Förderungen für Fenster in Oberösterreich sind 2026 spürbar im Wandel. Die OÖ-Wohnbauförderung läuft weiter, der Sanierungsbonus des Bundes ist für den Fenstertausch derzeit gestoppt. Wir zeigen Ihnen ehrlich, was aktuell möglich ist und was nicht.
Zuletzt aktualisiert am 19. Juni 2026 von Florian Schmidinger
Aktueller Stand Juni 2026
Sanierungsbonus des Bundes für Fenstertausch. Seit 2. Februar 2026 gestoppt. Aktuell fördert die Sanierungsoffensive nur noch den Kesseltausch. Ob und wann der Fenstertausch wieder aufgenommen wird, ist offen.
OÖ-Wohnbauförderung für Fenstertausch. Aktiv und beantragbar. Beim Eigenheim bis zu 2.250 € je Bauteil, bei der Wohnung 15 %, maximal 1.000 €.
ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken. Aktiv im Rahmen der laufenden Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur nach Verständigung durch die Gemeinde möglich.
OÖ-Lärmschutz Straßenverwaltung. Aktiv. Pauschalbeträge für Lärmschutzfenster an Landesstraßen.
Öko-Sonderausgabenpauschale. Aktiv. Bis zu 800 € jährlich steuerlich absetzbar.
Handwerkerbonus. Für 2026 nicht verlängert. Förderzeitraum endete mit 31. Dezember 2025, Antragsfrist mit 28. Februar 2026.
Die OÖ-Landesförderung unterstützt 2026 den Fenstertausch je nach Gebäudetyp unterschiedlich. Beim Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen ist der Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung förderbar, hier sind bis zu 2.250 € je Bauteil als Bauzuschuss möglich. Bei der Eigentums- oder Mietwohnung sind es 15 % der Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein U-Wert von höchstens 1,1 W/m²K. Den Antrag stellen Sie nach Abschluss der Arbeiten, die Rechnungen dürfen dabei bis zu zwei Jahre alt sein. Zusätzlich kann der Tausch mit der ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken oder dem OÖ-Lärmschutz an Landesstraßen kombiniert werden. In diesem Beitrag zeigen wir alle aktiven Fördertöpfe, ehrliche Status-Angaben zu pausierten Programmen und konkrete Beispielrechnungen aus der Praxis.
Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Mit alten Fenstern und Türen verlieren Häuser im Schnitt rund 30 % der Wärme über die Gebäudehülle. Wer also ohnehin einen Tausch plant, sollte die noch verfügbaren Förderungen nutzen und gleichzeitig auf die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten setzen.
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Inhaltsverzeichnis
Status. Aktiv und beantragbar. Die Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich für den Fenstertausch ist auch im Wohnbaupaket 2025 und 2026 verankert und kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Gebäudetyp ab. Für die meisten unserer Kunden, nämlich Eigentümer von Einfamilienhäusern, gilt die Eigenheim-Schiene, und die bringt beim reinen Fenstertausch deutlich mehr als die Wohnungs-Förderung. Hier beide Varianten im direkten Vergleich.
| Kriterium | Eigenheim (Haus bis 3 Wohnungen) | Eigentums- oder Mietwohnung |
|---|---|---|
| Geförderter Fenstertausch | als Einzelbauteilsanierung, bis zu zwei Bauteile | Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz |
| Förderbare Kosten | bis zu 15.000 € je Bauteil | nicht gedeckelt ausgewiesen |
| Zuschuss | 15 % Bauzuschuss, bis zu 2.250 € je Bauteil, oder 25 % als Darlehenszuschuss | 15 %, maximal 1.000 € je Wohnung, plus 500 € bei Gebrauchtkauf in den letzten drei Jahren |
| U-Wert der Fenster | höchstens 1,1, mit langfristigem Sanierungsplan 1,35 | höchstens 1,1 |
| Gebäudealter | Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurück | Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurück |
| Antragstellung | nach Abschluss, Rechnungen bis zwei Jahre alt, Energieberatung vorab | nach Abschluss, Rechnungen bis zwei Jahre alt |
In beiden Fällen gelten Einkommensobergrenzen, rund 50.000 € bei einer Person, 85.000 € bei zwei Personen, je weitere Person kommen 7.500 € dazu, mit gestaffelter Kürzung bei Überschreitung. Wer eine Wohnung vermietet, muss keinen Einkommensnachweis erbringen. Die genauen aktuellen Werte prüfen Sie am besten direkt beim Land Oberösterreich oder beim Energiesparverband.
Gesamtkosten des Fenstertausches im fiktiven Beispiel einer Eigentumswohnung.
Berechnung der OÖ-Landesförderung.
Beim Einfamilienhaus liegt die Ersparnis höher, weil dort die Eigenheim-Schiene mit bis zu 2.250 € je Bauteil greift. Das zeigen wir weiter unten im Rechenbeispiel ohne Bundesförderung.

