In Oberösterreich braucht jeder Wintergarten eine Bauanzeige bei der Gemeinde. Das gilt für den beheizten Wohnwintergarten genauso wie für den unbeheizten Sommergarten, und zwar unabhängig von der Größe. Die Gemeinde hat danach 8 Wochen Zeit, Ihr Vorhaben zu prüfen.
Die Frage nach der Genehmigung beantwortet unser Wintergartenexperte Reinhard Hofer deshalb mit einem klaren Ja. „Es gibt jedoch Unterschiede zwischen einem warmen Wohnwintergarten und einem Sommerwintergarten, auch Kaltwintergarten genannt“, erklärt Hofer. Beim Verfahren macht das in Oberösterreich kaum einen Unterschied, beide laufen über die Bauanzeige. Spürbar wird der Unterschied bei Wohnfläche, Wärmeschutz und Nutzung.
Welche Unterlagen die Gemeinde sehen will und wie genau sie prüft, handhabt jede Gemeinde etwas anders. Ein kurzes Gespräch am Bauamt vor der Bestellung erspart Ihnen Ärger und unnötige Kosten.
✎ Wintergarten und Baugenehmigung in Oberösterreich kurz erklärt
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Inhaltsverzeichnis
Die Oö. Bauordnung nennt die Herstellung von Wintergärten ausdrücklich bei den anzeigepflichtigen Bauvorhaben (§ 25 Abs. 1 Z 5 Oö. BauO 1994). Statt einer Baubewilligung mit Bescheid reichen Sie also eine Bauanzeige ein. Im Alltag sprechen trotzdem fast alle von der Baugenehmigung. Gemeint ist in beiden Fällen die Freigabe durch die Gemeinde.
Ist der Wintergarten baulich und funktional mit dem Haus verbunden, gilt er als Zubau. Damit gelten auch die Abstände zur Nachbargrenze und die Vorgaben aus dem Bebauungsplan. Passt etwas nicht, kann die Gemeinde Auflagen vorschreiben oder die Ausführung innerhalb der 8 Wochen untersagen. Das passiert auch dann, wenn Ihr Vorhaben aus Sicht der Behörde eine Baubewilligung braucht. Dann folgt ein eigenes Bewilligungsverfahren oder eine geänderte Planung.
Für Ihren Wintergarten in Oberösterreich empfehlen wir deshalb, diese Punkte vor dem ersten Angebot am Bauamt zu klären.
Für Wintergärten gibt es in Oberösterreich keine Größe, unter der die Bauanzeige entfällt. Auch ein kleiner Kaltwintergarten mit 8 m² braucht die Anzeige bei der Gemeinde.
Die oft genannte Grenze von 15 m² betrifft etwas anderes. Bis zu dieser Fläche sind im Bauland freistehende Schutzdächer und kleine Nebengebäude, die nicht zum Wohnen dienen, bewilligungs- und anzeigefrei (§ 26 Oö. BauO 1994). Ein verglaster Anbau am Wohnhaus fällt nicht darunter. Auch Werte aus deutschen Bauordnungen oder aus anderen Bundesländern helfen in Oberösterreich nicht weiter.
Was Ihre Gemeinde genau sehen will, erfahren Sie am Bauamt. Diese Unterlagen verlangen die Gemeinden am häufigsten.
Von uns bekommen Sie eine Ansichtsskizze der Verglasung, und meist zeichnen wir die Verglasung auch in Ihren Grundriss ein. Einen eigenen Einreichplan erstellen wir nicht. Technische Rückfragen der Behörde klären wir direkt mit dem Bauamt.
In fünf Schritten zur Freigabe Ihres Wintergartens, von der Vorabklärung mit der Gemeinde bis zum Baubeginn. Wer früh fragt, spart sich spätere Planänderungen.
Den Bauantrag bzw. die Bauanzeige stellen Sie, sobald Form, Größe und Material des Wintergartens feststehen. Ohne fertige Pläne hat die Gemeinde nichts zu prüfen.
Planen Sie vom ersten Gespräch am Bauamt bis zum Baubeginn rund drei Monate ein. Bestellen Sie den Wintergarten erst, wenn die Frist ohne Einwand abgelaufen ist oder die schriftliche Mitteilung vorliegt.
Im Anzeigeverfahren gibt es normalerweise keine Bauverhandlung. Die Gemeinde prüft Ihre Unterlagen und meldet sich, wenn etwas fehlt oder nicht passt.
Anders wird es, wenn die Gemeinde die Ausführung untersagt, weil Ihr Vorhaben eine Baubewilligung braucht. Im Bewilligungsverfahren haben die Nachbarn Parteistellung, und es kann eine Bauverhandlung geben.
