reine Bestellung vor dem 4. Jänner 2027 schließt das Infoblatt nicht ausdrücklich aus, sicher ist das aber erst, wenn die Förderstelle die Häufig gestellten Fragen für 2027 veröffentlicht. Unser Rat, Lieferung und Montage auf jeden Fall nach den Antrag legen, im Zweifel auch die Bestellung. Beim Sanierungsbonus 2026 war das anders, unter bestimmten Voraussetzungen war es laut Informationen der Förderstelle möglich. Entscheidend ist, wann die Lieferung oder Leistung erbracht wird - nicht, wann Sie bestellt haben.
Laut Informationsblatt zum Sanierungsbonus 2026 sind alle Lieferungen und Leistungen förderfähig, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden. Wenn Ihre Fenster also erst nach diesem Datum montiert werden, können Sie grundsätzlich für die Förderung einreichen, auch wenn die Bestellung früher erfolgt ist.
Wichtig ist:
Die Montage darf nicht vor dem 3. Oktober 2025 begonnen haben.
Eine Rechnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und bezahlt sein.
Die Registrierung für die Förderung ist erst ab November 2025 möglich - davor kann kein Antrag gestellt werden.
Die Fenster müssen die technischen Anforderungen erfüllen (Uw-Wert max. 1,1 W/m²K, mindestens 75 % der Fensterflächen werden getauscht).
Tipp: Wenn die Montage erst im Herbst oder Winter 2025 stattfindet, heben Sie alle Unterlagen gut auf - insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung und später die Rechnung.
So können Sie beim Start der Einreichung im November direkt loslegen, ohne Zeit zu verlieren.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten - bitte klären Sie Ihr Anliegen auch immer mit der Förderstelle direkt ab!
Ich habe meine Fenster schon bestellt, aber noch nicht montiert und auch noch keine Rechnung erhalten - kann ich trotzdem für die Förderung ansuchen?
Ja, solche Kontrollen können auch tatsächlich stattfinden. Die Förderstelle - also die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) im Auftrag des Bundesministeriums - ist berechtigt, stichprobenartige Überprüfungen sowie Kontrollen durchzuführen.
Das bedeutet: Nach der Antragstellung oder auch nach Auszahlung der Förderung kann geprüft werden, ob die Angaben im Antrag mit der tatsächlichen Ausführung übereinstimmen. In manchen Fällen erfolgt die Kontrolle nur auf Basis der Unterlagen, in anderen Fällen kann auch ein Vor-Ort-Termin angesetzt werden.
Kontrolliert werden dabei in erster Linie oft:
ob die Fenster auch tatsächlich getauscht wurden,
ob der technische Standard (z. B. Uw-Wert 1,1 W/m²K)dabei eingehalten wurde,
ob die Arbeiten zudem von einem befugten Fachbetrieb ausgeführt wurden,
und ob die Rechnungen mit dem eingereichten Projekt übereinstimmen.
Tipp: Wenn alles sauber dokumentiert ist - Angebote, Rechnungen, Fotos vor und nach dem Fenstertausch - verläuft eine eventuelle Kontrolle völlig problemlos.
Es geht dabei nicht darum, jemanden zu „erwischen", sondern sicherzustellen, dass die Fördermittel korrekt verwendet werden.
Das Bild zeigt mehrere Personen bei der Prüfung eines kleinen Hausmodells mit einer Lupe und Bauplänen. Es symbolisiert eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle der Förderstelle zur Überprüfung eingereichter Sanierungsmaßnahmen und Betrugsbekämpfung.
Ja, mit der Beauftragung schon, mit der Planung nicht. Die Sanierungsoffensive 2027 ist seit 15. Oktober 2026 offiziell, der Fenstertausch ist mit bis zu 4.000 € wieder dabei, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, das ist nur noch ein Winter. Holen Sie sich jetzt Beratung, Aufmaß und Angebot, beauftragen und montieren Sie aber erst nach dem Antrag, weil laut Infoblatt nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung gefördert werden.
Wer die alten Fenster sofort tauschen muss, nutzt die Landesförderung in Oberösterreich mit 15 % der förderbaren Kosten, beim Eigenheim bis 2.250 €, und spart ab dem ersten Winter Heizkosten, verzichtet aber auf die Bundesförderung. Mit fertigem Angebot und Unterlagen sind Sie am ersten Tag startklar. Welche Landesförderung aktuell gilt, lesen Sie im Beitrag Förderungen für Fenster und Türen in Oberösterreich.