Infografik mit fiktiver Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch für eine Wohnung. 15 % Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis maximal 1.000 €. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Was wird gefördert. Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Wie hoch ist die Förderung. Bauzuschüsse decken 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung. Wurde die Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gebraucht gekauft, erhöht sich der Zuschuss um zusätzliche 500 €.
Welche Bedingungen gelten. Die Arbeiten müssen von einem gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt werden. Die Rechnungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss bei höchstens 1,1 W/m²K liegen.
Zusätzliche Hinweise. Die geförderte Wohnung muss mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen, andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
Wo gibt es mehr Infos. Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad Themen, Service, Förderungen, Bauen und Wohnen, Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.
Stand Juni 2026. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch direkt auf der offiziellen Webseite des Landes Oberösterreich, da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können.

Förderung Fenstertausch. Wohnbauförderung von Miet- und Eigentumswohnung in Oberösterreich im Überblick.
Sie möchten ein Wohnhaus mit mehreren Einheiten modernisieren und dabei die laufenden Förderungen nutzen. Das Land Oberösterreich unterstützt umfassende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen mit einer Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigem Darlehen.
Was kommt für eine Förderung infrage. Förderfähig sind Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen, sofern die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Wie läuft die Förderung ab. Sie erhalten ein Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse, die halbjährlich ausbezahlt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % der förderbaren Sanierungskosten, maximal jedoch 1.000 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.
Kostenlose Beratung vorab. OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz. Telefon 0800 205206 oder 0732 7720-14860. Mehr Infos auf www.energiesparverband.at.
Stand Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.

Sie möchten Ihr Wohnhaus oder Einfamilienhaus in neuem Glanz erstrahlen lassen und sich die laufenden Landesförderungen sichern. Für den Fenstertausch gibt es in Oberösterreich aktuell mehrere Optionen.
Sie besitzen ein Einfamilienhaus oder ein kleines Wohnhaus und möchten die Fenster tauschen. Das ist der häufigste Fall bei unseren Kunden, und hier gibt es eine gute Nachricht. Beim Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen ist der reine Fenstertausch als Einzelbauteilsanierung förderbar, Sie brauchen also keine komplette Sanierung des ganzen Hauses, damit die Förderung greift.
Was wird gefördert. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnhäusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Gefördert wird sowohl die umfassende Sanierung als auch die Einzelbauteilsanierung, etwa der Tausch der Fenster, des Daches oder der Fassade. Beim Fenstertausch zählen die Fenster als ein Bauteil, förderbar sind bis zu zwei Bauteile.
Welche Förderung gibt es. Sie können wählen zwischen einem Bauzuschuss von 15 % der förderbaren Kosten und einem Darlehenszuschuss von 25 %, jeweils auf ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von 15 bis 30 Jahren. Die förderbaren Kosten betragen bis zu 15.000 € je Bauteil.
Beispiele für Förderhöhen.
Bedingungen. Die Baubewilligung des Hauses muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, der U-Wert der neuen Fenster höchstens 1,1 W/m²K betragen, mit einem langfristigen Sanierungsplan sind bis 1,35 W/m²K möglich.
Wichtig zur Antragsunterlage. Für die Förderung brauchen Sie einen energetischen Befund des OÖ Energiesparverbands, den Sie möglichst schon vor Beginn der Sanierung einholen sollten. Den Förderantrag selbst stellen Sie nach Abschluss der Arbeiten. Ein zusätzliches Beratungsgespräch beim Energiesparverband ist empfehlenswert, dort erhalten Sie auch alle Details zur Antragsabwicklung im Wohnbaupaket 2025 und 2026.
Stand Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.
Status. Gestoppt seit 2. Februar 2026. Die Bundesregierung hat die Sanierungsoffensive neu ausgerichtet. Aktuell werden nur noch Kesseltausch-Maßnahmen gefördert. Der Fenstertausch fällt seit Februar 2026 aus dem Programm. Bereits genehmigte Anträge laufen weiter.
Der Sanierungsbonus, auch als Sanierungsscheck bekannt, war bis Februar 2026 die attraktivste Bundesförderung für den Fenstertausch. Bei Einzelbauteilsanierungen waren Zuschüsse von bis zu 5.000 € pro Wohnobjekt möglich. Mit der Neuausrichtung der Sanierungsoffensive Anfang Februar 2026 wurde die Förderung für thermische Sanierung allerdings abrupt eingestellt.
Was bedeutet das für Sie aktuell.
Ehrliche Einschätzung. Bei der Einführung der Sanierungsoffensive hieß es ursprünglich, dass die Bundesregierung den Sanierungsbonus jährlich neu auflegen will. Ob dabei in Zukunft wieder ein Schwerpunkt auf thermische Sanierung mit Fenstertausch gelegt wird oder ob der Fokus auf den Heizungstausch beschränkt bleibt, kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand seriös vorhersagen. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie hier sofort, sobald es belastbare Neuigkeiten gibt.
Mehr Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag Sanierungsbonus 2026 in Österreich. So geht es weiter.