Reden Sie trotzdem vorher mit Ihren Nachbarn. Ein Wintergarten verändert den Blick über den Zaun, und am Abend fällt Licht in den Nachbargarten. Wer früh informiert und die Pläne zeigt, räumt Missverständnisse aus, bevor daraus Streit wird. Eine kurze schriftliche Bestätigung, dass die Nachbarn die Pläne kennen, schadet nie.
In Österreich rechnet man mit der Nutzfläche nach Mietrechtsgesetz und Wohnungseigentumsgesetz. Ein beheizter Wintergarten, den Sie das ganze Jahr wie einen Wohnraum nutzen, zählt dabei als Teil der Nutzfläche. Ein unbeheizter Kaltwintergarten zählt meist nicht dazu, er ähnelt eher einer verglasten Terrasse.
Die Regel, nach der ein beheizter Wintergarten nur zur Hälfte zählt, stammt aus der deutschen Wohnflächenverordnung. In Österreich gilt sie nicht. Für Verkauf, Vermietung oder ein Nutzwertgutachten entscheiden Heizung, Dämmung und tatsächliche Nutzung. Im Zweifel klärt das ein Sachverständiger.
Die Qualität und die Nutzbarkeit des Wintergartens spielen eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung als Wohnfläche.
Ja. Ein Sommergarten ist leichter gebaut und bleibt unbeheizt. Sobald seine Seiten mit Glas geschlossen sind, behandelt ihn die Behörde aber wie einen Wintergarten, und Sie brauchen die Bauanzeige bei der Gemeinde.
Auch beim Sommergarten zählen Bebauungsplan, Grenzabstand und Brandschutz. Manche Gemeinden verlangen eine Statik, andere kommen mit Lageplan, Grundriss und Schnitt aus. Die Prüfung dauert wie beim Wintergarten bis zu 8 Wochen ab vollständiger Anzeige.
Extra-Tipp
Erst die Gemeinde fragen, dann bestellen
Es ist schon vorgekommen, dass ein Sommergarten fertig geplant war und erst das Bauamt den Haken fand. Typische Stolpersteine sind ein zu knapper Grenzabstand oder Vorgaben aus dem Bebauungsplan, etwa zur Dachform. Dann wird umgeplant, und der Montagetermin rutscht nach hinten. Drehen Sie die Reihenfolge deshalb um. Zuerst klären Sie mit der Gemeinde, was auf Ihrem Grundstück möglich ist, danach legen wir Maße und Ausführung fest. Das kostet am Anfang ein paar Tage, erspart Ihnen aber später Ärger und Kosten.
Ob Sommergarten oder Wintergarten, in Oberösterreich führt der Weg über die Gemeinde. Ein Gespräch am Bauamt vor der Bestellung klärt die wichtigsten Vorgaben.
Die Grenze ziehen die Seitenwände. Ein offenes Terrassendach gilt in Oberösterreich als Schutzdach. Freistehend und bis 15 m² dürfen Sie es im Bauland ohne Anzeige errichten. Bis 50 m² ist ein Schutzdach anzeigepflichtig, egal ob freistehend oder am Haus angebaut (§ 25 Abs. 1 Z 9b Oö. BauO 1994). Schließen Sie die Seiten mit Glas, wird daraus ein Wintergarten, und der ist ohne Größengrenze anzeigepflichtig.
Wer Glasschiebewände später nachrüstet, braucht dafür eine eigene Bauanzeige. Mit der Verglasung entsteht rechtlich ein Wintergarten, auch wenn das Dach schon steht und sich die Elemente ganz öffnen lassen. Wer die Verglasung gleich mit dem Dach einreicht, spart sich das zweite Verfahren. Mehr zu Dach, Statik und Ausführung finden Sie auf unserer Seite zur Terrassenüberdachung.
Als Zubau muss der Wintergarten den gesetzlichen Abstand zur Nachbargrenze einhalten. In Oberösterreich sind das mindestens 3 m (§ 40 Oö. BauTG 2013). Gibt es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan, können dort eigene Abstände und Baufluchtlinien festgelegt sein.
Je dichter die Siedlung, desto wichtiger der Abstand. In Oberösterreich planen Sie den Wintergarten als Zubau mit mindestens 3 m zur Nachbargrenze.
Näher an die Grenze dürfen nur bestimmte Bauten und nur unter engen Bedingungen (§ 41 Oö. BauTG 2013). Dazu gehören Grenzen bei Länge und Höhe. Innerhalb von 2 m zur Grenze sind zur Nachbarseite außerdem keine Fenster und keine Verglasung erlaubt. Ein Wintergarten lebt aber vom Glas. Planen Sie deshalb mit mindestens 3 m Abstand und klären Sie knappere Lösungen vorab mit der Gemeinde.