Soll ich lieber bis 2026 warten mit dem Fenstertausch damit ich die Förderung bekomme? Visualisiert Förderbeginn für neue Sanierungsoffensive.
Momentan gibt es für den Fenstertausch nur die Landesförderung Ihres Bundeslandes, in Oberösterreich 15 % der förderbaren Kosten, beim Eigenheim bis 2.250 €, bei Wohnungen bis 1.000 € pro Wohnung. Der Sanierungsbonus des Bundes ist seit 2. Februar 2026 geschlossen, der Handwerkerbonus ist ausgelaufen, und die Öko-Sonderausgabenpauschale gibt es nur in Verbindung mit einer ausbezahlten Bundesförderung. Ab 4. Jänner 2027 fördert der Bund den Fenstertausch über die Sanierungsoffensive 2027 wieder, laut Infoblatt mit bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €, gefördert werden nur Leistungen ab dem Antrag. An Bahnstrecken kann zusätzlich die ÖBB-Schallschutzförderung greifen. Informieren Sie sich bitte auch auf der Webseite Ihres Bundeslandes nach den aktuellen Landesförderungen.
Welche Förderung bekomme ich momentan beim Fenstertausch?
Ja, Balkontüren zählt man bei der 75 % Regelung mit, wenn man sie gemeinsam mit den Fenstern tauscht.
In der Förderrichtlinie spricht man ausdrücklich von „Fenstern und Außentüren" - das umfasst also auch Terrassen- plus Balkontüren, sofern sie Bestandteil der thermischen Gebäudehülle sind.
Wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist und Sie die Förderung eingereicht haben, empfiehlt es sich, die nachstehenden Unterlagen weiterzubehalten, damit Sie bei einer Prüfung der Förderstelle alle Unterlagen schnell griffbereit haben.
Antragsbestätigung und Fördervertrag von der Förderstelle, bei Projekten aus 2026 die Registrierungsbestätigung und Förderzusage.
Energieausweis, Energieberatungsprotokoll bzw. Sanierungskonzept.
Rechnungen und Zahlungsbelege der Fachfirmen sowie die technischen Nachweise der Produkte (U-Werte, Protokolle, Datenblätter).
Machen Sie auch Bilder vor und nach der Sanierung. Dies kann im Zweifelsfall oft hilfreich sein.
Diverse Schreiben von der Förderstelle, Angebote von den ausführenden Firmen etc.
Bewahren Sie die Dokumente mindestens 7 Jahre auf - am besten aber noch länger, da die Dokumente bei einem eventuellen Hausverkauf oder bei einer späteren Mängelbehebung hilfreich sein könnten.
Beim Sanierungsbonus der Jahre davor war der außenliegende Sonnenschutz im Zuge des Fenstertauschs mitgefördert, für den Sanierungsbonus 2026 hat die Förderstelle dazu nichts Eigenes veröffentlicht, und das Programm ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Bei der Neuauflage 2027 ist der außenliegende Sonnenschutz laut Infoblatt wieder dabei, als Bonus von 1.000 € bei gleichzeitigem Fenstertausch. Für den Fenstertausch gibt es bis zu 4.000 €, mit Rollläden oder Raffstores dazu also bis zu 5.000 €. Antragsstart ist der 4. Jänner 2027, gefördert werden nur Leistungen ab dem Antrag.
Beim Sanierungsbonus 2026 wurde der reine Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung gefördert, mit 30 % der förderfähigen Kosten bis 5.000 €. Seit 2. Februar 2026 ist das Programm geschlossen. Die Neuauflage 2027 fördert den reinen Fenstertausch laut Infoblatt wieder, mit bis zu 4.000 € und höchstens 30 % der förderfähigen Kosten, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027. Das aktuelle Infoblatt und die damaligen Förderhinweise können Sie hier nachlesen
Sie bekommen das Formular immer bei der Stelle, die die Förderung ausschreibt. Das heißt: Zuerst klären, welche Förderung Sie nutzen möchten (z.B. Bundesförderung, Landesförderung, Gemeinde) und sich dann direkt dort auf der Webseite oder telefonisch informieren - dort gibt es dann die Antragsformulare, Merkblätter sowie Fristen.
Beim Sanierungsbonus 2027 (Sanierungsoffensive) läuft das Ganze nicht über ein klassisches Papierformular, sondern über den Online-Antrag im Förderportal, ab 4. Jänner 2027 mit ID Austria und ohne Registrierung vorab.
Sie müssen mindestens 75 % der Fenster und Außentüren auswechseln bzw. mindestens 75 % der Quadratmeteranzahl der Fenster und Außentüren. Beim Sanierungsbonus 2027 steht die Mindestquote von 75 % der Fenster oder Fensterflächen ausdrücklich im Infoblatt. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte auch den Förderrichtlinien der einzelnen Förderungen.