Der Sanierungsbonus für den Fenstertausch wurde Anfang Februar 2026 gestoppt. Die OÖ-Landesförderung bleibt aber weiterhin verfügbar.
Status. Aktiv im Rahmen laufender Lärmsanierungsprojekte. Antrag nur möglich nach Verständigung durch die Standortgemeinde im Rahmen eines lärmtechnischen Sanierungsprojekts.
Wenn Ihr Wohnobjekt in der Nähe einer Bahnstrecke der ÖBB liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer sehr großzügigen Schallschutzförderung profitieren. Im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken übernehmen ÖBB, Bund und Land gemeinsam bis zu 100 % der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern.
Was wird gefördert.
Wer kann die Förderung bekommen.
So läuft der Antrag. Anders als oft angenommen, können einzelne private Haushalte nicht direkt bei der ÖBB-Infrastruktur AG ansuchen. Die Förderung läuft über projektbegleitende Arbeitsgruppen aus Bund, Land und Standortgemeinde. Wenn Ihre Gemeinde im laufenden Lärmsanierungsprogramm ist, verständigt die Gemeinde die anspruchsberechtigten Haushalte schriftlich. Ab dieser Verständigung haben Sie vier Jahre Zeit, den Antrag zu stellen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Gemeinde betroffen ist, fragen Sie direkt bei Ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der OÖ-Landesregierung nach.
Extra-Tipp
Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde im ÖBB-Lärmsanierungsprogramm ist
Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass die ÖBB-Schallschutzförderung nicht direkt beim Anrainer beantragt werden kann, sondern über ein gemeinsames Projekt zwischen ÖBB, Bund, Land und Gemeinde läuft. Wenn Sie an einer ÖBB-Strecke wohnen und die Lärmbelastung hoch ist, lohnt sich ein Anruf beim Gemeindeamt. Dort erfahren Sie, ob Ihre Gemeinde im laufenden Programm ist oder ob Interesse an einer Aufnahme besteht. Mehr Details zur ÖBB-Schallschutzförderung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag ÖBB-Schallschutzförderung.
Status. Aktiv und beantragbar. Pauschalbeträge der OÖ-Straßenverwaltung für Lärmschutzfenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung.
Was wird gefördert. Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und Schallschutztüren in Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen. Auch der Einbau von Schalldämmlüftern in Schlafräumen wird unterstützt.
Wie hoch ist die Förderung. Sie erhalten einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für eine Fensterförderung richtet. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Lärmschutzfenster und Türen ab. Für Schalldämmlüfter in Schlafräumen gibt es einen gesonderten Pauschalbetrag von 420 €. Die aktuellen Sätze je Fenster entnehmen Sie am besten dem Antragsformular oder erfragen sie direkt bei der zuständigen Abteilung Straßenneubau des Landes Oberösterreich.
Wichtige Bedingungen. Ihr Wohnobjekt muss entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße bestanden haben, oder die Baubewilligung muss vor dem 1. Jänner 1996 erteilt worden sein. Das Objekt muss Ihr Hauptwohnsitz sein, und an mindestens einer Tür oder einem Fenster muss eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte vorliegen. Die Förderung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.
Stand Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.
Jetzt wo die Bundesförderung gestoppt ist, fragen sich viele Hausbesitzer. Lohnt sich der Fenstertausch trotzdem. Die ehrliche Antwort lautet ja. Die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen auch ohne Bundeszuschuss deutlich.
Heizkostenersparnis. Durch den Einbau moderner, dreifach verglaster Fenster lassen sich die Heizkosten um bis zu 30 % senken. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit jährlichen Heizkosten von rund 2.500 € bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 750 € pro Jahr.
Amortisationszeit. Je nach Umfang des Fenstertausches amortisieren sich neue Fenster durch die eingesparten Heizkosten typischerweise innerhalb von 10 bis 15 Jahren. Berücksichtigt man steigende Energiepreise, kann sich diese Zeit weiter verkürzen.
Komfortsteigerung.
Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Neue, energieeffiziente Fenster erhöhen den Wert Ihrer Immobilie spürbar. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sind moderne Fenster ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Auch die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes im Energieausweis verbessert sich deutlich.
Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus.
Extra-Tipp
Öko-Sonderausgabenpauschale bleibt bestehen
Die steuerliche Entlastung über die Öko-Sonderausgabenpauschale läuft unabhängig vom gestoppten Sanierungsbonus weiter. Wenn Sie eine thermische Sanierung mit Fenstertausch durchführen lassen, können Sie diese als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Die Pauschale beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt und kann in Summe bis zu 4.000 € ergeben. Voraussetzung ist eine Rechnung auf den Antragsteller, die Beauftragung eines befugten Unternehmens und Nettoausgaben von mindestens 4.000 € nach Abzug öffentlicher Förderungen.
In Österreich können thermisch-energetische Sanierungen, zu denen auch der komplette Fenstertausch zählt, über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich berücksichtigt werden. Diese Förderung läuft auch 2026 unverändert weiter und ist eine sehr verlässliche Option für Hausbesitzer. Nicht jedes Fenster muss dabei komplett getauscht werden. In manchen Fällen lohnt sich auch eine Fenstersanierung, vor allem bei Kastenfenstern oder denkmalgeschützten Gebäuden.
Voraussetzungen.
Die steuerliche Entlastung beträgt bis zu 800 € jährlich pro Person im Haushalt. Die fördergebende Stelle übermittelt die Daten automatisch an das Finanzamt, sodass die Berücksichtigung in der Arbeitnehmerveranlagung in den meisten Fällen ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt.
Nähere Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen.
Status. Beendet. Der Handwerkerbonus war eine zeitlich befristete Förderung des Bundes für die Förderjahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für das Jahr 2026 wurde bisher nicht beschlossen. Die Buchhaltungsagentur des Bundes nahm Anträge für Leistungen aus dem Jahr 2025 letztmalig bis zum 28. Februar 2026 entgegen.
Der Handwerkerbonus hatte Privatpersonen beim Fenstertausch mit 20 % der Arbeitskosten netto bis zu einer Höhe von 1.500 € unterstützt. Stand Juni 2026 hat die Bundesregierung keine Neuauflage des Programms beschlossen. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie hier umgehend. Bis dahin lohnt sich ein Blick auf die laufenden OÖ-Landesförderungen, die unverändert beantragbar sind.