In einer Wohnungseigentumsanlage reicht die Bauanzeige allein nicht. Ein Wintergarten verändert die Fassade und betrifft allgemeine Teile des Hauses. Dafür brauchen Sie die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, erste Anlaufstelle ist die Hausverwaltung.
In einer Mietwohnung kommt die Zustimmung des Vermieters dazu. Wie das bei Balkon und Loggia läuft, zeigen wir im Beitrag zur Genehmigungspflicht bei Balkonverglasungen.
Wer ohne Bauanzeige baut, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Oö. Bauordnung sieht dafür Geldstrafen bis 36.000 € vor (§ 57 Oö. BauO 1994). Zusätzlich kann die Gemeinde verlangen, dass Sie die Anzeige nachholen oder den Wintergarten wieder entfernen.
Teuer wird es oft erst später. Beim Verkauf des Hauses fragen Käufer und Sachverständige nach den Unterlagen, und ein Anbau ohne Freigabe kann den Preis drücken. Die Bauanzeige kostet ein paar Wochen Geduld, der Ärger danach meist deutlich mehr.
Die Gebühren der Gemeinde für die Bauanzeige sind im Vergleich zum Wintergarten überschaubar. Mehr ins Gewicht fallen die Pläne, wenn die Gemeinde einen eigenen Einreichplan verlangt. Den erstellt ein Planer oder Baumeister, die Ansichtsskizze der Verglasung bekommen Sie von uns.
Eine Position übersehen viele. Vergrößert der Wintergarten die Fläche Ihres Hauses, berechnet die Gemeinde die Beiträge für Kanal und Wasser anteilig nach. Fragen Sie am Bauamt nach dem aktuellen Satz pro m², dann gibt es bei der Endabrechnung keine Überraschung. Was der Wintergarten selbst kostet, zeigt unsere Übersicht zu den Wintergarten-Preisen in Österreich.
In Österreich zählen beheizte Wintergärten in der Regel zur Wohnfläche, da sie dauerhaft nutzbar sind. Für unbeheizte Kaltwintergärten gilt das nicht automatisch. Die Einstufung hängt von Nutzung, Bauweise und rechtlichen Vorgaben ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ob beim Austausch eines Wintergartens ein neuer Bauantrag erforderlich ist, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Gemeinde oder Baubehörde ab. In vielen Fällen ist ein neuer Antrag notwendig. Daher sollte man vorab direkt beim zuständigen Bauamt nachfragen, um Verfahren und Anforderungen eindeutig zu klären.
In Oberösterreich führt der Weg über die Bauanzeige. Nach vollständiger Einreichung hat die Gemeinde 8 Wochen Zeit, das Vorhaben zu prüfen.
Ein Wintergarten braucht eine Baugenehmigung, da er das Gebäude verändert und verschiedene baurechtliche Vorgaben erfüllen muss. Die Genehmigung schützt vor rechtlichen Problemen, Verwaltungsstrafen oder einem möglichen Rückbau.
Zuständig ist die Gemeinde, in Linz, Wels und Steyr der Magistrat. Gebaut wird erst nach Ablauf der 8 Wochen oder mit schriftlicher Mitteilung.
Eine Sanierung braucht in der Regel keine neue Baugenehmigung, solange der Wintergarten nicht wesentlich verändert wird. Erweiterungen oder bauliche Änderungen müssen meist erneut vom Bauamt genehmigt werden. Vorab immer bei der Gemeinde nachfragen.
Nach vollständiger Bauanzeige hat die Gemeinde 8 Wochen Zeit. Wer von Anfang an alle Unterlagen einreicht, verliert keine Zeit mit Nachforderungen.
Nicht eingehaltene baurechtliche Vorgaben können zu behördlichen Auflagen, Strafen und erheblichen Mehrkosten führen. Eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Behörden verhindert Konflikte.
In Oberösterreich braucht jeder Wintergarten eine Bauanzeige. Größe, Grenzabstand und Nutzung entscheiden, ob die Gemeinde zustimmt oder Auflagen vorschreibt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an office@fensterschmidinger.at, wir melden uns rasch bei Ihnen.
Wir begleiten Sie von der ersten Planung über die Unterlagen für die Gemeinde bis zur Montage Ihres Sommergartens oder Wintergartens. Wir sind in ganz Oberösterreich für Sie unterwegs. Anfragen aus den angrenzenden Bezirken von Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark bis rund 1,5 Stunden Fahrzeit klären wir gerne per E-Mail.
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