Hinweis, Stand 15. Oktober 2026. Der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Die folgenden Angaben gelten für Projekte, die vor dem Stopp registriert wurden, und zeigen, wie der Bund zuletzt gefördert hat. Die Neuauflage 2027 startet am 4. Jänner 2027 mit dem Fenstertausch, die offiziellen Bedingungen stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027 und oben im Beitrag.
Ja, Sie können dann einfach statt der Einzelbauteilsanierung eine umfassende Sanierungsmaßnahme im Zuge der Sanierungsoffensive beantragen, 2027 mit bis zu 10.000 € bei der Teilsanierung und bis zu 15.000 € oder 20.000 € bei der umfassenden Sanierung. Dies müssen Sie aber gleich zu Beginn des Förderansuchens so wählen.
Davon gehen wir aus, dass die Förderstelle bei Fehlern in der Ausführung oder falschen technischen Werten berechtigt ist, die Förderungen zu widerrufen und eine Auszahlung zu stoppen. Auch wenn anstatt des eigentlichen Bauvorhabens woanders die Leistungen erfolgen, dann kann die Förderstelle natürlich die Förderungen zurückverlangen und sogar eine Anzeige erstatten. Da es meist nach Förderaktionen auch später zu Prüfungen kommen kann, zahlen sich falsche Angaben bzw. mutwilliges Fehlverhalten nicht aus.
Hinweis, Stand 15. Oktober 2026. Der Sanierungsbonus 2026 ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Die folgenden Angaben gelten für Projekte, die vor dem Stopp registriert wurden, und zeigen, wie der Bund zuletzt gefördert hat. Die Neuauflage 2027 startet am 4. Jänner 2027 mit dem Fenstertausch, die offiziellen Bedingungen stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027 und oben im Beitrag.
Beim Sanierungsbonus 2027 nicht mehr. Dort muss der Antrag laut Infoblatt vor Lieferung, Montage und Baubeginn gestellt sein, bereits eingebaute Fenster sind nicht förderfähig. Beim Sanierungsbonus 2026 ging das unter bestimmten Bedingungen, dort war es ausdrücklich so vorgesehen. Die Förderung können Sie auch dann noch beantragen, wenn die Fenster bereits getauscht wurden, solange
die Lieferung/Montage nach dem 03.10.2025 passiert ist und
Sie Ihr Projekt online registrieren (Sanierungsoffensive) und
danach innerhalb von 9 Monaten den eigentlichen Antrag stellen.
In den Unterlagen steht wörtlich, dass die Registrierung sowohl für „baureife als auch bereits umgesetzte Projekte" möglich ist - das ist genau Ihr Fall.
Nicht möglich ist eine Förderung, wenn die Fenster vor dem 03.10.2025 eingebaut wurden. Für solche Arbeiten fällt der neue Sanierungsbonus 2026 nicht mehr an - hier müsste man schauen, ob andere Programme (z.B. frühere Förderungen, Handwerkerbonus etc.) in Frage kommen.
Beim Sanierungsbonus 2026 hatten Sie ab dem Zeitpunkt der Registrierung bis zum Einbau der Fenster inklusive der finalen Abrechnung bei der Förderstelle 9 Monate Zeit für die Umsetzung. Das gilt weiterhin für Projekte, die vor dem Stopp am 2. Februar 2026 registriert wurden. Die Neuauflage 2027 sieht laut Infoblatt wieder 9 Monate für Umsetzung und Endabrechnung vor, die neun Monate laufen ab der Genehmigung, und den Fördervertrag nehmen Sie innerhalb von 4 Wochen an, samt Auftragsbestätigung des Fachbetriebs.
Nein, leider hat die Bundesregierung die Förderung im Rahmen der Sanierungsoffensive mit Montag, 2.2.2026, abrupt gestoppt, weil das verbleibende Budget ausschließlich für die Förderung des Kesseltauschs aufgewendet werden soll. Ab 4. Jänner 2027 gibt es über die Sanierungsoffensive 2027 wieder eine Bundesförderung für den Fenstertausch, laut Infoblatt bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Die vollen 5.000 € gibt es also nur noch zusammen mit Rollläden oder Raffstores.