Der Handwerkerbonus war eine befristete Bundesförderung für die Jahre 2024 und 2025. Eine Verlängerung für 2026 ist Stand Juni 2026 nicht beschlossen.
| Förderung | Status | Fördermöglichkeit | Mehr Infos |
|---|---|---|---|
| Wohnbauförderung OÖ | Aktiv | Eigenheim bis zu 2.250 € je Bauteil, Wohnung 15 % bis maximal 1.000 €. U-Wert bis 1,1 W/m²K. | Land OÖ |
| ÖBB-Schallschutzförderung | Aktiv im Programm | Bis zu 100 % der Kosten an ÖBB-Bestandsstrecken. Antrag nur nach Verständigung durch Gemeinde. | Mehr erfahren |
| Lärmschutz OÖ-Straßen | Aktiv | Pauschalbeträge für Lärmschutzfenster an Landesstraßen. Baubewilligung vor 1.1.1996, Hauptwohnsitz. | Land OÖ |
| Öko-Sonderausgabenpauschale | Aktiv | Bis zu 800 € jährlich steuerliche Entlastung, gesamt bis 4.000 €. Automatisch in der ANV. | BMF |
| Sanierungsbonus Bund | Gestoppt | Seit 2.2.2026 für Fenstertausch eingestellt. Keine neuen Registrierungen möglich. Wiederaufnahme offen. | Details |
| Handwerkerbonus | Beendet | Förderzeitraum war 2024 und 2025. Antragsfrist endete am 28.2.2026. Keine Verlängerung für 2026 beschlossen. | handwerkerbonus.gv.at |
Stand Juni 2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Auch nach dem Stopp des Sanierungsbonus für den Fenstertausch gibt es weiterhin Kombinationsmöglichkeiten zwischen den aktiven Förderungen. Die OÖ-Wohnbauförderung lässt sich mit der Öko-Sonderausgabenpauschale kombinieren. Auch die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung und die ÖBB-Schallschutzförderung können Sie zusätzlich beanspruchen, sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist die Grundregel. Die Gesamtsumme aller Förderungen darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Doppelförderungen für denselben Kostenanteil sind nicht zulässig. Welche Kombination für Ihr konkretes Bauvorhaben möglich ist, klären wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch oder Sie wenden sich vorab an den OÖ Energiesparverband.
Extra-Tipp
Beim Eigenheim den energetischen Befund früh einholen
Anders als beim Bund, wo man oft schon vor der Auftragsvergabe ansuchen musste, stellen Sie den Antrag bei der OÖ-Wohnbauförderung erst nach Abschluss der Arbeiten, die Rechnungen dürfen dabei bis zu zwei Jahre alt sein. Beim Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen brauchen Sie als Antragsunterlage aber einen energetischen Befund des OÖ Energiesparverbands, den Sie möglichst vor Beginn der Sanierung einholen. Ein Beratungsgespräch dort ist zusätzlich empfehlenswert, weil Sie gleich die voraussichtliche Förderhöhe über alle Programme klären. Telefon 0800 205206.