Ab 4. Jänner 2027. Die Sanierungsoffensive 2027 ist seit 15. Oktober 2026 offiziell, mit 500 Mio. € und erstmals getrennten Budgets, 321 Mio. € für die thermische Sanierung und 179 Mio. € für den Kesseltausch. Der Fenstertausch ist wieder dabei, laut Infoblatt mit bis zu 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis zu 5.000 €. Der Kesseltausch öffnet schon ab 2. November 2026. Gefördert werden nur Leistungen ab dem Antrag, die Bedingungen stehen im Infoblatt Sanierungsbonus 2027 und oben im Beitrag.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Fenster- und Eingangstürentausch in den meisten Fällen trotzdem sinnvoll ist. Alte Fenster und Türen verursachen hohe Wärmeverluste, und die Einsparung bei den Heizkosten macht sich über die Jahre deutlich bemerkbar. Außerdem verbessern sich Schallschutz, Sicherheit und Wohnkomfort spürbar.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Projekt jetzt schon planen und kalkulieren zu lassen, Beauftragung und Montage aber erst nach dem Antrag zu setzen. Mit fertigen Unterlagen (Energieberatungsprotokoll, Angebote, technische Daten) sind Sie am 4. Jänner 2027 sofort startklar und können das Budget sichern, bevor es wieder ausgeschöpft ist.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihrem Fenster- und Türentausch. Senden Sie uns Ihre Anfrage an office@fensterschmidinger.at oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin - wir kommen zu Ihnen vor Ort.
Wichtig vorab. Der Sanierungsbonus für thermische Sanierungen (Fenstertausch, Dämmung) wurde am 2. Februar 2026 gestoppt. Neue Registrierungen sind aktuell nicht möglich. Was wir hier beschreiben, gilt für Personen, die sich vor dem Stopp bereits registriert haben oder deren Fenster im förderfähigen Zeitraum getauscht wurden.
Wenn Ihre Fenster nach dem 3. Oktober 2025 eingebaut wurden, war eine Förderung grundsätzlich möglich. Die Registrierung konnte auch für bereits umgesetzte Projekte erfolgen. Das stand so wörtlich in den Förderunterlagen. Sie mussten sich also nicht vor dem Fenstertausch registrieren, sondern konnten das auch danach machen. Entscheidend war nur, dass die Montage nach dem Stichtag 3. Oktober 2025 stattgefunden hat.
Wurden Ihre Fenster vor dem 3. Oktober 2025 getauscht, fällt der Sanierungsbonus 2026 leider weg. Für solche Fälle gibt es keine rückwirkende Fördermöglichkeit.
Noch ein wichtiger Punkt. Beim Fenstertausch mussten mindestens 75 % der bestehenden Fensterflächen innerhalb des förderfähigen Leistungszeitraums getauscht werden. Wer also über mehrere Jahre hinweg immer nur einzelne Fenster getauscht hat, konnte das nicht einfach zusammenrechnen.
Wie geht es weiter? Die Sanierungsoffensive 2027 ist seit 15. Oktober 2026 offiziell, der Fenstertausch ist wieder dabei, Antragsstart ist der 4. Jänner 2027. Vorher montierte Fenster zählen dann nicht mehr, laut Infoblatt werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung gefördert. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Projekt jetzt schon fertig zu planen, Beauftragung und Montage aber erst nach dem Antrag zu setzen. Energieberatungsprotokoll, Angebote und technische Daten sollten vorbereitet sein, dann können Sie am ersten Tag einreichen und sich einen Platz im Budget sichern.
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
Spezielle Fragen direkt an die Förderstelle
Sie haben spezielle Anfragen an die Förderstelle – diese können Sie unter den nachstehenden Kontaktdaten erreichen:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Rückblick, so lief der Sanierungsbonus 2026 und warum er so schnell vorbei war
Am 4. Oktober 2025 hat die Bundesregierung die Sanierungsoffensive 2026 bestätigt, mit einem Jahresbudget von 360 Mio. € bis 2030. Ab 24. November 2025 konnte man sich registrieren, förderfähig waren Leistungen ab 3. Oktober 2025, beim reinen Fenstertausch gab es 30 % der Kosten bis 5.000 €. Innerhalb weniger Wochen waren 220,4 Mio. € reserviert. Am 2. Februar 2026 hat der Bund die Förderung für thermische Sanierungen gestoppt und das restliche Budget auf den Kesseltausch umgeschichtet, am 10. Juli 2026 war die gesamte Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft. Für den Kesseltausch gibt es ab 2. November 2026 eine Neuauflage mit den freigewordenen Mitteln.
Für 2027 hat die Bundesregierung am 11. Oktober 2026 das Budget auf 500 Mio. € erhöht und erstmals getrennt, 321 Mio. € für die thermische Sanierung, 179 Mio. € für den Kesseltausch. Damit kann der Kesseltausch den Fenstertausch nicht mehr leerräumen wie im Februar 2026. Was sich sonst geändert hat, zeigt die Gegenüberstellung.
Punkt
Sanierungsbonus 2026
Sanierungsbonus 2027
Einstieg
Registrierung vorab, Antrag nach der Umsetzung
direkter Online-Antrag vor der Umsetzung, keine Registrierung
Fenstertausch
30 %, bis 5.000 €
30 %, bis 4.000 €, mit außenliegendem Sonnenschutz bis 5.000 €
Förderfähige Leistungen
ab 3. Oktober 2025, auch vor der Registrierung
erst ab Antragstellung
Fristen
9 Monate ab Registrierung
4 Wochen für den Fördervertrag, 9 Monate ab Genehmigung
Budget
360 Mio. € gemeinsam mit dem Kesseltausch
321 Mio. € nur für die thermische Sanierung, 179 Mio. € für den Kesseltausch
Technik
75 % der Fenster, Uw 1,1 W/m²K, Haus älter als 15 Jahre
unverändert
Wer sich 2026 vor dem Stopp registriert hat, konnte sein Projekt innerhalb der neun Monate fertigstellen und einreichen. Die damaligen Unterlagen finden Sie im Infoblatt Sanierungsbonus 2026 (PDF, Archiv).
Das ändert sich 2027 gegenüber dem Sanierungsbonus 2026, die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Unser Fazit, der Fenstertausch 2027 lohnt sich mit Förderung, aber nicht nur deswegen
Bis zu 5.000 € vom Bund und dazu die Landesförderung, das nimmt bei einem typischen Einfamilienhaus rechnerisch rund 40 % der Kosten weg. Der größere Posten kommt trotzdem jedes Jahr über die Heizkostenrechnung, alte Fenster mit Uw 2,5 oder 3,0 W/m²K verlieren ein Vielfaches dessen, was ein modernes 3-fach-Fenster mit Uw 0,8 durchlässt. Dazu kommen Schallschutz, Einbruchschutz und ein Haus ohne Zugluft.
Unser Rat bleibt derselbe wie seit Oktober. Jetzt planen, rechnen und das Angebot in die Lade legen, am 4. Jänner 2027 den Antrag stellen, dann beauftragen. Wenn Sie möchten, rechnen wir Ihnen auf Basis Ihrer Fenster eine Beispielkalkulation mit Förderung durch, dann sehen Sie früh, wo Sie landen.
Transparenz-Hinweis. Dieser Beitrag spiegelt den Stand vom 15. Oktober 2026 wider, Quelle ist das Infoblatt Sanierungsbonus 2027 Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus der Förderstelle, Version 10/2026. Sobald die Förderstelle die Häufig gestellten Fragen für 2027 veröffentlicht, ergänzen wir die Details. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die offiziellen Unterlagen.
Fenstertausch mit Sanierungsbonus 2027, jetzt vorbereiten
Wer seine alten Fenster 2027 tauscht, spart Energie und holt sich bis zu 5.000 € vom Bund dazu. Wichtig ist nur, dass die Fenster die technischen Werte erfüllen, die Reihenfolge stimmt und der Antrag richtig gestellt wird.
Warum Fenster-Schmidinger? Wir beraten seit über 45 Jahren Hausbesitzer in Oberösterreich rund um Energieeffizienz, Fenstertausch und Förderung. Unsere Montageteams arbeiten nach ÖNORM B 5320, und wir achten darauf, dass jedes Detail von der Verglasung bis zur Dichtung passt. Sie bekommen von uns das Angebot mit allen U-Werten, die Auftragsbestätigung mit Unterschrift und die Rechnung so, wie die Förderstelle sie braucht.
Wir sind für Sie da in Oberösterreich sowie in angrenzenden Bezirken von Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark. Maximale Anfahrtszeit ca. 1,5 Stunden ab Gramastetten.
Tipp. Wir übernehmen keine Förderantragstellung, aber unser Rat, wenden Sie sich an einen Energieberater des OÖ Energiesparverbandes, dort kennt man die Bedingungen der Fensterförderung 2027 im Detail, und das Energieberatungsprotokoll des Landes steht ohnehin in der Checkliste zum Antrag.
max. 1,5h Fahrtzeit von unserem Standort zum Bauvorhaben
Für Salzburg - Niederösterreich - Steiermark prüfen wir Ihre Anfrage individuell.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail und wir geben Ihnen umgehend Bescheid.
Wir beraten Sie jederzeit gerne.
Kontaktieren Sie uns!