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderungen für Fenster in Oberösterreich. So nutzen Sie die Fördermöglichkeiten in OÖ optimal.
Die meisten Förderungen für den Fenstertausch unterstützen einen reinen Austausch der Haustür nicht. Stattdessen ist der Austausch der Haustür oft nur im Zuge eines kompletten Fenstertausches förderungsfähig. Anders sieht es beim Auswechseln einer Wohnungseingangstüre mit einer Mindestwiderstandsklasse von RC2 aus. Hier erhalten Hauseigentümer vom Land Oberösterreich einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung.
Für Fenster in einem Neubau gibt es in Oberösterreich keine spezifische eigene Förderung. Fenster lassen sich nur indirekt fördern, wenn sie Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts sind und die Anforderungen an niedrige U-Werte erfüllen. Im Rahmen der allgemeinen Wohnbauförderung für Neubau gelten andere Kriterien, die nicht direkt an den Fenstertausch gekoppelt sind.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen ist für Laien oft kaum zu durchschauen, vor allem nach den Veränderungen Anfang 2026. Bei Fenster-Schmidinger stehen Ihnen unabhängige Bauexperten und externe Baumeister zur Seite, die genau wissen, welcher Antrag wo eingereicht werden muss.
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit uns.
In über 45 Jahren haben wir viele Förderprojekte in Oberösterreich begleitet, von der Wohnung in Linz-Urfahr bis zum Einfamilienhaus in Vöcklabruck. Drei Beobachtungen kommen immer wieder.
Erstens. Bei der OÖ-Wohnbauförderung stellen Sie den Antrag nach Abschluss der Arbeiten, die Rechnungen dürfen bis zu zwei Jahre alt sein. Was viele aber übersehen, ist der beim Eigenheim nötige energetische Befund des OÖ Energiesparverbands, den Sie möglichst vor Beginn der Sanierung einholen sollten. Wir empfehlen jedem Kunden, das früh einzuplanen und die Förderfrage schon in der Angebotsphase mitzudenken.
Zweitens. Viele Hausbesitzer wissen nicht, welche Förderungen für ihre Situation in Frage kommen. Gerade die ÖBB-Schallschutzförderung oder die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung sind echte Geheimtipps für Anrainer an Bahnstrecken oder stark befahrenen Landesstraßen. Wer in Linz-Land an der Westbahnstrecke wohnt oder in Gmunden an der B145, sollte unbedingt prüfen, ob das eigene Wohnobjekt die Voraussetzungen erfüllt.
Drittens. Nach dem Stopp des Sanierungsbonus warten viele Kunden auf eine Wiederaufnahme der Bundesförderung. Unsere ehrliche Einschätzung lautet, dass niemand seriös vorhersagen kann, wann oder ob das geschieht. Wer die alten Fenster ohnehin tauschen muss, weil sie undicht oder energetisch am Ende sind, sollte nicht warten. Die Heizkostenersparnis und die OÖ-Landesförderung machen den Tausch auch ohne Bundeszuschuss wirtschaftlich.

An welche Stelle reicht man den Förderantrag für den Fenstertausch in Österreich ein? Das Bild steht sinnbildlich für Österreich und dessen Förderstellen im Rahmen eines Fenstertausches.

Förderfähig sind meist 3-Scheiben-Verglasungen mit niedrigem U-Wert und fachgerechter Montage durch einen Betrieb.

Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen ohne ausreichende Wärmedämmung oder für Wintergärten, Garagen und Schuppen. Auch Innentüren und Malerarbeiten nach Montage sind ausgeschlossen.

Förderungen müssen meist vor dem Fenstertausch beantragt werden. Eine Ausnahme bildet der Handwerkerbonus, den man unter bestimmten Bedingungen auch nachträglich beantragen kann.

Für die Förderbeantragung empfiehlt sich der Energiesparverband als erste Anlaufstelle. Zusätzlich beraten Verkaufsteam und Hausbank zu regionalen Programmen und möglichen Finanzierungen.

Der Ablauf für Förderungen umfasst Beratung, Kostenvoranschläge, Antragstellung vor Bestellung, Auftragserteilung und Rechnungseinreichung. Nach Prüfung zahlt die Förderstelle die bewilligten Mittel aus.

Die Bearbeitungszeit für Förderungen beträgt meist 1 bis 4 Monate. Beim Sanierungsbonus kann die Auszahlung auch bis zu 7 Monate dauern.

Fenstertauschförderungen gegen Fluglärm gibt es aktuell in Wien, Salzburg und Innsbruck. Für Linz sind uns keine Programme bekannt. Betroffene sollten direkt beim Flughafen oder der Gemeinde nachfragen.

Förderungen gibt es nur, wenn der Fenstereinbau durch einen Fachbetrieb erfolgt. Bei Selbstmontage wird in Oberösterreich keine Förderung gewährt.

Zweifachverglasungen erfüllen oft nicht die geforderten U-Werte. Meist wird Dreifachverglasung gefördert. Förderdetails sollten individuell bei der zuständigen Stelle abgefragt werden.

Fensterfirmen beraten oft zu Förderungen, erklären technische Kriterien und unterstützen bei Unterlagen. Fragen Sie frühzeitig, ob der Anbieter Erfahrung mit Anträgen hat, um Zeit und Fehler zu vermeiden.
… Sie haben eine Frage zu Förderungen für Fenster in Oberösterreich. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir antworten Ihnen umgehend.
Sie planen in einem anderen Bundesland? Unser bundesweiter Überblick Fenster Förderung Österreich zeigt alle neun Bundesländer im Vergleich.
Auch wenn die Bundesförderung für den Fenstertausch derzeit gestoppt ist, gibt es weiterhin attraktive Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung in Oberösterreich. Die OÖ-Wohnbauförderung, die ÖBB-Schallschutzförderung an Bahnstrecken, die Lärmschutzförderung der OÖ-Straßenverwaltung und die Öko-Sonderausgabenpauschale laufen unverändert weiter. Wer jetzt handelt, profitiert von einer ehrlichen Beratung und einer normgerechten Umsetzung nach ÖNORM B 5320.
Bei Fenster-Schmidinger wissen wir, dass der Tausch von Fenstern eine große Entscheidung ist. Deshalb unterstützen wir Sie mit aktuellen Infos zu staatlichen und regionalen Förderprogrammen. Damit Sie kein Geld verschenken und die richtige Förderung für Ihre Situation auswählen.
Sie haben Fragen. Rufen Sie uns einfach an unter +43 7239 7031 oder schreiben Sie uns an office@fensterschmidinger.at. Wir beraten Sie gerne, schnell, verständlich und persönlich.
Persönliche Beratung gewünscht. Besuchen Sie uns in unserem Schauraum in Gramastetten oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir betreuen Bauprojekte in ganz Oberösterreich und in den angrenzenden Bezirken von Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark. Bei einer Fahrtzeit über 1,5 Stunden ab Gramastetten prüfen wir Ihre Anfrage gerne individuell per E-Mail.
Fenster-Schmidinger. Über 45 Jahre Erfahrung mit Fenstern, Türen und Wintergärten in Oberösterreich. Eigene Monteure ohne Subunternehmer, normgerechte Montage nach ÖNORM B 5320 und ehrliche Beratung von der ersten Förderfrage bis zum letzten Anschlussdetail.
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